Hallo wir brauchen Hilfe!
Ich m 34 , meine Freundin 25 und ihren Sohn 4 ..
Wir führen seit 8 Monaten eine Fernbeziehung 135km.. Nun wollen wir zusammen ziehen , also sie zu mir mit ihren Sohn.
Der Kindesalter will es nicht. Geteiltes Sorgerecht und aufenhaltsvestimnubgsrecht.
Für eine regelmäßige Betreuung wäre hier gesorgt. Sie könnte ihn morgens zum Kindergarten bringen und ich nachmittags abholen. 1 Std später wäre sie auch Zuhause..
Bisher hatte sie einen Job wo sie auch mal am we arbeiten müsste und somit alles organisieren müsste wo der kleine untergebracht wird.
Der Kindesvater beantragt nun das alleinige Sorgerecht und will ihr den kleinen wegnehmen . Er schrieb einen Brief mit sehr vielen Unwahrheiten.
Nun haben wir beide sehr viel Angst er könnte recht bekommen, sie hat schon Job und Wohnung gekündigt.. Bitte um Hilfe
Vater beantragt Sorgerecht
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Das ASR wird er nicht bekommen. Ob er das ABR bekommt ist nicht sicher. Deine Freundin hat - wenn ich es recht verstehe - bereits einen neuen, besseren Job bei Dir. Das ist auch ein Argument für den Umzug. Welches Angebot hat es an den Vater wegen Umgang gegeben? Kann der Vater das Kind überhaupt bei sich aufnehmen und betreuen? Wie würde es das Kind verkraften, künftig beim Vater zu leben?
Edit: Einen Termin beim Jugendamt auszumachen wäre sinnvoll, diese werden meist vor Gericht gehört.
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Wie kann sie Job und Wohnung kündigen wenn der Vater dem Umzug des Kindes nicht zustimmt?
Sie kann hinziehen wohin sie will, für das Kind braucht sie seine Zustimmung.
Seine Reaktion ist verständlich.
Wieso ziehst Du nicht zu ihr?Wer soll den Umgag finanzieren und die 540km pro Umgang ?
Wie oft sieht der Vater das Kind jetzt ? -
Ja also ich verstehe Deine Denkweise durchaus. Aber versuche Dich mal in die Lage des Vaters zu versetzen. Mich stört schon die Formulierung "Er will ihr das Kind wegnehmen". Ein Kind ist kein Rasenmäher, oder eine Küchenmaschine, die einem gehört. Er ist nunmal der Vater und es ist sein gutes Recht am Leben des Kindes teilzuhaben und mitzuwirken. Darüberhinaus liest sich für mich Dein Treat so, als hättet ihr den Vater vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich als Vater würde da genauso reagieren.
Darüberhinaus solltest Du auch verstehen, dass der Vater Dich nicht kennt. Wenn meine Ex mal wieder mit nem neuen ums Eck kommen würde, würde ich auch erstmal die Bremse treten, bevor ich mein Kind in dessen Obhut gebe.
Denk darüber nach. Es gibt immer zwei Seiten.
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Es sind 135 km, für den Umzug wäre gesorgt.
Also ich weiß das Kinder keine Gegenstände sind.
Seit der Trennung macht er ihr das leben schwer, beleidigt sie macht ihr vorwürfe etc..
Er ist ein alle jedes zweite we Daddy wovon er 1 Tag ihn zu seinen Eltern gibt. Dazwischen meldet er sich nie wie es ihm geht.. Fragt nicht nach wegen Kindergarten etc.. Es regte ihn nur auf dass er unterhalt zahlen muss für das Kind..
Es würde für ihn dort gesorgt seinHaus,Zimmer Betreuung Großeltern .
Aber das alles hätte er hier auch und der Job der Mutter würde es zulassen sich intensiv um ihn zu kümmern, auch würden wir jedes 2 we den Sohn zu ihm bringen. -
Und ich habe öfter angeboten dass wir uns alle treffen sollten, da kam er gleich er würde mir eher eine reinhauen
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Wenn er ihn nur alle 2 Wochen sieht und ihr verbindlich anbietet ihn zu fahren, dann steigen die Chancen.
Die Großeltern kannst Du ihm kaum vorwerfen, wenn Du sie wenigen Zeilen weiter selbst bei Euch als Betreuungsoption nennst. Und dass seine Eltern alle zwei Wochen das Kind sehen, es sind auch Oma und Opa.
Wie lange seid ihr zusammen?
Der Vater muss Dinge mit der Mutter klären, Du solltest Dich da sehr im Hintergrund halten. -
Ich habe mich zurück gehalten, obwohl es echt schwer ist nach den Beleidigungen zu mir und auch den Vorwürfen ihr gegenüber. Sind seit 8 Monaten zusammen, zwar noch nicht lange aber es ist gefestigt.
Sie würde auch erstmal ein alleinigen Haushalt haben und ich würde sie mit allem unterstützen -
Es sind 135 km, für den Umzug wäre gesorgt.
Also ich weiß das Kinder keine Gegenstände sind.
Seit der Trennung macht er ihr das leben schwer, beleidigt sie macht ihr vorwürfe etc..
Er ist ein alle jedes zweite we Daddy wovon er 1 Tag ihn zu seinen Eltern gibt. Dazwischen meldet er sich nie wie es ihm geht.. Fragt nicht nach wegen Kindergarten etc.. Es regte ihn nur auf dass er unterhalt zahlen muss für das Kind..
Es würde für ihn dort gesorgt seinHaus,Zimmer Betreuung Großeltern .
Aber das alles hätte er hier auch und der Job der Mutter würde es zulassen sich intensiv um ihn zu kümmern, auch würden wir jedes 2 we den Sohn zu ihm bringen.Nun wenn er das Kind abholt sind es schon mal 2 mal die 135km. Wenn er es zurück bringt nochmal so viel, also 540km-
Habt ihr euch darüber schon gedanken gemacht wie die Besuche in Zukunft aussehen sollen? Wie das holen und bringen laufen soll?
Oder setzt ihr einfach vorraus dass das weiterhin der Vater alleine zu bewältigen hat?Abgesehen davon wieviel Zeit dann im Auto verschwendet wird. Gut 1,5h für die Hinfahrt und 1,5h für die Rückfahrt. Sofern der Verkehr und die Wetterbedingungen passen. Prima, jedes zweite WE erstmal 6h im Auto zu verbringen. Eine Traumhafte Vorstellung.
Ganz offen, da würd ich auch imm Dreieck springenWarum zieht sie denn zu dir und nicht du zu ihr??
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Wir haben von Anfang an gesagt wir würden ihn bringen .. Wir bringen ihn, verbringen das we bei ihren Eltern . Wohnen ca 20km entfernt und würden ihn dann wieder mitnehmen .
Und ich habe gerade einen Super Job angenommen und wohne in Bremen und er , sie noch eher ländlich wo es arbeitstechnisch nicht sehr gut aus sieht -
Trennung von der Frau ist für den Vater i.d.R. eine psychologisch sehr extreme Situation, denn wer für sein Kind da sein will, von der Mutter aber durch "Schaffung von Tatsachen" aus dem Leben des Kindes entfernt wird, fühlt sich ohnmächtig.
Auf Grund der institutionellen, oft irrationalen Unterstützung von Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern und Richtern werden Väter aus dem Leben der Kinder ausgeschlossen, bzw. wird ihr Elternrecht auf sog. Umgänge reduziert, die auch in vielen Fällen von der Mutter reglementiert werden dürfen.
Müßig jetzt auf Ausnahmen aufmerksam zu machen.
Dann bleibt die Zeit ja nicht stehen, die Ex trifft den Next und beide machen Pläne und überlassen dem Vater großmütig und gönnerhaft einen vorgegebenen Platz in ihrem neuen Leben.
In eurem Fall darf der Vater klagen, wie er will. Was ihm zugestanden wird, ist eine ganz andere. Seit euch dessen bewusst, was in dem Vater vorgehen muss, wenn er als einziges Mittel nur noch den Antrag auf ASR bzw. ABR sieht..
Ein strittiges Elternpaar wird normaler weise eher dazu tendieren, die angedichteten Nachteile im anderen zu sehen als dessen Stärken.
Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig bezüglich Hol- und Bringpflicht etc. des UET. Aber guckt, wie der Fall des Kindes ist. Da gibt es viele Variablen zu berücksichtigen.
Gruß -
Hallo Helpm,
ich sehe kein großes Problem für Euch und Euer Vorhaben.
Es ist mitnichten so, dass der Vater einem Umzug zustimmen muss. Die Mutter will umziehen (egal warum) und kann daran nun wirklich nicht gehindert werden.
Das einzige, was zu klären ist, wenn ein Umgangselternteil nicht mit dem Umzug des Kindes zusammen mit dem betreuenden Elternteil einverstanden ist, ("wenn sich die Eltern nicht über den Wohnort des Kindes einig sind") ist, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig wohnen wird. Aus diesem Grunde wird das ABR beantragt und darüber wird in der Folge darüber beschieden.Wichtiges Kriterium ist nicht unbedingt, dass das betreuende Elternteil am zukünftigen Wohnort einen Job hat.
Wichtiger sind Faktoren wie Betreuungskonzept, soziales Netz und vor allem Kontinuität. Bevor ein Gericht verfügt, dass das ABR dem bisherigen Umgangselternteil übertragen wird, muss dargestellt werden, inwiefern das Kind einen wesentlichen Vorteil von diesem Wechsel zum anderen Elternteil hätte.
Der Vater müsste also in Eurem Fall darlegen, wie er das Kind betreuen möchte, dass er eine stabile Bezugsperson im Leben des Kindes ist und was bei ihm besser sein soll als bei der Mutter, wo er selbst also für Kontinuität im Leben des Kindes sorgen könnte.
Sollte er einen derart fundierten Antrag stellen, wird das Gericht verpflichtet sein, das zu prüfen - tut er das nicht, dürfte die Anhörung vor Gericht ein recht kurzes Event werden.Aber selbst dann wird ihm sein Vorhaben ABR zu erhalten nur schwerlich gelingen, offenbar nutzt er noch nicht einmal seine Umgangswochenenden ausgiebig.
Offengestanden glaube ich, Ihr müsst nicht einmal Euer sehr großzüigiges Bring-Konzept in's Rennen werfen.
Derartige Bedingungen für einen Umzug wird ein Gericht nur sehr selten (Umzug in's weit entfernte Ausland) an eine Übertragung des ABR an die Mutter knüpfen. In solchen Fällen wird dann jedoch eine Erhöhung des Selbstbehalts des unterhaltsverpflichteten Elternteils in Erwägung gezogen, eher nicht die Verpflichtung, selbst für den Transport des Kindes zu sorgen. Ansonsten ist es Gang und Gäbe, dass es der Umgangselternteil ist, der den Umgang finanziert und organisiert.Eher schon als einen Beschluss würde das Gericht sowieso einen sogenannten Vergleich anstreben, also dass sich die Eltern dann zumindest bei der Anhörung beim Gericht "einigen". Hier wird dann sehr gerne ein Angebot, z.B. das Kind jedes zweite Mal zu bringen dazu genutzt, den Vater zum Zurückziehen seines Antrags zu überreden.
Jedes Umgangswochende zu fahren, wird Euch nicht einmal in so einer Situatiion zugemutet werden. Schließlich will man an den Umgangswochenenden gerne am Haus arbeiten, Zweisamkeit verbringen, Steuererklärungen erstellen, Feiern gehen,... das alles ist im Schoße der Familie am Ort des Umgangs nicht möglich.Dass Ihr diesen Bringdienst einmal im Monat anbietet, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Respekt vor dem Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater gewertet werden und der Mutter Bindungstoleranz attestieren.
Beste Grüße
FrauRausteiger -
Mit der Schlussfolgerung, der Vater schiebe das Kind beim Umgang ab, weil er seinen Umgang mit den Großeltern väterlicherseits teilt - die mütterlicherseits haben ja was von ihrem Enkelkind - wäre ich vorsichtig. Wann sollen denn die Großeltern ihr Enkelkind sonst sehen wenn nicht dann, wenn es bei Vater ist?
Und auch mit "interessiert sich nie und ruft nie an" - würde er das tun, wäre er der Stalker, der ja eigentlich nur die Mutter kontrollieren will. Immer wieder erlebt und gesehen. Nimmt er "nur" seinen Umgang wahr, "interessiert er sich nicht", versucht er sich einzubringen, führt Gespräche mit Schule und Kindergarten und ruft die Mutter an, stört er das Familienleben und will nur die Mutter ärgern.
Aus diesem "einer muss hier der Böse sein"-Theater sollte man gedanklich so schnell wie möglich ausbrechen.
Gruß,
Tüftel -
Wunderbar gesagt.
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Und auch mit "interessiert sich nie und ruft nie an" - würde er das tun, wäre er der Stalker, der ja eigentlich nur die Mutter kontrollieren will. Immer wieder erlebt und gesehen. Nimmt er "nur" seinen Umgang wahr, "interessiert er sich nicht", versucht er sich einzubringen, führt Gespräche mit Schule und Kindergarten und ruft die Mutter an, stört er das Familienleben und will nur die Mutter ärgern.
Aus diesem "einer muss hier der Böse sein"-Theater sollte man gedanklich so schnell wie möglich ausbrechen.
Schade das ich mich nur einmal dafür bedanken kann.:strahlen
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Schade das ich mich nur einmal dafür bedanken kann.
:strahlen
habe mich für dich "mitbedankt
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Hallo Hlpm,
der Vater hat rechtlich gesehen keine Möglichkeit den Umzug der Mutter aufzuhalten. Er kann "nur" den Antrag stellen, dass das Kind künftig bei ihm lebt. Sprich: Der Antrag ergibt sich zwangsläufig, wenn der Vater den Umzug aufhalten will.
Damit das Kind tatsächlich wechselt, bedarf es schon gravierender Gründe. Außerdem muss er darlegen können, dass er die Vorraussetzungen erfüllt, dass das Kind künftig bei ihm lebt und noch einige Gründe mehr.
Wenn er tatsächlich die gesamte elterliche Sorge (statt ABR) auf sich beantragt hat, ist er schlecht beraten.
:brille
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Mit der Schlussfolgerung, der Vater schiebe das Kind beim Umgang ab, weil er seinen Umgang mit den Großeltern väterlicherseits teilt - die mütterlicherseits haben ja was von ihrem Enkelkind - wäre ich vorsichtig. Wann sollen denn die Großeltern ihr Enkelkind sonst sehen wenn nicht dann, wenn es bei Vater ist?
Und auch mit "interessiert sich nie und ruft nie an" - würde er das tun, wäre er der Stalker, der ja eigentlich nur die Mutter kontrollieren will. Immer wieder erlebt und gesehen. Nimmt er "nur" seinen Umgang wahr, "interessiert er sich nicht", versucht er sich einzubringen, führt Gespräche mit Schule und Kindergarten und ruft die Mutter an, stört er das Familienleben und will nur die Mutter ärgern.
Aus diesem "einer muss hier der Böse sein"-Theater sollte man gedanklich so schnell wie möglich ausbrechen.
Gruß,
Endlich redet mal einer Klartext!!!!!!!!!!!! Unglaublich wie hier von manchen, sicherlich hier und da auch zurecht, die Männer teilweise durch den Kakao gezogen werden, nur weil der Frust eigener Erlebnisse den klaren Blick trübt.
Aber Tüftels nochmal: WIRKLICH SEHR SCHÖN GESPROCHEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Wie weit wäre denn dein Arbeitsweg, wenn du zur Mutter ziehen würdest?
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Beide Eltern üben das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen des Sorgerechts gemeinsam aus. Damit haben sie, wie bei anderen Sorgeentscheidungen, eine gemeinsame Entscheidung über den Wohnort des Kindes zu treffen. Gelingt das nicht, hat der alte Wohnort erst einmal Bestand (für den Bestand ja Einmütigkeit). Will ein Elternteil trotz Wderspruch des anderen Elternteils die Situation ändern, dann muss ggfls. das Gericht angerufen werden.
Sollte das hier nötig sein, sind die Chancen sehr groß, dass ein Umzug erlaubt wird. Arbeitsplatz und Familienzusammenführung sind sehr starke Argumente. 135 Kilometer liegen in einem üblicherweise als absolut zumutbar gesehenen Entfernungsbereich. Im Moment sind keine Argumente erkennbar, die für einen Verbleib am alten Wohnort sprechen.
Eigentlich ist allerdings ein einfaches Umziehen ohne Einverständnis nicht erlaubt, wird aber in der Praxis regelmäßig von den Gerichten (falls es zum Verfahren kommt), im Nachhinein genehmigt. Meist verbunden mit einer entsprechenden Ermahnung.
Schwierig und teuer kann es werden, wenn der Vater eine Einstweilige Anordnung gegen den Umzug des Kindes erwirkt.Für die weitere elterliche Zusammenarbeit in der Sorge wäre es - wie immer - ideal, wenn diese Entscheidung hier von den Eltern irgendwie gemeinsam geklärt wird, also das Einverständnis des Vaters eingeholt wird.