Abgemacht war, dass der Vater kein Unterhalt zahlen muss, dafür aber diverse andere Kosten, was er auch getan hat. Die Mutter ist NIE auf den Vater zugegangen & hat nach Unterhalt gefragt. Erst als fälschlicherweise sein GESCHÄFTSKONTO gepfändet wurde fiel auf, dass sie zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen ist. & das angeblich, weil sie MUSSTE, ihre Anwältin hat ihr das auferlegt! Was natürlich Schwachsinn ist... Aber wie gesagt, er wurde NIE von der Unterhaltsvorschusskasse vorher angeschrieben, NIE!
Hallo Kitty,
Du meinst also, in Deutschland dürfe ein Titel erstellt werden ohne dass der Schuldner davon erfährt?
Du meinst, man könne einfach ein Konto pfänden ohne dem Schuldner vorher Gelegenheit zu geben, der Forderung zu widersprechen?
Ob die Anwältin empfohlen oder das Jobcenter auferlegt hat:
Abmachungen über "braucht keinen Unterhalt zahlen" sind in dem Moment nichtig, in dem der Unterhalt dann doch eingefordert wird.
Da ist keinerlei Bosheit oder Rache im Spiel, sondern der Wunsch, die finanziellen Angelegenheiten verbindlich zu ordnen.
Was fiktives Einkommen ist?
Der Richter schätzt, wie viel der Unterhaltspflichtige verdienen könnte (z.B. durch Wechsel der Stelle oder durch eine Nebentätigkeit) und errechnet auf dieser Basis den zu zahlenden Unterhalt.
"Fiktiv" deswegen, weil der Unterhaltspflichtige dieses Geld zum Zeitpunkt des Errechnens (noch) nicht tatsächlich erwirtschaftet.
Ob sich der Unterhaltspflichtige das Geld nun bei Freunden und Lebenspartner leiht oder doch eine Nebenbeschäftigung oder eine anderen Job sucht muss der Unterhaltspflichtigen dann selbst entscheiden. Gepfändet wird genau diese errechnete Summe.
Nach wie vor lesenswert, weil ähnlich gelagert mehr als arbeiten geht doch nicht ? (*anklicken*)
Beste Grüße
FrauRausteiger