Freizeitgestaltung beim Kindsvater während seiner Umgangszeit

  • Hallo, ich hab das zwar schon mal geschrieben aber denke im Falschen Bereich. Stetze meine Problematik hier nochmal rein.
    Wir haben ein Problem. Bitte um euren Rat oder gar Gesetze. Vielleicht liegen wir auch falsch???


    Die Kinder meines Freundes kommen regelmäßig alle 14 Tage und auch an
    einem festen Tag in der Woch zu uns.Diese Besuchszeiten wurden
    gerichtlich festgelegt. An diesem einen Wochentag wollen wir es dem
    älteren Kind ermöglichen eine Sportverein zu besuchen. Die Ex Frau
    meines Freundes unterstützt dies aber in keinster Weise. Sie hat zwar
    das Aufenthaltbestimmungsrecht jedoch nicht das alleinige Sorgerecht.
    Jetzt ist meine Frage hierzu: Hat sie eine Entscheidungsgewalt oder
    Mitspracherecht wie der Vater die Freizeit für seine Kinder gestaltet?
    Zu diesem Verein muss er angemeldet werden. Kann sie das verhindern?


    Das Kind würde so gerne da hin gehen doch die Mutter bearbeitet es
    regelrecht das es davon abspringt. Man hat das Gefühl als wenn es Angst
    hat seine Mutter zu verärgern.


    Danke für eure Hilfe.


    Sandy

  • Hi,


    das Problem hatte ich auch schon mal. Kind wollte zum Tanzen (zusammen mit ihrer Freundin). KM ist mit der Mutter der Freundin zerstritten. Ansage war:" Du kannst mich nicht zwingen Leute zu sehen, die ich nicht mag", denn sie hätte sie auch alle 14 Tage bringen müssen.
    Tochter hätte aber trotzdem zum Tanzen gehen können, eben nur alle 14 Tage, wenn sie bei mir ist. Wenn der Verein da mitmacht?


    Wie alt ist denn das Kind?


    Weiß man, was KM für Probleme mit der Teilnahme am Sportverein hat?


    Bei GSR kann ich mir nicht vorstellen, dass KM eine Anmeldung bei einem Sportverein verhindern kann. Ist ja keine gravierende, schwer wieder rückgängig zu machende Entscheidung im Leben des Kindes (wie z.B. Umzug etc.) Nicht mal alleiniges ABR sollte ihr diese Macht in Händen legen.


    Gruß 8-)

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Hallo,


    grundsätzlich könnt ihr während eurer Umgangszeit tun was ihr möchtet - logischerweise solange es das Wohl des Kindes nicht gefährdet.


    Die Anmeldung zu einem Sportverein fällt allerdings unter die Dinge des täglichen Lebens und somit in die Befugnis des ABR Inhabers.


    Wenn sich die KM quer stellt würde ich zuerst mal den Kontakt zum Jugendamt suchen und das Problem schildern. Ggf kann man dort vermitteln. Sollte das nicht gelingen bleibt nur der Klageweg um eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen.


    Viele Grüße
    Sticker

  • Die Anmeldung zu einem Sportverein fällt allerdings unter die Dinge des täglichen Lebens und somit in die Befugnis des ABR Inhabers.


    Die Anmeldung ist Dinge des täglichen Lebens. Soweit korrekt. Alleinige Befugnis des ABR-Inhabers ist falsch.


    Wer das ABR hat bestimmt, wo das Kind seinen Wohnsitz (Meldeadresse) hat. Nicht mehr nicht weniger.


    Alltagssorge übt derjenige aus, bei dem das Kind gerade ist. Heißt: Ist das Kind beim BET, dann übt der es aus, ist das Kind beim UET, dann übt der es aus ($1687 BGB)


    Ich zitiere den mal und hebe den entsprechenden Abschnitt mal hervor:


    Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben


    (1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.


    (2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.


    Die Einschränkung nach Absatz 2 ist hier halt das ABR (Mutter entscheidet alleine, wo das Kind wohnt). Da ist die Entscheidung über den Turnverein nicht mit gedeckt. Dies hat nichts mit dem Wohnort des Kindes zu tun.


    Zusatz: In einem anderen Thread hat die TS geschrieben, daß der Sportverein zu den Umgangzeiten stattfindet. Damit ist es alleinige Entscheidung des UET.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Hallo


    Entscheiden darf der Vater. Aber macht es Sinn, das Kind hier anzumelden, wenn die Mutter so dagegen ist? Es wird dem Kind dann mittelfristig doch vergällt werden, wenn es zu Hause nichts erzählen kann, die Mutter immer wieder auf contra geht. Warum will sie das denn nicht? Wie alt ist das Kind, hält es sowas aus?


    Ich würde erst eine Einigung mit der Mutter anstreben, bevor ich das Kind hier in eine blöde Situation bringe.


    Gruß

  • Hallo,


    Lucca und Hucky, ich gehe mit Euch nicht konform.


    WENN das Kind angemeldet ist (Sache des täglichen Lebens = Befugnis Inhaber ABR) und der tatsächliche Termin auf einen Umgang fällt, dann kann der UET entscheiden, ob Kind da hin geht oder nicht (grüner Text). Die ANMELDUNG beim Verein aber, die steht dem Inhaber ABR zu (blauer Text).


    Hucky, ich hab mir mal "Deinen" Gesetzestext geliehen:


    (1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.


    Letztendlich hat Lucca aber recht. Eine GEMEINSAME Entscheidung der Eltern ist auf jeden Fall für das Kind am Besten.


    Viele Grüße
    Sticker


    P.S.: Das ABR beinhaltet deutlich mehr als "nur" das Festlegen der Meldeadresse. Unter die Kategorie "Dinge des täglichen Lebens" fallen nämlich die meisten Entscheidungen die es im "täglichen Leben" zu treffen gilt. Deshalb: Eine funktionierende Elternebende ist für das Kind Gold wert.

  • :hae: warum sollte man nicht als Familie Mitglied in einem Verein sein - da fragt doch niemand ob man das Sorgerecht oder das ABR hat. Nur kann man den anderen ET nicht zwingen an seinen Wochenenden auch teilzunehmen. Um welch ein exotisches Hobby handelt es sich denn, das sich der andere Elternteil so sträubt ?


    Gestaltung am Wochenende kann vieles sein, Campingverein, Segelsport-Club, Fußballverein, Karneval - bei vielen Veranstaltungen sind Mitgliedschaften erforderlich sein - warum sollte da der andere ET zustimmen müssen ?

  • Eine gemeinsame entscheidung der Eltern wäre definitiv das Beste.


    Auch meine Frage: Was ist denn das Problem der Mutter?


    Ansonsten ist es dem Vater überlassen, ob er das Kind dort anmeldet oder nicht. Ich würde lediglich bedenken, was ist, wenn der Trainingstag sich mal auf einen anderen Wochentag verlegt oder der Umgangstag ein anderer wird? Daher besser: mit der Mutter das entscheiden.

  • ich denke, der Vater sollte versuchen, mit der Mutter einen Konsens zu finden-


    geht dies nicht, denke ich, dass es in sein Recht auf Ausgestaltung der Umgangszeit fällt, das Kind in einem Verein anzumelden-
    solange die Mutter nicht genötigt wird, Kosten, oder Aktivitäten in diesem Verein zu übernehmen-


    Die Anmeldung sollte hier nicht das Problem sein, da die meisten Vereine da nicht die Unterschrift beider Sorgeberechtigter erwarten, sondern dessen der zahlt :brille


    Schwierig könnte es z.B. bei einem Fussballverein werden, wo die Teilnahme an Spielen an WE erwartet wird- hier kann und sollte die Mutter nicht "genötigt" werden, das Kind in ihrer Zeit fahren zu müssen-


    auch könnten manche Sportarten auf Grund des Sportartbedingten Risikos kritisch sein (mir fällt hier gerade reiten ein, oder Motocross fahren, segeln, Ski fahren etc.)
    Da könnte vielleicht eine zusätzliche Versicherung der Mutter Sicherheit geben-


    Um was für eine Sportart/ einen Verein handelt es sich denn?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sticker78


    Ich hab mich heute morgen wieder blöd ausgedrückt.


    In dem anderen Thread ist die Rede von einer Anmeldung in einem Sportverein, wo die Aktivität auf dem Umgangstag fällt. Da es ausschließlich in die Umgangszeit fällt ist es eine Sache des UETs (da es dann keine Sache des alltäglichen Lebens ist, sondern eine Sache der tatsächlichen Betreuung), die er alleine entscheiden kann. Problematisch wird das, wenn die Aktivität in die Zeit der Mutter kommt (durch Verschiebungen z.B.).
    Dann ist es Teil der mütterlichen Entscheidung.


    Von daher ist es langfristig gesehen von Vorteil, wenn die Mutter mit ins Boot geholt wird.


    Ich habe diesen Kampf auch durch. Hier fallen nämlich die Aktivitäten in den Bereich der mütterlichen Zeit und die hat einfach keinen Bock zu so etwas. Das konnte jetzt erst nach Monaten mit Hilfe der Familienhilfe geklärt werden. Ich bringe und hole dann die Kinder für die Aktivitäten, was mir wieder etwas mehr Umgang bringt.


    Das Elterngespräch beim Jugendamt ist hier erstmal zu empfehlen. Da bin ich auch mit dabei. Aber meine Meinung ist, daß wenn es gerichtlich entschieden werden muss, der BET hier gerichtlich unterliegen wird. So eine Freizeitaktivität ist unbestreitbar dem Kindeswohl förderlich.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Danke für die vielen Antworten und Beiträge,
    das Kind wird bald 6 Jahre. Die KM hätte keinerlei verpflichtungen, da genau an diesem Tag das Kind bei uns ist. Alle Kosten übernehmen wir sowohl die Anfahrt und Rückfahrt.
    Das ist ein reines Machtspiel as hier getrieben wird und sie weiß genau, dass sie nur so meinem Freund eins reinwürgen kann. Sorry den Ausdruck.
    Das Kind ist hin und her gerissen. Es sollte auch einem Psychologen vorgestellt werden, davon sind zwei Ärzte unabhängig voneinander der Meinung. Aber die KM will das nicht.
    Und wir wollen ihm eingentlich nur helfen aus sich raus zu gehen, und wieder stark zu werden... dies beinhaltet der Verein. Wenn das Kind so in die Schule kommt wie er jetzt ist, mit diesem mangelden Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, dann ist er das ideal Mobbingopfer...mal cras ausgedrückt. manchmal denke ich, dass sie einfach nur Angst hat, dass es den Kindern hier besser gefallen könnte und sie nicht mehr bei Ihr bleiben wollen. Was sie aber völlig falsch sieht. Sie ist auch zu keinem Gespräch bereit, weder beim Jugendamt noch auf der Beratungsstelle.
    Sicherlich ist es besser wenn sie auch damit einverstanden wäre aber da laufen wir gegen eine Mauer. Sie erkennt nicht, dass das eigentlich nur von Vorteil für das Kind wäre.
    Wir wollen nur das beste für das Kind. Und ich weiß nicht ob "zurückstecken" der richtige Weg ist. Vorallem wenn ich sehe wieviel Spas das Kind an seinem Schnupperkurs hatte.

  • Die Anmeldung zu einem Sportverein fällt allerdings unter die Dinge des täglichen Lebens und somit in die Befugnis des ABR Inhabers.

    Ist das so? Wo kann ich das nachlesen?

    Aber meine Meinung ist, daß wenn es gerichtlich entschieden werden muss, der BET hier gerichtlich unterliegen wird.

    Das ist nämlich auch meine Meinung.




    LG

  • soll der kv das kind dort anmelden. die frage ist halt was passieren wird, wenn kind den tag unter der woche nicht mehr kommt und der verein sozusagen den bach runtergeht. irgendwann ist der umgang unter der woche ja mal vorbei, gerade wenn kind in der schule ist.

  • Es ist toll das du dir Gedanken um ihre Kinder machst aber
    Wieso Schnupperkurs und Fragen ob das King SV will - wenn die KM so völlig dagegen ist.
    Klar ist das Kind hin und her gerissen. Die Idee war gut aber die Art war falsch.Das Kind
    wird enttäuscht und wenn eh schon eingeschüchtert ist das nicht gut.


    Wie begründet die KM denn ihre Haltung ?Vielleicht hat sie ANhst vor den Zusatzkosten ?


    Auch den einzigen Tag in der Woche wo die Kinder den Vater sehen für wenige Stunden damit zu vertun
    in einen Sportverein zu schicken finde ich nicht toll. Wenn es so ist das diese Kinder eh kein starkes Ego haben
    ist Aufmerksamkeit von Vater doch auch wichtig .
    Alle 14 Tage Umgang am WE ist nicht so wirklich viel.


    Wenn ihr die Kinder stärken wollt gibt es andere Methoden aber die Art und Weise ist falsch .

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • soll der kv das kind dort anmelden. die frage ist halt was passieren wird, wenn kind den tag unter der woche nicht mehr kommt und der verein sozusagen den bach runtergeht. irgendwann ist der umgang unter der woche ja mal vorbei, gerade wenn kind in der schule ist.


    Wieso soll Umgang unter der Woche vorbei sein, wenn Schule ist ?
    Ich hatte Umgang jeden Mittwoch auf Donnerstag, und Töchterchen ist damals auch in einen Sportverein gegangen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,


    ich würde als KV das vor der KM ansprechen, auch sagen, dass ich Organisation und Kosten übernehme und noch mal die Vorteile des Sports erläutern.


    Bei der EB haben sie uns damals vorgeschlagen, der KV solle doch ein Hobby der Kiner übernehmen, um die Bindung zu fördern und Gemeinsamkeiten zu finden (KV lehnte dies allerdings ab) und ich wäre damals - als die Kinder noch kleiner waren - froh gewesen, wenn die Fahrerei, das Warten und die ganze Organisation jemand abgenommen hätte.


    Von daher kann es sein, dass in dem Fall die KM stur ist, Angst vor den Kosten oder den Umständen hat oder es für sie noch zu unklar ist.


    LG Jona

  • Was ist es denn nun für ein Hobby (falls da evtl. der Hund begraben liegt) ?


    Da diese Frage schon mehrfach gestellt und nicht beantwortet wurde, tippe ich auf Kampfsport. Passt auch auf die Schilderungen bezüglich potentielles Mobbingopfer, Selbstwertgefühl, etc...

  • Da diese Frage schon mehrfach gestellt und nicht beantwortet wurde, tippe ich auf Kampfsport. Passt auch auf die Schilderungen bezüglich potentielles Mobbingopfer, Selbstwertgefühl, etc...


    Selbst wenn es Kampfsport ist, spricht ist das kein Grund, da etwas gegen zu haben. Meine Stieftochter macht jetzt auch Kampfsport, genau gesagt Karate. Das ist für solche Kinder sogar sehr förderlich. Es wird gefördert: Respekt erlernen, die Konzentration, die Disziplin, das Selbstwertgefühl. Da sich viel bewegt wird dabei ist es sehr gut geeignet überschüssige Kraft und Agressionen abzubauen und sich einfach mal richtig auszupowern.


    Gerade beim Kindertraining kommt es hier nicht zu Kämpfen, wie bei den Erwachsenen, bevor sich einer so etwas darunter vorstellt. Die ersten Jahre steht der sportliche Bereich im Vordergrund, erst aufwärmtraining, dann die einzelnen Grundfiguren einüben und miteinander kombinieren (richtiger Stand, wie heißen die Figuren, wie wird so etwas richtig ausgeführt?).


    Das ist stures Einzeltraining. Hier geht es auch nicht darum möglichst schnell etwas auszuführen, sondern richtig. Die Kinder kriegen dann auch gezeigt, wie sich das später auswirkt, wenn sie die Bewegungen falsch ausführen (z.B. falscher Stand, dann reicht ein einfacher schubser und man liegt da. Wenn man richtig steht, kann man fast nicht mehr zu Fall gebracht werden).


    Das mal so zur Aufklärung, das auch Kampfsport nichts schlimmes ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das mal so zur Aufklärung, das auch Kampfsport nichts schlimmes ist.

    Cool Hucky,


    das kann 1 zu 1 an die wehrte Mama. (Wenn da der Hase im Pfeffer begraben liegt)


    Vielleicht kriegen wir von TS ja doch noch die ersehnte Info :Hm


    Gruß