Urteil: ALG II - Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Kabelgebühren

  • Das Landesozialgericht in Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 24.06.2014 entschieden:

    Empfänger von Leistungen nach SGB II (ALG II bzw. Hartz IV) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluss zum Fernsehempfang - auch wenn der Vermieter die Installation einer Satellitenschüssel nicht genehmigt.
    Das LSG verwies auf die Tatsache, dass diese Kosten als Teil der Regelleistung (Freizeit, Kultur, Unterhaltung) schon pauschal abgedeckt seien.
    Nur in Ausnahmefällen ist die Kostenübernahme von Kabelfernsehgebühren möglich, nämlich, wenn diese Gebühren direkt mit der Miete verknüpft sind und sich aus dem Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung ergibt.


    Aktenzeichen: L 4 AS 98/11

  • Nu, wenn du ein 1, 80 Gothic-Typ mit italienischer Markthändlerredekunst wie Herr Ex bist und den Vermieter dazu überreden kannst das in den Mietvertrag zu übernehmen, dann gehts. :brille


    Bei uns müsste es die AGe theoretisch auch übernehmen, da wir im Mietvertrag dazu verpflichtet sind 1 bestimmten Kabelfernsehanbieter zu wählen.


    Ich war bisher nur zu müde um da auch noch zu kämpfen.

  • da wir im Mietvertrag dazu verpflichtet sind 1 bestimmten Kabelfernsehanbieter zu wählen.


    Das hat nix mit dem Mietvertrag zu tun, sondern damit dass sich die Kabelanbieter Monopolisten sind, sprich dein Wohnort bestimmt deinen Kabelanbieter. Hessen, NRW und BW sind Unity Media der Rest Kabel Deutschland und dann gibt´s noch ein ganz paar klitze Kleine. Also spar die Kraft ;-) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • So wie ich den Vertrag verstanden hab hat meine Wohnungsgenossenschaft einen Vertrag mit der hiesigen Lausitzer Kabelgesellschaft, ein sehr netter Kleiner... ;-)

  • Eluchil: das is unter anderem der letzte m-haufen^^ kein mietvertrag kann dich zwingen einen kabelanbieter zu wählen. kein vermieter dich gängeln überhaupt einen zu nehmen. wir sollten ebenfalls einen lausitzer verein wählen weil das so seitens des vermieters vorgegeben sei. 70 euro anschlussgebühr, 30 euro jeden monat und das gerät soll auch noch bezahlt werden. wir sind bei vodafone - also kann ich wählen wen ich will.


    zum urteil: es war schon immer klar das die kabelgebühren nicht seitens des jc bezahlt werden. nun muss erst wieder einer sinnfrei klagen, damit es auch die masse kapiert. in den richtlinien steht es so seit anbeginn der zeit