Elternunterhalt

  • Hallo,


    kennt sich jemand mit diesem Thema aus?


    Mich/uns würde in erster Linie interessieren, inwiefern die erwachsenen Kinder, die selbst mittlerweile Familie haben, heran gezogen werden, wenn die Mutter sich


    a) finanziell in die Bredouille bringt (also, alles Geld mit beiden Händen zum Fenster hinaus wirft bei € 2.500,00 frei zur Verfügung - klar, kann sie mit ihrem Geld machen, was sie will, will ihr auch keiner vorschreiben (besteht eh aktuell kein Kontakt), aber wie schaut es aus, wenn sie sich selbst in die Ruin treibt ?


    b) lebt sie derzeit in einer angemieteten Ferienwohnung, die sie aber verkommen lässt, und die Vermieterin will sie mittlerweile raus werfen, also den Mietvertrag nicht weiter verlängern. Wird von den Angehörigen erwartet, dass diese sie aufnehmen? Oder sich darum kümmern müssen, dass sie irgendwo unterkommt?


    Desweiteren würde uns interessieren, was als Selbstbehalt angesetzt wird. Ich habe etwas gelesen von Familienselbstbehalt in Höhe von € 2.880,00, wobei Kindergeld (auch bei Minderjährigen???) mit angerechnet wird. Irgendwas habe ich auch von Freibeträgen zusätzlich für die Kinder gelesen. Werde aber nicht wirklich schlau draus...


    Vielleicht kann uns ja jemand helfen mit Erfahrungsberichten, Broschüren, die es gibt oder ähnlichem.....


    SunnyDay

  • Da die Mutter über einem Grundeinkommen jenseits dessen liegt, wo staatliche Stellen Sozialunterstützung geben müssten, bist du da außen vor. Du würdest erst von staatlichen Stellen angefragt werden, wenn die Leistungen an die Mutter zahlen müssten. Da würde erst geguckt, ob von den Kindern etwas zu holen ist. Deine Mutteristnicht "in Not".
    Geht deine Mutter "in die Pleite", haben die Schuldner Pech gehabt. Auf dich können sie nicht zurückgreifen.


    Eine Pflicht zur "Aufnahme" besteht nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Elternunterhalt kommt ja erst im Pflegfall zum tragen, und dann auch nur, wenn das eigene EK zzgl. entsprechendes Pflegegeld für den Bedarf nicht ausreicht-
    also, wenn das Sozialamt auf einen zukommt, weil es für den Antragsteller einspringen muss-


    dies kann ich in dem von Dir geschilderten Fall nicht erkennen...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ok, gut zu wissen.


    Da meine Schwiegermutter Rente bzw. Witwenrente bezieht, sind das Beträge, die sich entsprechend nicht verändern dürften.


    Damit fällt uns schon mal ein Stein vom Herzen.


    Darf uns auch keiner falsch verstehen. Für jeden in meiner Familie und auch in seiner Familie wären wir sofort da, nur hat meine Schwiegermutter sich so einiges geleistet, dass niemand es einsieht, ihr zu helfen.


    Vielen Dank schon mal an Euch :thanks: