Hallo zusammen!
Da ich keinen Anfang zu einer heissen (unnötigen) Diskussion entfachen möchte, schreibe ich nichts zu den Umständen, die meine Frage verursachen.
Ich möchte nur wissen, ob jemand hier vielleicht weiss ob es möglich ist eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abzugeben, aber dabei das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu behalten?
Soweit ich mir das aus dem Internet erlesen habe, kann das ABR später (wenn erforderlich) eingeklagt werden, aber ich habe nichts darüber gefunden was aussagt, dass man das Sorgerecht von vornherein nur in Teilbereichen gemeinsam haben kann.