Unterhalt bei Ausbildung des Kindes

  • Hallo, ich bräuchte mal ein paar Meinungen von außen.


    Zur Situation: ein Kind lebt beim Vater, eines bei der Mutter. Soweit so hebt bislang eine Unterhaltszahlung die andere auf. Nun beginnt eines der Kinder eine Ausbildung. Nach den Richtlinien der DDT bleiben 90€ anrechnungsfrei. Der darüber hinaus gehende Teil wird hälftig auf beide Elternteile verteilt und mindert die Unterhaltspflicht für das Kind in Ausbildung. Was der betreuende ET mit seinem Anteil macht bleibt ihm überlassen.


    Jetzt zur Frage: ist es rechtens das der Elternteil bei dem das Kind in Ausbildung lebt sich den Anteil um den der andere Elternteil seinen Unterhalt kürzt vom Kind geben lässt? Immerhin bedeutet ja die Möglichkeit der Anrechnung der Ausbildungsvergütung, dass davon ausgegangen wird, dass das Kind damit zum Lebensunterhalt beiträgt. Wozu gibt es die Anrechnung sonst?


    Meine persönliche Meinung dazu: warum kann es nicht so einfach sein... Jeder ET hat ein Kind zu versorgen. Die Ausbildungsvergütung wird gespart für Auto, Führerschein, eigene Wohnung... Zumal in unserem Fall das zweite Kind welches noch zur Schule geht und nebenbei jobbt (ca. 300-400€mtl.) sein Einkommen ohne Anrechnung komplett behalten darf da überobligatorisch.


    Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach :ohnmacht:

  • Hi,


    die Frage "Ist es rechtens" ist so nicht einfach zu beantworten. Im großen und Ganzen ist es halt auch Verhandlungssache zwichenden Eltern bzw. zwischen Elternteil und Kind


    Ich gehe mal davonaus, dass es ein volljähriges Kind ist.


    Rechtlich gesehen musst du einiges trennen. Unterhalt habt sich nichtgegenseitig auf. Darauf kann man sich aber einigen.


    Rein rechtlich müssen die beiden Kinder auch eigenständig betrachtet werden.


    Das Kind das noch zur Schule geht und damit priveligiert ist (egal ob minderjährig oder nicht), darf anrechnugnsfrei jobben gehen, da dieser Verdienst als überobligatorisch angesehen wird. Einen einzigen Unterschied würde es geben, wenn der Schüler volljährig ist. Dann wären ja beide Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet.


    Das Kind in Ausbildung muss sich eben gefallen lassen, dass die Ausbildungsvergütung um 90 € bereinigt auf den Bedarf angerechnet wird, ebenso wie das KG und nur der Rest von den Eltern zu tragen ist (falls minderjährig wird nur die Hälfte der Ausbildungsvergürun angerechnet)
    Ob und wieviel dieses Kind dann bei dem Elternteil abgeben muss/soll, dafür das dieser Elternteil weiterhin ein Zimmer, Essen u.s.w. zur Verfügung stellt muss dieses Kind eben verhandeln. Früher war es auch gang und gäbe, dass Lehrlinge daheim Kostgeld abgegeben haben.
    Wenn nun Kind und Eltenteil vereinbaren, dass das Kind das Lehrlingsgehalt behalten darf und den Anteil des anderen Elternteils zur Haushaltskasse zur Verfügung stellt kan ndas völlig ok sein )kommt halt auf die Summen an und darauf was damit finanziert wird). Ein Recht darauf, dass das Kind Einkommen und Unterhalt frei zur Verfügung steht und der Elternteil für alle anderen Kosten mit dem KG und seinem eigenen Barunterhaltsanteil dafür aufkommen muss (und evtl. dann noch oben drauf legen muss) besteht sicher nicht.


    Sinnvoll wäre allerdings mal eine Kostenrechnung. Was würde dem Kind denn ein eigener Hausstand kosten und hätte es dann auch noch genausoviel zu freien Verfügung oder wäre es weniger ;-)


    Tina

  • Hallo Tina, danke für deine Antwort.


    Beide Kinder sind noch minderjährig.


    Ich gebe dir Recht das sich der Unterhalt nicht aufhebt. Aber rein praktisch könnte es Sinn machen bevor einer dem anderen jeweils 334,- überweist.


    Nun ist es so, dass das KG an die jeweiligen Eltern geht. Zzgl. zum jeweiligen Unterhalt.
    Neu ist ab 1.8. folgendes:


    ET 1 mit Kind in Schulausbiildung:
    184€ KG
    334€ Unterhalt
    = 518€



    ET 2 mit Kind in Berufsausbildung:
    184€ KG
    179€ Unterhalt (400€ Ausbildungsvergütung - 90€ berufsbedingte Aufwendungen=310:2= 155€ Abzug des Unterhaltszahlenden ET)
    = 363€


    Wen man nun davon ausgeht, das der Bedarf eines Kindes nach DDT iHv. 334€ besteht wo soll der Differenz ertrag denn dann herkommen?


    Vielleicht noch erläuternd zu unserer Situation: der ET welcher dem Kind nur 179€ überweist möchte jetzt nicht als Buhmann/frau dastehen weil er/sie ja weniger überweist aufgrund der Tatsache das er/sie das Ausbildungsgehalt anrechnet. Nämlich weil der ET bei dem das Kind in Ausbildung lebt gesagt hat, wenn der andere ET angerechnet muss das Kind den Teil abgeben. Wir können ja nicht noch drauf zahlen.


    Wie gesagt, wir hatten uns das alles einfacher vorgestellt. Man man man...


    Ach so... Ich schreibe Geschlechtsneutral um nicht vielleicht vorweg schon zu polarisieren :-)

  • Ganz ehrlich,


    da sich ja die Bedingungen geändert haben sollte doch hin- undher überwiesen werden. ;-)


    Zitat

    Wen man nun davon ausgeht, das der Bedarf eines Kindes nach DDT iHv.
    334€ besteht wo soll der Differenz ertrag denn dann herkommen?


    Naja, der Bedarf ändert sich nicht, das stimmt. Allerdings wird eben die Hälfte des Einkommens des Kindes alsBedarfsmindernd angerechnet, da dies eben vom Kindselsbt erwirtschaftet wird. Es ist also grundsätzlich in dieser Familie rein formal nicht 155 € weniger da, sondern eigentlich 155 € mehr. Natürlich ist es irgendwie blöd,wenn dasKind nicht dievollen 400 € behalten darf, sondern eben 155 € daheim abgeben muss. Wenn es finanziell aber vielleicht nicht anders geht (dabei st mir völlig egal ob Mama oder Papa ;-) ), ist es so.


    Oft hilft da eine Betrachtung: Wohne ich daheim habe ich ca. 200 € zur freien Verfügung. Habe ich eine eigenen Wohnung habe ich Fixkosten von x €,kann ich dann immer noch diese ca. 200 € ausgeben wofür ich will.




    Zitat

    Vielleicht noch erläuternd zu unserer Situation: der ET welcher dem Kind
    nur 179€ überweist möchte jetzt nicht als Buhmann/frau dastehen weil
    er/sie ja weniger überweist aufgrund der Tatsache das er/sie das
    Ausbildungsgehalt anrechnet.


    Das ist verständlich. Da hilft vielleicht reden mit dem Kind und die Rechtlage erklären, das Verständnis (im Sinne von Begreifen des Situation) dafür sollte da sein. Vielleicht auch darauf hinweisen, dass der Elternteil nur durch Ausbildung ja auch nicht unebdingt wenigerAusgaben hat. wenn finanziell nicht allzueng ist, kann der abziehende Elternteil ja das "eingespare" Geld dem Kind direkt in die Hand geben. Muss ja der Elternteil bei dem das Kind lebt nicht erfahren



    Zitat

    Nämlich weil der ET bei dem das Kind in
    Ausbildung lebt gesagt hat, wenn der andere ET angerechnet muss das Kind
    den Teil abgeben. Wir können ja nicht noch drauf zahlen.


    Ehrlich gesagt sehe ich da derzeit auch kein Problem. Wenn das Kindvolljährig wirdändert sich ja eh einiges. Und der Elternteil würde ja tatsächlich draufzahlen. Das Kind bekommt 400 €, mus daheim nichts abgeben, der wohnungsgebende Elternteil erhält das KG und 155 € weniger KU. Die Ausgaben haben sich nicht reduziert. ALso zahlt er faktisch drauf. Man könnte es allerdings auch anders regeln. Das Kind gibt nichts ab, muss sich aber bis auf die Kosten fürs wohnen (und was damit verbunden ist) und Essen um alle anderen Dinge finanziell selbst kümmern. Also Kleidung, Hygienieartikel, Handykosten u.s.w.. Das wäre sicher auch ein Weg.


    LG Tina

  • *lach* du wirst es nicht glauben! wir sind inzwischen auch so weit das wir hin und her überweisen wollen ob der besseren Verständlichkeit. Zumal das Schülerkind bald 18 wird und das Geld dann nicht mehr einfach verrechnet werden kann.


    Vieles von dir kann ich gut annehmen. Was mir allerdings nicht in den Kopf möchte ist, das ein Kind in Berufsausbildung anders behandelt wird als ein Kind in Schulausbildung/Studium. Dem Berufsschüler wird Geld abgezogen dem anderen "normalen" Schüler nicht.
    Da geht der Berufsschüler für 2,84€ die Stunde und der andere für 7,20€ die Stunde arbeiten. Dem einen wird es angerechnet dem anderen nicht.


    Die Aussage des abziehenden ET war dass das Geld in deren Haushalt benötigt wird. Insofern gehe ich nicht davon aus dass hintenrum dem Kind das wieder zugesteckt wird.


    Und rein formal hat Haushalt 1 mit Schüler eigentlich mehr Geld zur Verfügung.


    HH1: 184€ KG, 334€ Unterhalt, 400€ Zusatzeinkommen Schüler= 918€
    HH2: 184€ KG, 179€ Unterhalt, 400€ Ausbildungsgehalt = 763€


    Da kann man als Azubi doch schon etwas frustriert sein. Immerhin geht er 40Std die Woche arbeiten während der andere seine Ferien verbringt.

  • Ja, ich stimme dir zu das es frústrierend und auch gefühlt unfair ist. Aber das Leben insgesamt ist ja so. Vielleicht hat das Schülerkind später einen höhren Abschluß und wird mehr verdienen als das Ausbildungskind. Das gehört dann aber auch zu Leben ;-)


    Nur hat sich das Gesetzgeber so ausgedacht.


    Ein Schüler in der allg. Schulausbildung hat in erster Linie die Pflicht sich auf die Schule zu konzentrieren. Arbeitet dieses Kind noch nebenbei soll es dadurch sozusagen nicht bestraft werde, dass es dann weniger Unterhalt bekommt. Daher ist das eben eine überobligatorische Tätigkeit, während die Obliegeheit des Schulbesuchs besteht.
    Zum nebenherarbeiten ist der Schüler nicht verpflichtet und könnte wieder aufhören, dann wäre in diesem Haushalt formal auch wieder weniger Geld da.


    Naja abziehen darf der Barunterhaltspflichtige Elternteil nunmal. Das ist so geregelt. Von daher bin ich immer dafür, dass grundsätzlich nach Kind getrennt überwiesen und berechnet wird. Dann kann man solcheDinge schneller und besser (er)klären.

  • Ja das Leben ist gefühlt nicht immer fair, da gebe ich dir recht ;-)


    Ich denke dann ist einfach noch mal ein Gespräch fällig mit dem abziehenden ET. Das Azubikind wollte eh das Gespräch suchen und hat um Unterstützung dazu bei uns schon angefragt. Nur muss dann der abziehende ET einfach auch klar kommunizieren, das er eben weniger überweist weil er das Azubigehalt anrechnet. Nicht a la Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass... Ich überweise weniger aber dafür verantwortlich möchte ich nicht sein das Azubikind den Teil nun beisteuern muss.


    Danke für dein sachliches und dennoch mitfühlendes Feedback!

  • Ich weiss schon, warum ich für jedes Kind ein eigenes Unterhaltskonto habe, das ich am 18. dann endlich übergeben kann ;-)


    Ja der Elternteil muss das natürlich kommunizieren. Wenn der Jugendliche da Probleme hat ,wäre es, je nach Verhältnis der Eltern zueinander, auch sinnvoll, dass das Kind notfalls das JA um Hilfe bei einem Gespräch bittet (wenn bei einem Gespräch Kind Elternteil Elternteil die Fetzen fliegen würden ;-) )


    Je älter Kinder werden, desto mehr müssen sie sich (leider) auch mit diesen Dingen beschäftigen. Das hat meine Stieftochter auch durch. Sie wollte sich mit den finanziellen Dingen auch nicht beschäftigen. Das Papa KU zahlt ist normal, von Mama kann man das nicht verlangen ;-). Die Quittung hat sie nun dadurch,dass Papa eben nicht mehr den bisherigen KU zahlen muss, sondern sehr viel weniger. Und Mama will sie ja nicht verpflichten...

  • Da kann man als Azubi doch schon etwas frustriert sein. Immerhin geht er 40Std die Woche arbeiten während der andere seine Ferien verbringt.


    das ist eine Frage der Sichtweise :frag
    meine Grosse (in Ausbildung) verdient ihr eigenes Geld, hat die Ausbildung sehr früh fertig, und kann dann entweder voll ins Berufsleben starten, und entsprechend Geld verdienen oder studieren (und damit ihren Schülerstatus "wiederherstellen" ;-)


    Jemand, der sich für das "Schülerdasein" statt Ausbildung entscheidet, zahlt idR. auch nicht in die Rente ein, und wird ggf. viel später ins Berufsleben starten-


    der eine verdient früher, der andere (vielleicht) später mehr-
    auf´s Leben betrachtet ist es nicht ungerecht!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hhm, das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Der eine verdient früher weniger (weil es ihm angerechnet wird) und später weniger (idR zumindest weil du mit Studium nun mal einen anderen Gehaltseinstieg hast).


    Manch einer ist ja auch eher praktisch veranlagt und weniger für Abitur und Studium. Der wird dann durch so eine
    Regelung benachteiligt.

  • Bei den ganzen Berechnungen stört mich der Einbezug des Kindergeldes, da ja im KU bereits berücksichtigt.


    Sicher erhöht es das Einkommen Desjenigen, der das Kindergeld erhält.


    Bitte im Auge behalten, dass das Kindergeld ab Beginn der Volljährigkeit an den Jugendlichen übergeht.
    Und somit natürlich anders noch beim KU angerechnet wird.

  • Bei den Berechnungen laut Düsseldorfer Tabelle gehe ich immer von den Zahlbeträgen aus
    da ist das KG schon berücksichtigt....








    als zusätzliches Einkommes beim BET / UET kann man das natürlich hinzurechnen
    da ja je 1 Teenie offensichtlich bei einem Elternteil lebt

  • Bitte im Auge behalten, dass das Kindergeld ab Beginn der Volljährigkeit an den Jugendlichen übergeht.
    Und somit natürlich anders noch beim KU angerechnet wird.

    Faktisch ist die Aussage falsch. Das KG ist immer eine steuerliche der Unterhaltszahlenden Eltern. Diese sind auch die Anspruchsberechtigten. Nur wenn sie keinen Ku zahlen kann das Kind das das KG für sich selsbt beantragen.


    Nichts desto trotz wird es aber ab Volljärhigkeit Bedarfsmindernd abgezogen und muss dann aber dem Kind auch zurVerfügung gestellt werden.


    Das KG erhöht aber nicht das Einkommen des jeweiligen Elternteils.


    Die DDT besteht zudem aus 2 Teilen. In der einen sind die Bedarfbeträge enthalten, in der anderen die Zahlbeträge unter Berücksichtigung des hälftigen KG bei minderjährigen und des vollen KG bei volljährigen :D


    Gruß Tina

  • Hallo Hexenmama,


    Kind 1 (15) Ausbildung wohnt bei Papa
    Kind 2 (17) Schüler wohnt bei Mama


    Wenn du schreibst das bei Kid 1 der KU wegfällt wegen Zuverdienst dann ist das wirklich genau unser Thema.
    Die Mutter meint aber, das der Zuverdienst des Schülers nicht den KU mindert wohl aber das Azubigehalt ihren Zahlbetrag.


    Oder ändert sich das mit dem Zuverdienst des Schülers ab 18? Hab da was im Internet gelesen zu.

  • Momentan liegt der Zuverdienst bei deutlich über Minijob, insofern auch voll anrechenbar
    leider nicht überobligatorisch - bzw. da kann man / Kid sich dann streiten oder auch nicht....
    ab 18 Jahren wird das Kindergeld dem Kid auch noch zum Verdienst zugerechnet....
    insofern niente





    edit - bei Schülern, wo der Zuverdienst regelmäßig und deutlich über einem Tascheneld liegt
    kann man drüber streiten...
    vermutlich sind dann auch erstmal 90,- abzuziehen wie bei dem Ausbildungsentgelt
    aber da kann ein Anwalt weiterhelfen....
    (und sich eine goldene Nase verdienen...)

  • Ah, ok das erklärt die Anrechnung des Schüerverdienstes.


    Hast du schön geschrieben, man KANN sich streiten oder auch nicht.


    Nachdem ich mich furchtbar geärgert hab ist es nun so wie es ist. Papa zahlt UH für Sohn 2, Mama für Sohn 1 entweder voll oder mit Abzug. Das was sie meint abziehen zu müssen muss dann Sohn 1 beim Papa halt abgeben zum Leben. Fertig.


    Für so einen Zinnober sind mir meine Nerven zu schade.


    Danke für eure konstruktiven Meinungen.