Eigenmächtig KU gekürzt

  • Hallo allerseits!
    Nachdem wir drei Jahre lang den Unterhalt für unsere Tochter pi mal Daumen an der DT berechnet haben und uns auch immer einig waren, hat mein Exmann jetzt mal den Unterhalt um 150 Euro gekürzt 8|
    Da er in seinem neuen Job weniger verdient, möchte er jetzt an unserer Tochter sparen.


    Ich werde Montag das Jugendamt informieren... Aber...darf er das ?
    Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das ja wohl eine Unverschämtheit ist.
    Was wisst ihr dazu ?

  • Richte am besten eine Beistandschaft beim JA ein, das Amt kümmert sich und Du sparst Deine Nerven.


    Den Unterhalt ohne Absprache zu kürzen ist nicht okay.

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Hallo,


    interessant wäre auch -was hat er bisher gezahlt (in €) und wieviel jetzt?


    Wo habt ihr ihn vorher in welche Einkommensgruppe der DT einvernehmlich eingeordnet und was hat er jetzt monatlich als Einkommen?
    Warum hat er jetzt weniger ( gekündigt worden, neuer Job oder selbst gekündigt oder keine Überstunden mehr = freiwillig/unfreiwillig ?)


    Alle diese Punkte sind in der Gesamtbetrachtung genauso wichtig wie Abzugsposten.
    Diese wären z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Schulden ( unter ganz bestimmten Voraussetzungen, sehr streng), Lebensversicherungen usw.
    Wohnt er in eigener Immobilie?
    Gibt es weitere Kinder, neue Ehefrau oder LG?


    Da ist soviel zu berücksichtigen = dies wird/soll am besten eine Beistandschaft ( kostenfrei/VKH bei Gerichtsverfahren) oder Anwalt Familienrecht ( kostenpflichtig oder mit Beratungsschein/VKH) regeln.


    Und danach dann mit Titel ( Urkunde Beschluss, Vergleich o.ä. )die Angelegenheit abschließen.
    Denn ohne Titel kann immer wieder "eigenmächtig" einfach gekürzt werden, was so ohne Absprache nicht akzeptabel ist.


    Denn : Ohne Titel kann schnell mal ein, zwei Monate rückwirkedner Nachzahlungsanspruch verloren gehen, wenn man "es erst im Guten" versucht und dann evtl. zu spät schriftlich "in Verzug setzt."
    Hat man einen Titel, dann wird das "Gekürzte" sofort zu Schulden!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Unterhalt wird noch der Leistungsfähigkeit - auf gut Deutsch: dem Einkommen - des Unterhaltspflichtigen gezahlt. Was bei welchem Einkommen zu zahlen ist, kann man der Düsseldorfer Tabelle entnehmen (steht bei uns im Leitfaden).


    Ihr habt im Moment euch eigenständig geeinigt. Das ist im Prinzip gut so. Wenn sich die Umstände-das Einkommen -ändert, ist es das gute Recht des Vaters, hier den Unterhalt neu zu berechnen. Einfach von sich aus zu kürzen, ist allerdings weniger freundlich ...


    150 Euro weniger klingt einerseits nach Pi mal Daumen. Andererseits nach einem extrem hohen Einkommensverlust (oder er ist in den sog.Selbstbehalt gerutscht, Nettoeinkommen um die 1200,- Euro).


    Was er abziehen kann, muss der Ex auf jeden Fall jedoch darlegen und begründen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rynn, danke für die Info.


    Also wenn er "ohne Not" ( Vertrag ausgelaufen usw) sein Einkommen verringert hat ( auch als Arzt...) dann kann er nicht einfach den Unterhalt so eigenmächtig kürzen.


    Da gibt es schon Urteile, dass dann der Schnitt aus den letzten 12 Monaten des vorherigen Einkommens als Grundlage fiktiv zur Einstufung in die Tabelle herangezogen werden kann/muss.


    Um aber mit diesem Argument / dieser Rechtsprechung hier usw. rechtssicher agieren zu können, müsste man noch mehr Einzelheiten mit betrachten, und ob eine Reduzierung so einfach statthaft ist usw.


    Da lass mal wirklich einen Fachmann 'ran, das kann man nicht mehr so als Laie so am Küchentisch.
    Bei allem Verständnis für den Wunsch der "interfamiliären" Lösung. ( Zumal er vor der Reduzierung dies doch auch nicht mit dir geklärt hat, oder??)
    Auch ein Arzt kann das nicht nicht. Der würde ja auch kein Knie operieren, wenn er HNO ist :pfeif
    Schuster bleib bei deinen Leisten....wie es so schön heißt...


    Dafür gibts ja Unterhaltsfachleute, oder?


    Viel Erfolg!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Wie bekommt man denn einen Titel in Bezug auf Unterhalt? Ich habe das mit meinem Ex bisher auch nur so ausgemacht (Kind wird im Oktober geboren) und weiß natürlich auch nicht 100%tig ob er das dann auch wirklich zahlt?! Zu dir Rynn, leider hab ich da auch noch nicht so viel Ahnung aber eigenmächtig zu kürzen würde ich auch einfach mal als nicht so nett bezeichnen.

  • Ja,morgen mach ich den Termin zur Unterhaltsberechnung beim Jugendamt.
    Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal muss...
    Wobei die Tabelle ja für zwei Unterhaltsberechtigte gedacht ist.
    Unser Tochterkind ist aber alleinige Unterhalt berechtigte. Alleine deswegen geht sie ja schonwieder ne Stufe hoch.
    Wusste ich bisher auch nicht....

  • ...die Höherstufung bei nur einem Kind ist ein Kann kein Muss!!


    Da besteht durchaus Ermessensspielraum , immer auf den Einzelfall bezogen.
    Es ist kein Automatismus, auch wenn es gerne viel so gehandhabt oder "verkauft" wird ...!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Nixe
    einen Titel bekommst du entweder, wenn der Unterhaltsschuldner einen freiwillige Unterhaltsurkunde unterschreibt - oder durch ein Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Hallo Rynn

    ... und er hat vermeintlich 600 Euro weniger als bei der Stelle davor.


    Also bei 600 Euro weniger macht das in der DDT wenn es dumm läuft 2 Stufen aus. Das sind je nach Alter des Kindes und nach Einkommen den KV 40 Euronen bis max. 80 Euronen.
    Das rechtfertigt sicher nicht die 150 Euronen.
    Du solltest Ihn noch bis zum 30.09. (Datum Zustellung) in Verzug setzen. Dann hast Du Chancen nach einer Neuberechnung, die sicher gerechtfertigt ist, zumindest die Differenz zu erhalten.


    Aber, Du hast jetzt noch keine konkreten Zahlen genannt...wenn er bist dato großzügig bezahlt hat und nun genauer nach DDT zahlt, dann freu Dich, dass Du bisher für Euer Kind vielleicht mehr bezahlt hat als notwendig.


    Da er sehr wahrscheinlich über dem Mindestsatz gezahlt hat, kann es gut sein, dass die Einkommensminimierung akzeptiert werden muss, solange der Mindest-KU fließt.


    LG Lotta, die das auch schon öfters erlebt hat, aber akzeptiert, da Mindest-KU fließt

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • also mein Anwalt meinte zu diesem Thema, dass wenn ein unterhaltspflichtiger KV einfach so seinen Job wechselt, MUSS er weiter den Unterhalt wie vorher zahlen. Wenn er weniger verdient hätte er als unterhaltspflichtiger NICHT wechseln dürfen und darf nun das Minus nicht zu Lasten des Kindes auslegen

    wenn eine Frau "passt schon" oder "ist egal" sagt,
    dann hast Du es richtig verkackt

  • Sehe es auch so wie Lotta. ;-)


    Wir wissen ja erst mal nur 150 weniger, weniger wovon? Von 600, 400 etc. Wurden Mehr/und Sonderbedarfe zusätzlich gezahlt usw. ?150 rein Kindesunterhalt wären so 7-8 Stufen :hae:

    also mein Anwalt meinte zu diesem Thema, dass wenn ein unterhaltspflichtiger KV einfach so seinen Job wechselt, MUSS er weiter den Unterhalt wie vorher zahlen. Wenn er weniger verdient hätte er als unterhaltspflichtiger NICHT wechseln dürfen und darf nun das Minus nicht zu Lasten des Kindes auslegen

    Das gilt für alle zu KindesUnterhalt in bar verpflichteten, nicht nur für KV ;-)
    Problematisch wird es dann halt immer, wenn es durch den Jobwechsel inkl. Minderverdienst in den Mangelfall rein geht.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()