Allgemeine Impfpflicht bei Kindern - Mehrheit dafür

  • Seit 2020 muss bei Schulkindern eine Masernimpfung nachgewiesen werden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Berlin – wohl zum Schuljahrsbeginn – in mehreren Eilentscheidungen (Beschl. v. 11. und 15.9.2023, Az. VG 14 L 210/23, VG 14 L 231/23) beschieden: Das Gesundheitsamt darf a) den Impfnachweis fordern und b) bei fehlendem Impfnachweis ein Zwangsgeld androhen.


    Bei KiTa-Kindern sind ähnliche Verfahren bereits vom Bundesverfassungsgericht im gleichen Tenor beschieden worden.


    War eigentlich schon alles klar. Aber es gibt immer noch Eltern, die klagen ... (und irgendwie ihre Kids durch die KiTa bekommen haben ohne den Nachweis ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Eilentscheidung geurteilt, dass Eltern von schulpflichtigen Kindern grundsätzlich die Masernimpfung der Kinder nachweisen müssen (und damit die Impfung durchführen müssen ...). Begründet wurde die Entscheidung damit, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule ein hohes Infektionsrisiko bestehe. Masern selbst seien hochgefährlich. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder und in das Erziehungsrecht der Eltern sei durch den Infektionsschutz letztlich

    gerechtfertigt. (Beschl. v. 16.07.2024, Az. 13 B 1281/23).


    Im Januar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 15.01.2024, Az. 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935) entschieden, dass eine Impfpflicht nicht mit Zwangsgeld durchgesetzt werden könne.




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    Bap



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  • Offen ist jetzt irgendwie, was passiert, wenn die Eltern dieser Quasiimpfpflicht nicht nachkommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte da eigentlich bereits 2022 pro Zwangsgeld entschieden (siehe Posting weiter oben).


    Schwierig scheint zu sein, wie man das alles hinbekommt, ohne größere Probleme für die Kinder zu produzieren.

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    Bap



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  • Und das vor allen, da es praktisch eine Pflicht ist, auch gegen Mumps und Röteln zu impfen, da kein Mono-Impfstoff mehr zur Verfügung steht.


    Doof auch, dass der Röteln-Titer bei den meisten Mädchen dann nicht mehr hoch genug ist, wenn sie Kinder planen, sondern da eigentlich vor einer Schwangerschaft geprüft und ggf. aufgefrischt werden müsste.

  • Der VGH München hat jetzt in einem gerade veröffentlichten Beschluss vom 7. Mai 2024 (20 CS 24.428) das Spannungsverhältnis zwischen Durchsetzung der Nachweispflicht (hier bei Masernimpfung) und elterlichem Sorgerecht/Gesundheitssorge zu klären versucht.


    Im Verfahren ging es um ein Schulkind. Hier wichtig: Schule ist Pflicht. Die vorherige KiTa nicht. Ihr kann ausgewichen werden. Sidestep des VGH: Wollen Eltern beim KiTa-Kind keine Impfung, dann melden sie das Kind schlicht nicht zur KiTa an.



    An der Schule muss in Deutschland Kind jedoch teilnehmen. Ein Ausweichen der Eltern auf den Nachweiszwang geht also nicht. Nun habe der Gesetzgeber lt. VGH München (bewusst) keine Impfpflicht ins Gesetz geschrieben. Aber beim Schuleintritt eine Nachweispflicht. Um die durchzusetzen, hatte die Schulbehörde ein Zwangsgeld angesetzt. Ob das rechtens ist, war Verfahrensgegenstand. Laut VGH war in diesem Fall nach zwei vom Gericht einkassierten Zwangsgeldverfahren der nunmehr dritte Anlauf rechtens. Denn es habe nunmehr eine Einzelfallprüfung stattgefunden. Und es sei eine Frist gesetzt worden, die lange genug sei, um durch Impfung tatsächlich einen Impfschutz zu erreichen (bei Masern muss laut VGH eine erste und zweite Impfung erfolgen, um Impfschutz zu erhalten). Eine entsprechende Impfdokumentation hätte im gesetzten Zeitrahmen vorgelegt werden können.



    In der Praxis heißt das: Den Behörden ist nun aufgezeigt worden, wie und auf welche Art sie bei fehlenden Impfnachweisen vorgehen müssen, um rechtssicher zu handeln. Hält die Behörde sich daran, besteht für Eltern nur eine theoretische Chance, sich juristisch dagegen erfolgreich zu wehren.

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    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seit gut fünf Jahren besteht in Deutschland eine Impfpflicht zB gegen Masern. Entsprechend ist die "Durchimpfung" bei Kindern gestiegen und liegt jetzt laut Schätzungen bei rund 80 Prozent.


    Gleichzeitig steigt die Masernverbreitung weltweit wieder und schwappt sichtbar nach Deutschland. 2020 gab es 76 registrierte Fälle, 2021 8. 2022 15 Fälle, 2023 79. In 2024 jedoch wurden 614 Fälle registriert.

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    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Darf und kann das dann überhaupt diagnostiziert werden, wenn geimpft.


    Wir hatten das aktuell mit Windpocken. Kinder sind geimpft, hatten trotzdem Windpocken. Tests zum verifizieren dürfen nicht durchgeführt werden, zahlt die Krankenkasse nicht. Daher waren die Kinder offiziell nicht krank und sollten laut Kinderarzt in die Kita, da vom Gesetzgeber so gewünscht.

  • Ich kenne das anders. Eine Impfung verhindert ja nicht zu 100 Prozent eine Infektion. Sie macht sie seltener und weniger aggressiv. Da geht jede Krankenkasse mit firm.

    Windpocken werden in der Regel ohne Bluttest vom Arzt anhand der klassischen äußeren Merkmale diagnostiziert. (in der Praxis sollte das bedeuten: Hat der Arzt anhand der Symptome Windpockenverdacht, ist das auch gleichzeitig die Diagnose. Jetzt muss erst einmal nicht weiter gesucht werden, sondern reagiert.) Und der Patient wird - je nach Schwere der Erkrankung - dann auch behandelt (was bei Viruserkrankung halt schwer ist außer "Ruhe").

    Notwendige Tests zahlt (zumindest meine) Krankenkasse (und andere auch, da zur Grundversorgung unter den obigen Voraussetzungen gehörend). Da erkrankte Personen, die über Symptome klagen, in die Kita/Schule/an die Arbeit zu schicken, ist schon schräg. Und wo das vom Gesetzgeber "so gewünscht" sein soll, soll mir dieser Arzt mal zeigen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wir hatten das aktuell mit Windpocken. Kinder sind geimpft, hatten trotzdem Windpocken. Tests zum verifizieren dürfen nicht durchgeführt werden, zahlt die Krankenkasse nicht. Daher waren die Kinder offiziell nicht krank und sollten laut Kinderarzt in die Kita, da vom Gesetzgeber so gewünscht.

    Das kann doch wohl nicht wahr sein. Das finden die in der Kita und die anderen Eltern bestimmt ganz großartig. Mal ganz davon abgesehen, dass niemand das seinem kranken Kind antun würde.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Ich verschenke ein paar Links (für den Kinderarzt):


    https://www.rki.de/DE/Themen/I…ankheitserreger-node.html


    Windpocken sind meldepflichtig laut Infektionsschutzgesetz:

    https://www.buzer.de/6_IfSG.htm


    Und in § 8 IfSG steht auch deutlich, dass der feststellende Arzt zu dieser Meldung verpflichtet ist.

    Anmerkung meinerseits:

    Auch wenn er das per klassischer Sichtdiagnose macht und dann das Gesundheitsamt informiert. Er ist ja Arzt und sollte das ohne Test erkennen können. Sollten noch Tests benötigt werden, kann wohl das Gesundheitsamt diese beauftragen.


    [Und "der Gesetzgeber" sind in diesem Fall einer repräsentativen Demokratie wir alle als Bürger. ]