Widerspruch bei abgelehntem Kurantrag lohnt immer

  • Hier eine aktuelle Pressemeldung des Müttergenesungswerkes:


    Berlin . Die Chancen erschöpfter Mütter auf eine Mütter- oder Mutter-
    Kind-Kurmaßnahme sind so gut wie schon seit Jahren nicht. Dennoch werden
    14% der Anträge abgelehnt. Häufig werden hierfür Begründungen angegeben, die
    einem Widerspruch nicht standhalten. 65% der Widersprüche sind erfolgreich. Die
    Mütter können dann ihre dringend benötigte Maßnahme doch noch antreten.
    „Widerspruch lohnt sich unbedingt im Fall der Ablehnung eines Kurantrages“, betonte
    Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) heute in
    Berlin. „Die am häufigsten genannten Ablehnungsgründe sind der Verweis auf ambulante
    Maßnahmen (23%) oder das Nichtanerkennen der medizinischen Notwendigkeit
    (14%). 15% der Abgelehnten werden – meist zu Unrecht – an den Rentenversicherungsträger
    verwiesen, der bietet allerdings Mutter-Kind-Kurmaßnahmen
    nicht an. Die Beratungsstellen im MGW-Verbund helfen betroffenen Müttern kostenlos
    im Widerspruchsverfahren.“
    Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von vier Wochen eingelegt werden. Die
    Krankenkasse ist angehalten zügig über den Widerspruch zu entschieden. Seit Änderung
    der Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
    hat sich die Bewilligungssituation bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen
    deutlich verbessert. 59% der Mütter, die eine Ablehnung auf ihren Kurantrag erhalten
    haben, gehen in den Widerspruch, 2/3 hiervon sind erfolgreich.
    „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Kuranträge mit Hilfe unserer BeraterInnen sehr
    erfolgreich sind“, so Schilling weiter. „Viele gesundheitlich beeinträchtigte Mütter
    brauchen Unterstützung und werden in den Beratungsstellen kompetent und sensibel
    beraten.“
    Im Müttergenesungswerk arbeiten 77 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken
    und rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK;
    EVA, KAG) zusammen. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln über die
    Beratungsstellensuche auf www. muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon:
    030 330029-29

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ....aber leider helfen die nur, wenn die 4 Jahresfrist verstrichen ist und die KK die Kur sowieso genehmigen muss.....

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume