Mein Ex-Mann erkennt die Vaterschaft nicht AB!

  • Hallo Ihr Lieben, ich bin schon eine Weile "stille" Mitleserin.


    Kurz ein paar Worte zu mir, ich bin 26Jahre, lebe in Sachsen Anhalt, bin geschieden, mit meinem Ex-Mann habe ich einen fast 3 Jährigen Sohn und bin im März diesen Jahres erneut Mutter eines Jungen von meinem jetzigen Lebenspartner geworden.


    Was jetzt eigentlich nicht hoch kompliziert klingt, es aber ist. Ich bin rein rechtlich erst seit dem 06.08.14 geschieden ( da der Herr zu 2 angesetzten Scheidungsterminen nicht erschien), dementsprechend ist mein 2. geborener in der Ehe geboren, und da er die Vaterschaft bis zum heutigen Tage nicht abgegeben hat ( mein Lebenspartner die Vaterschaft aber bereits bei bekanntwerden der Schwangerschaft anerkannt hat) ist rechtlich mein Ex-Mann der Vater meiner Kinder.


    Aufgefallen, dass die Abtretung der Vaterschaft vergessen worden ist, ist es der Dame vom Jugendamt erst, als wir im August die Geburtsurkunde endlich ändern lassen wollten. Ihr ist durchaus bekannt, dass ich seit Januar 2013 auf Unterhalt gegen den KV (mein Ex-Mann) klage, sie kennt das ganze Theater mit dem Eilverfahren zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht, dem Besuchsrecht was er unbedingt wollte, und nicht einmal kam -> Er hat seinen Sohn jetzt knapp 2 Jahre nicht gesehen.



    Mein Anwalt schreibt tausende Briefe und Aufforderungen, das Gericht ebenfalls, passieren tut nichts, gar nichts.


    Mich zermürrbt es. Ich habe keinerlei Lust oder Kraft mehr, mich immer und immer wieder mit diesem Menschen zu befassen. Ich bin in der Jugendhilfe tätig, arbeite also mit den Menschen bedingt zusammen, die sich eigentlich auch um meine bzw. die Belänge meiner Kinder kümmern müssten, privat sehe ich nicht wirklich, das irgendwas passiert.


    Mein aktuelles Problem besteht darin, dass ich kein Elterngeld bekomme, weil ich nicht nachweisen kann, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Das habe ich in der Scheidung nicht beantragt, denn als ich den Antreag auf Scheidung stellte, war ich weder Schwanger, noch befand ich mich damals in einer Beziehung. Im momentanen Zustand riet mir mein Anwalt, die Vaterschaft anzufechten, aber ich bin es leid, immer und immer mehr Geld zu bezahlen, für eine Sache, die doch eigentlich auf der Hand liegt. Mein Ex-Mann müsste lediglich zu seinem zuständigen Jugendamt, dort den Sachverhalt erläutern und angeben, dass er nicht der Vater meines 2. Kindes ist. Das wäre alles. Aber dieses tut er schon seit November 2013 nicht. Ich bin einfach ratlos.


    Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt?



    Ich wünsche euch einen schönen Abend,



    Jenny :thanks:

  • Also um es richtig verstanden zu haben, du hast zwei Kinder, dein großer ist der leibliche Sohn von dein Ex und du hast ein zweites Kind von dein jetzigen Lebenspartner? Und das Problem ist das dein Ex rechtlich der"Vater" von dein zweit geborenen ist weil ihr noch nicht offiziell geschieden wart??


    Wenn ich das so richtig verstanden habe ist das aber gar nicht möglich oder?? Weil dein Ex ja die Vaterschaft anerkennen müsste was er wahrscheinlich nicht getan hat !? Und da dein Lebenspartner die anerkannt hat versteh ich nicht wieso er nicht rechtlich der Vater ist ?-(:radab


    Kannte mal eine die hat ihren Ehemann betrogen und wurde schwanger..und hat ihn das zwei Tage vor der Geburt erzählt das er gar nicht der Vater ist...und obwohl die verheiratet waren war er trotzdem nicht der Vater vom Kind,obwohl weder die Scheidung eingereicht war noch sonst was war er nicht der Vater weil er die Vaterschaft nicht angenommen hat(es auch gar nicht konnte weil die Mutter sagte er sei nicht der Vater) :frag


    Irgendwas läuft definitiv falsch :kopf da würde ich mich mal mit einen Anwalt zusammen setzten der ist der einzige der helfen kann, denn die Vaterschaft kann gerichtlich entzogen werden.


    Hoffe konnte etwas helfen :hae:

  • Hast du den schon versucht vernünftig mit ihn zu reden??


    In deinen Fall wäre eine Rechtsschutz Versicherung gut. Die zahlen keine laufenden Verfahren aber wenn du die Vaterschaft anfechten möchtest würden die alles zahlen, kostet bei der arag glaube ich 14 Euro im Monat


    Lg

  • Du hast tatsächlich alles verstanden :D :D :D :D


    ABER: Ein Kind, welches in der Ehe geboren wurde, bedarf keiner Zustimmung. Das ist automatisch das GEMEINSAME Kind, ob das nun der biologische Vater ist, oder nicht. Daher ist mein Problem dementsprechend ebenfalls, das der Ex-Mann eben auch das geteilte Sorgerecht hat.


    Klingt echt verwirrend :hilfe :hilfe :hilfe

  • Hast du den schon versucht vernünftig mit ihn zu reden??

    Ich habe zig mal versucht vernünftig mit Ihm zu reden, aber manchmal wirkt er zum teil, na sagen wir mal, gestört. Er kann kaum einen Satz gerade aus sprechen, da wundert es mich, um ehrlich zu sein, auch nicht mehr, dass er die Briefe von meinem Anwalt ( der mich seit Januar 2013 vertritt ), geschweige denn die des Gerichtes nicht liest oder lesen kann.

  • Hallo,
    kann da auch :D mit reden,
    er (Ex Noch Mann muss zustimmen) sonst ist er der KV.


    Normalerweise ist da auch kein Problem, man möchte ja nicht noch 1/2 fremde Brut durch füttern. Hat ihn schon jemand auf seine Unterhaltspflicht hingewiesen? ;-)


    LG


  • Oke das ist echt mies :hae:
    Aber versteh auch nicht warum er nicht einfach die Vaterschaft anerkennt!? ?-(


    Wie gesagt die Mutter die ich kenne hat gesagt das er nicht der Vater ist und wurde auch nicht als Vater eingetragen obwohl sie noch mit ihn verheiratet war und er noch sie die Scheidung eingereicht haben,deswegen versteh ich nicht warum das bei dir nicht ging 8|?-(


    Aber egal wie quer sich dein Ex stellt hast du trotzdem recht auf deiner Seite was dein zweites Kind betrifft :!::Hm

  • Hi,


    zum einen würde ich in dieser Kosntallation eifnach mal Unterhalt für dieses Kind einfordern ;-) Dann bewegt er sich sicher schnell.


    Der andere Weg wäre, dass du eine Vaterschaftsanfechtungsklage angehst. Das solltest du auch tun. Wenn der jetztige Zustand 2 jahre anhält, dann kann nur noch dein Kind mit 18 die Vaterschaft anfechten und bis dahin bleibt dein Ex mit allen Rechten und Pflichten rechtlicher Vater des Kindes.


    Schau dir dazu mal §1600 BGB an


  • Hallo,


    ich verstehe glaube ich auch, was gemacht werden sollte.


    Da der Scheidungsantrag bei Geburt des Kindes beim Gericht eingereicht war ( war doch hoffentlich so - ist nämlich Grundlage für das weitere Vorgehen..) und der leibliche Papa mit deiner Zustimmung per Urkunde anerkannt hat ,braucht es nun nur noch der Urkunde des Scheinvaters ( =ExEhemannes), dass er der Vaterschaft des "richtigen " Vaters zustimmt, damit alles im Lot ist.
    §1599 Absatz 2 BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1599.html


    Diese Urkunde unterschreibt er aber nicht.


    Somit bleibt nun wirklich nur noch die gerichtliche Anfechtung ( wie dein Anwalt zu Recht rät) als einziger Weg- und das für Dich in der Frist von 2 Jahren ! ab Geburt ( denn du weisst ja von Anfang an, dass er nicht der Vater ist und kannst nur innerhalb von 2 Jahren anfechten!!)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html


    Hoffentlich sind die 2 Jahre noch nicht rum?
    Sonst bleibt nämlich der Exmann bis zur Volljährigkeit der Vater ;(

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:


  • Mein aktuelles Problem besteht darin, dass ich kein Elterngeld bekomme, weil ich nicht nachweisen kann, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.


    Hallo mamiinlove2,


    ich würde hier wohl eine originelle Vorgehensweise wählen, für die Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal einen Anwalt brauchst.


    - Vaterschaftstest mit dem leiblichen Vater machen (kann ein preisgünstiger für 150 Euro sein, es sollte jedoch ein Arzt die Proben abnehmen)
    - die Vaterschaftanerkennung des leiblichen Vaters kopieren
    - Geburtsurkunde des Kindes einpacken, Deinen Ausweis, die diversen Aufforderungen an den Vater
    - zur Rechtspflege des Amtsgerichts gehen
    - das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen in einstweiliger Anordnung
    Begründung: Der rechtliche Vater hat keine Beziehung zum Kind, nimmt keinen Umgang wahr, kann also nicht über die Belange des Kindes mitentscheiden. Da er sowieso auch nicht der leibliche Vater des Kindes ist, besteht auch keinerlei Anlass zur Hoffnung, dass dies jemals der Fall sein könnte. Darüberhinaus ist das Wohl beider Kinder mittlerweile massiv gefährdet, weil Du kein Elterngeld beantragen kannst aufgrund des fehlenden ASR - Du beantragst also das ASR für das am xx.xx. geborene Kind im Eilverfahren.


    Kosten für den Test: 150 Euro
    Gerichtskosten: Ca. 90 Euro


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich bewusst ist, dass der Antrag einfach nur abgelehnt werden könnte - einen Versuch würde sie trotzdem unternehmen.

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Na klar weiss ich seit Anfang an, dass mein Ex-Mann nicht der Vater ist. Aber das wusste die Trulla vom JA auch, und die wäre in der Pflicht gewesen, damals schon ein Schreiben anzufertigen, das besagt, das er von der Vaterschaft abtreten soll, da mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkannt hat.

    Das Problem besteht momentan einzig und allein darin, dass mein Ex-Mann es nicht gebacken bekommt, zu seinem JA in Niedersachsen zu gehen, dort vorzusprechen und EINE verdammte Unterschrift zu leisten.

    An sich bräuchte ich dann keine Vaterschaftsanfechtung. Nun warte ich noch bis Donnerstag, dann schlage ich wieder beim Jugendamt auf und frage nach dem Stand.

    Ohne jemanden zu verurteilen- Mein Ex-Mann hat 4 Kinder mit 4 Frauen, für keines der Kinder leistet er Unterhalt, aber lebt im Häuschen, kassiert Pflegegeld für seine Mutter, geht schwarz arbeiten( das kann ich aber natürlich nicht nachweisen ) und besitzt Auto, Motorrad und Traktor

    :amok: :nawarte: :amok:

  • AHHHHHH- Und jetzt ohne Zitate


    Na klar weiss ich seit Anfang an, dass mein Ex-Mann nicht der Vater ist. Aber das wusste die Trulla vom JA auch, und die wäre in der Pflicht gewesen, damals schon ein Schreiben anzufertigen, das besagt, das er von der Vaterschaft abtreten soll, da mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkannt hat.

    Das Problem besteht momentan einzig und allein darin, dass mein Ex-Mann es nicht gebacken bekommt, zu seinem JA in Niedersachsen zu gehen, dort vorzusprechen und EINE verdammte Unterschrift zu leisten.


    An sich bräuchte ich dann keine Vaterschaftsanfechtung. Nun warte ich noch bis Donnerstag, dann schlage ich wieder beim Jugendamt auf und frage nach dem Stand.


    Ohne jemanden zu verurteilen- Mein Ex-Mann hat 4 Kinder mit 4 Frauen, für keines der Kinder leistet er Unterhalt, aber lebt im Häuschen, kassiert Pflegegeld für seine Mutter, geht schwarz arbeiten( das kann ich aber natürlich nicht nachweisen ) und besitzt Auto, Motorrad und Traktor

  • Zu meinem besseren Verständnis:


    In welcher Abteilung des JA bist Du?
    Kennt sich die Mitarbeiterin dort mit Vaterschaftsfeststellung bzw. Anfechtung und Urkunden wirklich aus?
    Nicht jede Abteilung des JA hat da DIE Fachkenntnis über diese speziellen Bereiche.


    Und wie soll jemand im Jugendamt den Exmann "zwingen" zu unterschreiben??? Mit Peitsche :-D oder sonstigem?


    Da gehts dann eben letztendlich nur mit der Anfechtung beim Gericht, wenn der geniale Vorschlag von Frau Raussteiger nicht funktioniert ;)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Ohne jemanden zu verurteilen- Mein Ex-Mann hat 4 Kinder mit 4 Frauen, für keines der Kinder leistet er Unterhalt, aber lebt im Häuschen, kassiert Pflegegeld für seine Mutter, geht schwarz arbeiten( das kann ich aber natürlich nicht nachweisen ) und besitzt Auto, Motorrad und Traktor

    Schnuckeliger Typ :D ohne jemand verurteilen zu wollen, irgend was wird er ja gehabt haben, neben all dem ...



    Das Problem besteht momentan einzig und allein darin, dass mein Ex-Mann es nicht gebacken bekommt, zu seinem JA in Niedersachsen zu gehen, dort vorzusprechen und EINE verdammte Unterschrift zu leisten.

    Tja und es kostet auch noch Geld. Verwaltungsgebühr ;-) 40? Euro


    Ich würde auch mal den Tipp von Frau Rausteiger probieren.


    LG

  • Gerichtlich ,fürchte ich, wirds wegen der 2 Jahresfrist "eng- sehr eng"
    Denn wie ich im Eingangspost nochmal nachgelesen habe , ist Kind ja schon 3 !!


    Hoffentlich ist da der Zug noch nicht abgefahren.


    Da bleibt wirklich nur mit großem Unterhaltsdruck usw. Den Exmann zur Beurkundung zu bekommen...
    Dazu wünsche ich viel Glück bei so einem sturen Exemplar, wie er nach Schilderung zu sein scheint .

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • AlwaysHope ...nein das 2. Kind ist im März geboren....


    Hallo,
    ich würde folgendes machen: Klage deines Kindes auf Anfechtung der Vaterschaft beim Familiengericht einreichen....Ist der schnellste Weg.


    Geh zum Jugendamt, Abteilung Beistandschaften und lass dich beraten bezüglich einer Ergänzungspflegschaft für dein Kind zum Zwecke der Anfechtung der Vaterschaft. Die können dann für dein Kind die Klage einreichen und alles nimmt seinen Lauf.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • Wenn, wie du schreibst, alle Briefe von Gericht und Jugendamt nichts genutzt haben - dann hilft wohl nur noch das gerichtliche Verfahren. Und zwar ohne Tricks und irgendwelche Verfahrenstaktiken. Da Ex wohl beschlossen hat, alles auszusitzen und dich damit zu ärgern (ihn kostet es nichts, auch nicht eine etwaige Unterhaltsforderung, da er eh nichts zahlt und nicht leistungsfähig ist), deshalb musst du ihn gerichtlich zwingen. Wie sollte es anderes gehen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.