Elterngeldantrag - Alleinerziehend

  • Hallo!


    Ich habe mir gerade mal den Elterngeldantrag zur Gemüte geführt. Momentan habe ich noch das alleinige Sorgerecht, der Vater vom Kleinen hat aber schon angekündigt, dass er das GSR beantragen will.


    Die Negativbescheinigung habe ich schon, ich kann also momentan die 14 Monate Elterngeld beantragen. Nur wie schaut es aus, wenn der Vater in den nächsten Monaten das GSR beantragt? Wie bekommt die Elterngeldstelle das mit?


    Einmal wurde mir gesagt, dass es egal wäre, da die Elterngeldstelle das nicht rausfindet, einmal wurde mir mitgeteilt, dass es egal wäre, wenn wir das GSR haben, da wir sowieso in getrennten Haushalten leben und dann wurde mir mitgeteilt, dass mir der 13. und 14. Monat "automatisch" gestrichen wird, sobald er das GSR beantragt und ich zustimme.


    Im Elterngeldantrag heißt es, dass man das alleinige Sorgerecht haben muss und/oder (??) in getrennten Haushalten leben muss. Hier stellt sich eben mir die Frage, ob beide Kriterien erfüllt sein müssen oder nur eins von Beiden?


    Schöne Grüße!
    _Sternschnuppe_

  • Wenn ich es richtig verstanden habe laut Elterngeldstelle ist es egal ob ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Ihr dürft nur nicht zusammen in einer Wohnung wohnen, dann müßte dir die ganzen 14 Monate zusehen.

  • Du bekommst sowieso nicht sofort 14 Monate bewilligt. Bewilligt werden 12 mit dem Hinweis, dass du, wenn das Kind etwa 11 Monate alt ist, eben diese ganz aktuelle Negativbescheinigung nachreichen sollst plus Zusatzantrag, dass du es 14 Monate lang beziehen möchtest, und auch eine aktuelle Bescheinigung der Meldestelle, dass du mit Kind alleine wohnst. Die Unterlagen bekommst du zusammen mit der Bewilligung für 12 Monate.
    So war es jedenfalls bei mir. Beantragt 14, bewilligt 12, plus kurz vor Ablauf um 2 weitere verlängert.

  • NemesisLady weißt du wie es ist wenn man erst 12 Monate beantragt hat weil man mit dem Kindesvater zusammen wohnt hat und dann doch die zwei Zusatzmonate haben will, weil der Vater ausgezogen ist und man dadurch alleinerziehend ist.
    Das Sorgerecht hat die Mutter alleine.
    Kind ist jetzt vier Monate und der Vater ist ausgezogen als das Kind zwei Monate war.
    Kann man jetzt schon die zwei zusätzliche Monate beantragen ?

  • Die kannst du jederzeit beantragen, aber damit sie bewilligt werden, musst du kurz vor Ablauf des 1 LJ diese Unterlagen nachreichen.

  • Also bei mir wurden gleich die 14 Monate bewilligt. Ich musste nur einmal den Nachweis bringen, dass ich mit dem Kind allein lebe und unterschreiben, dass ich mich sofort melde, falls sich das ändert. Ob man das Sorgerecht allein oder zusammen hat, spielt, glaube ich keine Rolle.
    Ich würde auf jeden Fall versuchen, 14 Monate zu bekommen. Schlimmstenfalls wird es abgelehnt. Falls du es sofort bekommst, sparst du dir Lauferei und vor allem jede Menge Papierkram.

  • So lief es auch bei meiner Schwägerin.
    Problemlos.


    Schade nur für Väter die gerne auch die rechtliche Verantwortung tragen möchten trotz Trennung.
    In meinen Augen unmöglich gelöst mit dem Elterneld.
    Die Rechte der Väter werden endlich gestärkt, die Mütter finanziell bestraft.
    Alleinige Meldung sollte da reichen.

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht aus für 14 Monate Elterngeld. Wir haben auch gemeinsames Sorgerecht, aber ich habe ABR, daher habe ich 14 Monate Elterngeld bekommen. Ist jetzt leider zuende :-(
    Liebe Grüße

  • Hallo Sternschnuppe,


    hat er denn die Vaterschaft schon anerkannt?
    Gab es da nicht schon Probleme?


    Du bist nicht verpflichtet dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen!


    Oder wird er Dir das Elterngeld ersetzen können, das Dir dann gestrichen wird?


    Wird er Betreuungsunterhalt für Dich und Unterhalt für Euer Kind zahlen?
    Hat er schon die Säuglingsausstattung gezahlt...


    Vermutlich nicht :rolleyes2:


    Lass Dich nicht erpressen!


    Alles Gute und viel Kraft!



    Lass Dich beim Jugendamt beraten und richte eine Beistandschaft ein...

  • Die Vaterschaft hat er mittlerweile anerkannt - nach langem Überreden...


    Der Herr vom JA sagte mir, dass er das gemeinsame Sorgerecht in jedem Fall zugesprochen bekommen würde. Es liegt kein massiver Grund vor (Drogen, Missbrauch etc), warum er es nicht auch bekommen sollte.


    Was Unterhalt angeht: Ich bekomme jetzt seine Einkommenssteuererklärung, dann guck ich mir das mal an (soweit möglich) und lass das mal vom JA überprüfen.


    Für die Säuglingserstausstattung hat er natürlich nichts gezahlt. Darüber sollte ich auch nochmal mit ihm reden... Auch wenn er sich auch hier wieder quer stellen wird...

  • Im Elterngeldantrag heißt es, dass man das alleinige Sorgerecht haben muss und/oder (??) in getrennten Haushalten leben muss. Hier stellt sich eben mir die Frage, ob beide Kriterien erfüllt sein müssen oder nur eins von Beiden?


    Du brauchst zumindest das ABR... ein eigentliches Unding, was dringend abgeschafft werden müsste. Denn genau dieser Punkt hält Mütter davon ab, einer gemeinsamen Sorge zuzustimmen, manchmal ist das sogar der einzige Punkt. Mein Idealismus hat mich damals auch 2 Monate Elterngeld gekostet, hätte ich das vorher gewußt, hätte ich mit meinen Exilein verhandelt, die Erklärung erst nach dem Elterngeld zu unterschreiben. Ich glaube nicht, dass irgendjemand prüft, wenn du nun die Negativbescheinigung einreichst, ob das später noch Bestand hat, aber das heißt natürlich nicht, dass es in Ordnung wäre. Meinst du du könntest mit deinem Ex über eine spätere gemeinsame Sorge sprechen? Wenn er Betreuungsunterhalt Leisten muss, kann es für ihn ja nur von Intresse sein, dass auch du Einkommen hast :rauchen .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wie läuft das ab mit dem ABR? Hab ich das automatisch alleine? Oder nur, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe? Der Herr vom JA sagte mir, dass ich das ABR habe. Momentan wohl...


    Zum Thema Elterngeld: Der Vater wäre sogar bereit, mir die Beträge für den 13. und 14. LM zu zahlen, die ich eigentlich von der Elterngeldstelle bekommen würde. Nur, damit er mit mir das GSR hat. Ich weiß aber nicht, ob das sinnvoll wäre. Wo bin ich in den 2 Monaten krankenversichert etc. wenn ich einerseits nicht arbeite, andererseits auch kein Elterngeld beziehe?


    Ich bekomme in den nächsten Tagen die Negativbescheinigung vom JA und reiche diese schon mal bei der Elterngeldstelle ein. Mir wurde mitgeteilt, ich muss es sofort melden, wenn wir das GSR haben. Nur, was ist, wenn ich es nicht melden würde? Kontrolliert das jemand? Würden sie mir da drauf kommen?


    O-Ton meines Ex: Er will nicht, dass etwas existiert auf dem steht, dass er nichts zu sagen hat. Deshalb will er nicht auch noch ein Jahr warten, bis er das GSR beantragt. Hätte ich ihm ja vorgeschlagen, aber er stellt sich da auf stur.


    Er zahlt nur Unterhalt für das Kind. Für mich nicht. Was die Säuglingserstausstattung angeht, sollte ich auch nochmal mit ihm reden. Die hat mich auch eine Stange Geld gekostet...

  • momentan hast du das alleinige sorgerecht und alleiniges abr. wenn du dem gemeinsamen sorgerecht zustimmst oder es gerichtlich erklärt wird, dann habt ihr gemeinsames abr.


    ob er gsr hat oder nicht, er hat weiterhin nix zu sagen. außer bei taufe, kontoeröffnung, unwichtige ops, unterschrift ausbildungsvertrag. mehr mitspracherecht hat er nicht. sorgerecht wird einfach überbewertet.