Steuerrückzahlung auf Einkommen rechnen?

  • Kann mir jemand sagen, ob die Rückzahlung aus der Steuerklärung mit auf das Einkommen des Papas angerechnet wird bei der Berechnung des Unterhaltes fürs Kind?


    Der Papa hat einen einfachen Arbeitsweg von 40 Kilometer und möchte gern deswegen sein Nettoeinkommen mindern.


    Im Moment zahlt er fürs Pubikind den Mindestunterhalt laut DT und möchte den nun drastisch reduzieren. :hae:

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Ja, Steuererstattung, Ausbezahlte Überstunden, Einkünfte aus Miete oder Kaptialanlagen gehören dazu - ich würde da einen Profi dranlassen ggfls. anhand der letzten Steuererklärung berechnen lassen
    Kilometer kann er natürlich angeben - allerdings wird er ein Mangelfall wenn er unter die Stufe 1 der DDT fällt - da muss er ggfls. nen Minijob annehmen - zusätzlich

  • Mir ist es so bekannt, dass eine Steuererstattung mit auf das Jahreseinkommen hinzugezählt und bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.
    Unterhaltsrelevant ist das bereinigte Netto, also nach Abzug von Werbungskosten, Steuernachzahlungen oder -erstattungen an das/vom Finanzamt...
    Der KV wird da evtl. mehr als 5% nachweisen können, wenn er so viel Fahrstrecke zur Arbeit hat. Aber trotzdem wird das keine 'drastische' Unterhaltskürzung zur Folge haben, vermute ich mal. Müsste man halt durchrechnen.

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    keks3


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    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Er kann sich einen Freibetrag eintragen lassen. Dann bekommt er sofort mehr netto ausbezahlt.
    Von diesem (theoretisch) erhöhten netto kann man dann die berufsbedingten Aufwendungen abziehen.


    Die 5 % sind auch nur ein Anhaltswert, ich bezahle hier für Monatskarte schon erheblich mehr. In den Leitlinien des hier zuständigen OLG kann man lesen, dass unverhältnismäßig hohe berufsbedingte Aufwendungen nicht so ohne weiteres akzeptiert werden müssen.sein,


    Das wird wohl der Knackpunkt sein, und dann kann es so sein,wie Lena 1977 geschrieben hat :-)


    LG

  • Hallo,


    also wegen hohen Fahrtkosten UNTER den Mindestunterhalt zu rutschen ist eigentlich nur in Ausnahmefällen möglich.


    Lt Rechtsprechung wird folgendes vorher gefordert :
    Entweder nur Anerkenntnis Kosten Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel
    Oder
    Wenn der Anfahrtsweg zu lang ( bei 40 km einfach durchaus möglich) näher zum Arbeitsplatz ziehen usw.


    Auch kann ja die Hinzurechnung der Steuererstattung ( ein Muss!) ihn wieder leistungsfähig für den Mindestunterhalt machen.
    Sooo einfach wie er das denkt dürfte es nicht werden.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Es gilt allerdings das Jahr des Zuflusses. Man kann also schon im ersten Jahr einen deutlichen Vorteil ziehen. Im nächsten Jahr sieht das dann anders aus - wenn dann neu gerechnet würde ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Helft mir mal, das zu verstehen.
    Folgende Zahlen stehen zwischenzeitlich zur Verfügung:


    1697 € mtl. Durchschnittseinkommen
    minus 150 € berufsbedingte Aufwendungen
    minus 60 € anrechenbare Verpflichtungen
    = 1487 € anrechenbares Einkommen


    487 € Verteilungsmasse
    minus 92 € hälftig Kindergeld
    = 395 € Unterhalt ?



    Wieviel Unterhalt würden unserer knapp 15 jährigen Tochter zustehen? Docht nicht alles, was über 1000 € Selbstbehalt liegt?


    :hae:

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Schau mal in die DüTa hier im Leitfaden. Ich glaube, es sind 334,- bzw. 356,- Euro. Ich habe nicht im Kopf, wo der Sprung ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,
    wenn tatsächlich die 150€ für Arbeitsmittel und die 60 € Belastungen unstrittig sind, dann sind mtl. bei bereinigtem Einkommen von 1487 € laut Düsseldorfer Tabelle , 1. Einkommensstufe, 334€ zu zahlen.
    ( 426 €-92 halbes Kindergeld)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Schau mal in die DüTa hier im Leitfaden. Ich glaube, es sind 334,- bzw. 356,- Euro.


    Hi,
    wenn tatsächlich die 150€ für Arbeitsmittel und die 60 € Belastungen unstrittig sind, dann sind mtl. bei bereinigtem Einkommen von 1487 € laut Düsseldorfer Tabelle , 1. Einkommensstufe, 334€ zu zahlen.
    ( 426 €-92 halbes Kindergeld)


    Ich komm auch auf 356 €. Zumal die DT auf 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist.
    Von welcher Seite meinst du UNSTRITTIG? Von meiner (KM) oder Vaters Seite?


    Ich muss davon ausgehen, dass der Papa weit mehr Euro von der Steuererklärung zurück erhält, wie er es hier glauben lässt. Die tatsächlichen Unterlagen mag er nicht vorlegen.

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Summer ()

  • BIS 1500 € = 1. Stufe
    356 € ist AB 1500 €
    Und unstrittig zwischen Euch! Das die 150 € auch richtig sind


    Und eine Stufe höher bei einem Kind ist ein KANN ( kein MUSS) und in 1. auf die 2. Stufe nicht immer automatisch.
    Da muss man besonders schauen auch mit Bedarfskontrollbetrag.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Ergebnis :


    POSITIV : Papa zahlt freiwillig 334 €
    NEGATIV : erst, nachdem er wieder mit seinem Anwalt geredet hat
    NEGATIV : Er legt die Steuererklärung nicht vor
    NEGATIV : Er lässt trotz wiederholter Bitte wieder keine Urkunde erstellen
    POSITIV : Kind bekommt Unterhalt


    Ich denke, er verschweigt wesentliche Details, aber da schau ich auf Punkt 1 und 5, freu mich und gut ist!


    :thanks: @all für eure Anregungen!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen


  • Hallo Summer,


    Die Differenz zur nächsten Einkommensstufe sind 22 Euro, von daher würde ich auch nicht mehr Energie verschwenden.
    Selbst wenn er etwas verschweigt, rutscht er dann auch gleich in die nächste EK-Stufe? Das kannst Du am besten einschätzen. Und nur Du entscheidest, ob es Dir Wert ist da nachzubohren. Er ist schon verpflichtet den Steuerbescheid vorzulegen...
    Aber:

    Zitat

    aber da schau ich auf Punkt 1 und 5, freu mich und gut ist!

    ist eine gesunde und nervenschonende Einstellung!


    LG Lotta, die noch nie Einkommensbelege vom KV verlangt hat, er zahlt KU und gut!

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Genau Lotta und @FrauRausteiger...Nerven schonen und den Sommer genießen :Flowers


    Nur Lotta, sehr oft sind 22 € pro Monat mehr in der Geldbörse viel ;)
    Einschätzen kann ich ohne Nachweise (Steuerbescheid) gar nichts.Ich habe auch nichts gefordert, sondern das Jugendamt,
    allerdings setzen die sich auch nicht gerade konsequent durch und bleiben auch nicht am Ball.


    Wie gesagt, ich geh mal "SUMMERN" :sonne

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • @ Summer, so sehe ich es auch letztlich


    spart emens Nerven
    und (bei mir Anwaltkosten)















    edit...eine Steuerrückerstattung ist natürlich anzugeben
    wenn er es nicht offenlegt, hat er wohl Gründe
    vlt die Befürchtung 1 oder 2 Stufen höher zu kommen
    aber das sind nur Vermutungen....