Kind lebt bei Oma

  • Hallo zusammen,


    ich bin Vater von 3 Kindern ( 14, 10 und 6 Jahre ), lebe glücklich seit 15 Jahren mit meiner Frau zusammen und seit 10 Jahren verheiratet.


    Zum Thema: Der mittlere Sohnemann lebt seit er 1 Jahr ist bei seiner Oma. Wieso fragt ihr euch? Nun, meine Frau und ich hatten eine blöde Phase in der wir beide arbeiten gegangen sind um Geld zu scheffeln. Womit wir nicht gerechnet hatten war das sich unser Sohn dann so krass an die Oma gebunden hatte das es für uns nicht möglich war ihn wieder zu uns zu holen ohne das das Kind darunter leidet. Wir hätten es uns denken können denn es war so: Wir sind am morgen arbeiten, die Oma hat alles geregelt und abends kam der Sohn zu uns abendessen und bett. Das "leben" fand aber bei Oma statt. Er weis wir sind seine Eltern und er kann jederzeit zu uns aber die Bindung zur Oma ist so groß geworden das er nun "quasi" 9 Jahre bei ihr wohnt.
    Muss dazu sagen das wir alle im selben Mietshaus leben. Wir unten und Oma oben mit dem 10 jährigen.


    Die beiden anderen Kinder spielen hier in diesem Thema keine rolle.. da läuft auch alles ganz normal und super^^


    Nehmen wir jetzt an das die Oma umziehen wird oder wir. Meinen mittleren Sohn kann und will ich nicht einfach von seiner Oma wegreißen. Das wäre für das Kind nicht gut. Schule etc. der ganze Ablauf der für ihn Routine ist wäre gestört usw.


    Muss man da was gerichtlich festlegen oder ummelden? Bisher war das Kein Thema aber möglicherweise wird in naher Zukunft einer von beiden Parteien umziehen, oder sogar beide.


    Wie schon beschrieben, es wird hier um nichts gestritten oder so. Die Familienverhältnisse sind 1a.
    Es geht einzig darum das der Junge nicht einfach von seiner Oma weg muss.


    Ich hoffe ihr konntet was von meinem Schreibstil verstehen^^

  • Bin mir jetzt nicht sicher, aber wenn Ihr als Eltern beide zustimmt, sollte es möglich sein, dass das Kind bei der Oma bleibt. Wobei ich mich frage, warum betrifft es nur den Mittleren? Aber vielleicht hat nur er es so empfunden, kann ja alles sein.


    Wie habt Ihr das mit Kindergeld geregelt? Meiner Meinung nach lebt das Kind bei Euch (es schläft ja auch da, oder?) und wird durch die Oma betreut.


    Wenn ein Teil wegzieht, dann solltet Ihr Euch Gedanken um Umgang machen. Je nach Entfernung des Wegzugs bin ich mir nicht sicher, ob noch weiter kindesförderlich ist.

  • Solange sich alle einig sind und ihr wenn nötig die offizeillen Dinge erledigt. (Schulanmeldungen, Arztbesuche etc.) gibt es da keine Probleme.


    Ihr solltet Euch abstimmen bezgl. der finanziellen Versorgung des Kindes.

  • Ihr als Eltern bestimmt über den Aufenthalt des Kindes. Der ist üblicherweise bei den Eltern. Er kann aber auch in einem Internat sein - oder eben bei der Oma.
    Ihr sagt im Rahmen des sog. "Aufenthaltsbestimmungsrechts", was Sache ist. Solange ihr euch intern als Eltern über alles einig seid, ist alles im grünen Bereich und kein Dritter hat da etwas zu sagen (außer der Oma, die natürlich "Ja" sagen muss).


    Wenn es hier Anklang: Die finanzielle Verantwortung tragt ihr natürlich weiterhin. Auich für alles andere seid ihr verantwortlich, könnt die Oma nur mit manchen Dingen beauftragen. ZB Arztbesuchen etc.


    Überlegen solltet ihr, ob der Knabe bei einem Umzug wirklich eher mit der Oma mit will oder mit Geschwistern/Eltern. In einem Haus wohnend und Sonderrolle ist schon etwas anderes als auseinander zu ziehen. Dies aber nur als Gedankenanstoß.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das mit dem Geld ist alles geregelt. Dem Kind fehlt es an nichts.
    Wieso es nur den mittleren betrifft? Bei der Tochter ( 14 ) war ich zuhause bis der mittlere ca 1 Jahr alt war, und sie war dann als wir beide arbeiten gegangen sind schon so weit das sie die starke Bindung zu mir nicht verloren hat. Ihr Alltag und so den hat sie nie von oben übernommen. Und dann beim letzten wollt ich erst gar nicht mehr das er auch so wird^^ Also bin ich gleich zuhause geblieben und bin es noch.

  • Ihr als Eltern bestimmt über den Aufenthalt des Kindes. Der ist üblicherweise bei den Eltern. Er kann aber auch in einem Internat sein - oder eben bei der Oma.
    Ihr sagt im Rahmen des sog. "Aufenthaltsbestimmungsrechts", was Sache ist. Solange ihr euch intern als Eltern über alles einig seid, ist alles im grünen Bereich und kein Dritter hat da etwas zu sagen (außer der Oma, die natürlich "Ja" sagen muss).


    Wenn es hier Anklang: Die finanzielle Verantwortung tragt ihr natürlich weiterhin. Auich für alles andere seid ihr verantwortlich, könnt die Oma nur mit manchen Dingen beauftragen. ZB Arztbesuchen etc.


    Überlegen solltet ihr, ob der Knabe bei einem Umzug wirklich eher mit der Oma mit will oder mit Geschwistern/Eltern. In einem Haus wohnend und Sonderrolle ist schon etwas anderes als auseinander zu ziehen. Dies aber nur als Gedankenanstoß.

    Hmm ok verstehe ich soweit. Aber wie ist es mit der Meldepflicht. Oma zieht zb um.. eine Stadt weiter. Sie muss sich und dann das Kind melden. Hat das keine rechtlichen Auswirkungen oder ähnliches?
    Oder kann das Kind bei uns in der Stadt angemeldet sein wohnt aber bei oma? Das geht nicht oder?

  • Da wo das Kind lebt, muss es gemeldet sein. Das hat aber ansonsten nur noch Auswirkungen auf das Kindergeld, das dann die Oma beantragen muss und was an sie ausgezahlt wird.

  • Das Melderecht sagt, ein Bürger ist dort anzumelden, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Wo der Lebensmittelpunkt ist, definiert zuerst einmal ihr als Eltern. Allerdings bedeutet "eine Stadt weiter" wohnend und bei euch gemeldet je nachdem Probleme bei der Schule. Aber auch das geht, obwohl er bei euch gemeldet bliebe. (Studenten sind auch oft "Zuhause" gemeldet und nicht in der Unistadt, die wiederum mit Vergünstigungen zur Ummeldung lockt, weil sie dafür Landesumlagen bekommt.


    Kigeld bekommen die leiblichen Eltern oder derjenige, der das Kind "in Obhut" hat. "In Obhut" ist anders definiert als der Lebensmittelpunkt. Geht der Knabe von der Oma aus zur Schule, schläft bei Oma, isst dort - dann ist er in Obhut bei ihr. Auf Antrag bekäme sie das Kigeld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.