Von Steuerklasse II auf I wegen Zusammenzug

  • Liebe Monsterkrümel


    zu deinem Absatz : Warum? Es hat ja niemand behauptet, Du hättest das mit Absicht getan." Das hat doch jemand getan in diesem Thread :-) Aber ich bin nicht nachtragend und daher ist diese Angelegenheit nun für mich vom Tisch! Was meine Mum betrifft, so kann wohl nur der nachempfinden, der seine Mutter oder Vater zuhause versorgt und die Gefühle einfangen. . . in diesem Punkt zahle ich gerne, denn meine Mutter hat noch ein paar schöne Jahre auf Erden auch wenn meine Geschwister sich nicht wirklich um sie kümmern. Am Ende zählt nicht das Geld, sondern das gute Gefühl im Herzen etwas gutes getan zu haben für einen Menschen. . Und dann ehrlich gesagt, ist mir das Geld egal. . Wie gesagt, wer uns nicht kennt, hat nicht das Recht über uns zu richten. . Ich habe gelernt, dass das Leben ein Ar...... sein kann, wir aber darüber entscheiden können, ob wir es als solches annehmen oder aber etwas gutes daraus machen und ich habe mich für letzteres entschieden :-)



    Liebe Grüße
    Rose

  • Hallo Rose71,


    damit:

    zu deinem Absatz : Warum? Es hat ja niemand behauptet, Du hättest das mit Absicht getan." Das hat doch jemand getan in diesem Thread

    meinst Du wahrscheinlich:

    ... dann ist das seit 4,5 Jahren Steuerbetrug!
    LG Lotta


    also mich.


    Auch wenn die Antwort hart klang, wollte ich Dir nicht unterstellen, dass dies vorsätzlich war.


    Was ich mich allerdings frage, ist, dass ja in der Anlage "Kind" explizit abgefragt wird, ob ein anderer Volljähriger mit im Haushalt lebt. Wenn hier das Kreuz an der richtigen Stelle ("ja") sitzt, kommt man ja automatisch in die Steuerklasse 1.
    Ich bin mir aber nicht sicher, was eigentlich mit der Steuerklasse 2 passiert, wenn man die Anlage "Kind" gar nicht ausfüllt, bzw. keine Steuererklärung abgibt.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo Lena,
    danke für Deine Antwort!

    wer Freibeträge in Anspruch nimmt - muss eine Steuererklärung abgeben und auch mit der Anlage Kind


    D.h. dann, ich muss die Anlage "Kind" entsprechend richtig ausfüllen....


    Dann scheint ja das Kreuzchen in dem hier diskutierten Fall an der falschen Stelle gewesen zu sein, warum auch immer....


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo,


    ich musste bis dato noch nie eine Steuererklärung abgeben( auch nicht als Alleinerziehende) . Bin auch noch nie aufgefordert worden, habe noch nie einen Fragebogen oder sonstiges bekommen. Ich war immer geringfügig beschäftigt und habe dann durch Stellenabbau meine Arbeit verloren, habe eine 2 Ausbildung in die Altenpflege gemacht, weil ich nicht Arbeitslos in der Stube sitzen wollte für mich und meine Kinder. Weil ich als Fachkraft in meinem Beruf keine Anstellung bekommen habe trotz endloser Bewerbungen, habe ich ich mich für den Weg in die Altenhilfe entschlossen obwohl diese 2 Ausbildung nicht finanziert wurde, da ich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Ich habe einen Teil an Zuschuss bekommen, den Rest habe ich in Raten abgestottert und bin nebenbei Abends putzen gegangen und meine Mutter hat auf die Kids aufgepasst. Auch zu diesem Zeitpunkt habe ich nie eine Aufforderung für eine Steuererklärung bekommen und ehrlich gesagt, hatt ich da ganz andere Sorgen und Gedanken. .


    Als ich und die Kids mit meinem Partner zusammengezogen sind, habe ich meine Heimat verlassen und bin in eine andere Stadt gezogen und der versprochene Arbeitsplatz ist dann doch geplatzt aus internen Gründen der Firma. Da standen wir also, mein Partner verdient auch sehr wenig . . Ich hatte in der Zeit bis zum Zusammenzug in der Ausbildung ALG 2 bekommen, anders hätte ich das auch nie mit einem "Lehrlingsgehal" geschafft. . Wohngeld haben wir nie beantragt, Freibetrag bekomme ich für 1 Kind, den anderen mein Exmann. Hier zusammengezogen, fragte uns das Amt, ob wir eine Bedarfsgemeinschat sind, wir sagten ja, denn wir wollten ehrlich eine neue Zukunft aufbauen. Ich rief ( wie schon einmal geschrieben) beim Finanzamt an und erklärte die Situation, sagte auch, dass ich noch keine Stelle habe aber weiter auf der Suche bin und das ich ehernamtlich mit Aufwandsentschädigung in der Demenzbetreuung arbeite. Aber das natürlich nicht ewig so weiter haben möchte, da wir ja finanziell nicht mit Rosen bestückt sind (im Gegenteil, wir haben über ein halbes Jahr bitter gelebt) Der Herr vom Finanzamt sagte mir, es ist alles Ok. . ich fragte ihn, wie das mit der Steuerklasse ist wenn ich eine Anstellung bekomme und daruaf kam erneut, machen sie sich keine Gedanken, es ist alles in Ordnung wie es ist.


    Ich habe mich damals nie mit Steuererklärungen oder sonstiges auseinandergesetzt, da ich nie damit konfrontiert wurde. Wer tut das bitte freiwillig? Hätte ich vielleicht tun sollen . . Aber, ich schrieb ja auch, dass es mein Fehler war nie mehr danach zu fragen und die gerinfügige Beschäftigung ging bis heute weiter. . das meine Plfegebedürftige Mutter bei mir/uns wohnt ist schon ein Staatsakt für sich und dann noch 2 Jungs in einem Alter wo man als Mutter verzweifeln könnte. Ich habe kaum Freizeit, aber ich tue es gerne und ich zahle jeden Cent nach, den ich der Steuerklasse 2 schuldig bleib ( auch das schrieb ich) und das ist nicht wenig. Ich bin öffentlich dau gestanden, dass ich es nicht wusste und nie eine Aufforderung oder sonstiges bekommen habe. Ich schrieb ja, ich war naiv oder einfach nur am Leben beteiligt, denn das hat mich eingenommen . . Es tut mir leid, dass ich euch auf der Tasche lag und die 600 Euro Nachzahlung möge euch allen etwas gutes zukommen lassen. Vielleicht habt ihr auch eine Pflegebedürftige Person zu Hause und könnt manchmal nicht arbeiten gehen, weil sie krank ist . . ( ach ja, ein Heimplatz ist zu teuer, dass wir erst am Ende in Anspruch nehmen, wenn ich die Pflege und Betreuung nicht mehr alleine schaffe)


    Mein Abschluss in diesem Thread: Ich habe öffentlich bekannt, dass ich einen Fehler gemacht habe, in dem ich nicht beim Finanzamt erneut nachgefragt habe, ich kenne mich mit diesen Dingen im Steuerverfahren nicht aus und mein Partner auch nicht. Ich bin dazu gestanden, dass ich es versäumt habe und zahle die Rechnung nach, bin ab Januar Steuerklasse 1 und hoffe nun, dass Neunmalkluge Aussagen ( wie schon einmal angesprochen) ohne uns oder eine Situation zu kennen, in Frieden lassen. Ich werde hier nicht mehr antworten, ich zahle zurück, es tut mir leid für meinen Fehler und ich hoffe, dass einige weiterhin so perfekte Menschen bleiben und nie Fehler machen.


    Ich danke Gott für jeden Tag ob gut oder schlecht und für jede Einsicht . . . Fehler macht jeder, wir sind Menschen ♥



    Liebe Grüße
    Rose