Muss ich da mitmachen?

  • Warum wird sie verpflichtet, einem solchen Vater das Kind auf dem Silbertablett zu servieren und dabei noch nicht einmal Bedenken zu äußern?


    Klar kann sie Bedenken äussern. Aber es kommt darauf an wie man dies tut. Nur den anderen schlecht machen,nach Fehlern etc..
    suchen ist der falsche Weg.


    Steht das Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil wirklich über dem Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit?


    Das gilt aber für beide Elternteile. Denn wie die KM sich hier verhält ist auch nicht in Ordnung, aus Sicht der Dinge.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Kurz dazu, was Du als Kindergarten abwatscht, wurde gerichtlich festgelegt! kügelchen sollte Essen und Trinken mitgeben, damit es nicht zu nem Allergieschock kommt!


    Ja und ? Ich habe schon verstanden. Auch meine Tochter hat eine Nahrungsmittelallergie. Und klar es kommt auch mal vor
    das dann doch irgendwo was drinne ist was sie nicht verträgt und dann regiert. Dafür gibt es aber auch Notfall. Medikamente !!!


    Ich will das nicht schön reden und was der KV macht ist sicherlich nicht in Ordnung. Entweder habe ich was überlesen,aber bisher
    hat die Kleine noch keinen Allergieschock gehabt beim KV oder irre ich mich da ?



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Zitat von »kügelchen« "Weil ich bei dir und du mich gehauen hast und mir Sachen zu essen gibst die mich krank machen, muss ich mit dir nicht wegfahren oder schlafen. Ich schlafe nur bei Mama und esse Sachen nur was Mama gekocht hat"



    Das sind deine Worte nicht die eines 4 jährigen Kindes. Klar kann die Kleine ihren Vater was sagen aber eben
    auf ihre Art und Weise.


    Ich schrieb, dass sie so etwas ähnliches gesagt haben soll. Ich war nicht dabei und der Umgangspfleger hat es mit seinen Worten wiedergegeben. Sprich mit dem Worten eines Erwachsenen. Und es ist richtig. Sie hat bis jetzt nur bei mir oder im Krankenhaus geschlafen und ja ich gebe Essen mit. Nicht nur den KV sondern auch in die KiGa, wenn meine familie mit ihr etwas unternimmt und das sieht sie ja auch, weil wir meist zusammen, dass Essen zubereiten bzw. aussuchen.


    ich gebe dem KV die Schuld, weil er wußte vorgegen sie allergisch ist. Seine Familie nicht infomiert hat. Und keiner weiß bzw. wissen will wie man den Allergiepen gebraucht bzw. angeblich keine Notwendigkeit besteht. Sie haben noch nicht mal den krankenwagen gerufen sondern mir das Kind in die Arme gedrückt. Selbst beim Notruf erklären sie einem wie der Pen funktioniert. Es waren von ihm faule Ausreden.


    Ich soll ihm eine Chance geben. Er hat zig Chancen bekommt und hat wieder eine bekommen. Irgendwann ist auch mal gut. Er ist kein Teenager mehr, sondern ein Erwachsener Mann.


    Natürlich haben wir ein Kommunikationsproblem. Deshalb bekommt er einen Infozettel mit wo alles drauf steht, weil ich ja serbokroatisch spreche oder es ihm nie gesagt habe. Er sieht es nicht ein mit mir zureden oder brüllt mich an und wars nachher wieder nicht.


    Und natürlich versuche ich Püppi zu stärken und so lange sie noch nicht lesen kann vor einem Allergieschock der verhindern werden könnte zu bewahren. Wenn das falsch ist? Okay.

  • Doch, hat sie wohl, daher wurde es ja auch bei der Verhandlung so festgelegt.


    Ich bin erstaunt, welcher Behandlung ihr bei euren Kindern offenbar zusehen würdet, bzw nicht schlimm fändet. Kann ja jedem Mal passieren, dass man sein Kind schlägt und demütigt, oder wie.


    Jenpa, e ist ja auch ein entscheidener Unterschied, obs jemand nicht wußte, oder eine Zutat übersehen hat, oder sich bewußt trotz Kenntnis drüber hinwegsetzt.

  • Hi,


    kügelchen, lese dir hier bitte nochmal alles durch. Und beruhige dich ...
    Du läufst Gefahr dir selber ins Knie zu schießen. Nicht hier ... sondern an offizieller Stelle.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,


    mal unabhängig von dem war war. Versuche esgetrennt zu sehen. Es gibt Auflagen, die der KV zu erfüllen hat und welche, die du erfüllen sollst.


    Wenn ein JA-MA das Wort Bindungstoleranz in den Mund nimmt und seine Zweifle dir ggü ausdrückt, wie bindungstlerant DU bist, solltest du mal kurzinnehalten.


    Fehlende Bindungstoeranz kann die Folge haben, dass das JA per Gericht dir das SR für die Zeiten des Umgangs entzieht und auf einen Umgangspfleger überträgt. Dann ebstimmt dieser Art und Umfang. Fehlende Bindungstleranz kann aber auch zum SR-Entzug führen und auch dazu das das Kind bei dem Elternteil leben wird der die höhere Bindungstoleranz besitzt und wo zu erwarten ist, dass das Kind den ungetrübteren Umgang mit dem anderen Elternteil wahrnehmen kann.


    Das du dich anders verhalten solslt, hat ja nichts damit zu tun ,dass der KV evtl. seine Auflagen nicht erfüllt und deshalb letztendlich der Umgang deswegen ausgesetzt wird. Ich an deinder Stelle würde die Warnung ernst nehmen und mein Verhalten überdenken und wo es geht auch ändern. Sonst könnte das JA durchaus mit anderen Mitteln einschreiten


    Tina

  • Das du dich anders verhalten solslt, hat ja nichts damit zu tun ,dass der KV evtl. seine Auflagen nicht erfüllt und deshalb letztendlich der Umgang deswegen ausgesetzt wird. Ich an deinder Stelle würde die Warnung ernst nehmen und mein Verhalten überdenken und wo es geht auch ändern. Sonst könnte das JA durchaus mit anderen Mitteln einschreiten


    Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen: es wäre wirklich äußerst ratsam, hier gut mit dem Jugendamt zu kooperieren, um zu vermeiden, dass Dir Deine Entscheidungsmöglichkeit genommen wird. Und da hängt es extrem von der Sichtweise, will nicht sagen Kompetenz des zuständigen Mitarbeiters ab, ob etwas Vernünftiges dabei herauskommt oder nicht.

  • Hi,
    ist es nicht an dem Vater, die Dinge, die früher so verquer liefen, nun gscheit abzuändern?
    Ein Kind lernt vertrauen, indem es lernen darf, den Gegenüber zu vertrauen, wenn der Gegenüber sich an die Regeln hält.
    Da sollte erst einmal der KV anfangen, ne gescheite Basis aufzubauen.
    DAS ist m.E. nach der Knackpunkt!


    Sagt die Mutter, der Apfel ist rot/grün und der Vater sagt: "ne, schwarz", Wem glaubt das Kind?
    DEnkt mal da rüber nach..............


    Evtl. könnte Kügelchen mit dem Kind das so abklären, dass der Papa ab jetzt Sachen ändern will, damit es dem kl. Mädchen beim Papa halt besser geht.
    Doch, bei meiner damals, hat das leider nicht mehr geholfen.

  • Evtl. könnte Kügelchen mit dem Kind das so abklären, dass der Papa ab jetzt Sachen ändern will, damit es dem kl. Mädchen beim Papa halt besser geht.


    Ganz bestimmt ist das nicht der richtige Weg. Das müssen die Eltern untereinander klären. Unter keinen Umständen ist hier das Kind mit hineinzuziehen, das führt ganz schnell zu einem Loyalitätskonflikt, wenn dieser nicht sowieso schon besteht.

  • So nachdem ich nochmal darauf rumgedacht habe, habe ich dem SB vom JA nochmal angerufen. Da ich beim Telefonat doch etwas überrannt war und evtl. nicht alles so schnell auf die Kette bekommen habe. Also habe ich mir gedacht, frag noch mal nach nicht das ich etwas missverstanden habe.


    Habe mich für die Auskunft bedankt und nachgefragt, was ich in diesem Fall tun könne um Püppi nochmehr zu motivieren sich auf den Umgang mit dem KV zu freuen.


    Und jetzt die Überraschung.


    Der SB sagte, sie mussten sich zusammensetzen, da der Umgangspfleger der Meinung war, dass Püppi sich nicht kindstypisch verhalten habe bzw. ich die Umgänge stören würde. Der Umgangspfleger war der Meinung, dass Püppi hätte einen Luftsprung machen müssen, als KV ihr vom dem Zimmer etc erzählt hat, den Lutscher welchen er mitgebracht hat, hätte nehmen müssen (was ich nicht wußte) und er hat die Episode von dem Handy und die Beschimpfung vom KV erzählt. Und halt die Aussagen von Püppi.


    Nun kam aber raus, dass der Umgangspfleger unsere Akte gar nicht kannte bzw. die Auflagen bzgl. weiteren Umganges und des erstmal bis auf weiteres nur 3Stunden sind und das der KV ihr nur die Lebensmittel aus dem Rucksack geben darf. VB erklärte wie unsere Situation war/ist und erläuterten einige Punkte im Gutachten. Man bat SB mit mir zu sprechen bzgl. der Äußerungen von Püppi.


    SB entschuldigte sich, dass es so harsch rüber kam, aber es sei nun mal die Aufgabe vom JA die Interesse von Kind und KV durchzusetzen. Das verstehe ich auch und habe es auch so gesagt. Ich bat sie mir eine Abschrift bzgl. des Gespräch zwischen den Institutionen zukommen zu lassen. Es gibt keines. Jetzt kam gerade eine E-Mail.


    Da steht nichts von Bindungsintoleranz oder gar das ich die Umgänge störe drin. Da stehd, dass es einige missverständliche Situationen beim begleiteten Umgang für den Umgangspfleger gab, welche geklärt wurden im Gespräch. Es wurde mit mir und den KV darüber gesprochen. Der KV wurde aufgefordert keine Lebensmittel mehr mitzubringen und mich bat man für die nächsten drei Umgänge, dass Lieblingsspiel von Püppi mitzugeben, damit sich evtl. die Angespannte Situation zwischen KV und ihr löst.


    Jetzt bin ich doch verwirrt. Habe ich das am Telefon so missverstanden? Muss JA gleich mit Gericht drohen? Naja, bei unserem allerersten Gespräch war es ja auch so. :hae:

  • Einen Umgangspfleger, der die Akten nicht gelesen hat???? Was ist das für eine Schlamperei?

  • Hallo Kügelchen,
    mir wird ganz schlecht, wenn ich lese, was dir vom JA gesagt wurde. Genauso schlecht wird mir, wenn ich lese, wie Kindeswohlgefährdung hier toleriert wird und Bindungsintoleranz als Grund für die Umgangsprobleme unterstellt wird, und das vor dem Hintergrund, dass das Kind Gewalt durch den KV erlebt hat.


    Kügelchen,
    versuch trotzdem kooperationsbereit zu bleiben und deutlich zu machen, dass das Kind von sich aus die Übernachtungen ablehnt und du gezwungen warst das Kind darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht alles essen darf: Da kannst du auch nochmal auf den Gerichtsbeschluss hinweisen, der das Essen betrifft.
    Dann: Lass dich nicht einschüchtern und zu sehr in die Defensive bringen.


    Hoffe, du bekommst noch den einen oder anderen guten Rat.


    LG
    Romi


    Hab´gerade gelesen, dass du nochmal ein klärendes Telefongespräch geführt hast. Es liest sich so, dass das sehr gut für euch verlaufen ist. :-)

  • Da kann man sich nur Volley anschließen - du bist total am Thema vorbei.


    Es geht nicht darum, wer von euch der bessere Elternteil oder an irgendetwas "schuld" ist oder war, es geht um die IST-Situation und darum, dass den Verfahrensbeteiligten deucht, dass du aktiv gegen sie arbeitest.
    Denn die haben alle ausdrücklich den Auftrag, Kontakt zwischen KV und Kind a) herzustelle und b) so zu begleiten, dass er gut läuft (vor allem für das Kind) und zukünftig ausgebaut werden kann. Das ist IMMER deren Aufgabe.


    Und anhand der Reaktionen des Kindes wird eben deutlich, dass da mehr ist als Vorsicht von deiner Seite, dass eben nicht lediglich auf Essen aus dem Rucksack verwiesen wird, sondern dass hier mehr zu sein scheint. Dass das Kind für sein Alter vollkommen untypisch nachtragen und da auch sehr konkret DEINE Argumente aus den letzten Schriftsätzen wiederholt.


    Da ist egal, wie recht zu hast oder zu haben glaubt oder wie viel Zustimmung du von anonymen Dritten im Internet dazu findest, es gibt einen Gerichtsbeschluss und Gesetzestexte, die klar festhalten, dass du alles zu unterlassen hast, was die Bindung und den Kontakt zum anderen Elternteil erschwert. Und genau das steht in Frage.


    Das würde ich ernst nehmen.

  • ich bin nach wie vor der Meinung, dass wenigstens 1 ET authentisch bleiben sollte um das Kind zu stützen.


    Nur mal so:
    Nach einen Weltkrieg gibt es viele Tote, Verwundete, Verlierer und auch Sieger.
    Und nur, weil der Weltkrieg ein Ende gefunden hat, heißt das doch nicht, dass er NICHT stattgefunden hat.
    Man sollte dann daraus für sich und sein Umfeld das Beste machen, umlernen, Umdenken im Interesse des Schutzbefohlenen.


    Über manche kann ich nur den Kopf schütteln...

  • Dass das Kind für sein Alter vollkommen untypisch nachtragen und da auch sehr konkret DEINE Argumente aus den letzten Schriftsätzen wiederholt.



    Untypisch nachtragend :hae::wow


    Das mit dem Essen ist wichtig und hat nichts damit zu tun, dass ich ihr etwas einimpfe gegenüber den KV in der Beziehung misstrauisch zu sein. Genauso ist es in der kiGa oder wenn jemand im Supermarkt ihr eine Kostprobe geben will. Ihr habe ihr versucht zu erklären, dass es wichtig ist, da sie davon krank werden kann. Der KV hat bis jetzt keinerlei diesbzgl Einsicht gezeigt im gegenteil. Er möchte selbst Doktor spielen und eine Desensibilisierung vornehmen. Und sorry, aber wenn er zu ihr sagt "Iß mal xxx" und sie "Davon werde ich krank". Und er sie trotzdem überzeugt, wird es auch nicht richtiger und sie weiß, dass sie davon krank wird und das ihr Vater das antut. ich habe dann ein heulendes Kind zu haus, was die Welt nicht mehr versteht und sich totkratzt oder schlimmeres. .


    Und ja er hat sie gehauen und ja das ist auch der Grund warum sie nur so kurz in der Woche bei ihm ist. Warum soll sie das nicht sagen dürfen? Weil sie erst 4 ist und nicht 14?

  • kügelchen, hör doch bitte auf, alles auf den Vater zu schieben. Hier haben beide Elternteile ihren Anteil. Den Vater kannst du nicht ändern, deine Einstellung ihm gegenüber schon.

  • kügelchen, hör doch bitte auf, alles auf den Vater zu schieben. Hier haben beide Elternteile ihren Anteil. Den Vater kannst du nicht ändern, deine Einstellung ihm gegenüber schon.


    Ich werde ihr aber nicht sagen, dass es okay ist wie der Kv sie behandelt. Sie unnötig in Gefahr bringt. Das es okay, weil er nun mal so ist wie er ist. Nur weil er ihr Vater ist, kann er sich nicht alles erlauben.


    Mir wurde hier immer wieder gesagt, was Püppi darauslernt, aus diesem verhalten (meinen und seinen) und das habe ich mir vor Augen geführt. ich möchte nicht, dass sie im Frauenhaus landet, weil sie denkt, dass gewalt okay ist von menschen die einen "lieben" oder sie später gar ihre Kinder schlägt, weil es ja kein schlagen sondern Erziehung ist bzw. man sich hinter seinen schlechten Kindheit verstecken kann.


    ich möchte auch nicht, dass sie aggressiv gegenüber andere Kinder jetzt wird und dadurch isoliert wird.


    Sorry, aber diese kröte ist zu dick für meinen hals.

  • Also, wenn ich deinen Schilderungen so folge, würde ich erstmal eine Anzeige gegen die Umgangbegleitung machen - das ist ja grob fahrlässig (in eurem Fall).


    Ansonsten "müssen" mußt du gar nichts, aber evtl. mit den Konsequenzen leben müssen.


    Der Richter hat nach einem Gutachten einen Vergleich angestrebt - der Vater wurde nicht wegen Mißbrauch oder Gewaltanwendung verurteilt -
    diesem Vergleich hat ihr - als Eltern - zugestimmt. Jetzt müßt ihr versuchen damit zu leben, es gab noch nette Worte (wahrscheinlich für beide Parteien)
    und nun müßt ihr den Vergleich mit Leben füllen- d.h. bedeutet das auch jeder einen Schritt machen muss.


    Klappt das nicht, würde ich schnellstens den Richter um ein Urteil bitten, das bindet ist - denn dieses Gezuckel ist für das Kind Gift.

  • KV hat sicherlich Fehler gemacht - steht außer Frage, aber lass die Vergangenheit mal ruhen - ihr muesst nen gemeinsamen weg finden klar zu kommen.
    Da ist es nicht hilfreich dem Kind wieder vor Augen zu halten Wasser böse kV alles falsch gemacht hat!


    Vergangenheit - ist vergangen, jetzt geht's um die Zukunft und Gegenwart.


    Keiner sagt du sollst zum Kind sagen Papa ist super - aber immer die Vergangenheit auszukramen bringt niemanden was.... Am wenigstens dem Kind