Zahlt das Jobcenter Umzugs und Renovierungskosten?

  • Hallo alle zusammen,


    kurz nach meiner Trennung sagte mir die Arge das meine Wohnung mit 360 euro kaltmiete um 100 Euro zu teuer ist und ich mir eine anderer suchen muss und in der zeit werden mir die 100 euro von meinem Regelsatz abgezogen was auf dauer einfach nicht mehr geht, so und jetzt habe ich eine Wohnung gefunden die ich für 260 euro kalt haben kann und daher meine Frage wie es mit den Umzugs und Renovierungskosten aussieht,ich hab keine Freunde und von der Familie kann ich auch keine unterstützung erwarten also stehe ich komplett alleine da und ich kann die kosten dafür einfach nicht tragen.


    vlg
    Mari

  • guten morgen,
    hier sind sichher ein paar experten vor ort.oder jemand der berichten kann wie es bei ihm war.


    ich war nun erst zur beratung beim amt, da ich bald wahrscheinlich in hartz 4 falle. mein haeusschen ist auch zu teuer.


    da du schon eine wohnung in aussicht haettest kommt nun das wichtigste, die MUSS erst vom amt genehmigt werden und in dem zug kannst du gleich fragen was uebernommen wird.
    normalerweise so wurde mir gesagt nur die kosten fuer einen lkw (mehrere angebote vorlegen) und sonst der rest muss man mit freunden machen die umsonst kommen.
    aber!!! es gibt auch ausnahmen. das musst du mit dem amt besprechen.
    soweit ich weiss da der umzug ja angeordnet ist, uebernehmen sie auch renovierungskosten..........


    ich druecke dir die daumen...........und berichte mal.

    Kinder die geliebt werden, werden erwachsene die liebe schenken koennen.


    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'] "In meinem Leben habe ich unzählige Katastrophen erlitten. Die meisten davon sind nie eingetreten."

  • ja die umzugs- und renovierungskosten werden übernommen, wenn der umzug "angeordnet" wurde. lege drei angebote für umzugsunternehmen vor, wobei das deiner wahl am günstigsten sein muss. renovierungskosten werden übernommen, aber nur die absolut notwendigen kosten für die auszugsrenovierung. viel kommt dabei nicht rum. du musst in vorleistung gehen und danach die kassenzettel vorlegen.
    beantrage formlos kosten des umzugs,kosten der auszugsrenovierung und wenn notwendig die der einzugsrenovierung, obwohl dafür ja der vermieter zuständig ist. kosten für kauition werden als darlehen übernommen.

  • Hey,
    falls du bei facebook bist, könntest du schauen, ob es eine Gruppe für deinen Wohnort gibt und dort nach Helfern fragen.
    Das ist hier in der Gruppe für die nächste Großstadt sehr häufig so und oft finden sich Freiweillige - so kann man auch gleich neue Kontakte knüpfen.



    Du musst deine Anträge übrigens stellen, bevor du die Wohnung mietest. Hast du schon die Mietbescheinigung, die der vermutliche neue Vermieter ausfüllen kann?

  • du musst dir keine helfer suchen und auch deine familie und freunde nicht benennen. du bist alleinerziehend und hast keine helfer, fertig. du benötigst ein umzugsunternehmen, welches deine sachen aufbaut und abbaut. das ist überhaupt kein problem und wird dir auch bewilligt werden.

  • Hallo,


    danke für eure antworten werde am Montag gleich mal anrufen auf dem Amt.
    Das ich umziehe wissen die schon das habe ich meiner Bearbeiterin schon gesagt,kam aber bis her keine Rückmeldung und es ist schon ne zeitlang her das ich ihr das mitgeteilt,aber wie gesagt ich ruf dann da nochmal an ;) und berichte

  • ja das dann sowie so....und das muss ich dann noch persönlich abgeben weil bei uns im Jobcenter kommt die post äusserst selten an und komischerweiße ist es immer dann wenn man was von denen will ;)

  • Hi,


    und wenn Du die Kaution für die neue Whg nicht zahlen kannst, frag das ebenfalls nach beim JC. Wurde bei mir damals auch als Darlehen gewährt, welches dann vom Regelsatz zurückgezahlt wird.


    Bettina

  • du musst dir keine helfer suchen und auch deine familie und freunde nicht benennen. du bist alleinerziehend und hast keine helfer, fertig. du benötigst ein umzugsunternehmen, welches deine sachen aufbaut und abbaut. das ist überhaupt kein problem und wird dir auch bewilligt werden.



    Also den Satz finde ich schon etwas dreist. Da kam eine Möglichkeit sich in einer FB Gruppe zu erkundigen ob es Helfer gibt bzw Freunde und Familie und hier wird das Umzugsunternehmen quasi angeordnet, welches die Allgemeinheit zahlt. Wenn ich als Arbeitnehmer umziehe, habe ich auch kein Umzugsunternehmen, sondern meine Familie und Freunde helfen mir

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Sie hat aber keine Freunde und Familie - und nu? Mir gings mal genauso - gut - ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine Familienhilfe, diese schrieb mir halt ein Brief, dass es wirklich nötig war. Es gibt mehr Menschen als du denkst, welche wirklich keine Helfer haben und auch aus einer FB-Gruppe wird keiner umsonst arbeiten.

  • Ich selbst habe keine Erfahrungen mit der FB Gruppe, aber scheinbar gibt es so etwas in manchen Städten, die auch für Kartoffelsalat und Würstchen arbeiten, was ich mehr als bewundernswert finde. Und deswegen denke ich, wäre das, das erste, was ich für meine Stadt abchecken würde.

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Die Caritas, die Diakonie, Sozialkaufhäuser und Co. kennen manchmal auch Helfer bzw. haben intern Umzugsgruppen die solche Probleme wirklich für einen schmalen Taler z.B. 250 Euro erledigen - teilweise kann dann auch noch Ratenzahlung vereinbart werden - nachfragen, nachfragen, nachfragen....

  • Hi Mari84,


    wurdest du bereits schriftlich vom JC aufgefordert, die jetzigen unangemessenen Wohnkosten zu senken? Dazu müssen die dir nämlich eine „Kostensenkungsaufforderung“ übersenden, der zudem genau begründet sein muss und darin auch dir die aktuellen und zulässigen Höchstwerte für die gesamten Mietkosten genannt werden müssen.
    Nach Erhalt dieser hast du dann insgesamt 6 Monate Zeit dieser Aufforderung Folge zu leisten. Erst danach dürfen die dir nur noch die zulässigen Mietkosten (die für dich gelten) übernehmen.


    So, da das JC dich zur Kostensenkung aufgefordert hatte (was dir auch schriftlich vorliegen sollte, ansonsten ist dieses nämlich nicht gültig und das JC müsste weiterhin die bisherige Miete übernehmen und dich erst einmal zur Kostensenkung schriftlich mit allen was dazu gehört auffordern) muss sie auch auf Antrag hin sämtliche Umzugskosten übernehmen.
    Normalerweise wird nach Einreichung von drei Miet-LKW-Angeboten das günstigste einen genehmigt, da der HE dazu aufgefordert ist, diesen Umzug in Eigenregie mit Hilfe von Freunden, Verwandten oder Bekannten durchzuführen. Wozu es dann noch eine Helfer-Verpflegungspauschale gibt (die das Amt gerne mal einem vorenthält und den Betroffenen nicht auf diese Möglichkeit hinweisen tut) die bis zu einem Gesamthöchstbetrag von ca. 140,00 Euro sich belaufen kann (pro Person so ca. 20,00 Euro – jedenfalls bei unserer hier geltenden KdU-Richtlinie bzw. -Handlungsanweisung).


    Wenn man aber aus nachweislichen Gründen einen Umzug nicht selber in Eigenregie durchführen kann, besteht die Möglichkeit auch auf Antrag hin ein Umzugsunternehmen, das alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Umzug durchführt, genehmigt zu bekommen. Hierzu sind wiederum drei Angebote solcher Umzugsunternehmen notwendig. Dabei sollen auch neben den Kosten für LKW und Helfer (normalerweise besteht so ein Team aus 1 Fahrer und 2 – 3 Packer) alle anfallenden Arbeiten wie Ab- und Aufbau der vorhanden Möbel, Ab- und Anschluss aller Elektrogeräte sowie WaMa und ggf. Trockner, sowie aller Lampen, der Ab- und Aufbau der Küche usw. enthalten. Falls notwendig ebenso die notwendigen Umzugskisten und sonstigen Verpackungsmaterialen die man über die Umzugsfirma beziehen kann (werden einem dann vorher rechtzeitig geliefert). Oftmals werden sogenannte „Bananenkisten von Umzugsunternehmen als zu transportierende Umzugskisten abgelehnt – angeblich aus versicherungstechnischen Gründen – das kann man aber vorab ja mit dem jeweiligen Umzugsunternehmen abklären welche Kisten von denen zum Transport zugelassen sind bei Umzügen).


    Nachweisliche Gründe können hier u.a. sein
    - man kann selber keinen LKW fahren bzw. hat niemanden der dieses tun könnte (Mit den neuen Führerscheinen darf man keinen LKW von mehr als 3,5 t fahren, mit den alten darf man bis zu 7,5 t fahren).
    - man hat weder aus dem Familienkreis noch aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis jemanden, der einem bei einem solchen Umzug unterstützen könnte. Das JC kann nicht einfach heutzutage mehr voraussetzen das solche Personen aus den vorgenannten Kreisen einem bei einem Umzug tatkräftig unterstützen.
    - nachgewiesene gesundheitliche Einschränkungen (z.B. nichts schweres Heben oder Bewegen, nicht auf Leitern steigen dürfen, schwere Erkrankungen)
    - keine ausreichende Betreuung für in der BG lebende jüngere Kinder


    Diese anfallenden Kosten werden hier sehr oft direkt zwischen dem genehmigten Unternehmen und dem zuständigen JC dann nach dem durchgeführten Umzug abgerechnet. Mittlerweile bestehen sogar viele Umzugsunternehmen darauf, dass sie vor dem Umzug eine entsprechend lautende Kostenübernahme des JC schriftlich erhalten, wo auch die direkte Abrechnung extra nochmals zugesichert wird.



    Auch können in solchen, vom JC aufgeforderten Umzügen, die anfallenden Renovierungskosten übernommen werden. Zum einen die Einzugsrenovierung, wobei hier dann im Mietvertrag stehen sollte, dass die Wohnung nur unrenoviert vermietet worden ist und der Mieter selber für die Renovierung zuständig ist. Wobei hier dann jedoch erst einmal der zuständige Aussendienst herauskommt und sich die neue Wohnung ansehen wird, um feststellen zu können, was tatsächlich an Renovierungsbedarf in der Wohnung notwendig ist. Anhand dessen wird dann entsprechende Menge an Tapeten (die günstigste aber nur) und für einen Erstanstrich die notwendige Menge Farbe (weiße günstige Farbe) in einem Pauschalbetrag genehmigt werden.
    Bei der Auszugsrenovierung kommt es darauf an, was genau diesbezüglich im Mietvertrag steht. Denn viele dort aufgeführten Klauseln wurden mittlerweile vom BGH als unzulässig gekippt und gelten nicht mehr. So z.B. wenn dort für die Renovierung „starre Fristen“ genannt werden. Daher sollte man dieses sich nochmals ansehen. Auch das JC wird sich dieses erst einmal im vorliegenden Mietvertrag genauer ansehen und entsprechendes dann veranlassen.


    Das wäre es mal von mir zum Thema „Umzug und Renovierungskosten“ bei einem vom JC aufgeforderten Umzug.

  • Also den Satz finde ich schon etwas dreist. Da kam eine Möglichkeit sich in einer FB Gruppe zu erkundigen ob es Helfer gibt bzw Freunde und Familie und hier wird das Umzugsunternehmen quasi angeordnet, welches die Allgemeinheit zahlt. Wenn ich als Arbeitnehmer umziehe, habe ich auch kein Umzugsunternehmen, sondern meine Familie und Freunde helfen mir


    findest du es nicht massiv dreist ihr vorzuschlagen irgendwelche fremden typen ins haus zu holen, die ihr helfen die wohnung leer zu räumen? darum sage ich ja, es ist nicht notwendig irgendwelche helfer zu suchen oder freunde zu involvieren. sie nimmt einfach ein umzugsunternehmen und lässt den umzug von diesem durchziehen. familie kann sie trotzdem helfen lassen. sie lässt nicht die allgemeinheit zahlen, sondern das jc zahlt. wenn du in dieser not stecken würdest wegen zu wenig einkommen oder garkeins, würde man dir das auch zahlen. warum also fremde leute involvieren, die auch bezahlt und bewirtet werden möchten. selbst die caritas arbeitet nicht kostenlos.
    mein letzter umzug wurde auch durch ein umzugsunternehmen durchgezogen und familie. ohne die möbelleute hätten wir den umzug garnicht geschafft. und nur weil du es anders machen würdest, musst du nicht auf menschen herabsehen die von ämtern abhängig sind - aus welchen gründen auch immer.
    es ist egal wie du die sache siehst. ihr steht ein umzug mit möbelwagen und möbelpackern einfach zu. und darauf sollte man auch hinweisen.

  • Alles richtig und es ist auch gut, dass man das in Anspruch nehmen darf, aber man kann es auch erst anders versuchen, mehr wollte ich eigentlich gar nicht sagen. Wer bezahlt denn die Leistungen des JC?
    Männer vom Umzugsunternehmen sind nicht fremd? Sorry, aber das zählt nicht

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Schade, dass man einen konstruktiven Vorschlag macht und dann entsteht so ein Wirbel darum.


    Ich sehe es auch so, die Möbelpacker sind auch Fremde. Und ja, es gibt Menschen, die machen das für lau, für ein Bier und was zu essen und eine evtl. nette neue Bekanntschaft obendrauf. Man kann so einiges vom Amt in Anspruch nehmen, aber man ist nicht dazu gezwungen.
    Letztlich bleibt es ein gut gemeinter Ratschlag, den die TE selbst erwägen muss, anzunehmen oder abzulehnen ;)
    Ich frage mich ernsthaft, wie man einen simplen Vorschlag als dreist abtun kann. Ich beziehe selbst leider Hilfe vom Amt, ich versuche dennoch, im Rahmen meiner Möglichkeiten zu leisten, was ich kann. Ich spare mir Geld für den Umzug zusammen, soweit eben möglich, und suche mir Helfer für den Umzug. Wenn das nicht reicht, habe ich zum Glück die Möglichkeit, Hilfe vom Amt zu erhalten, aber letztlich bin ich froh um alles, was ich allein bewerkstellige - für mich auch ein Teil meiner Selbsständigkeit.
    Man sollte die Menschen auf möglichst viele Möglichkeiten hinweisen, die es gibt, und es nicht nur aufs Amt beschrenken. Dann kann man nämlich sebst entscheiden und den für sich besten Weg heraussuchen.

  • MadWorld: Mit diesem Hintergrundwissen jetzt, finde ich deinen Vorschlag mit der FB Gruppe noch besser! Hut ab für deine Einstellung :) Auch Lenas Vorschlag wäre eine Überlegung wert!
    Es ist nicht alles eine Selbstverständlichkeit

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    Einmal editiert, zuletzt von Giulchen04 ()

  • @ Mari... du bist noch nicht so lange hier im Forum.


    Auch hier wird Hilfe groß geschrieben


    Im letzten Jahr bin ich umgezogen
    mit vielen lieben Helferlein auch hier aus dem Forum
    (ich habe vorher auch schon bei einigen mitgeholfen)


    Zum Einen geht es darum, zu helfen
    Zum Anderen, Kontakte zu finden


    Wäre auch eine Möglichkeit.......