Hallo Ihr Lieben!
Ich brauch mal Rat und Hilfe!
Bin seit 2008 getrennt. Neuerdings, also seit knapp einem Monat, hat mein Ex das gemeinsame SR ( dem nicht aktenkundigen OLG und dem neuen Recht geschuldet, aber das ist hier nicht Thema) und macht das, was er damit bezwecken wollte, nämlich MIR das Leben schwer!
Ich möchte mit meinem Kleenen in den Urlaub.Meine Mama hat diesen spendiert und das sehr kurzfristig. Ferien haben schon angefangen nächste Woche solls losgehen. Da ich am Flughafen keinen Ärger will habe ich den Ex gebeten eine Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Der will nun ärger machen, hält sich für besonders schlau und verweigert mir die Unterschrift, erzählt stattdessen, er will mit auf den Flughafen kommen ..da hat er aber ganz sicher nicht vor, mir gönnerhaft sein Einverständnis zu bestätigen, er will einfach Ärger machen.
Gestern schickte er mir die unterschriebene Vollmacht per Mail, ohne Personr. und mit Hinweis darauf, dass es neuerdings verboten wär den Perso zu kopieren und dass eine Beglaubigung Geld koste (die ja auch ohne seinen Ausweis nicht geht, oder) also reine Schikane...
Was mach ich denn jetzt?
allein mit Kind ins Ausland in den Urlaub KV verweigert Unterschrift
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geh zum gericht und hol dir dort beim rechtspfleger zügig auskunft wie du dich verhalten sollst. unter umständen musst du dir seine unterschrift ersetzen lassen. allerdings wurde ich in 16 jahren und bei drei kindern, zu keiner zeit nach der regelung des sorgerechtes noch nach der unterschrift kv gefragt.
wenn er allerdings so ein dummkopf ist, weißt du nicht ob er erwirkt hat das du mit kind nicht ausreisen darfst.
wo willst du denn hinfahren u. warum hast du das nicht bereits viel ehr geklärt. -
ich will einfach raus, Sonne Strand und Meer. Damit es wegen der Sicherheit keinen Ärger gibt, fallen Tunesien und Ägypten leider aus, das schränkt meine Zielgebiete ein ( Budget ist ja nicht unbegrenzt, nur weils meine Mama bezahlt) und daher wirds wohl die Türkei werden ( da gibts noch das beste Preis Leistungs Verhältnis)
So kurzcfristig ist das alles, weil meine Mama spontan gesagt hat, hier haste Geld, nu fahr...
Das gemeinsame SR ist neu für mich, ich habe mich belesen und eben auch davon gelesen, dass manchmal alleinreisende Elternteile nicht aus- oder im Urlaubsland einreisen dürfen ohne die Genehmigung. Damit mir das nicht passiert, habe ich ihn brav in Kenntnis gesetzt und wollte diese Reiseerlaubnis von ihm haben.
Im nachhinein ärger ich mich, wahrscheinlich hast du recht und normal kräht kein Hahn danach..
Kann er denn ohne Gerichtsbeschluss so einen Wirbel am Flughafen machen, dass man mich nciht raus lässt ?
Rechtspfleger beim Gericht mach ich heute.. die haben nur für Notfälle auf .. hoffe die lassen mich durch!! Man, man, so ein Stress wieder! -
Meine Schwester ist mit meinen Mädels letzten Dienstag nach Spanien geflogen und hatte nur die Reisepässe. Letztes Jahr waren sie schon zusammen eine Woche weg und ich hatte ihr eine beglaubigte Vollmacht und aktuelle Negativbescheinigungen (ich hab alleiniges Sorgerecht) mitgegeben, aber danach hat kein Hahn gekräht, weshalb wir uns den Aufwand dieses Jahr geschenkt haben.
Edit, mit so einem Ex würde ich es aber nicht wagen, hoffe Du kommst weiter :daumen
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Für den Urlaub braucht man nicht zwingend die Einverständniserklärung des UET. Tunesien und Ägypten scheiden auch nicht als Reiseziel aus. Die Ein- und Ausreisebestimmungen sehen eine entsprechende Vollmacht des anderen Elternteils nur vor, wenn der Vater die entsprechende Nationalität hat (der Nachname des Kindes muss hier einen Verdacht begründen).
Ausweis und Geburtsurkunde (falls Kind anderen Nachnamen hat) und Reiseunterlagen reichen hier normalerweise aus. Es ist nur ratsam, rechtzeitig am Flughafen zu sein, um evtl. auftretende Missverständnisse klären zu können. Teile, wenn du Sicherheit haben möchtest, dem Vater und dem Jugendamt das Reiseziel und den Reisezeitraum mit und nehme auch eine Kopie dieses Schreibens mit. Selbst im Extremsten Fall wird mit diesen Unterlagen dir kein Beamter die Ausreise verweigern können.
Der Extremfall kann nur eintreten, wenn der Verdacht aufkommt, daß du dich ins Ausland absetzen möchtest. Du kannst aber so beweisen, daß Jugendamt und Kindsvater informiert sind, du kannst alle Reisedokumente vorlegen. Sie können dann beim Jugendamt nachfragen, beim Kindsvater nachfragen und haben alle Reisedokumente vorliegen. Damit wird sich der Verdacht des Kindesentzuges niemals verfestigen lassen, und man wird nichts in der Hand haben, was gegen die Ausreise sprechen könnte.
Aber wie gesagt, das wäre der Extremfall, wenn man einen 10000%igen BP-Beamten hat. Dieser Fall ist sehr unwahrscheinlich.
Wo eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig ist, ist nur bei einreisen in bestimmte Länder, wie z.B. den USA. Hier ist dieses Dokument teil der Einreisebestimmungen. Oder gehört zu den Ausreisebestimmungen, wie z.B. Tunesien, wenn der KV Tunesier ist. Für die Ausreise ist dieses Dokument (Vollmacht) nicht vorgeschrieben.
Notwendig bei der Ausreise ist dieses, wenn das Kind nicht das leibliche Kind ist. Das trifft hier ja nicht zu.
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Ich war mit meinen Kids dieses Jahr auf Kreta. Außer die Reisepässe, brauchten wir nichts.
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Das Einverständnis sollte für eine Türkeireise vorliegen. Es ist kein EU-Ausland. in vergleichbaren Fällen wurde hier im OLG-Bereich entschieden, dass ein Türkeiurlaub nicht notwendig zum Wohle des kindes sei, sondern man auch in Deutschland und im Schengenausland urlauben könne.
Es gibt auch gegenteilige Urteile. Das zeigt aber, dass es auf die inhaltliche Argumentation ankommt.Wenn er nicht einwilligt, müsstest du einen Eilentscheid herbeiführen oder aber "auf Glück" die Sache probieren. Bei Charterreisen - klassisch für die Türkei - wird die Gretchenfrage selten gestellt. Da ist ja auch die angeblich große Gefahr, abhauen mit den Kids, unwahrscheinlich.
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Ich bin im April in die USA geflogen mit Kind und Freund. Vollmacht vom Ex in der Tasche (simpler Zweizeiler ala hiermit erlaube ich xY, Vater von Xz, der Mutter qv mit unserem gemeinsamen Kind in die USA zu verreisen.), Unterschrift ud Kopie von perso war dabei.
Kind hat einen anderen Nachnamen, Kommentar bei der Ausreise in Frankfurt, ein hübscher Name! In Amerika angekommen wurde ih gefragt warum Kind einen anderen Namen als ich und der Mann an meiner Seite haben, Antwort: hat nen anderen Vater. Und wieder in Deutschland wurde zur Einreise nach der Geburtsurkunde gefragt. Die lag aber blöderweise im Handgepäck das wir beim Eintritt ins Flugzeug abgeben mussten, weil der Flug zu voll war. Kurz geseufzt und durchgewunken.
Ich würde also sagen mehr braucht's nicht als die Geburtsurkunde und die Pässe. Ich bezweifle das du groß was beglaubigen musst, ein Zweizeiler würde reichen. Amerika guckt eigentlich schon sehr wer da einreist. -
Da ist ja auch die angeblich große Gefahr, abhauen mit den Kids, unwahrscheinlich.
... so TS ihre Wurzel nicht gerade ausgerechnet in diesem Land hat :strahlenIch bin bisher immer nur mit Ausweis weggeflogen - nach Vollmachten hat noch nie irgendwer gefragt. Allerdings waren wir auch immer nur innerhalb der EU unterwegs.
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Ich würde also sagen mehr braucht's nicht als die Geburtsurkunde und die Pässe. Ich bezweifle das du groß was beglaubigen musst, ein Zweizeiler würde reichen. Amerika guckt eigentlich schon sehr wer da einreist.Es hat da leider jedes Land seine ganz speziellen offiziellen Vorschriften für Ein- und Ausreise. Die findet man am einfachsten über die Homepage des Auswärtigen Amtes, dann Einreisebedingungen des jeweiligen Landes aufrufen. Dann muss man sich meist, da Spezialfrage, auf deren Homepage durchklicken.
Es gibt da ganz obskure Dinge. Nach Brasilien zb kommt man problemlos mit Kind rein, aber nicht mehr raus. Die haben ganz strikte Gesetzesvorgaben bei der Ausreise, weil eine Zeit lang Westeuropäer auf düsterem Wege Kinder adoptiert haben. In Brasilien stranden nicht selten Familien, erst recht AEs und müssen zeit- und kostenaufwändig über die Botschaft.
Losgelöst davon ist immer die Ausreise in Deutschland. Der BGS-Beamte kann! bei Verdacht - und das ist ein dehnbarer Begriff - einen Nachweis verlangen. Ob das alles rechtens ist usw., kann man dann wunderbar klären, während man auf den nächsten Flieger wartet. Das ist das Problem ...
So sehr man sich ärgert, umgekehrt will man ja auch nicht, dass der Expartner während eines Umgangs mit dem Kind irgendwohin flüchtet - und der Grenzer hinterher sagt: Na, der hat aber so überzeugend gelächelt und den Personalausweis gehabt und eine Kopie der Geburtsurkunde ... -
So. Nun war ich bei Gericht und habe mit deren Hilfe ein Schreiben mit originalunterschrift vom KV, auf dem er der Reise zustimmt. Ausserdem hat die Rechtspflegerin mit ihm telefoniert.
Ich habe auch den gültigen Pass fürs Kind. Mehr hab ich nicht und die Dame beim Familiengericht sagte, dass muss reichen..ihr wort in Gottes Ohr, ich geh mal buchen!