Güteverhandlung Unterhalt


  • Abgemacht war, dass der Vater kein Unterhalt zahlen muss, dafür aber diverse andere Kosten, was er auch getan hat. Die Mutter ist NIE auf den Vater zugegangen & hat nach Unterhalt gefragt. Erst als fälschlicherweise sein GESCHÄFTSKONTO gepfändet wurde fiel auf, dass sie zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen ist. & das angeblich, weil sie MUSSTE, ihre Anwältin hat ihr das auferlegt! Was natürlich Schwachsinn ist... Aber wie gesagt, er wurde NIE von der Unterhaltsvorschusskasse vorher angeschrieben, NIE!


    Hallo Kitty,


    Du meinst also, in Deutschland dürfe ein Titel erstellt werden ohne dass der Schuldner davon erfährt?
    Du meinst, man könne einfach ein Konto pfänden ohne dem Schuldner vorher Gelegenheit zu geben, der Forderung zu widersprechen?


    Ob die Anwältin empfohlen oder das Jobcenter auferlegt hat:
    Abmachungen über "braucht keinen Unterhalt zahlen" sind in dem Moment nichtig, in dem der Unterhalt dann doch eingefordert wird.
    Da ist keinerlei Bosheit oder Rache im Spiel, sondern der Wunsch, die finanziellen Angelegenheiten verbindlich zu ordnen.


    Was fiktives Einkommen ist?
    Der Richter schätzt, wie viel der Unterhaltspflichtige verdienen könnte (z.B. durch Wechsel der Stelle oder durch eine Nebentätigkeit) und errechnet auf dieser Basis den zu zahlenden Unterhalt.
    "Fiktiv" deswegen, weil der Unterhaltspflichtige dieses Geld zum Zeitpunkt des Errechnens (noch) nicht tatsächlich erwirtschaftet.
    Ob sich der Unterhaltspflichtige das Geld nun bei Freunden und Lebenspartner leiht oder doch eine Nebenbeschäftigung oder eine anderen Job sucht muss der Unterhaltspflichtigen dann selbst entscheiden. Gepfändet wird genau diese errechnete Summe.


    Nach wie vor lesenswert, weil ähnlich gelagert mehr als arbeiten geht doch nicht ? (*anklicken*)


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Eigentlich ist jedes zweite Wochenende vereinbart. Aber häufig kommt sie auch schon 2, 3 Tage vorher oder bleibt länger, weil die Mutter "keine Zeit" hat. Manchmal bleibt sie auch 1 ganze Woche & trzd. noch an den Wochenenden. Eben immer so, wie es der Mutter gerade in den Sinn passt.


    Dann hat er etwas mehr wie den Mindestumgang hat. Mindestumgang ist jedes 2. Wochenende, die halben Ferien und die hohen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) der 2. Feiertag.
    Das ist für ein Umgangselternteil ein schöner Umgang.


    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.


    Was verdient denn ein fest angestellter Fahrlehrer im Monat?


    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!


    Der Richter ist nicht dafür zuständig, daß der Vater Unterhalt zahlen kann, dafür ist dieser selber zuständig.


    Eine gern verhängte Auflage eines Gerichts ist es, daß er dem Gericht 20-30 Bewerbungen/Monat nachweisen muss. Und erst wird der neue Job gesucht, und dann das Gewerbe aufgegeben, nicht umgekehrt.


    Aber um da mal was grundsätzlich zu zu sagen: Ich denke mal, ihr seid da etwas blauäugig, was ein Richter alles entscheiden kann und wie so eine Verhandlung abläuft. Habt ihr einen Anwalt, der euch da berät? Wenn ihr keinen habt, wird der Vater da sehr auflaufen und er wird zum Mindestunterhalt verurteilt werden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Bei Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht besteht Anwaltspflicht.....wäre gut, wenn ihr einen hättet!
    Gerade wegen dem was Hucky zurecht anmerkt :D:tuedelue

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird


    als angestellter Fahrlerer kann man in D durchaus soviel Geld verdienen, dass KU entsprechend der Ddorfer Tabelle gezahlt werden kann :frag


    von daher muss man wohl schon nachweisen, warum man unbedingt selbständig bleiben will :brille


    wobei anhand der Steuererklärungen ja auch geschaut werden kann, wieviel er im Schnitt verdient, und ob das ausreichend ist....


    relativ einfach (s.o.) nachzurechnen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hi kitty,


    wie lange seid ihr denn schon zusammen?


    Ich glaube du solltest ihm mal die richtigen Fragen stellen.


    Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt und auf diesen kann eigentlich nicht verzichtet werden. Es sei denn, der betreuende Elternteil stellt den Barpflichtigen im Innenverhältnis von der Zahlungfrei. Bei einer KM, die wohl Schulden hat möchte ich bezweifeln ,dass dem Kind nichts fehlt, wenn der KV keinen Unterhalt zahlt. Aber sei´s drum.


    Tatsache ist: Die KM hat UVS beantragt.
    Dazu gibt es definitv einen Schriftverkehr in dem deinLG zur Stellungnahme und zur Auskunft aufgefordert wurde. Wenn er dir erzählt, dass das niemals so war, dann hat er entweder Vogel Strauß gespielt ( und einige Briefe ungelesen entsorgt) oder er belügt dich.


    Tatsache ist auch: Er ist dem Kind ggü barunterhaltspflichtig. Da es minderjährig ist unterliegt er der gest. Erwerbsobliegenheit und hat alles zu tun, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Wie er das tut, ist dabei egal.


    Tatsache ist leider auch: Die meisten Richter verstehen bei Mangelfällen nicht unbedingt Spaß (vor allem dann, wenn der Staat dann einspringen muss) Sie sind dann auch sehr erfindungsreich. Von Nichtanerkennung von berufsbedingten Aufwendungen, über nichtanerkennen zusätzlicher Altersvorsorge, zurechnen von fiktivenEinkünften und der Kürzung des SB um bis zu 25 % durch zusammenleben mit einem LG (der arbeitet) gibt es eine reichliche Palette, die rechnerisch den Mindestunterhalt ergeben. Wie er den dann zahlt ist dem Richter hinterher egal, aber bei Titel, Vergleich oder Urteil muss er dann halt.


    Wenn über Jahre die Selbständigkeit nicht genug abwirft läuft (Unterhalt mal außen vor) unternehmerisch eh was verkehrt und man sollte die Situation nochmal überdenken. Denn jünger wird er sicher nicht und im Alter will er ja auch von irgendwas leben.


    Und zu guter letzt ein Rat den ich Männern wie Frauen gebe, die eine Beziehnung mit "Altlasten" eingehen. Man soltle sich sehr genau anschauen, wie der Partner/in mit der/dem Ex umgeht und den gemeinsamen Kindern. Dann hat man schonmal ne grobe Vorstellung was einen selbst erwartet, sollte die Beziehung scheitern ;-) Hiese dann für dich ,wenn ihr Kinder plant, solltest du schonmal darauf eingestellt sein im Notfall eben auch alleine für sie zu sorgen ,da dein jetziger LG das wohl nicht tun wird.


    Tina

  • rainbowfish,
    Klasse Beitrag, :daumen
    Du hast es mir vorweg genommen quasi. Von wegen, es kam "nie" was per Post.
    Ich möchte hierzu auch noch was schreiben, denn das scheint mir der Knackpunkt zu sein.


    Zitat

    Wenn über Jahre die Selbständigkeit nicht genug abwirft läuft (Unterhalt mal außen vor) unternehmerisch eh was verkehrt und man sollte die Situation nochmal überdenken. Denn jünger wird er sicher nicht und im Alter will er ja auch von irgendwas leben.


    Jeder abhängig Beschäftigte muss seine KV/RV auch selbst erwirtschaften, die zahlt der AG auch nicht von sich, da kräht auch "kein Hahn" danach. Als Selbständiger unterliegt der Unterhaltsschuldner hier nicht dem Arbeitzeitgesetz, zumal lebt er in Partnerschaft. Seine Position ist also verdammt dürftig und es wird ein überaus leichtes sein, hier eine Nebentätigkeit zu fordern, alternativ den SB zu senken (fordern ist falsch, es wird geurteilt :rolleyes2: ) . Zumal nur ein Kind,


    Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, mal darüber nachzudenken, vom eigentlich schon jahrelang toten Gaul abzusteigen. :winken:
    Ja aber und ja nein, weil... interessieren dabei nicht.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Ich meine, dass er definitv vorher kein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen hat. kA was dort schiefgelaufen ist, eventuell macht auch die Unterhaltsvorschusskasse mal einen Fehler - genauso wie die Pfändung des Geschäftskontos.


    Klar kann sie jederzeit Unterhalt fordern, darüber regt sich auf niemand von uns auf - es geht lediglich um das "wie & warum". & da sie ja sogar zugibt, dass sie es lediglich aus Rache tut, finde ich es lediglich etwas krass ;)



    Zitat von »Kitty«




    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.


    Was verdient denn ein fest angestellter Fahrlehrer im Monat?

    Das kommt übrigens ganz auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Fahrschule an. & es machen sich nicht umsonst sooo viele Fahrlehrer (zumindest in unserer Gegend) selbstständig, da sie nämlich als Angestellte relativ wenig verdienen. Leider denken viel zu viele Leute, dass ein Fahrlehrer gutes Geld verdient. Man darf hierbei nicht vergessen, wie viele Ausgaben eine Fahrschule hat. Aber gut, dass gehört hier nicht hin.


    Zitat von »Kitty«




    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!


    Der Richter ist nicht dafür zuständig, daß der Vater Unterhalt zahlen kann, dafür ist dieser selber zuständig.

    Das schon, aber wenn er den Prozess führt & doch für die Zahlung des Unterhalts ist, wäre es nicht gerade klug so zu entscheiden, dass nicht mehr erwirtschaftet werden kann!



    Aber um da mal was grundsätzlich zu zu sagen: Ich denke mal, ihr seid da etwas blauäugig, was ein Richter alles entscheiden kann und wie so eine Verhandlung abläuft. Habt ihr einen Anwalt, der euch da berät? Wenn ihr keinen habt, wird der Vater da sehr auflaufen und er wird zum Mindestunterhalt verurteilt werden.

    Natürlich haben wir einen Anwalt.

    Laut der Düsseldorfertabelle muss man min. 1.500€ verdienen um den Mindesunterhalt zu bezahlen. 1.500€ netto sind je nach Steuerklasse (er hätte nun die 1) also min. 2.300€ brutto. Wie gesagt, keine Berufserfahrung, relativ alt etc. ... Wird schwer ;)


    Zitat


    Wenn über Jahre die Selbständigkeit nicht genug abwirft läuft (Unterhalt mal außen vor) unternehmerisch eh was verkehrt und man sollte die Situation nochmal überdenken. Denn jünger wird er sicher nicht und im Alter will er ja auch von irgendwas leben.

    Ich denke nicht, dass Du beurteilen kannst, ob unternehmerisch etwas verkehrt läuft oder nicht. Man hat es mit 4, 5 anderen Fahrschulen in UNMITTELLBARER Nähe nun einmal nicht leicht & kämpft um jeden Fahrschüler.

    Jeder abhängig Beschäftigte muss seine KV/RV auch selbst erwirtschaften, die zahlt der AG auch nicht von sich, da kräht auch "kein Hahn" danach. Als Selbständiger unterliegt der Unterhaltsschuldner hier nicht dem Arbeitzeitgesetz, zumal lebt er in Partnerschaft. Seine Position ist also verdammt dürftig und es wird ein überaus leichtes sein, hier eine Nebentätigkeit zu fordern, alternativ den SB zu senken (fordern ist falsch, es wird geurteilt :rolleyes2: ) . Zumal nur ein Kind,

    Es wird nicht überaus leicht sein eine Nebentätigkeit zu fordern, denn er hat nunmal keine geregelte Arbeitszeit & kann nicht nur vormittags, mittags, nachmittags oder abends arbeiten & den Rest mit der Nebentätigkeit verbringen. Das ist einfach als Fahrschule nicht drin.





    wie lange seid ihr denn schon zusammen?

    ...lange genug.




    Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt und auf diesen kann eigentlich nicht verzichtet werden. Es sei denn, der betreuende Elternteil stellt den Barpflichtigen im Innenverhältnis von der Zahlungfrei. Bei einer KM, die wohl Schulden hat möchte ich bezweifeln ,dass dem Kind nichts fehlt, wenn der KV keinen Unterhalt zahlt. Aber sei´s drum.

    Das ist uns bewusst! Meinen Standpunkt hierzu habe ich weiter oben schon erläutert.

    Tatsache ist: Die KM hat UVS beantragt.
    Dazu gibt es definitv einen Schriftverkehr in dem deinLG zur Stellungnahme und zur Auskunft aufgefordert wurde. Wenn er dir erzählt, dass das niemals so war, dann hat er entweder Vogel Strauß gespielt ( und einige Briefe ungelesen entsorgt) oder er belügt dich.

    & ich denke, dass das hier defintiv zu weit weg. Da wir schon viele Jahre zusammen wohnen, weiß ich definitiv, dass er mich da mit Sicherheit nicht belügt & auch mit Sicherheit keine Briefe ungelesen entsorgt.


    Und zu guter letzt ein Rat den ich Männern wie Frauen gebe, die eine Beziehnung mit "Altlasten" eingehen. Man soltle sich sehr genau anschauen, wie der Partner/in mit der/dem Ex umgeht und den gemeinsamen Kindern. Dann hat man schonmal ne grobe Vorstellung was einen selbst erwartet, sollte die Beziehung scheitern ;-) Hiese dann für dich ,wenn ihr Kinder plant, solltest du schonmal darauf eingestellt sein im Notfall eben auch alleine für sie zu sorgen ,da dein jetziger LG das wohl nicht tun wird.

    Vielen Dank für diesen tollen Ratschlag, aber ich denke, dass ich selbst weiß, was ich möchte oder nicht & auch mit Sicherheit alt genug bin ;)






    Grund dieser Thread war eigtl., dass ich lediglich gern wissen wollte, wie so eine Güteverhandlung abläuft & was alles so entschieden werden kann & was nicht. Auch wissen wir beide ganz genau, dass Unterhalt gezahlt werden muss & dass es egal ist, was die Mutter irgendwann mal gesagt hat oder was mal war - fakt ist trzd., dass sie es auch Rache tut.
    & noch kurz auf die Schulden zurückzukommen: ich spreche hier in der Vergangenheit, die Mutter hat eine ziemlich chaotische Vergangenheit, verdient jetzt aber sehr viel Geld & auch ihr Lebenspartner tut dies. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es dem Kind gut geht & der Vater kein "Unmensch" ist - wie vllt. manch anderer Vater, der sich schlicht & einfach weigert Unterhalt zu zahlen ;)


    Auch finde ich es ziemlich ätzend, dass hier so viele Anschuldigungen & Behauptungen gennant werden. Bitte bleibt doch in eurem "Spezialgebiet" - kochen, Steuern, Erziehung oder sonstewas.


    ...danke für die hilfreichen Beiträge zum Ablauf einer Güteverhandlung & was ein fiktives Einkommen ist. Mehr werde ich dann hierzu nicht mehr sagen.

  • ...dann lassen wir uns doch alle mal überraschen, wie die Güteverhandlung ausgeht... :pfeif


    Hättest Du den "Mumm" uns das Ergebnis zu schildern - selbst wenn es nicht so ausgeht, wie du erhoffst?


    :nixwieweg

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Kitty,
    hast Du überhaupt mal in den Link von Frau Rausteiger rein geschaut? ;-)


    Was echauffierst Du Dich hier eigentlich so? Als würde man DICH? persönlich angreifen? Komm runter, ja
    Wenn es nicht mal reicht, (s)eine KV zu zahlen, und es auch NIE (seit 6 Jahren) besser ist, sollte man schon sich schon mal fragen, macht das eigentlich noch Sinn? Und die Kompetenz hab ich, kannste jetzt glauben oder nicht, ah, btw., ich hab auch die finanzielle Kompetenz sogar 2x UH zu zahlen, 90 EUR haha .. lächerlich


    Zitat

    Grund dieser Thread war eigtl., dass ich lediglich gern wissen wollte, wie so eine Güteverhandlung abläuft


    Das wurde doch zur Genüge beantwortet.


    Viel Glück. :thumbs


    LG

  • Hallo Kitty,


    Ich meine, dass er definitv vorher kein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen hat. kA was dort schiefgelaufen ist, eventuell macht auch die Unterhaltsvorschusskasse mal einen Fehler - genauso wie die Pfändung des Geschäftskontos.


    Bevor die Staatskasse Gelder verteilt, prüft sie immer, ob nicht ein anderer bezahlen kann.
    Die Mutter hätte kein Geld erhalten ohne Prüfung der Verhältnisse des Kindsvaters.
    Ausnahme wäre gewesen, wenn die Mutter "Vater unbekannt" angegeben hätte. Hat sie das?


    Außerdem: In Geschäftskonten zu pfänden, ist kein Fehler. Das ist ein probates Mittel, um an Geld zu gelangen.


    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.


    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!


    Das schon, aber wenn er den Prozess führt & doch für die Zahlung des Unterhalts ist, wäre es nicht gerade klug so zu entscheiden, dass nicht mehr erwirtschaftet werden kann!


    Kitty, Du hast das nicht verstanden. Der Richter muss nicht "klug" sein oder berücksichtigen, dass der Kindsvater Deiner Meinung nach das alles nicht erwirtschaften könnte. Wenn es um fiktives Einkommen geht, zählt eben dieser Konjunktiv und das "wenn sie mich zwingt, kriegt sie eben gar nichts" nicht mehr.
    Der Richter entscheidet, was der Vater erwirtschaften muss zukünftig. Da interessiert Deine Einschätzung über "könnte" oder "geht nicht" keinen Menschen mehr. Er muss dann. Es wird gepfändet alles was auf den Konten (auch Geschäftskonten) gefunden wird.
    In Eurem Falle wird wohl auch einfließen, dass der Kindsvater in einer stabilen Partnerschaft lebt. Er ist also wirtschaftlich abgesichert durch deine Solidarität als langjährige Partnerin. Man kann dann durchaus ein bisschen härter durchgreifen.



    Laut der Düsseldorfertabelle muss man min. 1.500€ verdienen um den Mindesunterhalt zu bezahlen. 1.500€ netto sind je nach Steuerklasse (er hätte nun die 1) also min. 2.300€ brutto. Wie gesagt, keine Berufserfahrung, relativ alt etc. ... Wird schwer ;)


    Das ist exemplarisch für Dein Wissen und Deine Rechtsauffassung.
    Vielleicht kannst Du ja hier wenigstens nochmal nachlesen? Der Selbstbehalt ist 1000 Euro/Monat.
    BIS 1.500 Euro monatlich ist dann die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Zu bezahlen ist dann der Mindestunterhalt.



    Ich denke nicht, dass Du beurteilen kannst, ob unternehmerisch etwas verkehrt läuft oder nicht. Man hat es mit 4, 5 anderen Fahrschulen in UNMITTELLBARER Nähe nun einmal nicht leicht & kämpft um jeden Fahrschüler.


    Das Unternehmen ist nicht rentabel.



    Es wird nicht überaus leicht sein eine Nebentätigkeit zu fordern, denn er hat nunmal keine geregelte Arbeitszeit & kann nicht nur vormittags, mittags, nachmittags oder abends arbeiten & den Rest mit der Nebentätigkeit verbringen. Das ist einfach als Fahrschule nicht drin.


    Der Richter wird erkennen: Das Unternehmen ist nicht rentabel. Der Kindesvater wird durch diese unregelmäßigen Arbeitszeiten gehindert, sich einen Nebenjob zu suchen.
    Der Richter wird sich nicht Deiner Schlussfolgerung anschließen müssen. Er kann z.b. behaupten, der Kindsvater sei zwar ein wenig überqualifiziert, könne aber durchaus z.B. nachts Pizza fahren, Treppenhäuser bei freier Zeiteinteilung putzen oder am Samstag Regale auffüllen. Da der Vater keinerlei derartige Anstregenungen unternimmt (keinen guten Willen erkennen lässt) wird er schlussfolgern dürfen, dass dieses "ich kann nicht" eventuell ein "ich will nicht" ist.
    In diesem Falle wird der Selbstbehalt aufgehoben.


    Kitty. Alles in allem finde ich Deine Rechtsauffassung unglaublich blauäugig.
    Der Kindsvater wäre gut beraten, guten Willen zu zeigen, statt mit Deiner Hilfe darauf zu beharren, er "könne" nun mal nicht.



    Auch finde ich es ziemlich ätzend, dass hier so viele Anschuldigungen & Behauptungen gennant werden. Bitte bleibt doch in eurem "Spezialgebiet" - kochen, Steuern, Erziehung oder sonstewas. .


    Dito.
    Der Kindsvater wird schlecht beraten durch dich.


    Schön ist: Er wird im Falle eines Falles dann auch durch Dich aufgefangen werden.
    Sicher wird er sich Deiner Solidarität sicher sein können. Du wirst ihn nicht zwingen, sich einen anderen Job oder einen Nebenjob zu suchen damit er seinen Teil an Euren Lebensunterhaltskosten finanzieren kann falls Euere Vorstellung von Zumutbarkeiten und "dem Kind geht's doch gut!" nicht die Zustimmung des Gerichts findet.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Zitat von »Kitty«




    Ich meine, dass er definitv vorher kein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen hat. kA was dort schiefgelaufen ist, eventuell macht auch die Unterhaltsvorschusskasse mal einen Fehler - genauso wie die Pfändung des Geschäftskontos.

    Bevor die Staatskasse Gelder verteilt, prüft sie immer, ob nicht ein anderer bezahlen kann.
    Die Mutter hätte kein Geld erhalten ohne Prüfung der Verhältnisse des Kindsvaters.
    Ausnahme wäre gewesen, wenn die Mutter "Vater unbekannt" angegeben hätte. Hat sie das?

    Außerdem: In Geschäftskonten zu pfänden, ist kein Fehler. Das ist ein probates Mittel, um an Geld zu gelangen.

    In diesem Falle war es aber ein Fehler, der zugegeben und berichtigt wurde! ;)

    Zitat von »Kitty«




    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.

    Zitat von »Kitty«




    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!

    Zitat von »Kitty«




    Das schon, aber wenn er den Prozess führt & doch für die Zahlung des Unterhalts ist, wäre es nicht gerade klug so zu entscheiden, dass nicht mehr erwirtschaftet werden kann!

    Kitty, Du hast das nicht verstanden. Der Richter muss nicht "klug" sein oder berücksichtigen, dass der Kindsvater Deiner Meinung nach das alles nicht erwirtschaften könnte. Wenn es um fiktives Einkommen geht, zählt eben dieser Konjunktiv und das "wenn sie mich zwingt, kriegt sie eben gar nichts" nicht mehr.
    Der Richter entscheidet, was der Vater erwirtschaften muss zukünftig. Da interessiert Deine Einschätzung über "könnte" oder "geht nicht" keinen Menschen mehr. Er muss dann. Es wird gepfändet alles was auf den Konten (auch Geschäftskonten) gefunden wird.
    In Eurem Falle wird wohl auch einfließen, dass der Kindsvater in einer stabilen Partnerschaft lebt. Er ist also wirtschaftlich abgesichert durch deine Solidarität als langjährige Partnerin. Man kann dann durchaus ein bisschen härter durchgreifen.

    In "diesem" Gespräch ging es noch nicht um das fiktive Einkommen.
    Bevor es generell zu einer Pfändung kommt, müsste sich der Kindesvater erst einmal weigern nicht zu zahlen, bzw. halt nach dem Beschluss nicht zahlen. So doof ist er nun doch wieder nicht, meine Lieben ;)

    Zitat von »Kitty«




    Laut der Düsseldorfertabelle muss man min. 1.500€ verdienen um den Mindesunterhalt zu bezahlen. 1.500€ netto sind je nach Steuerklasse (er hätte nun die 1) also min. 2.300€ brutto. Wie gesagt, keine Berufserfahrung, relativ alt etc. ... Wird schwer ;)

    Das ist exemplarisch für Dein Wissen und Deine Rechtsauffassung.
    Vielleicht kannst Du ja hier wenigstens nochmal nachlesen? Der Selbstbehalt ist 1000 Euro/Monat.
    BIS 1.500 Euro monatlich ist dann die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Zu bezahlen ist dann der Mindestunterhalt.

    Bitte entschuldige vielmahls, dass ich mich nicht zu 100% mit der Tabelle auskenne, denn ich selbst habe (zum Glück!) keine Kinder. Verdient er aber entsprechend weniger als 1.500€ netto, muss er nicht den vollen Unterhalt zahlen. Wo genau dort die Grenzen sind & wie das berechnet wird, weiß ich nicht, aber dafür haben wir einen Anwalt & ein Telefon um bei entsprechender Stelle einfach nachzufragen!

    Zitat von »Kitty«




    Ich denke nicht, dass Du beurteilen kannst, ob unternehmerisch etwas verkehrt läuft oder nicht. Man hat es mit 4, 5 anderen Fahrschulen in UNMITTELLBARER Nähe nun einmal nicht leicht & kämpft um jeden Fahrschüler.

    Das Unternehmen ist nicht rentabel.

    Das kann man so oder so sehen. Es gibt Höhen & Tiefen, aber das ist auch vollkommen egal. Sicherlich ist es streng genommen nicht rentabel, aber es gibt durchaus rentable Monate, wo der Vater auch zahlen könnte/möchte!

    Zitat von »Kitty«




    Es wird nicht überaus leicht sein eine Nebentätigkeit zu fordern, denn er hat nunmal keine geregelte Arbeitszeit & kann nicht nur vormittags, mittags, nachmittags oder abends arbeiten & den Rest mit der Nebentätigkeit verbringen. Das ist einfach als Fahrschule nicht drin.

    Der Richter wird erkennen: Das Unternehmen ist nicht rentabel. Der Kindesvater wird durch diese unregelmäßigen Arbeitszeiten gehindert, sich einen Nebenjob zu suchen.
    Der Richter wird sich nicht Deiner Schlussfolgerung anschließen müssen. Er kann z.b. behaupten, der Kindsvater sei zwar ein wenig überqualifiziert, könne aber durchaus z.B. nachts Pizza fahren, Treppenhäuser bei freier Zeiteinteilung putzen oder am Samstag Regale auffüllen. Da der Vater keinerlei derartige Anstregenungen unternimmt (keinen guten Willen erkennen lässt) wird er schlussfolgern dürfen, dass dieses "ich kann nicht" eventuell ein "ich will nicht" ist.
    In diesem Falle wird der Selbstbehalt aufgehoben.

    & da sind wir wieder beim "Spezialgebiet" - auch für Fahrlehrer gibt es Ruhezeiten etc. Wie soll er morgens um 8 Uhr konzentriert schulen, wenn er nachts gearbeitet hat? Was bitte ist das denn für ein Verantwortungsbewusstsein?! Ein Fahrlehrer ist für seine Fahrschüler zuständig. Nicht umsonst gibt es Gesetze, die die Mindesarbeitszeit etc. festlegen. & welcher Pizzaservice liefert eigtl. nachts?! ;)


    & auch Samstags ist eine Nebentätigkeit nicht möglich, da es in die "normale" Arbeitszeit fällt!


    Guten Willen zeigt er dadurch, dass er die Differenz zur Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Zwar erst seit kurzem, aber es kam ja auch erst durch die Klage (aus Rache ;) ) zur Sprache und nicht durch die Kindesmutter!

    Kitty. Alles in allem finde ich Deine Rechtsauffassung unglaublich blauäugig.
    Der Kindsvater wäre gut beraten, guten Willen zu zeigen, statt mit Deiner Hilfe darauf zu beharren, er "könne" nun mal nicht.

    *gähn* So langsam nerven mich diese Besserwissereien hier... Niemand hat gesagt, dass er auf etwas beharrt. Niemand hat gesagt, dass er keinen guten Willen zeigt. Nur muss er erst einmal an sein Unternehmen denken & an die Verantwortung die er gegenüber seinen Schutzbefohlenen trägt. Also kann er erst einmal nicht nachts arbeiten, kein Auge zumachen & am besten noch auf dem Beifahrersitz einschlafen! ;)


    Würdet ihr eure Kinder zu so einer Fahrschule schicken oder das von einem Fahrlehrer erwarten? Bestimmt nicht!

    Zitat von »Kitty«




    Auch finde ich es ziemlich ätzend, dass hier so viele Anschuldigungen & Behauptungen gennant werden. Bitte bleibt doch in eurem "Spezialgebiet" - kochen, Steuern, Erziehung oder sonstewas. .

    Dito.
    Der Kindsvater wird schlecht beraten durch dich.

    Woher willst Du denn wissen, ob und wie ich ihn berate? :) Habe ich hier in auch nur einem einzigen Satz geschrieben "Dies habe ich dem Kindesvater so geraten" - nein! Ich schreibe hier, weil ICH etwas wissen wollte.

    Schön ist: Er wird im Falle eines Falles dann auch durch Dich aufgefangen werden.
    Sicher wird er sich Deiner Solidarität sicher sein können. Du wirst ihn nicht zwingen, sich einen anderen Job oder einen Nebenjob zu suchen damit er seinen Teil an Euren Lebensunterhaltskosten finanzieren kann falls Euere Vorstellung von Zumutbarkeiten und "dem Kind geht's doch gut!" nicht die Zustimmung des Gerichts findet.

    & auch das kannst Du nicht wissen. Liebe hin oder her. Es ist sein Kind, nicht meins.




    Zudem wollten welche die Entscheidung wissen des Gerichts wissen. Da sich die ganze Angelegenheit lediglich um die 92€ Differenz drehte, haben wir dem Gericht durch den Anwalt mitteilen lassen, dass die 92€ 1. schon eine Weile gezahlt worden & 2. auch weiterhin gezahlt werden. Fertig, aus die Maus.



    PS: für Aussenstehende & gerade für geschiedene Mütter ist es immer leicht "Ratschläge" zu geben, Sprüche zu klopfen oder zu behaupten "ach komm, geh doch nachts arbeiten oder such Dir einfach einen gut bezahlten Job!". Es ist aber immer eine andere Situation, wenn man selbst in solch einer Lage steckt. & wenn ein Unternehmen dran hängt, erst Recht. Aber das kann man erst beurteilen, wenn man sich selbst seine eigene Existenz aufgebaut hat - & das hat hier wohl niemand? Obwohl ich eine Frau bin & mein Vater übrigens selbst nie wirklich Unterhalt gezahlt hat, bin ich der Meinung, dass unser Rechtssystem "Unterhalt" einfach nicht richtig ist.


    Schönen Abend.

  • Danke für die Info - ich war eine der Neugierigen, wie es ausgegangen ist.


    Wenn ich es in der Zusammenfassung sehe, dann zahlt der Vater ( der vorher als weitgehenst zahlungsUNfähig dargestellt wurde ) nun wohl 180€ an die UVK UND nun noch 92 € an die Mutter = 272 € = Mindestunterhalt
    Also hat das Kind bzw die Mutter doch gewonnen?
    Wo habt IHR jetzt eure / deine vermeintlich richtige Rechtsauffassung bestätigt bekommen?
    Scheint doch eher so , als ob die vielen Beiträge hier, die darauf hingewiesen haben, dass der Mindestunterhalt gezahlt werden MUSS , in der Realität bestätigt wurden.... :D:brille
    Dass Ihr dann doch den 92 € zugestimmt habt war sicher weise (Rat des Anwaltes?) um keinen entsprechenden Beschluss des Gerichtes zu " kassieren"

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Danke für die Info - ich war eine der Neugierigen, wie es ausgegangen ist.


    Wenn ich es in der Zusammenfassung sehe, dann zahlt der Vater ( der vorher als weitgehenst zahlungsUNfähig dargestellt wurde ) nun wohl 180€ an die UVK UND nun noch 92 € an die Mutter = 272 € = Mindestunterhalt
    Also hat das Kind bzw die Mutter doch gewonnen?
    Wo habt IHR jetzt eure / deine vermeintlich richtige Rechtsauffassung bestätigt bekommen?
    Scheint doch eher so , als ob die vielen Beiträge hier, die darauf hingewiesen haben, dass der Mindestunterhalt gezahlt werden MUSS , in der Realität bestätigt wurden.... :D :brille
    Dass Ihr dann doch den 92 € zugestimmt habt war sicher weise (Rat des Anwaltes?) um keinen entsprechenden Beschluss des Gerichtes zu " kassieren"

    Nein, er zahlt das, was er zahlen soll an die Kindesmutter, also 92€ bzw. etwas mehr, 100€. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt der Kindesmutter keine 180€ mehr, sondern nur 88€ & es ging um die Differenz zu den 180€, die er zahlen soll.


    Wir haben nirgends irgendwas bestäigt bekommen, es ging hier auch darum, dass der Kindesvater ab Januar, denn da wird das Kind 12 Jahre alt, wohl 334€ zahlen soll. Denn das befürchten wir, wird die Kindesmutter dann verlangen.


    Im Enddefekt hat er sich aber dazu entschieden zu zahlen, wie bereits erwähnt, auch schon ein paar Monate & nicht erst hauptsächlich durch unseren Anwalt.

  • Nein, er zahlt das, was er zahlen soll an die Kindesmutter, also 92€ bzw. etwas mehr, 100€. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt der Kindesmutter keine 180€ mehr, sondern nur 88€ & es ging um die Differenz zu den 180€, die er zahlen soll.


    Wir haben nirgends irgendwas bestäigt bekommen, es ging hier auch darum, dass der Kindesvater ab Januar, denn da wird das Kind 12 Jahre alt, wohl 334€ zahlen soll. Denn das befürchten wir, wird die Kindesmutter dann verlangen.


    Im Enddefekt hat er sich aber dazu entschieden zu zahlen, wie bereits erwähnt, auch schon ein paar Monate & nicht erst hauptsächlich durch unseren Anwalt.

    Danke für die Rückmeldung. Ich nehme an hier wurde ein Vergleich - evtl. zeitlich befristet - eingegangen, müsste dazu eigentlich noch Schriftwechsel der Anwälte folgen, inkl. Streitwertberechnung. usw.


    Mindestunterhalt ab Januar steht da natürlich weiter im Raum. ;-)
    Wenn UHV weg fällt muss das entsprechende Loch halt anderweitig gestopft werden.


    LG

  • ...und der Mindestunterhalt jetzt ( eigentlich müssten es ja insgesamt 272 € bis zum 12 . Lebensjahr sein) wird dem Kind weiterhin nicht gezahlt....
    Schade auch... :-(

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Zitat von »WeTogether«
    Wie oft ist denn das Kind beim Vater? Was ist unter " laufend" zu verstehen?
    Eigentlich ist jedes zweite Wochenende vereinbart. Aber häufig kommt sie auch schon 2, 3 Tage vorher oder bleibt länger, weil die Mutter "keine Zeit" hat. Manchmal bleibt sie auch 1 ganze Woche & trzd. noch an den Wochenenden. Eben immer so, wie es der Mutter gerade in den Sinn passt.

    Wenn das Kind mehrheitlich beim Vater ist, ist er dann überhaupt Unterhaltspflichtig?