Hortkosten / Ferienbetreuung

  • Mich würde mal interessieren was für eine Ferienregelung ihr mit dem jeweiligen Umgangselternteil getroffen habt.


    Unser Kv nimmt den Kurzen eigentlich nur 1 Woche im Sommer und 1 Woche im Winter. Mehr nicht. Mehr hat er auch kein Interesse.
    Ich möchte jetzt aber den anteiligen Hortbetrag plus extra Ferienbetreuung (Hort rechnet hier extra ab) von ihm einfordern oder ihm den Gegenvorschlag machen, dass er sich ab sofort hälftig an den Ferien beteiligt, damit dann auch kein Extra-Ferien-Hortgeld ansteht für ihn.

  • ich weiß leider nicht wie das allgemein so gehandhabt wird, wir haben noch keine feste urlaubsreglung. bei uns läuft es so das der KV die kinder genauso oft bzw. selten ( :rolleyes2: ) sieht wie außerhalb der ferien (betreuungsmäßig entstehen mir keine mehrkosten).

    Stell dir vor, du wärst verzaubert.

    How to be an Artist-SARK

  • Hallo Gewitterhexe,


    bei uns das eher umgekehrt. Die Tochter meines Mannes ist genau die hälftigen Ferien bei uns. Die zweite Hälfte der Ferien geht sie zur Tagesmutter, obwohl sie auch länger bei uns bleiben möchte und von uns aus auc h könnte.
    Aber hier ist es eben so, nur genau die halben Ferien und leider keinen Tag mehr.......aufgrund der großen Entfernung sind es sowieso NUR die Ferien, aber mehr erlaubt Mama leider nicht.


    LG Anni

  • Es gab Urteile in denen der Kindergartenbeitrag Sonderbedarf war und nicht vom Unterhalt abgedckt wurde.
    Das galt irriger Weise aber nur, wenn das Kind die Einrichtung aus pädagogischen Gründen nutzte.


    Bei Ferienbetreuung ist es ja nicht aus pädagogischen Gründen sondern damit der BET arbeiten gehen kann.
    Aber ein neues Grundsatzurteil hier würde sicher vielen helfen.

  • Unsere Ferienregelung - ich zahle wie immer jeden Monat 269 Euro.


    1. Woche - Kind beim Papa (spart 66 Euro Feriengebühr, die extra zu zahlen wären)
    2. Woche - Oma kommt (spart 66 Euro Feriengebühr, die extra zu zahlen wären)
    3. und 4. Woche Hort hat zu (kostet nix extra)
    5. und 6. Woche Hortbetreuung kostet pro Woche 66 Euro = 132 Euro extra


    Ich wollte nicht zwei Monate 269 Euro plus je 132 = gute 400 Euro zahlen.


    So geht das Kind ist ersten 4 Wochen gar nicht (zuhause/Papa/Schließwochen) und ich zahle dafür nur 269 Euro
    für die letzten zwei Wochen Hort mit Betreuung dann 400 Euro :schwitz:schwitz:schwitz:schwitz:bet:bet:bet:radab:radab:radab


    P.S. das ist hier der Allgemeintarif (nix Einkommensabhängig) - Zuschüsse gibts beim Jugendamt wenn man unter dem Existenzminimum rutscht :ohnmacht:


    Kostenbeteiligung vom anderen ET = 0,0% - aber immerhin 7 Werktage Betreuung (hoffe ich)

  • Also mir hat die Frau vom Jugendamt heute gesagt, dass es eine freiwillige Leistung des KV wäre wenn er Hortkosten anteilig übernehmen würde, zwingen könnte man ihn dazu nicht. Das wäre nur bei den Kindergartenkosten (wegen pädagogischen Hintergrund) so, bei der Betreuung wegen Berufstätigkeit würden die fleißigen Mütter "allein gelassen". So ihre Worte. Ich lese mir das obige Urteil aber auch nochmal durch. Evtl. ist sie nicht auf dem neusten Stand?


    Sie meinte halt ich soll es erstmal über den Unterhaltszuschuss versuchen, wenn ich da über der Einkommensgrenze wäre würde sie den Vater trotzdem mal anschreiben.


    Seit dem kurzen Gespräch heute mit dem Vater habe ich vollends die Hoffnung aufgegeben, dass er sich für die Ferienbetreuung seines Sohnes interessiert. Er hat seit Monaten schon seinen Sommerurlaub fest aber weiß immer noch nicht, wann er den Kurzen holen "kann". Sagen wir eher "möchte"?!

  • Hab mir das Urteil grade mal durchgelesen. Da geht es um Kindergartenkosten die u.a aus erzieherischen Gründen entstehen und aus Berufstätigkeit. Vorrangig aber die Erziehungsgründe. Und wie gesagt... Kindergartenkosten.
    Wo steht da was mit Hortkosten? Und hat es hier schonmal jemand durchbekommen, dass der Vater Hortkosten mitzahlt?

  • Ok, danke Juwi.


    Aber welchen Weg gehe ich jetzt?
    Beistandschaft nochal drauf hinweisen und hoffen sie wachen auf und schreiben den Vater an (kann das alles über die Beistandschaft laufen??) oder ich beantrage Hortbezuschussung und lasse den Vater komplett aussen vor? Dann reibt der sich aber wieder die Hände, weil er ja nichts machen muss außer den Kleinen alle 2 Wochen zu holen (wenn es ihm passt) und mich weiter zu beschimpfen als schlechte Mutter, die viel zu viel Unterhalt bekommt. Schon klar... die Hälfte des Unterhalts geht schon für den Hort drauf.
    Alleine deswegen wäre ein Schuß vor den Bug mal wieder angebracht bei ihm aber nuja.... setze ich mein Recht durch oder habe ich lieber weiterhin zum größten Teil meine Ruhe? Nur... Vater Staat ist nicht Vater meines Kindes...

  • Ich würde die Hortbezuschussung beantragen und den Vater dann ggfs. an den restlichen Kosten beteiligen.


    Das könntest du auch erstmal alleine machen, oder die Beistandschaft drum bitten.
    Eigentlich ist es ihr Job...

  • So, habe heute eine letzte Mail von meiner Beraterin bekommen. Letzte Mail deshalb weil es wohl wirklich so ist, dass man den anderen Elternteil bei Hortkosten nicht zwingen kann, mitzuzahlen. Aber lest selbst:


    "In den Süddeutschen Leitlinien und dem BGB-Urteil vom 26.11.2008 ist der Kindergartenbetrag bzw. dem


    Kindergarten vergleichbare Einrichtungen (Kindertagesstätten) eindeutig als Mehrbedarf festgelegt.


    Der Vater hat sich an diesen Kosten –die Kosten für Mittagessen/Verpflegung


    ausgenommen- anteilig zu beteiligen.



    Aus einem Themengutachten des Deutschen Institutes für Jugend- und Familienrecht


    teile ich Ihnen folgende Rechtsprechung mit:



    Erst recht scheidet eine Beteiligungspflicht aus, wenn die Maßnahme nicht in erster


    Linie dem Kind dienen soll, sondern den Interessen des anderen Elternteils. So hat das


    OLG Naumburg (NJW 2012, 623) entschieden:


    „Kein Mehrbedarf sind (anders als Kindertagesstättenkosten; vgl. hierzu


    BGH FamRZ 2009, 962) hingegen Schulhortkosten, soweit deren Aufwen-


    dung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit


    zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1353; OLG Brandenburg,


    Beschl. v. 18.01.2011 - 10 UF 47/10 - zitiert nach „juris"; Klinkhammer in:


    Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7.


    Aufl., § 2 Rn 317; NK-BGB/Kath-Zurhorst, 2. Aufl., § 1610 Rn 22).“



    Dass der Vater sein Umgangsrecht nicht nutzt und Ihnen für die Ferienzeit


    zusätzlichen Kosten für die Betreuung von .... entstehen ist ärgerlich.


    Leider mangelt es an rechtlicher Grundlage ihn zur Beteiligung an diesen Zusatzkosten


    heranzuziehen."



    Somit wäre wohl alles gesagt. Dass der Vater freiwillig noch was dazu gibt... pff.... eher trägt er Frauenkleidung und nennt sich Emma.


    Ich werde Hortzuschuss beantragen und weiterhin alles alleine wuppen.


    Verdammt ärgerlich ist eine solche Rechtsprechung aber wirklich. Es ist nicht im Interesse des Kindes wenn die Mutter arbeiten geht? Wohl aber, wenn die Mutter faul zu Hause hockt und Harz IV beantragt oder wie? Man, man, man.... :kopf