Wie sichere ich mich und meine Kinder am besten ab?

  • Für eine Investition von 10 000 € ca. einen Eintrag ins Grundbuch zu erwarten ist schon sehr heftig.
    ...
    Es ist legitim bei dieser Summe eine Absicherung zu erwarten und zu verlangen.
    Aber in diesem Zusammenhang Heirat zu erwähnen ist mies wirklich fies diesem Mann gegenüber


    Hallo Antje77,


    was möchtest Du denn dann vorschlagen?


    ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation: Ich konnte mir zustehendes Geld nicht zurückverlangen, weil "dort" nichts vorhanden war.
    Also wurde mir ein Eintrag in das Grundbuch einer Immobilie angeboten, diesem Eintrag habe ich zugestimmt.


    Falls denn nun der Besitzerin der Immobilie etwas widerfahren würde, dürften die Erben sehr gerne die Immobilie verkaufen - nicht ohne jedoch vorher mich auszuzahlen. Der Notar, der dann den Verkauf abwickeln würde, wäre verpflichtet, meinen Betrag von der Summe abzuzweigen.
    Daran kann ich nichts Verwerfliches erkennen. Schließlich konnte nur Dank meiner Investition die Immobilie überhaupt erhalten werden damals. Die Erben hatten seinerzeit kein Interesse daran, ihre Mutter zu unterstützen.


    Die Angelegenheit über einen Schuldschein abzuwickeln, stelle ich mir sehr schwierig vor.
    Bei einer Trennung könnte man das Geld natürlich einfordern, bekommen wird man es im Worst Case jedoch nur mit erheblichem finanziellen Aufwand.
    Derartige Rückforderungen sind vom Leistungsportfolio der meisten Rechtschutzversicherungen ausgenommen wenn im Vorfeld eine Partnerschaft/häusliche Gemeinschaft bestand.
    Verstirbt der Partner jedoch, dürfte es dann sogar noch schwieriger sein, die Forderung streitfrei von den Erben zu erhalten.


    Heirat ist ein gangbarer Weg, da hier über einen Ehevertrag eine Abfindung vereinbart werden kann, bzw. Rechte im Falle eines Ablebens des Partners. Ich meine, es gibt schlechtere Gründe zu heiraten als den Wunsch nach gegenseitiger Absicherung.


    Die Lösung von Luchsie finde ich mittlerweile charmant und würde diese jetzt tendenziell bevorzugen.
    Hier wäre zwar das ersparte Geld weg, könnte aber vermutlich wieder angespart werden und der Lebenspartner hätte nicht Mieteinkünfte, die dann den Unterhalt nach oben treiben würden. Hier müsste jedoch ein Wohnrecht vereinbart werden über die Dauer der Laufzeit des Vertrags - auch hier sollten Erben keine Möglichkeit haben, Maumau mittel- und wohnungslos zu machen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hi FrauRausteiger


    Klugscheißermodus on
    Das ist so ziemlich das gleiche wie ein zinsfreies Darlehen zu geben und dieses mit einer Miete (Mietvertrag ) zu koppeln.
    Es sollte klar von einem Profi ausgearbeitet werden . Aber im Prinzip geht's bei Luchse UND mir und die gleiche Sache ;)
    Wobei bei ihn ein Darlehen über 10 000 € sogar positiv ( sprich weniger zu bezahlen ) auswirken könnte auf Steuer und Unterhalt.
    Klugscheißermodus off
    :winken:

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    2 Mal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Ehrlich gesagt, hatte ich eine ähnliche Situation nur umgekehrt. Ich habe mich aber entschlossen alles alleine zu stemmen und habe die Immobilie komplett alleine finanziert. Sollte sich allerdings noch einmal diese Situation auftun und jemand in meinen Besitz investieren wollen (und ich es zulassen), würde ich diese Person ebenso im Grundbuch aufnehmen. Natürlich nur anteilig.


    Ich finde diese Debatte richtig und zielführend. Und der Vorschlag von Frau Rausteiger ist genau das was mir von meinem Steuerberater und Notar vorgeschlagen wurde.

  • Von der Sicherheitsseite "Todesfall" und der finanziellen Absicherung her solltest du schnell heiraten. Dein Einkommen wird nicht zur Berechnung des Kindesunterhalts heran gezogen, diese Ängste brauchst du nicht zu haben (Mal abgesehen von einem eventuellen "Wohnvorteil" etc., falls er minderleistungsfähig wäre beim Unterhalt. Das schafft der eheliche Steuervorteil aber meist wieder rein ...)


    Konstrukte mit Miete etc. würden, wie ja deutlich schon geschrieben wurde, sein für den Unterhalt zu berechnendes Einkommen erhöhen. Dem gegensetzen könnte man die notwendigen Ausgaben für die Hütte, die einkommensmindernd sein könnten. Das sind aber klassische Streitpunkte beim Unterhalt ...


    Alternativ besteht die Möglichkeit eines Testaments, in dem dir ein Wohnrecht in der Hütte eingeräumt wird (bis zum Tode, bis zur Volljährigkeit der Kids, bis X jahre nach dem Ableben, bis ...).


    Leider viel höher als die Wahrscheinlichkeit Todesfall ist aber real Berufsunfähigkeit, Krankheit/Unfall mit Folgeschaden etc. Das "ordentlich" abzusichern, ist viel problematischer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Noch eine zusätzliche Anmerkung : Eine Variante, das Darlehen abzusichern wäre der Abschluss einer risikolebensversicherung über die Darlehenssumme auf dich. Dann könntest Du deinem Partner ein Darlehen geben und die Tilgung quasi abwohnen. Sollte deinem Partner etwas zustossen, wäre deine summe d
    nicht verloren, sondern würde von der Versicherung an dich ausbezahlt . Wohnrecht wie von volleybap beschrieben über Testament.