Ausbildungsvergütung vs ( Kindes)Unterhalt

  • Das heißt im Klartext.... der Azubi kann sich von dem Geld die Monatskarte kaufen und dann noch 90,- € abziehen (oder sind die Fahrtkosten in den 90,- € drin?) und der Rest ist abzugeben.... die Hälfte für den Barunterhalt und die andere Hälfte, weil entsprechend der Unterhalt des UET gekürzt wird. Oder?


    die 90,00 Euro sind komplett so --> Pauschalabzug für Bücher, Fahrkarte etc.
    heißt also, dass die Fahrkarte in den 90 Euro drin sind

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Sorry, aber das ist ja der Hammer!


    Da bleibt ja für den Azubi null übrig....


    Wenn ich jetzt München nehme, dann gehen schon ca. 40,- € für die Monatskarte weg, dann noch Bücher und Handy und das war`s.
    Dann hat der Azubi noch kein Mittagessen in der Arbeit und nichts! Geschweige denn irgendwas in der Freizeit wie Kino etc.....

  • Mal langsam
    Gehen wir davon aus , der Azubi bekommt 450 netto
    Davon 90 runter sind 360
    Die Hälfte sind 190€
    Soviel weniger wird dann als Unterhalt kommen , wenn der UET es abzieht von seinem zu zählenden Unterhalt.
    Gibt der Azubi deshalb was ab ( denken wir mal an vielleicht 150 € was nicht sehr viel ist für komplette Kost und Logis ;-) )
    dann bleiben ihm doch 360 - 150 = 210 €
    Und die 90 hat er auch noch um Fahrkarte und anderes für Schule.
    Ist doch noch was oder? 8-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • Jein...


    Aus Sicht des Azubis paßt die Rechung, so wie Du sie aufstellt.


    Der UET profitiert auch, denn der Unterhalt reduziert sich durch das Ausbildungsgehalt.


    Aber der BET zahlt drauf, denn er bekommt mtl. 40,- € weniger (Differenz zwischen 190,- € weniger UH und 150,- € für Kost und Logi) und spart sich als zweiter Elternteil NICHTS durch die Tatsache, dass Kind jetzt eine Ausbildung macht.


    Kann das sein??? Ist das gerecht???


    Oder hab ich einen Denkfehler?


    Wenn, dann müssen doch beide Elternteile gleichermaßen profitieren und sowohl vom Barunterhalt auch vom Naturalunterhalt der halbe Ausbildungslohn gegengerechnet werden. Und dann bleibt dem Azubi wirklich nur die 90,- €.


    Wenn man es durchzieht....

  • juwi
    Oh peinlich :rotwerd
    Kopfrechnen- Note 6 - setzen AH
    Danke fürs nachrechnen... :pfeif


    Anmida
    Wenn der Azubi dann eben 180 € ( siehe juwi) dem BET abgibt ist das gleiche dort in der Kasse wie vor Ausbildung.
    Aber Azubi hat dann 30 € weniger ( hoffentlich diesmal richtig kopfgerechnet- juwi Hilfe ;-) )


    Ich glaub ich geh jetzt schlafen , Gehirn ist schon auf Sparmodus... :sleep

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • @ AlwaysHope:


    Mal unabhängig von dem Rechenfehler.... darum geht es mir ja nicht....


    Nach dem, was Du jetzt schreibst, "ist das gleiche beim BET in der Kasse wie vor der Ausbildung".... ok, da stimme ich zu.


    Nur der Unterschied für mich ist, dass UET durch die Ausbildung profitiert und weniger Unterhalt zahlen muss, weil ja der Jugendliche den entsprechenden Betrag abgeben muss.


    Aber was ist mit BET??? Da ist "das gleiche in der Kasse". Und jetzt? Ist das gerecht?


    Ist es jetzt deutlicher, worum es mir geht?


    Bitte auch nicht wieder falsch verstehen. Ich möchte mein Kind nicht hergeben, nicht abzocken, nicht auf die Straße setzen.....
    Aber es kann doch nicht sein, dass sich der Barunterhalt reduziert oder sich am Naturalunterhalt nichts ändert oder im Endergebnis für den Azubi außer den 90,- € NICHTS übrig bleibt, wenn man es streng umsetzt....

  • Ganz kurz vorm Büro..
    Anmida
    Ich verstehe schon was du meinst- und ja es ist schon irgendwo nicht ganz gerecht
    Aber im Familienrecht überall auf Gerechtigkeit zu hoffen habe ich aufgegeben....

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Hallo,



    habe da auch mal eine Frage, ist doch alles etwas verwirrend. :crazy



    Meiner wird jetzt auch eine Lehre anfangen 17 Jahre alt. Ca. 565.-brutto, 451.-netto. Vater ist alleine Barunterhaltspflichtig.



    Wie wird das dann gerechnet?


    Kann mein Ex auch noch die 93.-Kindergeld abziehen? und ab 18 Jahre dann nicht mehr?



    Danke Silvie :winken: