Hier eine aktuelle Pressemeldung des Müttergenesungswerkes:
Berlin . Die Chancen erschöpfter Mütter auf eine Mütter- oder Mutter-
Kind-Kurmaßnahme sind so gut wie schon seit Jahren nicht. Dennoch werden
14% der Anträge abgelehnt. Häufig werden hierfür Begründungen angegeben, die
einem Widerspruch nicht standhalten. 65% der Widersprüche sind erfolgreich. Die
Mütter können dann ihre dringend benötigte Maßnahme doch noch antreten.
„Widerspruch lohnt sich unbedingt im Fall der Ablehnung eines Kurantrages“, betonte
Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) heute in
Berlin. „Die am häufigsten genannten Ablehnungsgründe sind der Verweis auf ambulante
Maßnahmen (23%) oder das Nichtanerkennen der medizinischen Notwendigkeit
(14%). 15% der Abgelehnten werden – meist zu Unrecht – an den Rentenversicherungsträger
verwiesen, der bietet allerdings Mutter-Kind-Kurmaßnahmen
nicht an. Die Beratungsstellen im MGW-Verbund helfen betroffenen Müttern kostenlos
im Widerspruchsverfahren.“
Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von vier Wochen eingelegt werden. Die
Krankenkasse ist angehalten zügig über den Widerspruch zu entschieden. Seit Änderung
der Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
hat sich die Bewilligungssituation bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen
deutlich verbessert. 59% der Mütter, die eine Ablehnung auf ihren Kurantrag erhalten
haben, gehen in den Widerspruch, 2/3 hiervon sind erfolgreich.
„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Kuranträge mit Hilfe unserer BeraterInnen sehr
erfolgreich sind“, so Schilling weiter. „Viele gesundheitlich beeinträchtigte Mütter
brauchen Unterstützung und werden in den Beratungsstellen kompetent und sensibel
beraten.“
Im Müttergenesungswerk arbeiten 77 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken
und rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK;
EVA, KAG) zusammen. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln über die
Beratungsstellensuche auf www. muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon:
030 330029-29