Für eine Investition von 10 000 € ca. einen Eintrag ins Grundbuch zu erwarten ist schon sehr heftig.
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Es ist legitim bei dieser Summe eine Absicherung zu erwarten und zu verlangen.
Aber in diesem Zusammenhang Heirat zu erwähnen ist mies wirklich fies diesem Mann gegenüber
Hallo Antje77,
was möchtest Du denn dann vorschlagen?
ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation: Ich konnte mir zustehendes Geld nicht zurückverlangen, weil "dort" nichts vorhanden war.
Also wurde mir ein Eintrag in das Grundbuch einer Immobilie angeboten, diesem Eintrag habe ich zugestimmt.
Falls denn nun der Besitzerin der Immobilie etwas widerfahren würde, dürften die Erben sehr gerne die Immobilie verkaufen - nicht ohne jedoch vorher mich auszuzahlen. Der Notar, der dann den Verkauf abwickeln würde, wäre verpflichtet, meinen Betrag von der Summe abzuzweigen.
Daran kann ich nichts Verwerfliches erkennen. Schließlich konnte nur Dank meiner Investition die Immobilie überhaupt erhalten werden damals. Die Erben hatten seinerzeit kein Interesse daran, ihre Mutter zu unterstützen.
Die Angelegenheit über einen Schuldschein abzuwickeln, stelle ich mir sehr schwierig vor.
Bei einer Trennung könnte man das Geld natürlich einfordern, bekommen wird man es im Worst Case jedoch nur mit erheblichem finanziellen Aufwand.
Derartige Rückforderungen sind vom Leistungsportfolio der meisten Rechtschutzversicherungen ausgenommen wenn im Vorfeld eine Partnerschaft/häusliche Gemeinschaft bestand.
Verstirbt der Partner jedoch, dürfte es dann sogar noch schwieriger sein, die Forderung streitfrei von den Erben zu erhalten.
Heirat ist ein gangbarer Weg, da hier über einen Ehevertrag eine Abfindung vereinbart werden kann, bzw. Rechte im Falle eines Ablebens des Partners. Ich meine, es gibt schlechtere Gründe zu heiraten als den Wunsch nach gegenseitiger Absicherung.
Die Lösung von Luchsie finde ich mittlerweile charmant und würde diese jetzt tendenziell bevorzugen.
Hier wäre zwar das ersparte Geld weg, könnte aber vermutlich wieder angespart werden und der Lebenspartner hätte nicht Mieteinkünfte, die dann den Unterhalt nach oben treiben würden. Hier müsste jedoch ein Wohnrecht vereinbart werden über die Dauer der Laufzeit des Vertrags - auch hier sollten Erben keine Möglichkeit haben, Maumau mittel- und wohnungslos zu machen.
Beste Grüße
FrauRausteiger