Unterhaltszahlung durch Großeltern

  • Hallo, kann ein Unterhaltspflichtiger, der nicht zahlen kann, eine Unterhaltsklage gegen die Großeltern einreichen?
    Kurz: mein Ex-Mann zahlt nicht mehr, weil er pleite ist. Beistandschaft beim Jugendamt besteht, Aufforderung zur Zahlung ist.rausgegangen. Jetzt hat das Jugendamt einen Brief von seinem Anwalt bekommen, das mein Ex- Mann evtl. die Großeltern verpflichten will. Kann er diese Klage einreichen, oder müsste soetwas von mir bzw dem Jugendamt ausgehen? Meine Eltern wissen noch gar nichts von der Sache und ich möchte nicht, dass sie hinter meinem Rücken davon erfahren.
    Danke für jede Antwort, Gruß Chaos

  • Ich denke soeinfach ist das nicht.


    Wenn der KVnicht leistungsfähig ist, dann würde erst dieKM in die Pflicht genommen. Erst wenn diese auch nicht leistungsfähig ist können die Großeltern evtl. in die Pflicht genommen werden. Dabei kann man sich aber nicht aussuchen welche, sondern muss alle 4 Großelternteil verklagen.


    Allerdings wird er dieKlage nicht einreichen können, da er IMO nicht vertretungsbefugt ist. Du hast eine Beistandschaft eingerichtet und damit ist diese zuständig, undwenn nichtdie, dann du, weil das Kindbei dir lebt

  • Großeltern sind nur in den allerseltensten Fällen unterhaltsverpflichtet für ihre Enkel-


    mWn. müssen dafür einige Voraussetzungen vorliegen, und es kann nur um den Mindestunterhalt gehen (also, so lange UHV fliesst, ist die Großelternhaftung mEn. ausgeschlossen)-
    und man muss bedenken, dass die Enkel damit auch ihren Großeltern gegenüber Unterhaltspflichtig werden....


    also erst mal muss das Kind (beide!) Eltern zur Unterhaltszahlung auffordern (es geht immer nur um den Mindestunterhalt)
    Der BET erfüllt dies meist durch Betreuung... in diesem Fall gilt das aber nicht- es wird somit selber barunterhaltspflichtig, und müsste quasi sich selber zur Zahlung auffordern (inkl. gesteigerter Erwerbsobliegenheit) -
    und für diesen wären theoretisch alle vier Großeltern anteilig ggf. verpflichtbar-


    da aber Hartz IV idR. darauf verzichtet, die Großeltern zu verklagen, und die BET dies nur äusserst selten tun (wegen der Haftbarkeit des Enkels gegenüber der Großeltern...)


    sehr tricky, sehr selten, und mWn. nur bei minderjährigen ET kommt dies öfter vor-
    bei erwachsenen (so gut wie) nie-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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