Reise in Türkei bei GSR, Kind mit anderem Nachnamen

  • hej,


    hab grade sehr spontan eine woche türkei für kind und mich gebucht. hab gemeinsames sorgerecht mit papa und kind hat seinen nachnamen. innerhalb europas hatten wir nie probleme, aber da sind wir auch nicht geflogen. wie sieht es in diesem fall aus? brauch ich noch was anderes? und an wen wende ich mich für weitere infos, das auswärtige amt? ich bin da grade etwas unbedarft ;)


    danke!

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes findest du die Ein- und Ausreisevorschriften Türkei bzw. den entsprechenden Link. Für die Ausreise aus Deutschland solltest du sicherheitshalber eine Einwilligung des Vaters mitführen. Bei "Verdacht" kann die nämlich gefordert werden. Und nix ist blöder, als wegen so einer Sache dem Flieger hinterher winken zu müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
    Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.


    sagt Link


    und Einreisebestimmungen
    zur Sicherheit würde ich mir eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen - bei uns werden die vom Stadtbüro abgezeichnet
    so in der Art Stuttgart oder hier

  • Hi,


    ich habe damals für meine Tochter den KV unterschreiben lassen, Vordruck aus dem Internet rausgelassen.
    Eine Freundin von mir ist deshalb mal am Flughafen aufgehalten worden, sie hat das mündlich erklärt und das gereicht, aber ich dachte mir, sicher ist sicher...


    Oder meinst Du der KV macht deshalb Probleme?


    LG Jona

  • Mir ist es auch schon passiert, dass ich groß angeguckt wurde vom Polizeibeamten bei der Passkontrolle bei der Ausreise und er wollte mein Kind nicht mit lassen. Ich hatte noch meinen alten Reisepass und da stand er drin. Mir ist das öfters passiert. Ich habe dann gefragt , was ich bräuchte, dass es keine Probleme bei einem neuen Pass gibt und es wurde mir gesagt: Einwilligung des Vaters formlos. Ich hatte mir überlegt: Geburtsurkunde eventuell internationale ( da steht auch Mama drauf) und wir haben noch einen Titel wegen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts. Also der Beamte meinte aber formlos würde reichen.
    Wenn das Kind allerdings krank wird und das im kulturfernen Ausland ist viell. auch eine Einwilligung des Vaters wegen ärztlicher Behandlung sinnvoll . Weiß ich von einem Bekannten , der das noch mitgenommen hat.
    Schönen Urlaub!

  • nein, papa macht (zumindest deswegen ;)) keine probleme und hat auch keinen migrationshintergrund, dementsprechend auch keinen solchen namen.


    danke für die linksw, lena. ich hab die seite des auswärtigen amts vorhin nur kurz mobil aufgerufen und den überblick verloren :thanks: dann werde ich wohl so ein schreiben maschen und hier bei der stadt fragen, wer das beglaubigt.


    genau volleybap, das ist meine größte angst. der flieger startet in die sonne und wir sitzen im regen :thumbdown:

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    kettcar, "in deinen armen"

  • Hallo
    Ich wurde dieses Jahr in den Winter- als auch in den Sommerferien am deutschen Zoll gefragt wie das Verhältnis zwischen mir und meiner 10jährigen Tochter wäre, da sie leider auch den Nachnamen vom KV hat. Als Antwort habe ich immer eine Kopie der Geburtsurkunde vom Kind und eine Kopie gemeinsames Sorgerecht sowohl meine Aussage das sie mein Kind wäre. Hat bisher damit immer geklappt.
    Meine Eltern hatten vor ein paar Jahren das gleiche Problem als sie mit Tochterkind nach Ägypten in den urlaub wohlten. Der Zollbeamte hat ihnen nicht das Verwandtschaftsverhältnis geglaubt, obwohl wir Eltern damals zusammen waren. Meine Eltern hatten seinen Vorgesetzten sprechen wollen. Der kam dann auch dazu und musste klarstellen das es damals (vor 5Jahren) keiner rechtliche Grundlage gab um zu verhindern das mein Kind mit den Großeltern fliegen würde. Im nachhinein ist es ja ganz schön wenn das kontrolliert wird aber dann bitte auch mit der entsprechenden Handhabe.

  • also...die türkischen behörden haben lustigerweise nichtmal aufgeschaut. die deutschen waren da schon komischer und haben trotz aller dokumente panik verbreiten wollen - mit dem hinweis darauf, dass es in der türkei probleme geben könnte. ähm, nein.

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