Hallo zusammen,
ich beziehe seit der Geburt meiner Tochter ALG II. Mit dem Kindsvater wurde ein monatlicher Unterhalt ausgemacht, den er mir in bar bezahlen wollte, weil seine Familie nichts wissen durfte etc.
So, mir wurde im Zeitraum Geburt bis z. B. 31.10.213 in den Bescheiden jeden Monat der Unterhalt angerechnet.
Als ich merkte, dass mich der KV verarschte, habe ich dies dem Amt gemeldet, die den Unterhalt ab diesem Zeitpunkt nicht angerechnet hatte, UV beantragt und für den "Rückstand" im Leistungszeitraum die Beistandschaft eingeschalten.
Beistandschaft hat so ziemlich gar nichts unternommen, ließen sich auch an der Nase rumführen, Beistandschaft habe ich widerrufen und habe es selbst in die Hand genommen. Kindsvater hat nun innerhalb kürzester Zeit den ganzen Rückstand bezahlt, der mir BEREITS VOM AMT ABGEZOGEN WURDE!!!! und jetzt behaupten die vom Amt, es gilt das Zuflussprinzip und alles wird NOCHMALS angerechnet???? Kennt sich da jemand richtig aus?
Habe bei verschiedenen Ämtern außerhalb meines Kreises angefragt, und die meinten nein, dass dürfte nicht angerechnet werden, aber sie kennen den Sachverhalt nicht und können so auch keine Auskunft geben. Ich müßte dies dann im Wege des Widerspruches geltend machen und vors Gericht gehen ... nicht noch mehr Streß Wäre super wenn sich da jemand auskennt, geht um 1.500 euro und die brächte ich dringend, um wieder selbständig fuß zu fassen, ohne das Geld komm ich aus Hartz 4 nicht raus.
Vielen Dank schon mal!!!
LG