Unterhalt Private Krankenversicherung - binationales Kind

  • Hallo


    Ex wurde aufgefordert, sich an der privaten Krankenversicherung für Junior zu beteiligen. Jetzt diskutiert er rum, dass Junior ja gar nicht in D versichert sein müßte, da er als Brite eh versichert sei. Ich hab darauf gemeint, das sei ja schön und gut, Junior lebe aber nun mal hier und ich würde nicht mal wissen, wo ich denn dann wohl die Rechnung hinschicken müßte. Ja, aber...


    Ich weiß nicht mal, welche Stelle mir bei sowas Auskunft geben könnte. Ist es nicht so, dass derjenige, bei dem das Kind lebt (ich habe ABR), Kind auch zu versichern hat? Und muß sich nicht jeder, der in D gemeldet ist, auch krankenversichern, egal, welche Nationalität er hat?


    Gruß

  • Da dein Kind nicht in Großbritannien wohnt, ist es dort auch nicht krankenversichert.
    Aber vielleicht kann dir auch deine Krankenversicherung bei der Frage helfen?

  • Und warum kannst du das Kind nicht als Familienversicherung bei dir mitversichern?


    Ich gehe davon aus, dass sie privat versichert ist und somit das Kind auch privat versichern muss. Eine Familienversicherung gibt es nicht bei der privaten Versicherung.

    Einmal editiert, zuletzt von Kinkerlitzchen ()

  • Liebe Lucca,


    wir hatten die Debatte auch. Die Kinder sind über mich (PKV und Beihilfe) mitversichert. Der Vater muss die KV Kosten alleine tragen und an mich überweisen. Er wollte die ähnliche Diskussion führen und wurde dann vom Richter einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.


    Es gibt dazu wohl auch Urteile die besagen, dass die PKV Kosten als Mehrkosten alleine vom Vater zu tragen sind.


    LG

  • Was er sich da vorstellt geht nicht. Wie AlwayHope schon schrieb ist die Krankenversicherung in England für Kinder frei, könnte also theoretisch da versichert werden.


    Quelle: z.B. hier


    Jetzt kommt das große aber:


    Da das Kind aber ständig in Deutschland lebt, sieht die Sachlage anders aus.


    Wenn jemand aus dem EU-Ausland hier ist, dann steht ihm die Notfallmedizin hier zur Verfügung. Wenn jemand aber hier länger lebt, dann braucht er eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese beschränkt sich allerdings auch nur auf die Notfallmedizin.


    Wenn dem Kind hier also alle Leistungen auch offenstehen sollen, ist eine Krankenversicherung in Deutschland unabdingbar.


    Quelle: hier oder hier

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    4 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • So, bei meiner Versicherung war ich inzwischen.


    Dort die nicht rechtsbindende Auskunft (da ja nun mal kein Jurist sondern Versicherungsmensch): Kind ist in D gemeldet und hat den Hauptwohnsitz bei mir. Normalerweise wird auch bei zum Beispiel der Haftpflicht geschaut, bei welchem Elternteil Kind lebt. Dort wird Kind versichert. Außerdem ist es so, dass sich auch Ausländer, die dauerhaft in D leben, hier krankenversichern müssen. Ergo zieht das mit dem NHS als Brite nicht. Ansonsten wäre es so, dass der behandelnde Arzt schlicht eine Privatrechnung ausstellt, die vor Ort zu bezahlen wäre. Wo ich dann das Geld her bekäme, wäre dem dann egal. Schönen Dank auch!


    Ich denke, das reicht als Argument, wenn der Ex nochmal davon anfängt. Und natürlich kennt er sich mit deutschem Recht nicht aus. Seine Schlußfolgerung, das NHS würde doch super ausreichen finde ich dennoch bedenklich. Als er noch hier lebte, hat er oft genug geschimpft und klar geäußert, das deutsche System sei viel besser. Wie kann er dann sein Kind dort hineindrücken wollen? Es geht ihm nämlich weniger um das Geld, als viel mehr darum, zu betonen, dass Kind ja Brite ist.


    Gruß

  • warst du mit deinem ex verheiratet? nur dann ist dein kind auch brite. es ist allerdinges auch deutscher und wird als solches auch über die deutsche familienversicherung einfach familienversichert.
    das nhs ist ein nationales grundsystem der versicherung frei für alle. es ist nicht besser oder schlechter als das deutsche.

  • wie gesagt kind ist nur britischer staatsbürger wenn ihr verheiratet wart. weiß ich weil es so im gesetz steht. ich habe lange dort gelebt und war mit dem nhs sehr zufrieden. kurze wartezeiten, sehr kompetente ärzte, schneller service im rettungswagen etc. - vieles kann sich das deutsche system davon abschauen und es kostet keinen cent, was hier überteuert oder garnicht erst finanzierbar ist für otto-normal. den kids und mir gings bestens.


    da wir nicht verheiratet waren, haben meine kinder nur deutsche staatsbürgerschaft und werden nach britischem recht nicht als staatsbürger anerkannt. nur wenn ich kv heiraten würde. und nur dann bekommen kinder den britischen pass.