Hallo zusammen!
Ich bin neu hier im Forum, weil meine neue Partnerin und mich ein paar schwierige Fragen quälen.
Am besten ist es, wenn ich einfach mal erzähle:
Meine Freundin hat einen 1,5 jährigen Sohn mit einem Ganaher. Dieser bekam bei der Geburt des kleinen Fratz das geteilte Sorgerecht zugesprochen.
Kurz nach der Geburt haben Sich meine Freundin und ihr damaliger Partner getrennt. Er hat einen befristeten Aufenthaltstitel für insgesamt 3 Jahre, von denen er schon 1,5 Jahren in Deutschland verbracht hat.
Meine Freundin und Ihr Exfreund wohnen ca. 1 Stunde voneinander entfernt, wobei er sich seinen neuen Wohnort ausgesucht hat. Er sieht seinen Sohn vielleicht alle 4 - 5 Wochen (aber nur, wenn wir Ihn zu ihm bringen), den Unterhalt zahlt das Amt.
Nun ist es so, dass in Deutschland mit einem begrenzten Aufenthaltstitel gewisse Auflagen verbunden sind. Wenn ich richtig informiert bin, ein Sprachtest und eine feste Arbeitsstelle. Er spricht aber kein Wort deutsch und hat seit ein paar Wochen nun endlich einen 450€-Job gefunden. Ein Herr vom Amt sagte unter der Hand, dass so eine Verlängerung des Aufenthaltstitel schwierig wird.
Nun hat meine Freundin ein paar Fragen und Ängste, die ich Ihr leider auf Anhieb nicht nehmen kann:
1) Wie bekommt ihr Exfreund und Erzeuger des Kindes mitgeteilt, dass sein Titel nicht verlängert wird und im welchen zeitlichen Abstand zum Ablauf des Titels? Der Hintergrund der Frage ist folgender: Sie hat Angst, dass er den kleinen mit ins Ausland "verschleppt", wenn er weiß, dass er nur noch beispielsweise 3 Monate in Deutschland hat.
2) Ist es schwer ihm das Sorgerecht zu entziehen, wenn man die Befürchtung hat, dass er bald Deutschland verlassen muss und er den Jungen ja – dank des geteilten Sorgerechts – ja auch mitnehmen kann?
3) (Nun eine Frage von mir, ich hoffe Sie passt in das Forum) Kann man einen unverheirateten Elternteil mit 50% Sorgerecht überhaupt ausweisen?
4) Sollte er ausgewiesen werden, behält er das Sorgerecht? Müssen wir dann immer alles über die Behörden in Ghana regeln?
Danke für die Antworten im Voraus!
PS: Bitte keine Antworten wie "Selber Schuld, wenn Sie sich mit einem Schwarzen einlässt", "Typisch Ausländer" oder "Dumm genug, wenn Sie Ihm das Sorgerecht zugestanden hat". Diese habe ich schon in einem anderen Forum erhalten und sind weder hilfreich noch vereinbar mit meiner Einstellung zum Thema Menschenrecht und Menschenwürde...