Herrabstufung Unterhalt !?

  • Eine Frage:
    Der Unterhalt ist beeurkundet auf 110%, Stand Sept`13
    Ganz aktuell dem JA vorgelegten Lohnzettel, liegt das Einkommen jetzt bei 105%
    Ich war der Annahme das eine herrabstufen nur mit meinem Einverständnis gemacht werden kann.
    Oder bin ich da falsch informiert?


    Bin irritiert, da mich vor ein paar Jahren das JA mal gefragt hat, ob ich nicht auf Ansprüche verzichten würde.

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  • Wenn es sich um einen Unterhaltstitel handelt, ist eine Herabsetzung nur per Abänderungsklage möglich. Hierzu müssen sich die Verhältnisse auf Seiten des Unterhaltsschuldners wesentlich geändert haben.


    Gruß
    Aimee

  • Also bei uns macht das JA was es will :cursing:



    Mir hat mal ein Herr auf die Frage wie er das Nettoeinkommen berechnet gesagt: " ch beurkunde das, wass der Vater angiebt. Wenn er sagt er kann zwei Säcke Kartoffeln im Monat zahlen, dann beurkunde ich zwei Sack Kartoffeln."


    :ohnmacht:



    Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich meine Beistandschaft sofort aufgehoben und zum RA gegangen bin ;-)


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Danke, dann liege ich da ja gar net so daneben.
    Ich hab der Dame vom Beistand ne Mail geschrieben, mit dem Hinweis darauf. Mal sehn wie sie reagiert.


    Bin im Moment schon beim Anwalt wegen der Umgangsregelung, das könnte ich ja dann auch gleich mit angehen.
    Die Geschäftsgebühr vom Anwalt hab ich ja schon bezahlt.


    Bisher ging das mit dem Beistand ja so ganz gut aber wenn du was willst klappt es nicht, das geht mit RA schon besser.
    Hab auch schon, noch vom alten Wohnort, Unterhaltsrückstände über den RA eingefordert, da das JA es nicht geschafft hat.

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  • das ging ja schnell, hier die Antwort vom Beistand

    .....ich sehe den rechtlichen Sachverhalt anders. Die
    Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder richtet sich ausschließlich nach dem
    nachgewiesenen Einkommen des Vaters. Höhere Ansprüche kann ich daher im Rahmen
    der von mir geführten Beistandschaft nicht durchsetzen. Wenn ich mich aufgrund
    der Akten recht erinnere, ging es damals um die rückwirkende Geltendmachung
    aufgelaufener Unterhaltsrückstände und einem erst danach gestellten
    Herabsetzungantrag von Herrn x. Hier kann man unter Umständen so
    entscheiden wie Sie und das Jugendamt xy. Wobei auch hier die
    Rechtslage sicher strittig wäre.

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  • Interessant....http://www.familienrecht-allga…rung-unterhaltstitel.html


    Hat jemand Erfahrung damit?


    Verstehe nicht das das JA bzw der Beistand einfach so was festgesetztes außer Acht lassen kann und abrrücken darf :hae:
    Kar, da gehts um wenig...5%...aber wenig ist es auch nicht, wenn man schon wenig hat.

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  • wurde nur der Gehaltszettel oder die Jahresabrechnung mit 13. gehalt, Urlaubs/Weihnachtsgeld, Prämie berücksichtigt - ggfls. auch eine Steuererstattung.
    Wenn du dich nicht gut beraten fühlst, kannst du die Beistandschaft kündigen und einen Anwalt beauftragen - fraglich ob sich der Aufwand für ca. 15 Euro/Monat lohnt


  • Bin im Moment schon beim Anwalt wegen der Umgangsregelung, das könnte ich ja dann auch gleich mit angehen.
    Die Geschäftsgebühr vom Anwalt hab ich ja schon bezahlt.


    Hallo Scolar,


    Unterhalt kost' extra.
    Wie groß ist der Unterschied zwischen 110% und 105% denn in Euro/Monat?


    Lohnt es sich wirklich, zusätzlich zum Häckmäck um den Umgang jetzt nochmal eine Baustelle aufzumachen?


    fragt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Die
    Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder richtet sich ausschließlich nach dem
    nachgewiesenen Einkommen des Vaters. Höhere Ansprüche kann ich daher im Rahmen
    der von mir geführten Beistandschaft nicht durchsetzen.

    Sehe ich ebenso.

    Mir hat mal ein Herr auf die Frage wie er das Nettoeinkommen berechnet gesagt: " ch beurkunde das, wass der Vater angiebt. Wenn er sagt er kann zwei Säcke Kartoffeln im Monat zahlen, dann beurkunde ich zwei Sack Kartoffeln."

    Ok, sind ja verschiedene Sachverhalte, wir hatten das in einem anderen Thread kürzlich besprochen, die eigentliche Frage, wurde gar nicht beantwortet ... :Hm

    Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich meine Beistandschaft sofort aufgehoben und zum RA gegangen bin

    Und, hat es etwas gebracht?


    LG


    achso, die Differenz dürfte wohl 15 Euro betragen :hae:

  • Hab mal mit meiner Anwältin telefonisch gesprochen.
    Es kostet extra, das stimmt! Daher ist erwas zu unternehmen wirklich relativ.
    Da der Sachverhalt aber eine Erniedrigung des "betittelten" Unterhalts und keine Erhöhung der Prozente darstellt muss ich erstmal gar nichts tun. Bzw mich gegen eine Herabsetzung aussprechen.


    Oh Ton. ...


    Der Unterhaltsanspruch beider Kinder ist auf 110% betiltelt. Stand 26. September 2013
    Der Unterhaltsanspruch besteht somit und ein Herabsetzen in diesem Moment ist nicht rechtens. Sie als Beistand meiner Kinder dürfen nicht zu deren Lasten handeln. Ein Herrabsetzen ihrerseits ist nicht ohne weiteres möglich.Auch bei erneut eintretender Arbeitslosigkeit bleibt der Unterhaltsanspruch für ein halbes Jahr bestehen und darf nicht herrabgesetzt werden. Nun liegt eine einmalige Lohnabrechnung vor, es sind keine Überstunden, Sonderzahlungen, Urlaubs - und oder Weihnachtsgeld sowie sonstige geldwerten Aufwendungen berücksichtigt. Sollte nach Ablauf eines Jahres bzw eines längerfristigen Arbeitsverhältnisses davon auszugehen sein, das eine Anpassung nötig werden sollte, werde ich diesem zu gegebenen Umständen zustimmen.

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  • Yogi :winken:


    Wieso sind das zwei unterschiedliche Sachverhalte :hae: Unser KV ist hingegangen und meinte er könne ab sofort nicht mehr den berechneten Betrag zahlen und ließ sich weniger beurkunden.


    Auf jeden Fall wollte ich damit sagen, dass es Mitarbeiter in Jungendämtern gibt, die es nicht besser wissen oder wollen oder überarbeitet sind oder was weiß ich. Unser JA kann ich in Sachen Unterhalt jedenfalls nicht empfehlen. Und in diesem Fall scheint es ja auch so zu sein ;-)


    Der Unterhalt über die Beistandschaft betrug 91 Euro, über den Rechtsanwalt 275. Ich finde, der Wechsel hat sich gelohnt.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • hallo,


    wenn es einen Titel gibt ist dieser bis zr Abänderung in voller Höhe zu bedienen. Ehal, ob der Unterhaltspflichtige das kann oder will.
    Abänderung geht nur mit deinem Einverständnis oder per Gericht mit ungewissem Ausgang.


    Einfach zum JA latschen und neuen Titel machen geht nicht. Definitiv!!!


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Hab mal mit meiner Anwältin telefonisch gesprochen und mich schlau gemacht.
    Es kostet extra, das stimmt! Wenn es gerichtlich festgelegt werden soll. Jetzt sammle ich mal alle Unterlagen und sie schaut drüber, das kostet mich nix extra. Trotzdem ist etwas zu unternehmen immer relativ, kann sich lohnen oder auch nicht.


    Der Sachverhalt bei uns ist jetzt, hier geht es um die Herrabsetzung des "betittelten!" Unterhalts und nicht um eine Erhöhung. Daher muss ich erstmal gar nichts tun, bzw mich gegen eine Herabsetzung aussprechen.


    Oh Ton. ...


    Der Unterhaltsanspruch beider Kinder ist auf 110% betiltelt. Stand 26. September 2013
    Der Unterhaltsanspruch besteht somit und ein Herabsetzen in diesem Moment ist nicht rechtens. Sie als Beistand meiner Kinder dürfen nicht zu deren Lasten handeln. Ein Herrabsetzen ihrerseits ist nicht ohne weiteres möglich.Auch bei erneut eintretender Arbeitslosigkeit bleibt der Unterhaltsanspruch für ein halbes Jahr bestehen und darf nicht herrabgesetzt werden. Nun liegt eine einmalige Lohnabrechnung vor, es sind keine Überstunden, Sonderzahlungen, Urlaubs - und oder Weihnachtsgeld sowie sonstige geldwerten Aufwendungen berücksichtigt. Sollte nach Ablauf eines Jahres bzw eines längerfristigen Arbeitsverhältnisses davon auszugehen sein, das eine Anpassung nötig werden sollte, werde ich diesem zu gegebenen Umständen zustimmen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Scolar ()

  • Kann das wirklich sein, das sich ein Beistand nicht an einen "betittelten" Unterhalt halten muss?


    Hab mit dem JA telefoniert und die Dame meinte es sei für sie nicht bindend :hae: ...versteh ich nicht
    Warum macht man das denn dann?
    Nur der Vollstreckbarkeit halber?


    Wenn die Dame nach Prüfung der Unterlagen der Meinung ist, bzw Ex mit allen extras nachweisen kann, das er jetzt weniger verdient, kann und wird sie den Unterhalt herrab setzten. Es bedarf dafür nicht meine Zustimmung.
    Sollte ich nicht mit dem einverstanden sein was sie tut, muss ich ihr das Mandat entziehen und zum Anwalt gehen.


    Hab sie soweit bequatscht, das sie ihm jetzt zumindest schreibt das er nicht den Betrag selbsständig herrabsetzten darf, da der Titel besteht und solange er keine Nachweise erbracht hat das er weniger verdient, der Betrag xy bis auf weiters bestehen bleibt.

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  • hi,


    der Titel ist bindend, die JA.Tante hat keine Ahnung von ihrem Job wenn sie so etwas behauptet.


    Dann entzieh ihr das "Mandat" (wegen Blödheit) und lass deine Anwältin ein Schreiben an den Ex aufsetzen in dem du mitteilst, dass du mit einer Abänderung des Titels nicht einverstanden bist und notfalls pfänden wirst.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Lass dir den Titel geben und bedank dich bei der (...)Dame für diese "tolle" Hilfe.



    Deinem Ex sagst du freundlich du erwartest den betitelten Unterhalt. Sollte dieser nicht kommen schickst du einen Gerichtsvollzieher los. Das kannst du selber, dazu brauchst du keinen Anwalt. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher lässt du natürlich vom Ex bezahlen.


    Dir steht der betitelte Unterhalt zu, solange bis eine Änderungsklage von ihm eingereicht und stattgegeben wurde.



    Kiki


    Textstelle wegen Verstoß gegen die Netiquette entfernt. Gruß Campus

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    2 Mal editiert, zuletzt von campusmami () aus folgendem Grund: Netiquette

  • Daran hab ich auch schon gedacht, aber das kostet wieder extra...man man man
    Aber anderer Seits muss die doch nur ihren Job gescheid machen dann passt ja alles.
    Wir dachten auch schon daran mit dem Vorgesetzten der Dame zu sprechen. Mein Next meinte wenn sie nicht mitmacht gibts ne Dienstaufsichtsbeschwerde. Letzlich bringst aber nix denk ich



    Alle zwei Jahre hat die KM das Recht, das Einkommen zu überprüfen,
    damit kann sich die Unterhaltsverpflichtung ändern.
    Wenn sich das Einkommen dauerhaft verringert (darf nicht mutwillig verringert werden,
    sonst wird dir ein fiktives Einkommen angerechnet), kannst im
    Einvernehmen mit der KM der Unterhalt neu ausrechnen werden oder es muss auf
    Änderung geklagt werden.
    Bei der Klage gibt es, soweit bekannt eine
    "Wesentlichkeitsgrenze" von 10%. Es lohnt sich also erst wenn um zwei
    Stufen absenkt wird.

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  • :hae:



    Man darf nicht schreiben, dass die Mitarbeiterin inkompetent und/oder faul ist (im übrigen schon von mir selbst durchgestichen) ?



    Blöd ist aber OK :lach






    OK, dann also bitte Entschuldigung. Sachbearbeiter, die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind nicht inkompetent oder faul sondern blöd. Also nochmal richtig: Lass dir den Titel geben und bedanke dich bei der blöden Dame für diese "tolle" Hilfe.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!