Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

  • Hallo zusammen,


    habe jetzt auch das Ergebnis der Tests vorliegen und bestätigt bekommen, das meine jüngere Tochter, wie schon vermutet eine Legasthenie hat.


    Wer von euch hat denn schon wer hat Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII beantragt?
    Wie lief das bei euch?
    Welche Erfahrungen habt ihr?
    Eine Bekannte von mir arbeitet in der Schule mit den LRS-Kindern und sagt es ist sehr mühsam und nervenaufreibend.

    Zuhause ist wo die Liebe wohnt
    Erinnerungen geboren werden

    wo das Leben tanzen lernt
    Träume zu den Sternen führen
    Herzen füreinander schlagen
    und jederzeit ein Lächeln auf dich wartet

  • Es geht um die Kostenübernahme der Psycho- und Lerntherapie

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  • Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII wird dann gewährt, wenn eine seelische Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet. Dazu prüft das Jugendamt, ob zum einen eine seelische Behinderung vorhanden ist, u.a anhand einer multiaxiallen Diagnostik von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und zum anderen, ob die Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet ist. Kriterien können z.b sein, ob das Kind in der Klasse integriert ist, ob es Kontakt und Beziehungen zu anderen aufnehmen kann oder eben nicht.
    Wenn durch die seelische Behinderung eine Gefährdung an der Teilhabe an der Gesellschaft vorliegt, so wird häufig bei Kindern mit Legasthenie oder Dyskalkulie die Kosten für die Lerntherapie übernommen. Knackpunkt ist aber eben die Teilhabe an der Gesellschaft

  • Eine Bekannte von mir arbeitet in der Schule mit den LRS-Kindern und sagt es ist sehr mühsam und nervenaufreibend.


    ja, das ist es - aber es gibt wohl keine Alternative - lieber jetzt etwas tun, als die nächsten Schuljahre einfach zu durchlaufen und am Ende als Jugendlicher vor einem Berg Problemen zu stehen und auf dem 1. Arbeitsmarkt keine Ausbildung zu finden...

  • Ok, das ist soweit klar.


    Hier gibts sicher doch noch andere Kinder mit LRS.


    Wie finanziert ihr eure Therapie?


    Kann da KV auch(verpflichtend?)mit zur Kasse gebeten werden?

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