Keine Kommunikation und Informationen von KM, wie vorgehen?

  • Die EZB hier versteht sich auch als Neutrale Stelle. Sie sagen nicht vor Gericht aus und sprechen auch nicht mit dem Jugendamt.


    Ich sehe da zwei Möglichkeiten.


    1) Hast du die E-Mailadresse von dem EZB zwecks Terminabsprache? Dann bitte ihm noch, dass dir das Thema Hundehaar und damit verbundene Gesundheit und Heil der Tochter wichtig ist und dass du es toll finden würdest, wenn er dich hierbei unterstützen könnte. Z.B. der Mutter zu sagen "Bitte bringen sie das und das mit..."


    2) Ihr scheint ja auch beim JA zu sein. Auch hier würde ich eine E-Mail schreiben bzgl. Unterstützung und Animierung der Mutter bzgl. der Hundehaarallergie.


    Frage ist: Hast du es schriftlich von der KM, dass das Kind eine Hundehaarallergie haben soll bzw. hat sie es in der verhandlung oder etc gesagt. Nicht das sie nachher sagt. Das stimmt alles nicht, habe ich nie gesagt. Nicht das der Schuss nachher nachhinten los geht.

  • Danke für die Tipps.
    Ja, ich habe das mit der Allergie per Mail bekommen.
    Im Rahmen der üblichen Liste der Vergehen vom Umgang.
    Ich drucke jede Mail aus die ich sende und erhalte und hefte sie ab.
    Ebenso als Bild die Screenshots der SMS Nachrichten als Ausdruck.
    Bisher schaute sich das kein Mensch an.
    Es heisst immer vergangen ist vergangen, in der Zukunft soll es besser laufen.
    Kindeswohl.


    Was ist das eigentlich ?


    Mich daran erfreuen hier nun regelmäßig ein Kind sitzen habe, was nichts erzählen darf.
    Den Halbgeschwistern auf so viele kindliche Frage nur antwortet es weiss nicht.
    Weil es so viele Sprechverbote gibt.


    Natürlich begreift meine Tochter immer mehr.
    Das merken wir auch und sie wird ja auch älter.


    Es tut dennoch weh zweimal vollwertiger Papa zu sein und bei einer so fast nix zu wissen.


    Werde den Weg über das Gericht und notfalls OLG gehen müssen.
    Weniger Sorgerecht als jetzt geht ja nicht.


    Und es spricht keiner mit mir. Meine Ex hat mich zu einem schlagenden Monster gemacht bei allen Ämtern etc.
    In der Schule fühlt sich meine Tochter sicher.
    Das werde ich ohne GSR keinen Wirbel machen.

  • Was genau meinst Du was Du nicht verstehst.
    Meine Tochter fühlt sich in der Schule wohl, hat dort Freunde die sie dort trifft.
    Ein Auftauchen von mir ohne Erlaubnis und ohne Sorgerecht würde meine Ex nur dazu bringen sie die Schule wechseln zu lassen und / oder es für die Kleine zumindest zu einem stressbelasteten Raum machen.
    Das möchte ich nicht.


    Ich möchte da offiziell mit Termin ein Elterngespräch führen.
    Erfahren wie sie sich macht, wo ich unterstützen kann in meiner Zeit, in den Mailverteiler wenn vorhanden, Einladungen zu Elternabenden und eine Kopie des Zeugnis. Die Klassenliste damit sie sich mit Schulfreundinnen auch mal in den Ferienumgängen verabreden kann.
    Alles Dinge für die ich die verweigernde Ex dann nicht mehr belästigen muss.
    Antworten bekomme ich eh nicht.

  • rosenimo:
    lass das kind dir aufschreiben welche noten es hat. frage die kleine, sie ist alt genug es dir aufzuschreiben bei dir oder es dir zu erzählen. am tag der zeuginisausgabe könntest du an der tür vor der km stehen und dir zeugnis zeigen lassen. geh zum lehrer und frag nach elternabenden, frag nach elterngesprächen - nur letztere wird man mit dir nicht führen dürfen ohne sorgerecht. wenn du zeit hast, erkundige dich wie du der klasse hilfe und unterstützung geben kannst bei wanderetagen, kuchenbasaren oder exkursionen. es werden immer eltern gesucht die lehrer bei solchen aktivitäten unterstützen. auch da kann man ins gespräch kommen.
    das musst du doch mit km nicht ansprechen oder dem kind immer gleich sagen. gucke ob du die zeit hast dich zu engagieren.

  • Warum ich in der Schule nicht auftauchen werde habe ich oben erklärt.
    Mit dem GSR in der Tasche, was ich durch einen Beschluss nachweisen kann, sieht das anders aus.
    Und sie kann die Kleine dann auch nicht aus Willkür die Schule wechseln lassen.


    Es gibt einen Umgangsbeschluss und an diese Zeiten halte ich mich.
    Einfach so vor ihrer Tür stehen und sie abfangen macht nur wieder Ärger und unnötigen Kummer.
    Sie darf es mir nicht zeigen und mir die Noten auch nicht sagen.



    Ich werde keine Dinge machen die meine Tochter in einen Gewissenskonflikt bringen.
    Das macht meine Ex zu genüge alleine.
    Heimlich auf Klassentouren mitgehen ebenso nicht.


    Ich habe sehr viele Prozesse führen müssen um diesen Umgang nun zu haben.
    Von begleitet wegen angeblicher Gewalt, alleine 4 Stunden alle zwei Wochen, monatelang einer Übernachtung bis zu dem was wir jetzt haben.


    Fehler werde ich nicht machen. Ich erreiche nix und meine Tochter badet es aus.
    Das muss schon alles rechtlich abgesichert sein.


    Daher meine Frage hier.


    Wie oben mehrfach genannt. Ich werde das GSR bis zum OLG wenn nötig erneut angehen.
    Kein Vergleich mehr.


    Eventuell kommt es dann ja auch zum Gutachten.

  • Ganz ehrlich ,du siehst deine Probleme viel zu verbissen. Auch ohne SR hast du Möglichkeiten um an
    Informationen zu kommen.


    Das OLG hier ist der Meinung dass es dem Kindeswohl schadet wenn ein Vater das GSR hat und die kommunikationsunwillige Mutter so zu Kommunikation gezwungen wird.


    Muss ja nicht bei dir so sein. Ich würde es trotzdem versuchen übers OLG.


    Bei beiden Hochseilgärtem die es hier gibt benötigt man eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.


    In deiner Umgangszeit bist du der Erziehungsberechtigte. Und Vater bist du auch.


    Ein Auftauchen von mir ohne Erlaubnis und ohne Sorgerecht würde meine Ex nur dazu bringen sie die Schule wechseln zu lassen und / oder es für die Kleine zumindest zu einem stressbelasteten Raum machen.


    Du brauchst keine Erlaubnis der KM um in die Schule zu gehen. Ich würde dies probieren,ganz ohne Zwang. Entweder die
    reden mit dir oder eben nicht. Und ich denke schon es ist auch wichtig wie man dort auftreten tut.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Dass du nicht in der Schule auftauchen und deine Tochter nicht in einen Loyalitätskonflikt bringen willst, finde ich eine sehr gute Haltung! Ich denke auch, es würde nur schaden, da aufzukreuzen, und Ärzte etc. unterliegen ja nun wirklich der Schweigepflicht.
    Dennoch hast du natürlich auch ohne GSR ein Recht auf Auskunft, diese Auskunft ist die Mutter verpflichtet, dir zu geben (Zeugnisse etc.). Und bei den Allergien ist es nunmal wirklich wichtig und fahrlässig von ihr, dir Informationen vorzuenthalten. Wenn du das nochmal beim JA ansprichst, so dass die Jugendamtmitarbeiter darauf drängen können, dass sie dich informiert, und sei es über das Jugendamt? Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, erneut auf GSR klagen, es ist ja nicht sehr wahrscheinlich, dass das OLG plötzlich seine Meinung ändert. Eher würde ich auf Auskunft klagen bzw. erstmal nochmal offiziell Auskunft fordern, mit Frist. Dabei würde ich den den Umgang in den Vordergrund stellen und wenigstens die Informationen fordern, die nötig sind, damit der Umgang vernünftig stattfinden kann (Hundeallergie).

  • Ich habe sehr viele Prozesse führen müssen um diesen Umgang nun zu haben.
    Von begleitet wegen angeblicher Gewalt, alleine 4 Stunden alle zwei Wochen, monatelang einer Übernachtung bis zu dem was wir jetzt haben.

    Hast Du mal darüber nachgedacht ihr den (hoffentlich) falschen Gewaltvorwurf mal bewusst zu machen.
    Zu verdeutlichen, dass das Vortäuschen einer Straftat selbst eine Straftat ist ?


    Und bei den Allergien ist es nunmal wirklich wichtig und fahrlässig von ihr, dir Informationen vorzuenthalten.

    Das finde ich nicht nur fahrlässig, sondern sogar vorsätzlich schädlich.

  • Bzgl. der Allergie. Wir wissen doch gar nicht wie es abgelaufen ist. die KM hat ihm das schriftlich mitgeteilt. Ich gehe jetzt mal von meiner Logik aus. Wenn ich unserem KM gesundheitlichen Sachen übermittel muss das schon hand und fuss haben. Ihr glaubt gar nicht wie oft ich auch eine Bestätigung vom Gesundheitsamt mitgeschickt habe, weil der KV der Meinung ist ich würde lügen, wenn ich schreibe Kind hat Läuse. ich wolle damit den Umgang bestimmen wollen. :radab


    Daher ist jetzt meine frage wie hat TS darauf reagiert? So wie hier. Der Hund kommt nicht weg oder hat er versucht mit ihr ins Gespräch zu kommen und Lösungsansätze zu finden. Zumal man auch selbst einen Allergologen aussuchen kann um zu klären, was man tun kann. Es kann aber auch sein, das die KM ihr regelmäßig, wenn sie bei euch ist ein Antihistamin bekommt. Das hatte unser Allergologe vorgeschlagen. Was ich habe sein lasse, um den KV nicht weiter bei der Gabe zu unterstützen, weil Kind keine Symptome mehr zeigt.


    Was ich auch nicht verstehe, wenn der TS keinerlei Informationen hat, wie kann er KM regelmäßig der Lüge überführen. Wie muss ich mir das vorstellen? Wie kann man jemanden einer Lüge überführen, wenn man keinerlei Infos erhält??

  • Hi


    Also ich halte maunzelbertas Vorschlag in Anbetracht der Vorgeschichte für momentan den Besten!
    Recht auf Auskunft auch ohne GSR:
    Paragraf 1686 BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html


    Und dass Rosenimo das Kind weitestgehend raushalten möchte ist bei dessen Alter auch das Sinnvollste.
    Zeigt auch hervorragend seinen guten Blick aufs Kind! Hut ab!
    Alle Vorschläge, die das Kind mit einbeziehen und es dadurch belasten sind gefährlich.
    So ein Verhalten eines Vaters, der sein Kind so "ausfragt " und in dem Alter dadurch dadurch sehr belastet, käme vor Gericht ganz ganz schlecht an!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Na ja,


    eine echte Hundehaarallergie wäre so gravierend für den Umgang des Kindes mit dem Vater bzw. für das Leben des Vaters, dass das sorgfältig abgeklärt und belegt werden muss.


    Wichtig wäre bei der Abklärung, ob die Allergie auch für die Hunderasse beim Vater gilt, denn das Allergierisiko ist stark abhängig von der Hunderasse. Bei manchen Hunderassen ist es häufiger, bei anderen Hunderassen wurde bislang noch nie eine Allergie beschrieben. Ist jemand allergisch gegen Boxer (im Mittel höheres Risiko), dann kann es mit einem Schäferhund völlig unproblematisch sein. Es wäre deshalb im Interesse des Kindes wichtig mit einem Allergologen sorgfältig zu untersuchen, ob eine Allergie gegen den Hund beim Vater besteht oder nicht.


    Im Gesamtkontext ist es allerdings gut möglich, dass eine Allergie vorgeschoben wird, ohne dass sie wirklich fachkundig abgeklärt wurde oder ohne dass eine Allergie tatsächlich besteht. Dies ist natürlich eine wirksame Waffe, um den Umgang von Kind und Vater bzw. das Leben des Vaters zu torpedieren. Solange keine Unterlagen vorgelegt werden, bzw. solange die Mutter sich weigert, eine Allergie spezifisch gegen den Hund des Vaters weiter allergologisch abklären zu lassen, liegt dieses Szenario sehr nahe.

  • Genau Segelpapa, ich gehe davon aus dass es diese Allergie gar nicht gibt.
    Es ist ein Mischling.
    Ebenso wie etliche Hausaufgaben die wir hier machen die es nicht gibt.
    Aufgeflogen durch zufälliges Treffen einer Klassenkameradin mit deren Eltern.
    Die beste Freundin hatte 3x im Jahr Geburtstag, weswegen der Umgang ausfallen musste.
    Meine Tochter ist angeblich wegen mir wochenlang in stationärer Behandlung gewesen, wollte sich umbringen.
    Alles nicht kontrollierbar ohne GSR.
    Auch gab es nächtliche Anrufe sie läge im KH muss operiert werden. Wo gehe mich nichts an, Umgang fällt aus.


    Sie hat mit dem ASR Narrenfreiheit und nutzt dieses aus.
    Sie verspricht bei der Beratung immerzu alles mögliche ( Zeugnisse soll ich bekommen, sie mailt mir wegen Tanzunterricht, es passiert nix ! )


    Das mit der Klage auf Auskunft, seperat zum GSR ist ein guter Tipp. Vielen Dank.


    Und wegen Verleumndung habe ich sie angezeigt nachdem die Gewaltvorwürfe auch im Bericht des Verfahrensbeistand standen.
    Es wurde eingestellt, für eine zivilrechtliche Klage fehlt mir das Geld leider.


    Daher ist es für mich schon wichtig mich unabhängig von der KM informieren zu können.
    Ich will ihr gar nicht reinreden, aber das GSR würde ihr viele viele Manipulationsmöglichkeiten nehmen.
    Und dies würde meiner Tochter auch zu Gute kommen.

  • Ich denke, du machst bisher alles richtig. Beim nächsten GSR-Antrag, wenn die Mediation etwas vorangeschritten ist, läßt du es gerne vom Gericht beschließen und nimmst den Beschluss wohlwollend mit zum OLG, wenn er etwas anderes als GSR beinhaltet. Seit der Sorgerechtsreform 2013 sind solche Beschlüsse rechtlich nicht mehr haltbar. Wenn das Gericht es so sieht, daß GSR bei fehlender Kommunikation nicht möglich ist, soll der Richter das ASR auf den Übertragen, der den Kommunikationswillen hat.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Eine wirklich schlimme Allergie würdest du wohl merken, trotzdem wäre eine ärztliche Abklärung wichtig. Econ allein um das zu Wissen zahlt sich Kampf um GSR aus.


    Er soll wegen einer Allergie an die er nicht glaubt, das GRS einklagen. Wie soll er das begründen? Er kann sich doch unabhängig vom GSR beim Hautarzt erkundigen, kann fragen bzgl. des Hundes und ich denke, dass er Kind auch fragen kann.


    irgendetwas muss und wird das Kind doch sagen oder wird die ganze Zeit geschwiegen.





    Was sagt denn der RA bzgl. der Allergie? Gibt es Mittel die KM zuzwingen. Z.Bsp. die Kosten in Rechnung stellen, weil Hund für Umgang ausquarttiert wird oder du mit Kind im Hotel bist? So zur Überlegung

  • Was sagt denn der RA bzgl. der Allergie? Gibt es Mittel die KM zuzwingen. Z.Bsp. die Kosten in Rechnung stellen, weil Hund für Umgang ausquarttiert wird oder du mit Kind im Hotel bist? So zur Überlegung


    Es ist Aufgabe des UETs, daß Kind allergenen nicht ausgesetzt ist. Dazu muss der UET aber vom BET informiert werden, welche Allergien konkret bestehen, auf Basis eines Allergietests. Alles andere ist stochern im Dunkeln.


    Meine Stieftochter soll angeblich eine Allergie auf Katzen haben (Aussage basiert auf reinen Mutmaßungen eines Arztes im Krankenhaus). Die Konsultierung des Arztes war notwendig, da sie eine allergische Reaktionen zeigte, wo sie bei ihrem leiblichen Vater war, der hat Katzen). Wenn dem so wäre, dann würde sie hier auch allergische Reaktionen zeigen, wenn sie mit Katzen aus der Nachbarschaft spielt. Tut sie aber nicht, so daß ich mit Sicherheit sagen kann, daß es keine Katzenallergie ist, sondern ein anderer Stoff zur allergischen Reaktion führt. Ein konkreter Allergietest wurde bis heute nicht durchgeführt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky, dass verstehe ich ja. Aber hast du die ausführungen des UET gelesen. Er glaubt daran nicht und trifft anscheinend keine Vorkehrungen. Wie ich schon schrieb kann es sein, dass BET dann sagt gut, kiregt das Kind vorher Antihistamin und der Drops ist gelutscht.


    Der TS könnte ja auch den EZB ins Boot holen und dem wie ich schon schrieb eine E-Mail schreiben bzgl. Animation der KM die Atteste vorzuulegen. er könnte dann seine Hausaufgaben machen und sich unabhängig davon eigenständig bei einem Hautarzt erkundigen. Das sehe ich hier nicht.


    Vielleicht bin ich auch zu streng. Dafür entschuldige ich mich vorab, aber der TS kann nicht nur sagen ich brauche GSR dann werde ich etwas tun. ich denke, man sollte schon vorher etwas tun.


    und die Frage wäre ja auch an Kind bzgl. der Allergie. Ich glaube kaum, dass Kind die ganze Zeit auf Fragen mit "ich weiß nicht" antwortet.

  • Kügelchen, angeblich hat das Kind danach Athmatypische Anzeichen.
    Hier ist nix ! Gar nix !


    Mehr Informationen bekomme ich ja nicht. Schon etliche Male darum gebeten, auch über Anwalt.
    Sie ignoriert alle Aufforderungen. Ebenso wie nach den Zeugnissen oder Auskünfte wegen dem Tanzunterricht.
    Der Tochter wird aber erzählt ich würde den Tanzunttericht nicht zahlen wollen.


    Was soll ich denn Deiner Meinung nach machen?
    Den Hund abgeben ? Alle zwei Wochen ausquartieren oder dem Kind einfach so Antihystaminika geben ?


    Noch einmal ( zum wievielten ? Sorry, aber ich wiederhole mich hier andauernd ) : Mit GSR würde der Mutter eine weite Bandbreite von Machtspielchen abhanden kommen.
    Und genau das würde unsere Tochter entlasten.


    Je unabhängiger ich von der KM bin um Informationen über auch mein Kind zu bekommen, desto weniger Konfliktpotential ist da.


    Dann würde ich halt in Eigenregie einen Allergietest im Ferienumgang machen lassen und fertig.
    Die Zeugnisse selbst organisieren in der Schule.
    Und so weiter.


    Ich bedanke mich bei allen die mir nützliche Tipps gegeben haben und ende hier.
    Meine Frage ist beantwortet und die Euren auch ( mehrmals :-) )

  • Was soll ich denn Deiner Meinung nach machen?
    Den Hund abgeben ? Alle zwei Wochen ausquartieren oder dem Kind einfach so Antihystaminika geben ?


    Das habe ich bereits geschrieben:
    "Was sagt denn der RA bzgl. der Allergie? Gibt es Mittel die KM zuzwingen. Z.Bsp. die Kosten in Rechnung stellen, weil Hund für Umgang ausquarttiert wird oder du mit Kind im Hotel bist? So zur Überlegung"


    Aber wie auch immer. Ich denke du hast ihr viele Tipps bekommen.