Unterhaltsklage - Unterhalt einklagen

  • Wer hat Erfahrung damit?


    Gehe ich wirklich den Schritt und lehne den Beistand ab, kann ich zum Anwalt gehen und Klage einreichen.
    Welche Kosten kommen auf mich zu?
    Vorweg gesagt PKH steht mir nicht zu.


    Habe gelesen das
    der Streitwert = Jahresbeitrag des Kinderunterhalts ist, in meinem Fall mal zwei...oder? plus die aufgelaufenen Rückstände

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  • Streitwert ist im Normalfall die Höhe des jährlichen Unterhaltes, den du einklagst. Aus dem Streitwert errechnen sich die Anwaltskosten. Ein Anwalt muss zwingend genommen werden. Hinzu kommen die Gerichtskosten. Üblicherweise trägt jede Partei ihren Anwalt, die Verfahrenskosten werden geteilt.


    Um hier Geld nicht zu verbrennen, hat der Gesetzgeber als "Königsweg" den Gang über die Beistandschaft ins Gesetz geschrieben. Die Mitarbeiter dort sind mit einer Verwaltungsausbildung versehen und können, im Gegensatz zu Anwälten, rechtsgültige Titel erstellen. Entsprechend bestätigen die Gerichte zu 90 Prozent die Berechnungen der Beistandschaften. Und in den anderen Fällen sind oft neue Daten hinzu gekommen, die eine Veränderung bewirken. Dies geht dann meist zugunsten des Unterhaltspflichtigen - nach der Statistik. Beistandschaften sind im Schnitt deutlich zugunsten des Unterhaltsempfängers orientiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Streitwert ist im Normalfall die Höhe des jährlichen Unterhaltes, den du einklagst.

    Das heißt dann bei zwei Kindern ergibt das + / - das doppelte?
    Wie genau errechnen sich die Anwältskosten xy Prozent vom Streitwert?


    Ist finanziell schon eine Ansage sowas.


    Wenn du meinen anderen Threat "Herrabsetzung Unterhalt" liest, gelesen hast, dann kann ich den " Königsweg" gerade nicht als besonders ehrwürdig bezeichnen.

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  • Google mal nach Rechtsanwaltgebührenordnung. Und dann rechne deinen gesamten Streitwert zusammen (was du an Geld erstreiten willst) und schau dann in der Liste nach.


    Und ja. Ich habe den anderen Thread gelesen. Ich würde an deiner Stelle der Beistandschaft des Jugendamtes nicht die Inkompetenz unterstellen, wie es da geschieht. Du solltest davon ausgehen, dass dein Sachbearbeiter die Situation aufgrund der Angaben des Ex eingeschätzt und bewertet hat. Wenn der Ex nachweisen kann, dass sein Einkommen auf Dauer niedriger anzusetzen ist, dann hat er ein Recht auf Abänderung. Das wird er notfalls vor Gericht einklagen. Und dann zahlt er ne Menge Kosten, du ne Menge Kosten und der Unterhalt wird trotzdem abgesenkt. Nur: Ihr habt viel Geld verbrannt.
    Beistandschaften versuchen da - und das ist richtig - möglichst oft den Kadi rauszuhalten. So scheint das bei deiner Beistandschaft zu sein.


    Ich glaube nicht, dass Beistandschaften mit den vorgegebenen Verwaltungsprüfungen so eine einfache Sache falsch bewerten. Es würde mich wundern.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • und bedenke eins (ist mir so gegangen)-


    wenn Du Pech hast, und er z.B. Arbeitslos wird, dann kann es zwar sein, dass Du einen Titel bekommst, und das Verfahren "gewinnst"-
    sollte er jedoch zahlungsunfähig sein, dann zahlst Du Deine Kosten, seine Kosten, und eventuell auch noch die Kosten von vergeblichen Pfändungen-


    der Weg ist wirklich nur dann sinnvoll, wenn man sicher ist, dass bei Ex was "zu holen" ist- bei dem kleinsten Risiko wäre ich verdammt vorsichtig-
    (mir hatte das damals niemand gesagt- und so hab ich zwar seit weit über 10 Jahren einen tollen Titel- aber.... gezahlt hab ich meinen Anwalt, das Gericht, den Anwalt von Ex, und Gerichtsvollzieher :ohnmacht: )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Was willst du denn für eine Klage einreichen ?


    Du hast doch einen Titel - wenn er den nicht voll bedient - dann schick den Gerichtsvollzieher los, den Rest zu besorgen.


    Wenn dir die Dame vom Amt nicht paßt, vielleicht gibt es einen Kollegen der sich dem Fall nochmal annehmen will.

  • Ich will nichts einklagen. Hab ich nicht vor.
    Es geht mir um Info, was wie ist und die Erfahrung und Meinung anderer.


    Ich wege ab zwischen dem was der Beistand sagt und was rechtliche Grundlage ist.

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  • Hallo Scolar,


    wenn Du unbedingt den harten Weg gehen möchtest, ist diese Vorgehensweise wohl die preisgünstigste:
    Du kündigst die Beistandschaft, holst den Originaltitel ab und falls der Vater nicht pünktlich die gewünschte Summe Geldes überweist, schickst den Gerichtsvollzieher mit dem Titel los und lässt die 15 Euro pfänden. Findet dieser den Vater nicht vor oder findet er beim Vater keine zu pfändenden 15 Euro, bezahlst Du diese Dienstleistung eben und schickst ihn später nochmal los.


    Du brauchst nicht Anwaltshonorare zu errechnen, derzeit besteht kein Anlass zur Klage, der Titel liegt ja vor.
    Die größte Herausforderung wird hier vermutlich sowieso sein, einen (guten) Anwalt zu finden, der bereit ist, aus dem Streitwert von 15 Euro pro Monat sein Salär zu errechnen. Ist der Anwalt bei Sinnen, so lehnt er den Fall ab und berechnet Dir einige hundert Euro für die Beratungsstunde, die er mit Dir verbracht hat.


    Ganzheitlich betrachtet: In einem anderen Themenstrang erwartest Du vom Vater, er solle auf "seinen" Teil der Ferien verzichten, bzw. tauschen weil die Kinder lieber reiten würden. Der Vater hat aufgrund Eurer ständigen Diskussionen rund um den Umgang nun einen Antrag bei Gericht zur Regelung in die Wege geleitet?
    Ich an deiner Stelle würde hier wohl kaum Streitbereitschaft wegen Nichtigkeiten demonstrieren wollen. Man hat recht schnell seinen Ruf weg in derartigen Umgebungen und Beschlüsse fallen dann ganz gerne mal recht strikt aus.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • In einem anderen Themenstrang erwartest Du vom Vater, er solle auf "seinen" Teil der Ferien verzichten, bzw. tauschen weil die Kinder lieber reiten würden. Der Vater hat aufgrund Eurer ständigen Diskussionen rund um den Umgang nun einen Antrag bei Gericht zur Regelung in die Wege geleitet?


    Ich glaub ja du verstehst da was ganz falsch.
    Ich erwarte überhaupt nichts von ihm, von wegen Verzichten, denn es gibt keinen "sein" Teil der Ferien. Da es keine Regelung für die Ferien gibt. Verstehst du jetzt?
    Es ist so das die Kinder zu ihm gehen könnten, da sie Ferien haben aber doch eigentlich gernen reiten gehen wollen.


    Zum Verständnis: Das hier geschriebene kommuniziere ich nicht in diesem Maße mit Ex. Nur um das "die ständige Diskussionen" klarzustellen!


    Ich will mich hier nur austauschen, abwegen und informieren.


    Bin nicht so bescheuert wie das hier vielleicht zu sein scheint, wohl mehr blöd gewesen in der Vergangenheit. Wenn man bedenkt das ich an den 1% der getroffen bin, die trotz das sie Geld haben, nicht zahlen wollen und sich nur soweit kümmern wie unbedingt notwendig. Große Backen machen und drohen, aber mehr auch nicht.


    sorry aber da werd ich schon dezent sauer :motz: .


    Ich will das Regeln lassen und wollte im JA mit ihm reden aber er wollte nicht und ist zum Anwalt. Um mir über diesen zu sagen das alles so bleiben soll wie es ist, und es wurde wieder keine Ferienregelung vorgeschlagen.
    Hier ist es doch traurig aber war das er eben nicht mehr will aber eigentlich "muss", naja da kann der eine sagen, zwingen kannst du ihn nicht, und anderer Seits das die Kinder das brauchen und man es "fördern" muss.


    So und jetzt sag mal was....richtig ist....gibt es nicht, oder?!

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  • Ich bin den Schritt damals gegangen, hab einen Unterhaltstitel über 970 euro monatlich für drei Kinder, sogar über ein Jahr rückwirkend gilt der - ABER: trotzdem kein Geld, der Vater zahlt trotzdem nicht.


    Ich hatte zuerst auch eine Beistandschaft bei JA, die aber in meinem verzwickten Fall bald überfordert waren, und ich bin dann zum Anwalt. Gut ich bekomme auch PKH, weil sonst hätte ich das nicht gemacht. Weil wie gesagt, ich bekomm trotzdem keinen Unterhalt.


    Wenn ich dir raten darf, dann schreibe oder maile dem Jugendamt einen Brief mit deinen Vorschlägen wegen Umgang in den Ferien, das sie da bitte vermitteln möchten. Dann bist du da erstmal aussen vor und der KV muss handeln oder nicht. Und du hast für später mal was in der Hand, wenn behauptet wird, du hast den Umgang verhindert....


    Und ich weiss jetzt nicht, da ich neu bin, warum du ne Unterhaltsklage in Betracht ziehst, liegen dir die Einkommensnachweise des KV nicht vor?