Haus überschreiben geht das so einfach?

  • Hallo,


    brauche mal euern Rat. Ich bin 15 Jahre verheiratet, vor ca 1/2 Jahr haben wir uns getrennt. Ich bekomme von ihm Unterhalt für mich und unsere 2 Kinder, und beziehe ALGII.
    EX hat vor ca 12 Jahren Haus von seinen Eltern überschrieben bekommen. Er steht alleine im Grundbuch. Meine Schwiegereltern haben lebenslanges Wohnrecht darin.
    Jetzt hat EX sich mit seinen Eltern zerstritten, und will einen teil des Hauses wieder zurück geben an seine Eltern.


    Seine Eltern sollen einen Gutachter bestellen den EX aussucht um die Wertsteigerung des Hauses festellen zu lassen, damit die EX dann auszahlen.
    Wenn meine Schwiegereltern das Haus nicht zurück haben wollen, soll das Haus auf mich überschrieben werden. So stellt es sich EX vor.


    Meine Schwiegereltern wollen das Haus nicht zurück haben, ich will es aber auch nicht.
    EX hat mitlerweile eine Kredit aufgenommen und das Haus als sicherheit hinterlegt (oder wie man das nennt).
    Bei uns ist noch nicht geklärt, Unterhalt und Zugewinnausgleich.


    Jetzt meine Frage kann er gegen meinen willen mir das Haus überschreiben?
    Welche folgen hätte es wenn ich es nicht will(ALGII und Zugewinnausgleich)?

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


    und nicht eins, was nur von außen schön aussieht.



    Höre niemals auf zu träumen denn in einem Traum verbergen


    sich oft die waren Werte des Lebens

  • Da es sich in dem Fall um einen "normalen" Übertrag handelt, wirst Du dann die vollen Übertragungskosten
    übernehmen müssen (Notar, Auflassung, Umschreibung etc).


    Gegen Deinen Willen kann er das Haus Dir nicht übertragen, da Du ja beim Notariat Deine Unterschrift drunter
    setzen musst.


    Frage: Ist den die Scheidung überhaupt schon eingereicht?


    Maßgebend beim Zugewinn ist der Zeitpunkt der Eheschließung, der Trennung und der Rechtsgültigkeit des
    Scheidungsantrags.
    Da würde ich wohl eher einen Termin beim Notar machen und mich da mal gründlichst informieren.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • Wir sind noch im Trennungsjahr.
    Soweit ich weiß kann die Scheidung doch erst zum ende des Trennungsjahres eingereicht werden?

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  • wer wohnt denn in dem Haus? :hae:


    also im Endeffekt gehört das Haus Deinem (Noch)Mann, und es ist belastet mit dem lebenslangen Wohnrecht der Schwiegereltern? (richtig?)


    Er kann gar nicht viel machen ohne, dass die anderen Beteiligten (Schwiegereltern vorangig) damit einverstanden sind- es an Dich überschreiben nur dann, wenn Du das auch möchtest-


    ansonsten kann er natürlich versuchen, das Haus zu verkaufen (wobei das mit der Belastung des lebenslangen Wohnrechtes schwierig wird)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Noch wohnt er drin aber nicht mehr lange, und meine Schwiegereltern (seine Eltern).
    Meine Schwiegereltern haben lebenslanges Wohnrecht.
    Sie haben es meinem EX überschrieben.
    Ich will es auf keinen fall haben auch wenn meine Schwiegereltern damit einverstanden wären.
    Er hat das Haus als sicherheit bei der Bank angegeben.

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  • da sind einige Dinge tricky-


    die Frage ist, ob er das Haus völlig lastenfrei, und ohne jeglichen Leistungsanspruch seinerseits überschrieben bekommen hat und vor allem, wie die Übertragung (Geschenk, Erbe....) gekennzeichnet wurde- hier kommt es auf die genaue Formulierung im Vertrag an-


    Gegen Deinen Willen auf Dich überschreiben geht gar nicht-


    Bei dem Kredit ist die Frage, ob der vor der Trennung oder danach aufgenommen wurde und, ob ihr beide unterschrieben habt, oder nur er-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Auf dem Haus sind keine Schulden.
    Er hat es als Erbe von seinen Eltern Übertragen bekommen und musste seine Schwester auszahlen.
    Den Kredit hat er nach der Trennung mit Next aufgenommen.
    Ich habe nirgens unterschrieben.

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  • Ex hat mit Next einen Kredit aufgenommen für ein neues Haus, nach unserer Trennung.
    Als Sichherheit hat er das Haus was er von seinen Eltern Überschrieben bekommen hat bei der Bank angegeben.

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  • EX hat vor ca 12 Jahren Haus von seinen Eltern überschrieben bekommen. Er steht alleine im Grundbuch. Meine Schwiegereltern haben lebenslanges Wohnrecht darin.
    Jetzt hat EX sich mit seinen Eltern zerstritten, und will einen teil des Hauses wieder zurück geben an seine Eltern.


    Seine Eltern sollen einen Gutachter bestellen den EX aussucht um die Wertsteigerung des Hauses festellen zu lassen, damit die EX dann auszahlen.
    Wenn meine Schwiegereltern das Haus nicht zurück haben wollen, soll das Haus auf mich überschrieben werden. So stellt es sich EX vor.


    Hallo Lilly3,


    das ist ja mal ein Schlaumeier.


    Er bekommt ein Haus geschenkt, wartet 12 Jahre ab, der Wert des Hauses steigt.
    Dann nennt der Hausbesitzer einen Wunschgutachter, den die Eltern bezahlen sollen (obwohl sie nicht die Hausbesitzer sind und auch nicht sein möchten).
    Danach wünscht der vor 12 Jahren großzügig Beschenkte dann einen größeren Betrag zu erhalten (inklusive Wertsteigerung natürlich) für einen Teil des Hauses mit dem niemand etwas anfangen kann.


    Im Grunde genommen mag er also nochmal ein größeres Geschenk haben und mag nebenbei vermutich auch weniger Last haben weil er ja dann die Reparaturen etc. nicht mehr alleine bezahlen muss.


    Darf ich raten, weswegen er sich mit den Eltern gestritten haben könnte?
    Er brauchte Geld und hat es nicht bekommen?


    Mein Rat:
    Es reicht sowohl für die Schwiegereltern wie auch für Dich, einfach nein zu sagen.
    In Deutschland kann man niemanden zu einer Unterschrift zwingen.
    Als ihm das Haus damals übereignet wurde, hat er Pflichten übernommen, dieser Verantwortung muss er nun gerecht werden.
    Mag der Hausbesitzer seinen Teil des Hauses, den er "zurückgeben" möchte einfach auf dem offenen Markt zum Verkauf anbieten und sehen, was ihm dafür geboten werden wird - nichts.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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