Kur genehmigt / Wohin mit dem Pubi?

  • Das Jugendamt sichert solche Situationen durch Paragraph 20 SGB VIII ab. Der greift aber nur für Kinder. Und Kinder sind laut dem SGB VIII Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren. Also entfällt dein Pubi.
    Aber geh doch nochmal hin und sprich mit deinem SB. Ggf gibt es die Möglichkeit über ne ambulante oder kurzzeitige stationäre Hilfe.

  • Eine Idee wäre das ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker.( ab 18 )
    Zumindest hat er dort dann einen Betreuer, der ihm zur Seite steht.
    Dies wäre auch längerfristig eine Lösung ein eigenständiges Leben aufzubauen.
    Pflegestufe muss nicht vorhanden sein.
    Allerdings eine psychische Erkrankung.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

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