ALGII: Unterhaltsrückstände anrechenbar, obwohl bereits angerechnet??

  • Hallo zusammen,


    ich beziehe seit der Geburt meiner Tochter ALG II. Mit dem Kindsvater wurde ein monatlicher Unterhalt ausgemacht, den er mir in bar bezahlen wollte, weil seine Familie nichts wissen durfte etc.


    So, mir wurde im Zeitraum Geburt bis z. B. 31.10.213 in den Bescheiden jeden Monat der Unterhalt angerechnet.


    Als ich merkte, dass mich der KV verarschte, habe ich dies dem Amt gemeldet, die den Unterhalt ab diesem Zeitpunkt nicht angerechnet hatte, UV beantragt und für den "Rückstand" im Leistungszeitraum die Beistandschaft eingeschalten.



    Beistandschaft hat so ziemlich gar nichts unternommen, ließen sich auch an der Nase rumführen, Beistandschaft habe ich widerrufen und habe es selbst in die Hand genommen. Kindsvater hat nun innerhalb kürzester Zeit den ganzen Rückstand bezahlt, der mir BEREITS VOM AMT ABGEZOGEN WURDE!!!! und jetzt behaupten die vom Amt, es gilt das Zuflussprinzip und alles wird NOCHMALS angerechnet???? Kennt sich da jemand richtig aus?


    Habe bei verschiedenen Ämtern außerhalb meines Kreises angefragt, und die meinten nein, dass dürfte nicht angerechnet werden, aber sie kennen den Sachverhalt nicht und können so auch keine Auskunft geben. Ich müßte dies dann im Wege des Widerspruches geltend machen und vors Gericht gehen ... nicht noch mehr Streß :-( Wäre super wenn sich da jemand auskennt, geht um 1.500 euro und die brächte ich dringend, um wieder selbständig fuß zu fassen, ohne das Geld komm ich aus Hartz 4 nicht raus.


    Vielen Dank schon mal!!!


    LG

  • Es gilt tatsächlich das Zuflussprinzip. Du hättest in dem Monat, in dem kein Barunterhalt geflossen ist, sofort die Abänderung des Bescheides beantragen müssen.


    Duie Chance, dass du via Widerspruch vor Gericht Recht bekommst, sehe ich bei dem geschilderten Sachverhalt leider als sehr gering an.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du sollst Geld zurückzahlen,was Dir während des Leistungsbezuges schon abgezogen wurde?


    Natürlich würde ich da in den Widerspruch gehen.
    Was hat das mit dem Zuflussprinzip zu tun.
    Wichtig ist das Du die Bescheide aus der Zeit hoffentlich noch hast.


    Ich hatte schon öfters Fälle in denen das Kindergeld angerechnet wurde ,obwohl es noch nicht gezahlt wurde, die Nachzahlung stand dann den Leuten zu und nicht dem JC.


    Richtig ist natürlich der Einwurf das Du dem JC zeitnah hättest mitteilen müssen das Du keinen Unterhalt bekommst.
    Trotzdem kann auch das JC Geld nicht 2 mal einkassieren.




    Guck mal ob Du in Deiner Nähe eine Beratungsstelle hast.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Nein, Ratte. Sie soll kein Geld zurück zahlen. Das ist unglücklich von Pirms formuliert. Sie bekommt jetzt den auf einen Schlag bezahlten Unterhalt als Einnahme im laufenden Monat angerechnet. Und darum weniger Hartz ausgezahlt.


    Und abgezogen wurde ihr dieser Betrag auch nicht. Sondern jene Summe, die der Vater an Unterhalt hätte leisten müssen, den hat das Amt nicht geleistet, sondern nur, was noch zum Unterhalt ergänzt werden musste.


    Da sagen die Gerichte ganz trocken: Kind ist in dem entsprechenden Monat nicht verhungert. Also alles gut. Es brauchte nachweislich damals das Geld nicht. Heute wird also nix rückwirkend ausgezahlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So, mir wurde im Zeitraum Geburt bis z. B. 31.10.213 in den Bescheiden jeden Monat der Unterhalt angerechnet.


    Als ich merkte, dass mich der KV verarschte, habe ich dies dem Amt gemeldet



    die Zeit ist durch - da hätte man im1. Monat - als die Zahlung nicht kam, den Bescheid ändern lassen müssen...


    Der Wiederspruch hätte damals - vor einem JAhr 10/2013 erfolgen müssen - denn es geht um die Monate davor ... da hat sich die TS nicht beschwert, erst jetzt

  • Nein, Ratte. Sie soll kein Geld zurück zahlen. Das ist unglücklich von Pirms formuliert. Sie bekommt jetzt den auf einen Schlag bezahlten Unterhalt als Einnahme im laufenden Monat angerechnet. Und darum weniger Hartz ausgezahlt.

    Ich kann lesen und verstehen :thanks:


    Und abgezogen wurde ihr dieser Betrag auch nicht. Sondern jene Summe, die der Vater an Unterhalt hätte leisten müssen, den hat das Amt nicht geleistet, sondern nur, was noch zum Unterhalt ergänzt werden musste.

    Wortklauberei oder ;-)
    Schaut sich der geneigte Mensch einen Berechnungsbogen an zu gibt es die Sparte Einkommen wozu Kindergeld Unterthalt evtl Gehalt gehört, dieses wird dann von dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft abgezogen.


    Da sagen die Gerichte ganz trocken: Kind ist in dem entsprechenden Monat nicht verhungert. Also alles gut. Es brauchte nachweislich damals das Geld nicht. Heute wird also nix rückwirkend ausgezahlt.

    Ist mir neu und ja ich bleibe dabei ,ich würde auf jeden Fall in den Widerspruch gehen.
    Zu verlieren hat sie doch nichts.




    Liebe Grüße


    Ute

  • Ich hab schon ganz oft zu viel oder zu wenig Geld vom Job Center bekommen und es auch nicht immer sofort im selben Monat gemeldet. Das wird dann alles, wenn endlich alle Unterlagen vorliegen neu und richtig verrechnet. So kenne ich das. Du musst aber denke ich irgendwie belegen das es das Geld ist, welches schon Mal verrechnet wurde. Ich glaube dadran hängen die sich beim Job Center jetzt eher auf.
    Grad da es auch Phasen gab in denen Geld Bar ausgezahlt wurde, denke ich, ist es verzwickt fürs Job Center dies nu zu berechnen...
    Würde einen Anwalt dazu holen. Damit der sich um die absolut notwendigen Belege fürs Job Center kümmert, damit die es richtig machen können.

  • Wenn nachweislich 2013 kein unterhalt zugeflossen ist, stell beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag für 2013.


    Dass das jetzt angerechnet wird ist zwar blöd für dich aber leider richtig.


    Ist auch so wenn man z.B Kindergeld erhält und das angerechnet wird, und dieses Kindergeld dann später zurück zahlen muss, aus welchen Grund auch immer, bekommt man die fehlende Summe nicht vom JC erstattet obwohl es
    von dort angerechnet wurde.


    Wenn du Pech hast bringt auch ein Überprüfungsantrag nichts und die Nachzahlung is weg.


    Doof aber ist so, daher soll man ja auch, sobald es Änderungen gibt, diese immer sofort melden.

  • Wie Celcite sagt...


    Wenn in der Vergangenheit Geld angerechnet wurde, das gar nicht geflossen ist, aber aufgrund Zeitablauf die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, stell einen sog. Überprüfungsantrag. Dann muss das Amt selber überprüfen, ob die in der Vergangenheit gezahlten Beträge bzw. angerechneten Gelder rechtmäßig waren.


    Das ist Deine einzige Chance, würde ich sagen.

  • :thanks: @all ...



    ich habe heute sämtliche Hotlines und andere Ämter damit auch beschäftigt. Gleiches wie hier vorgetragen, anrechenbar nein, noch dazu hat die Beistandschaft einen Teil bereits von dieser Forderung eingetrieben und mir das Geld überwiesen, ohne dass es angerechnet wurde. Nur hab ich die Beistandschaft widerrufen, da die nur einen kleinen Teil im "freundschaftsverfahren" mit dem KV geltend gemacht hatte, weil er dort genauso gejammert hat wie bei mir ... :nawarte: ... und ich somit die notwendige Ernsthaftigkeit bei der Sachbearbeiterin nicht gefunden habe (???) Nun habe ich die selbe Summe, wie von der Beistandschaft errechnet, selbst geltend gemacht und das was die in einem Jahr nicht schaffte funktionierte auf meine Art innerhalb von 2 Tagen. Sowohl der Rechtsgrund der Forderung und die Höhe sind identisch und anhand der Beistandschaftsunterlagen kann der Zeitraum nachgewiesen und mit den Bewilligungsbescheiden verglichen werden.


    Die Beratungsstellen sagen einheitlich das gleiche: Nicht anzurechnen und wenn es doch angerechnet wird, sofort Widerspruch und vor das Sozialgericht. Es dürfen keine identischen Beträge doppelt angerechnet werden, es sei denn, der KV hätte einen "Sonderbonus" gezahlt ... das leuchtet sogar mir ein :idee


    Ich lass mich jetzt mal überraschen, wenn es angerechnet wird, werd ich alles geben. Wie hier bereits erwähnt, ich hab dann echt nichts mehr zu verlieren. Man macht und tut und kommt aus dem ganzen Hartz 4 nicht mehr raus ;(