Hallo!
Ich habe mir gerade mal den Elterngeldantrag zur Gemüte geführt. Momentan habe ich noch das alleinige Sorgerecht, der Vater vom Kleinen hat aber schon angekündigt, dass er das GSR beantragen will.
Die Negativbescheinigung habe ich schon, ich kann also momentan die 14 Monate Elterngeld beantragen. Nur wie schaut es aus, wenn der Vater in den nächsten Monaten das GSR beantragt? Wie bekommt die Elterngeldstelle das mit?
Einmal wurde mir gesagt, dass es egal wäre, da die Elterngeldstelle das nicht rausfindet, einmal wurde mir mitgeteilt, dass es egal wäre, wenn wir das GSR haben, da wir sowieso in getrennten Haushalten leben und dann wurde mir mitgeteilt, dass mir der 13. und 14. Monat "automatisch" gestrichen wird, sobald er das GSR beantragt und ich zustimme.
Im Elterngeldantrag heißt es, dass man das alleinige Sorgerecht haben muss und/oder (??) in getrennten Haushalten leben muss. Hier stellt sich eben mir die Frage, ob beide Kriterien erfüllt sein müssen oder nur eins von Beiden?
Schöne Grüße!
_Sternschnuppe_