Vater legt Arztberichte des Kindes dem Gericht vor

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe da mal eine Frage... viel. weiß jemand eine Antwort hierzu!?


    Mein Sohn hat einen angeborenen Gendefekt, was glücklicherweise ihn in keinster Weise in seiner Motorik, geistig, bisher gesundheitlich einschränkt. Jedoch müssen halbjährlich und jährlich diverse Untersuchungen durchgeführt werden, um Risiken auszuschließen.
    Nun wurde vom Vater der Kinder bereits ein Arztbericht vor Gericht verwendet vom Kinderkardiologen, um zu beweisen, dass das Kind keine gesundheitlichen Einschränkungen hat. Aktuell wurde wieder eine Untersuchung durchgeführt, die Gott sei Dank, auch negativ ausfiel!
    Ich möchte nicht, dass der Vater erneut Laborberichte vorlegt um seine Interessen zu vertreten. Die wären, Kinder sind gesund... geh mal Vollzeit arbeiten und Kinder ganztags in eine Kinderbetreuung.
    Ich arbeite bereits mehr als genug und sehe mich in der Verantwortung meine Kinder vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Ich bin jedes mal happy, wenn die Untersuchungen negativ ausfallen!!!!!!!
    Finde es traurig, dass ein Vater zu solchen Maßnahmen greift und (un-)bewusst seinen Kindern schadet.
    Da die Kinder privat versichert sind, bekommt der Vater natürlich alles an Rechnungen zugeschickt und weiß welche Behandlungen durchgeführt wurden. Kinderarzt sagt, als gemeinsame Sorgeberechtigte kann er Auskünfte dem Vater gegenüber nicht verweigern :o(
    Wie und was kann ich Event. unternehmen, dass solche Befunde nicht ohne weiteres ausgehändigt werden ohne mein Einverständnis???


    Wäre schön, wenn jemand einen Rat hierzu hat!!!


    LG
    Flip

  • Wie alt sind denn die Kinder?


    Was ist so schlimm, dass der KV die Berichte bekommt und vor Gericht vorlegt? Was will er denn damit erreichen?
    Helft mir mal auf die Sprünge, aber wenn die Kinder mehr betreut werden müssen, weil Du z.B. Vollzeit arbeiten würdest, dann müsste der KV doch wahrscheinlich auch einen erhöhten Betreuungsunterhalt zahlen, oder habe ich einen Denkfehler???

  • Der rechtlich einzige Weg wäre, das alleinige Sorgerecht einzuklagen. Dann darf dem Vater keine Auskunft mehr erteilt werden. Die Erfolgsaussichten sind allerdings, wenn nicht noch weitere Punkte als die von dir genannten hinzu kämen, ausgesprochen gering.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was spricht gegen Vollzeit? Wie alt sind die Kinder?


    Helf mir da mal bitte auf die Sprünge.


    Wenn die Kinder bei ihm mitversichert sind und dann noch Privat, ist es doch klar das er auch die Unterlagen sieht (weil muss sie ja bezahlen).


    Ich arbeite auch Vollzeit (40 Std./Woche), seit die Kinder 7 und 11 sind (waren).

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Es ist doch dir überlassen ob du den halben oder ganzen Tag arbeiten gehst. Genauso egal ist es doch ob du das Kind nur den halben- oder aber den ganzen Tag in die Kita schickst.
    Wenn du mit dem Geld was du verdienst rum kommst, ist doch alles schick? :huh:
    Ich kann nicht verstehen warum der KV sich hier so aufregt und dich drängen bzw. zwingen möchte Vollzeit zu arbeiten.


    Was du in dieser Situation gegen den KV tun könntest.... Ka... Tut mir leid.
    Es bleibt doch jedem selbst überlassen wie viele Stunden in der Woche er arbeiten geht, oder?

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Hi,


    eventuell muß er an sie Unterhalt zahlen (noch verheiratet)? :frag


    Wenn sie dann mehr Einkommen hat, verringert sich sein Beitrag.

  • Hallo flip,


    zunächst habe ich wie meine Vorschreiber die Frage: wie alt ist das betroffene Kind
    dann stellt sich mir die Frage wie lange Du arbeitest bzw wie lange das betreffende Kind "Fremdbetreut" wird
    und drittens durch wen bzw unter welchen Gegebenheiten das Kind betreut wird.




    Erst einmal ungeachtet der mir nichtbekannten (oben erfragten) Umstände sehe ich folgendes:

    Mein Sohn hat einen angeborenen Gendefekt, was glücklicherweise ihn in keinster Weise in seiner Motorik, geistig, bisher gesundheitlich einschränkt.


    Diese Aussage ist erst einaml sehr positiv, lässt aber die Frage aufkommen unter welchen Umständen denn mit einer künftigen Beeinträchtigung zu rechnen wäre und wie groß diese Gefahr defakto ist,
    denn, wie Du selber schreibst, ist der Vater ja ebenfalls genauestens über die medizinische Vorsorge und den Stand der derzeitigen Sachlage informiert.


    Was ist also für dich der Anlass zu folgender Aussage:

    Finde es traurig, dass ein Vater zu solchen Maßnahmen greift und (un-)bewusst seinen Kindern schadet.


    Unter den geschilderten Umständen ist doch eigentlich davon auszugehen das der Vater hier schon einschätzen kann ob es schädlich für das Kind ist wenn dieses mehr bzw anders betreut wird.


    Und, ohne dir zu Nahe treten zu wollen, kann eine übermäßige Betreuung durch ein Elternteil das Kind auch negativ beeinflussen, erhörte Ängste schüren, den "Sonderstatus" herbeiführen bzw im
    Kindlichen Verständniss als richtig zu festigen.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Wenn der Gendefekt Dein Kind gesundheitlich in keinster Weise einschränkt, kannst Du es meiner Meinung nach auch nicht als Argument nehmen, nicht oder weniger arbeiten zu gehen.


    Wie viel Du arbeitest, bleibt Dir überlassen, so lange Du davon leben kannst.


    Wenn Du davon nicht leben kannst, muß man gucken, wie man den fehlenden Betrag zusammen bekommt.


    Warum es "auf Kosten Deines Kindes" geht, wenn der Vater dem Gericht ärztliche Attenste vorlegt, weiß ich nicht.


    Wo ist Dein Problem? Daß das Gericht weiß, daß das Kind einen Gendefekt hat? Hast nicht Du das angeführt, damit Du nicht Vollzeit arbeiten musst? Ansonsten würde das ja vor Gericht keine Rolle spielen. Oder hab ich das falsch verstanden?


    In anderen Freds schreibst Du, daß Geld bei Dir kein Problem ist, worum geht es denn dann?

  • Ich hätte Event. noch dazu schreiben sollen, dass um sachliche Antworten gebeten wird!
    Danke Volleybap, einzig brauchbare Antwort!
    Der Rest kann gerne weiter spekulieren und hineininterpretieren...

  • Was soll das denn jetzt? Man hinterfragt, also kann man auch antworten, aber bitte nicht so rumpampen, hat dir hier keiner was getan. :motz:


    Ich hätte Event. noch dazu schreiben sollen, dass um sachliche Antworten gebeten wird!
    Danke Volleybap, einzig brauchbare Antwort!
    Der Rest kann gerne weiter spekulieren und hineininterpretieren...

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Ich hätte Event. noch dazu schreiben sollen, dass um sachliche Antworten gebeten wird!
    Danke Volleybap, einzig brauchbare Antwort!
    Der Rest kann gerne weiter spekulieren und hineininterpretieren...

    Ok, so kann man auch auf Rückfragen reagieren.... besten Dank!

  • Aufgrund der Rechtslage ist es sehr wohl von Interesse, wie alt das Kind ist.


    Wenn das Kind älter ist, wird dir eher ein Vollzeitstelle zugemutet werden vom Richter.



    p.s. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet seit ich AE bin (also seit Kind 3 ist). Im Moment habe ich nur 30 Stunden, aber das ist auch nicht freiwillig und hoffentlich kann ich ab Februar wieder 10 Stunden dazu haben.

  • Zur Info für die, die noch antworten wollen...die TS hat 2 Kinder, Mädchen 8 und Sohn 5.


    Zu finden hier.


    Ich hoffe, Du bekommst die Antworten, die Du benötigst.
    :tuschel Es hätte nicht geschadet, zumindest diese Angaben kurz mit in den Startbeitrag zu schreiben. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Der rechtlich einzige Weg wäre, das alleinige Sorgerecht einzuklagen. Dann darf dem Vater keine Auskunft mehr erteilt werden. Die Erfolgsaussichten sind allerdings, wenn nicht noch weitere Punkte als die von dir genannten hinzu kämen, ausgesprochen gering.


    Und selbst dann würde der Vater mitbekommen welche Behandlungen durchgeführt wurden, da er die Arztrechnungen erhält, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Kinder sind schließlich über ihn privat versichert.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Wenn der Vater diese Unterlagen nicht hätte bzw. bei den Untersuchungen nicht dabei ist, dann müßte in diesem Fall ein Gutachten über die erhöhte Kindesbetreung zwecks Betreuungsunterhalt erstellt werden - das wäre deutlich teuerer und hätte wahrscheinlich am Ende die gleiche Aussage.


    Das Problem ist nicht die Art und Weise wie die Diagnose zu Gericht kommt - ob nun aus Schilderungen, Rechnungen, Arztbriefen oder Aussagen des Kindesarztes,
    sondern die Diagnose "unauffällig" an sich.

  • Warum ist es eine Belastung für die Kinder, wenn Arztberichte bei Gericht eingereicht werden?


    a) Wenn es nicht relevant ist, wird das Gericht das unter "ferner liefen" abheften.


    Wenn es relevante Meinungsverschiedenheiten bezüglich der richtigen medizinischen Behandlung gibt, ist das gemeinsame Sorgerecht per se nichts Schlechtes. Verheiratete Eltern sind sich auch nicht immer einig und ein Abstimmungspozess kann am Ende gut für das Kind sein.


    Für das Gericht wird es nur dann relevant, wenn das gemeinsame Sorgerecht verhindert, dass notwendige Therapieentscheidungen getroffen werden können und wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für Gesundheitliche Belange beansprucht.


    b) Problematisch wird es allerdings dann, wenn Informationen, die ein Jugendlicher oder ein Elternteil dem Arzt unter der ärztlichen Schweigepflicht mitgeteilt hat, dem anderen Elternteil zur Verfügung gestellt werden und das dann bei Gericht landet. Hier liegt es in der Verantwortung des Arztes, die Schweigepflicht richtig auszuüben und den Schutz der ärztlichen Behandlung auch vor Gerichtsverfahren zu gewährleisten. Das ist in Trennungssituationen oft gar nicht so einfach.


    Bei GSR zählen aber die normalen Untersuchungen/Behandlungen/Befunde eines Kindes nicht zu dem, was gegenüber dem anderen sorgeberechtigten Elternteil unter Schweigepflicht fällt.

  • Wenn der Vater diese Unterlagen nicht hätte bzw. bei den Untersuchungen nicht dabei ist, dann müßte in diesem Fall ein Gutachten über die erhöhte Kindesbetreung zwecks Betreuungsunterhalt erstellt werden - das wäre deutlich teuerer und hätte wahrscheinlich am Ende die gleiche Aussage.


    Was wiederum die Pflicht von TS wäre. Denn sie muss stichhaltig begründen, warum BU über das 3 LJ des Kindes hinaus zu zahlen wäre. Gefälligkeitsgutachten fallen ihr dann wohl auf die Füße, denn der KV weiß ja bereits bescheid.


    Davon ab würde ich mir mal Gedanken über meine eigene Absicherung im Alter machen. Ob die Kinder Bock haben, für Mutti mal aufkommen (Unterhalt zahlen) zu müssen, darf bezweifelt werden. Da kämen die Kids nicht drum-rum (bei ausreichend Einkommen), schliesslich hat die Mutter wegen des Gen-Defekts der Kinder nicht selbst vorsorgen können und ist nur deswegen daheim geblieben.

  • Wie bist Du denn versichert? Wenn Du nicht in Vollzeit arbeitest, dann in Teilzeit? Bist Du gesetzlich krankenversichert?


    Was spricht dagegen, die Kinder über Dich zu versichern, schließlich leben sie bei Dir und sollten dann über Dich versichert sein. Also das habe ich direkt beim Auszug geändert und das war kein Problem!


    Eine andere Lösung, ohne gerichtlichen Beschluss sehe ich nicht.


    Da Diene Kinder regelmäßig untersucht werden müssen und es den Anschein hat, dass dies weiterhin der Fall sein wird, dann lass doch den Kinderarzt als Gutachter aufrufen und der soll dann das "unauffällig" im Gutachten erklären, wenn für irgendwann in naher oder ferner Zukunft ein "auffällig" werden kann!


    Und selbst arbeitsrechtlich ist es einer Mutter mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Kinder (des jüngsten Kindes) nicht aufzuzwingen in Vollzeit arbeiten zu gehen, wenn die Betreuung sich schwierig oder negativ auf das /die Kind(er auswirken kann. Hat mir vor Jahren ein Sachbearbeiter des Arbeitsamtes erklärt, als ich nachgefragt habe, wie es aussieht, wenn ich eine Fortbildung machen möchte, damit ich geregelte Arbeitszeiten anstreben kann. Die Fortbildung wurde aus diesem Grund abgelehnt und auch weil ja ein getrennt lebender Ehemann da wäre, der für die Kinder aufkommen müsste!


    Aber den Ansatz mit der Versicherung, den würde ich ermitteln und das dann ändern!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • es ist echt erschreckend auf welche ideen hier manche kommen und einem unterstellen!
    Danke danke danke, für alle antworten! Manch einer sollte sich aber bevor er lostippt den sinn seines komentares überlegen!


    Ich wollte lediglich wissen, wie man es vermeiden kann das ärzte ohne einwilligung der mutter/vater,
    Untersuchungsergebnise aushändigt!


    Und nein meine kinder müssen irgendwann nicht mamas unterhalt finanzieren... Rente ist auch abgesichert ;o)
    Sind nicht überbehüter weil ich sie nicht länger fremd betreuen lasse als nötig!
    Und liebe leut wenn man selbst 40 std. Arbeiten geht, gilt man nicht als löwenmama/papa
    Sorry, ja und geld ist auch kein thema...


    Wer möchte sonst noch etwas unterstellen/wissen?


    Meine frage ist aber beantwortet worden! Daher hierzu werden keine beiträge mehr benötigt!!!