Kann Verweigerung von Umgang Konsequenzen haben?

  • Hallo Ihr Lieben,


    Da ich reichlich Erfahrung im Umgang habt und sicher einige wissen, was möglich ist, wende ich mich an euch. Es geht an sich um meine Freundin, die ziemlich fertig mit den Nerven ist und absolut nicht weiter weiß.


    Die Situation: Ihre mittlere Tochter ist vor einem halben Jahr auf eigenen Wunsch zum Vater gezogen. Es kam nach und nach heraus, dass er das Mädchen regelrecht gekauft und massiv unter Druck gesetzt hat. Mit den anderen beiden Kindern versucht der Vater das gleiche, v.a. beim älteren Sohn. Dieser wurde regelrecht "bearbeitet", damit er ebenfalls zum Vater zieht, immer wieder Versprechungen (wenn er herzieht), dann die kalte Schulter (wenn der Sohn verneinte), jetzt bekommt er 10 Euro für jeden Besuch am Besuchswochenende....


    Es ging schon vor Gericht, da wurde der Vater sehr gerügt, er müsse den Umgang mit der Tochter zur Mutter (meiner Freundin) wohlwollend unterstützend. Es wurde alles geregelt, der Umgang, ectr....Seit drei Monaten (seit dem Urteil) hat sie ihre Tochter ein Wochenende gesehen. Plötzlich hat die Tochter lauter Aktivitäten - leider plötzlich direkt an den Besuchswochenden - und die Tochter will deshalb nicht kommen. Generell wird sie (Mutter) auch komplett schlecht gemacht vom gesamten Umfeld. Wenn sie ihre Tochter holen wird, fängt der Vater einen Streit an und stellt sie vor der Tochter und der Nachbarschaft bloß. Ihre Tochter will nichts mehr groß von ihr wissen. Wenn sie mit ihr telefoniert, wird sie (die Mutter) angefahren, dass sie ihr Kind ausfragt (Vater hört grundsätzlich beim Telefonieren mit!!).


    Meine Freundin fühlt sich sehr hilflos.


    Was kann sie tun? Welche Konsequenzen wären für den Vater möglich?


    Aramee

  • Hi,
    wäre das Kind noch kleiner, hätte man da gut was machen können.
    Ich schätze mal, sie ist nun über 10 Jahre jung, da gestaltet sich das dann schon scxhwieriger, da der Kinderwille mit angehört wird.
    Gibt es aber ein Gerichtsurteil, kann die KM das dort festgehaltene Umgangsrecht einfordern und Geldstrafen gegen den Ex ansetzen lassen.

  • Sie sollte sich umgehend an das JA wenden !

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Grundsätzlich muss man sehr vorsichtig umgehen mit Schilderungen von Dritten, die auf Erzählungen eines Elternteils beruhen.


    Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem ein Kind vorwiegend lebt, verpflichtet, den Kontakt und die Beziehung eines Kindes zum anderen Elternteil zu fördern. Das gilt für beide Eltern.


    Bei konflikthaften Trennungssituationen geraten Kinder fast immer in eine Situation, in der sie sich nicht mehr frei äußern können. Die Methoden einer Beeinflussung sind vielfältig.


    Hilfreich kann es für deine Freundin vielleicht sein, dass beide Eltern begleitete Gespräche z.B. bei einer Erziehungsberatungsstelle führen (Caritas, Diakonie o.ä.). Man könnte deiner Freundin vielleicht empfehlen, so etwas in die Wege zu leiten. Dabei müsste zu Beginn klar einvernehmlich festgelegt werden, worüber und mit welchem Ziel gesprochen werden soll und wie viele Termine dafür eingeplant werden.

  • Hi,
    wäre das Kind noch kleiner, hätte man da gut was machen können.
    Ich schätze mal, sie ist nun über 10 Jahre jung, da gestaltet sich das dann schon scxhwieriger, da der Kinderwille mit angehört wird.
    Gibt es aber ein Gerichtsurteil, kann die KM das dort festgehaltene Umgangsrecht einfordern und Geldstrafen gegen den Ex ansetzen lassen.


    Hi


    danke für deine antwort. Wie kann man da eine Geldstrafe ansetzen? Geht das wieder übers Gericht?


    Aramee

  • Sie sollte sich umgehend an das JA wenden !



    Das Jugendamt ist informiert, es gab schon ein Gespräch jetzt mit beiden Elternteilen (das Jugendamt war dabei). Da wurde der Vater aufgefordert, sich kooperativer zu verhalten. Gleichzeitig fiel auf, dass er sich in Lügen verstrickte. Aber das Jugendamt unternimmt jetzt nichts mehr, weil der Vater sich plötzlich entschieden hat, einen schon lange anberaumten Termin für gemeinsame Paargespräche wahrzunehmen. Auf einmal!



    Aramee

  • Wenn bereits ein Termin zu Paargesprächen feststeht und beide daran teilnehmen, dann ist es gut.


    Wichtig ist, dass zu Beginn einvernehmlich festgelegt wird, worüber gesprochen wird. Hierüber müssen sich beide Gedanken machen. Für den Vater könnten ganz andere Dinge wichtig sein als für die Mutter.



  • Hi,


    Ja, man sollte vorsichtig sein, aber ich kenne sie schon 15 Jahre und habe alles von anfang an mit erlebt. Meine Freundin hat diese Termine zur Paarberatung schon vor über einem halben Jahr anberaumt, aber ihr Exmann hat auf keine Anrufe von der Beratungsstelle reagiert. Nur jetzt reagiert er plötzlich. Aber bisher hatten alle Gespräche den Charakter, dass er ihr das Wort im Mund herumdrehte und aus dem was sie sagte, eine Strick machte....das Vertrauen ist auf ihrer Seite ziemlich erschüttert.



    Sie wird das mit der Paarberatung machen, aber ist psychisch am ende.


    Aramee

  • Es ist deine Freundin und als solche schilderst du die Situation, wie du sie aus dieser Warte siehst.


    Wann die Paarberatung vereinbart wurde, sollte nicht das Problem sein. Wichtig ist, dass beide jetzt hingehen und dass Einvernehmen darüber hergestellt wird, worüber dabei gesprochen wird.

  • Hi,
    wenn ein Gericht eine Umgangsregelung festgelegt hat und sich nicht daran gehalten wird, kann die RAI,n einen Antrag stellen, die Formulierung weiß ich jetzt nicht, ich geh das mal kurz lesen............


    Nee, ich find es grad nicht.
    Aber:
    Es kann ein Zwangsgeld/Ordnungsstrafe angedroht werden, falls ein Elternteil den Umgang nicht ausreichend fördert.
    Das wäre hier bei mir die angehende Situation geworden, aber hier wurde dann ja alles nochmals anders...


    Gib mal bei Google ein Umgangspflicht und Zwangsgeld /Ordnungsstrafe o. ä., da wirst Du sicherlich fündig.


    Und ich würde das über meine RAI,n unabhängig vom Elterngespräch (welches irgendwann mal kommt und kurz vorher abgesagt und verschoben wird) einleuten, sonst verliert Deine Freundin weiterhin wertvolle Zeit.


    Schau mal, ob es ne Elternvereinbarung, ein Beschluss oder per Vergleich gemacht wurde...

  • Hallo Ihr, :sonne



    Herzlichen Dank für Eure Antworten. :blume Ich habe jetzt kürzlich mit besagter Freundin über die Antworten gesprochen. Sie wird jetzt über ihren Anwalt ein Ordnungsgeld bei Umgangsverweigerung ansetzen lassen, wahrscheinlich wird es bald zu einer erneuten Gerichtsverhandlung kommen.




    Aramee


  • ... und in der Verhandlung soll dann der Betreuungselternteil mit einem Zwangsgeld belegt werden, weil das mutmaßlich über 10-jährige Kind keinen Bock auf den Umgang hat und den Elternstreit?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hm, also das wird glaub ich mal nix werden mit dem Zwangsgeld.
    Ich hab jetzt nicht auf dem Schirm, wie alt ge au das Kind ist, aber ich habe hier zu Hause eine ähnliche Situation:
    Mein Grosser wohnt seit fast 4 Jahren beim Vater, er wird 17 Jahre alt und seit der Vater sich beim OLG das gemeinsame SR für seinen kleinen Bruder ( der bei mir lebt) erstritten hat, habe ich den Grossen nicht ehr gehört und gesehen ( seit mehr als 4 Wochen).
    Der Vater betont, wie sehr er den Umgang zwischen dem Grossen und mir fördert. Das ist aber doch Quatsch, denn ein Kind ab 13 Jahren kann keiner zum Umgang zwingen. Wenn der Bengel nicht herkommen will, kommt er halt nicht. Das ändert sich auch wieder. Als ich in dem Alter war, waren mir meine Freunde auch wichtiger als meine Eltern!

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • ... und in der Verhandlung soll dann der Betreuungselternteil mit einem Zwangsgeld belegt werden, weil das mutmaßlich über 10-jährige Kind keinen Bock auf den Umgang hat und den Elternstreit?



    Naja....ich weiß nicht, ob es so einfach ist. Das Kind wurde massiv manipuliert, so dass es jetzt gar keinen Kontakt mehr möchte, bzw sich eigenartig verhält......sie sagt zwar, sie vermisse ihre mutter, traut sich aber nicht dies auch bei ihrem vater zu sagen....
    Ich habe im Netz etwas über das Pas-syndrom gelesen.....das scheint sehr unbekannt zu sein. Ich finde es auch nicht normal, dass ein Kind einen Elternteil so komplett ablehnt....(wenn massive Gründe vorliegen wie Gewalt..e.ctr...ist das natürlich was anderes)..


    Aramee

  • Aramee[/quote]

    Naja....ich weiß nicht, ob es so einfach ist. Das Kind wurde massiv manipuliert, so dass es jetzt gar keinen Kontakt mehr möchte, bzw sich eigenartig verhält......sie sagt zwar, sie vermisse ihre mutter, traut sich aber nicht dies auch bei ihrem vater zu sagen....
    Ich habe im Netz etwas über das Pas-syndrom gelesen.....das scheint sehr unbekannt zu sein. Ich finde es auch nicht normal, dass ein Kind einen Elternteil so komplett ablehnt....(wenn massive Gründe vorliegen wie Gewalt..e.ctr...ist das natürlich was anderes)..


    PAS ist nicht unbekannt, nur nicht hieb- und stichfest zu beweisen und daher in den hiesigen Breitengraden kein gängiges "Beweismittel" in SR-Prozessen. Man spricht mit der Unterstellung einer derartigen Manipulation ja seinem Kind quasi die eigene Meinung ab und behauptet, der andere Elternteil hätte keine Bindungstoleranz und würde das Kind mutwillig manipulieren. Das mag vom Gefühl her so sein, wie aber soll ein Gericht das zweifelsfrei beweisen? Darauf lassen sich nur sehr sehr wenige Richter ein weil sie sich auf juristisches Glatteis begeben.


    Beim Kind löst der kämpfende Elternteil oft das Gegenteil von dem aus, was man zeigen will, nämlich es fühlt sich nicht ernstgenommen und übergangen. PAS bedeutet ja vor allem, dass der manipulierende Elternteil seine Meinung auf das Kind überträgt bis dieses vollkommen davon überzeugt ist, es sei seine ureigene Meinung. Ein vom anderen Elternteil angeleiertes Gerichtsverfahren verhärtet die Fronten in der Regel erheblich und macht die Aussicht auf Kontakt noch unwahrscheinlicher weil das Kind selbstredend den manipulierenden Elternteil verteidigen und den anderen im Unrecht sehen wird.

  • Aramee


    Naja....ich weiß nicht, ob es so einfach ist. Das Kind wurde massiv manipuliert, so dass es jetzt gar keinen Kontakt mehr möchte, bzw sich eigenartig verhält......sie sagt zwar, sie vermisse ihre mutter, traut sich aber nicht dies auch bei ihrem vater zu sagen....
    Ich habe im Netz etwas über das Pas-syndrom gelesen.....das scheint sehr unbekannt zu sein. Ich finde es auch nicht normal, dass ein Kind einen Elternteil so komplett ablehnt....(wenn massive Gründe vorliegen wie Gewalt..e.ctr...ist das natürlich was anderes)..


    PAS ist nicht unbekannt, nur nicht hieb- und stichfest zu beweisen und daher in den hiesigen Breitengraden kein gängiges "Beweismittel" in SR-Prozessen. Man spricht mit der Unterstellung einer derartigen Manipulation ja seinem Kind quasi die eigene Meinung ab und behauptet, der andere Elternteil hätte keine Bindungstoleranz und würde das Kind mutwillig manipulieren. Das mag vom Gefühl her so sein, wie aber soll ein Gericht das zweifelsfrei beweisen? Darauf lassen sich nur sehr sehr wenige Richter ein weil sie sich auf juristisches Glatteis begeben.


    Beim Kind löst der kämpfende Elternteil oft das Gegenteil von dem aus, was man zeigen will, nämlich es fühlt sich nicht ernstgenommen und übergangen. PAS bedeutet ja vor allem, dass der manipulierende Elternteil seine Meinung auf das Kind überträgt bis dieses vollkommen davon überzeugt ist, es sei seine ureigene Meinung. Ein vom anderen Elternteil angeleiertes Gerichtsverfahren verhärtet die Fronten in der Regel erheblich und macht die Aussicht auf Kontakt noch unwahrscheinlicher weil das Kind selbstredend den manipulierenden Elternteil verteidigen und den anderen im Unrecht sehen wird.[/quote]



    Ja, es ist in der Tat sicher sehr schwierig, vor Gericht das zu beweisen, dem entgegen steht natürlich der Kindeswille....aber wo ist halt die Grenze......das ist für aussenstehende schwierig zu unterscheiden, wo findet Manipulation statt....ist es jetzt der Kindeswille oder wurde dem Kind alle möglichen Dinge versprochen, wenn es sich dementsprechend äußert.



    In dem Fall meiner Freundin wurde sofort vom ex aus ein Ordnungsgeld verhängt per Anwaltsschreiben, weil die bei ihr verbliebenen Kinder einmal nicht am Wochenende kommen wollten.....sie hat bisher noch nichts in diese Richtung unternommen...hat ihre Tochter aber seit drei Monaten nur einmal am wochenende überhaupt gesehen.


    Das schlimmste ist, dass die Beziehung zwischen ihr und der Tocher so darunter leidet....wenn man noch von Beziehung reden kann.


    Aramee

  • Ich kann mir gut vorstellen wie schwierig das ist, eins meiner Kinder lebt ebenfalls beim Vater. Es gibt bessere und es gibt schlechtere Zeiten, man kann nur guten Willen zeigen und abwarten, dass sich das Kind an Mama und ihre guten Seiten erinnert, so schwierig das auch ist. Viel mehr kann man nicht tun. Ordnungsgelder kann ein Gericht verhängen (kein Anwalt!) wenn es ein gerichtliches Urteil gibt, was verletzt wurde. Deine Freundin müsste also zuerst Umgang und Aufenthalt des Kindes neu gerichtlich klären lassen um dann Konsequenzen einzufordern. Bei älteren Kindern aber wie gesagt eher ein Schuss ins Leere wenn das Kind nicht will.