Vaterschaftsanerkennung - er muss mit?

  • Hallo!


    Ich habe gerade am zuständigen Standesamt angerufen zwecks Vaterschaftsanerkennung. Mir wurde gesagt, dass der Vater mit anwesend sein, wenn ich ihn vor der Geburt als Vater angeben will. Ich dachte es wäre möglich, dass ich alleine hingehe, ihn als Vater angebe und er angeschrieben wird. Das ist laut der Dame vom Standesamt aber nicht möglich.


    Er ist beruflich recht eingespannt und glaube auch kaum, dass er mitgeht. Außerdem will ich ihn nicht unbedingt sehen. Gibt es da keine andere Möglichkeit? Was ist, wenn ich ihn erst nach der Geburt angebe?


    Die Dame vom Standesamt sagte mir, dass er alleine aufs Standesamt gehen kann und ich dann zustimmen muss.


    Wenn ich das vorher schon mache, wird der Vater in die Geburtsurkunde mit eingetragen. Mache ich es danach, muss ich wohl eine neue Geburtsurkunde beantragen?


    Ich kenn mich gerade nicht mehr aus!


    LG
    Sternschnuppe

  • Hallo


    eine Vaterschaftsanerkennung ist eine Urkunde.
    Hierbei ist im Urkundsrecht zwingend die persönliche ! Anwesenheit der beurkundenden Person vorgeschrieben ( also der Vater, der unterschreibt: ja, ich erkläre ich bin der Vater)
    Auch muss persönlich VOR der Urkundsperson unterschrieben werden . Geht auch keine Vollmacht oder "Ersatzperson"
    Ist wir beim Notar, genau das Gleiche.


    http://dejure.org/gesetze/BeurkG/13.html


    Ihr könnt gemeinsam oder getrennt in 2 verschiedenen Urkunden ( auch deine Zustimmung muss eine Urkunde sein) die Vaterschaft rechtsgültig erklären.
    Geht VOR und NACH der Geburt.

    Tipp nebenbei:
    Vaterschaftsanerkennungen beim Standesamt kosten Geld ( ca. 20 -30 €), beim Jugenamt sind sie derzeit noch kostenfrei !!!!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Wie hatten das damals nach Zickereien ohne Ende von seiner Seite aus getrennt gemacht. Ich ihm als KV angegeben, er musste das dann unterschreiben, was er auch getan hat, als er keine andere Chance mehr hatte, dann ich dem zugestimmt und es war amtlich.


    Gesehen haben wir uns dazu nicht

  • faith
    Du meinst sicher, dass Du Deine Zustimmungsurkunde beim JA gemacht hast,oder?
    (Denn als "Vater" die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben kannst du ja nicht :D )


    Oder hattest Du das JA mit der Vaterschaftsfeststellung beauftragt?


    Ich frage nur nach, damit Sternschnuppe nicht verwirrter wrd...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Soweit ich weiß, muss man nicht gemeinsam zur Vaterschaftsanerkennung erscheinen - es geht auch nacheinander = 2 Termine, einen für Mutter und einen für den Vater.


    Irgendwann muss er zu einem Amt - Vaterschaftsanerkennung ist eigentlich der schnellste Weg.


    Das geht vor der Geburt und auch nach der Geburt - auch wenn schon eine Geburtsurkunde erstellt wurde.

  • Nö, mit der Feststellung hab ich niemanden beauftragt, ich wusste ja, wer der Vater ist.


    Ich hab eben nochmal in den Unterlagen nachgeschaut. Ich war insgesamt 2x beim Jugendamt. Beim ersten Mal hab ich alle Daten angegeben und mit dem Sachbearbeiter alles fertig gemacht. Das wurde dann in die Stadt geschickt, in der KV damals gelebt hat und dort hat er dann die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben. Dann wurde alles wieder an meinen Wohnort geschickt und dort hab ich dann die Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.

  • So ähnlich wie bei Faith lief es damals bei uns auch. Da wohnten wir nicht zusammen. Und beim letzten Mal (2te Tochter) haben wir es gemeinsam beim Standesamt gemacht. Bezahlen mussten wir da allerdings nichts? :frag

  • Es kostet seit ca. 2-3 Jahren etwas auf dem Standesamt . Zumindest in Hessen.
    Vielleicht Bundeslandabhägig ( das weiss ich nicht) oder ist euer Zweites älter als 3 Jahre alt? ?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Danke für eure Antworten!


    Mit dem Jugendamt habe ich auch nochmal telefoniert. Dort kann man es in der Tat getrennt machen. Aber: Bei der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung muss zuerst ER alleine hin, sagen, dass er der Vater von Kind XY ist und unterschreiben. Dann werde ich angeschrieben und ich muss kommen. Dass ich zuerst aufs JA gehe und ihn als Vater angebe, geht nur nach der Geburt?

  • Hallo!


    Mein Ex hat es endlich geschafft, am Jugendamt anzurufen. Er berichtete mir, dass ihm wohl mitgeteilt wurde, dass die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung nichts bringt. Der Herr vom JA sagte ihm, dass wir uns nur über Sorgerecht und Nachnamen einig werden müssten und dann kann man das auch problemlos nach der Geburt machen.


    Dass man die Vaterschaftsanerkennung auch nach der Geburt machen kann, ist mir klar, aber muss man da nicht wieder eine neue Geburtsurkunde beantragen? Ich habe so das Gefühl, dass er das vor der Geburt einfach nicht machen will?


    Schöne Grüße
    Sternschnuppe

  • Hallo


    Also ich denke dein Gefühl stimmt - dein EX ist an einen störrischen Urkundsbeamten geraten...äußerst ärgerlich und nicht bürgerfreundlich, tztztz


    Definitiv ist vorgeburtliche Anerkennung sinnvoll und kann gemacht werden.


    Und von wegen Namen einig werden: nur die ELTERN können das gemeinsam bestimmen. Wenn er rechtlich noch kein Vater ist? Kann er auch erst bestimmen, wenn er anerkannt hat .
    Verzögert also auch alles .


    Und ja : im schlimmsten Fall bei Anerkennung NACH GEBURT muss es dann doppelte Geburtsurkunden geben ( und für 2. dann kostenpflichtig. Nur die ersten kosten nix)


    Ich würde auf vorgeburtliche Beurkundung bestehen und bei Weigerung die Rechtsgrundlage dafür erfarhren wollen oder den Abteilungsleiter kontaktieren - oder ihr ( geht auch getrennt) geht doch dafür vor Geburt aufs Standesamt und zählt halt dort ca 30 € = habt's aber nach Geburt leichter!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Danke für deine Antwort!


    Mich nervt das schon wieder. Ich werde wohl den Herren vom Jugendamt selber mal anrufen und fragen. Die Vertretung dieses Herren hat mir nämlich erzählt, dass es eben einfach ist, die Anerkennung davor zu machen.


    Was anderes: Auch das Sorgerecht hat doch mit der Vaterschaft nichts zu tun? Und Nachnamen hat das Kind doch automatisch meinen, nachdem wir nicht verheiratet sind?


    Ich komme mir leicht ver****t von ihm vor...

  • Hi,


    das GSR kann man nur dann erklären, wenn der KV auch als rechtlicher Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Oder andersrum. Ein Vater, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann auch nicht das GSR bekommen.


    Da ihr nicht verheiratet seid bekommt das Kind deinen Nachnamen. Wenn er aber die Vaterschaft anerkannt hat und ihr euch darauf einigt, dann kann das Kind auch seinen Nachnamen führen. Aber das geht halt nur, wenn man das vor der Erstellung der Geburtsurkunden in die Wege leitet.


    Tina

  • Dass das Kind seinen Nachnamen bekommt, steht überhaupt nicht zur Diskussion.


    Es geht jetzt erstmal darum, ob die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt wirklich keine Vorteile bringt, was ich nicht glaube. Mein Ex behauptet das aber... Und das geht mir gerade ziemlich gegen den Strich...

  • wenn er es wollte, würde er doch einfach mit dir losgehen und die vaterschaft anerkennen und die sorgerechtserklärung mit dir eingehen. bei gsr kann er auch wollen das kind seinen nachnamen trägt und dieser kann neu bestimmt werden. vielleicht will kv ja das kind seinen nachnamen trägt, dann ist es wohl doch noch diskussionsbedarf, er hat es nur noch nicht angesprochen.


    egal wie, er muss die vaterschaft nicht vorgeburtlich anerkennen. er kann warten bis das kind da ist und wenn er will kann er auch auf einen vaterschaftstest bestehen. vielleicht ist er sich ja unsicher ob er der vater ist. hast du ihm vorgeschlagen am sprechtag einfach aufzuschlage im jugendamt und die vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung einfach zu vollziehen und auch das sorgerecht gleich zu klären?

  • Der Vorteil ist - passiert dir etwas bei der Geburt haben die Behörden einen Ansprechpartner für das Kind - nämlich den Vater.
    Ist "unbekannt" muss er erstmal ermittelt und festgestellt werden - das will ja niemand - dauert einfach zu lange.

  • Gesetzlich trägt das Kind automatisch deinen Nachnamen.


    Wenn überhaupt die gemeinsame Entscheidung zum Nachnamen des Vaters getroffen wird/wurde und tatsächlich zur Diskussion steht , so geht das sowohlmit alleiniger Sorge
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html


    als auch mit gemeinsamer Sorge
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html


    Nana Vielleicht erst mal genau informieren, bevor man eine "absolute" Aussage macht , so als gäbe es die Namensbestimmung nur bei gemeinsamer Sorge???
    Und wollen des Vaters für seinen Nachnamen allein reicht eben nicht - das muss die Mutter schon auch "wollen" :brille

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Je mehr man an Verwaltungsgedöns vor der Geburt abarbeiten kann, desto besser ist das. Nach der Geburt hat man nämlich Wichtigeres zutun. Das "was du heute kannst besorgen ..." unserer Omas hat da seine Berechtigung ... Ob und welche Power man nach der Geburt hat und was dann vielleicht erste Priorität hat, weiß man heute noch nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.