So habe ich mir das nicht vorgestellt

  • aber was bitte ist so schlimm daran, ein Kind durch eine Tagesmutter oder eine Krippe betreuen zu lassen?

    Nichts, außer dass es nicht notwenidg wäre, da ja ein Elternteil zur Betreuung zur Verfügung steht.

  • dass die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerecht wesentliche Entscheidungen versucht ohne eine Absprache mit dir zu treffen.


    Sorry, aber woher wollt ihr denn wissen, dass die Mutter diese Entscheidung ohne Absprache getroffen hat?
    Normalerweise bekommt man einen Betreuungsplatz nicht von heute auf morgen, sondern muss sein Kind schon mindestens 1/2 Jahr, wenn nicht länger, vorher
    anmelden. Und die meisten Kitas oder Tagesmütter lassen sich beide Unterschriften (also Vater und Mutter) geben oder zumindest die Negativbescheinigung vorlegen.


    Da die beiden deiner Rechnung nach noch kein 1/2 Jahr getrennt sind, liegt doch die Vermutung nahe, dass beide gemeinsam beschlossen haben, dass das Kind
    fremdbetreut wird und die Eltern arbeiten.


    Nur scheint es sich der TS in Folge der Trennung, seiner Arbeitslosigkeit etc. anders überlegt zu haben.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Frascita, das habe ich dem Eingangsposting entnommen. Dort steht, dass die Mutter diese Entscheidung getroffen hat.


    Nicht zu finden ist jedoch in den Ausführungen, dass der Threadstarter dem ursprünglich zugestimmt hätte und jetzt eine andere Entscheidung erfolgt sei.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da würde mich dann mal interessieren, wie die Mutter das geschafft hat.
    Ich musste bisher sowohl bei Krippenanmeldung, Kindergartenanmeldung, Sparbuch fürs Kind, Umzug, Kinderpass, Impfberatung,...
    echt bei jeder popeligen Angelegenheit die Negativbescheinigung vorlegen.

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  • Mir erschliesst sich momentan nicht, weshalb Du bei Deiner Qualifikation nicht wieder arbeitest,
    in welcher Form auch immer TZ oder VZ


    Ebenso finde ich es persönlich gut, wenn die Frau auch wieder arbeiten geht
    sicher sollte eine gute Lösung der Betreuung gefunden werden - zum Wohle des Kindes


    Ihr solltet beide EURE Zukunft im Auge haben und die EURER Tochter.
    Insofern sind gemeinsame Gespräche, Absprachen zwingend notwendig.

  • dass der Threadstarter dem ursprünglich zugestimmt hätte und jetzt eine andere Entscheidung erfolgt sei.


    Naja- wenn sie beide längeren oder geteilten Erziehungsurlaub gewollt hätten, wäre dies ja direkt nach der Geburt so für beide beantragt worden-
    hier kam dann erst die Trennung, und die darauf folgende Arbeitslosigkeit des Vaters während ihres Erziehungsurlaubs hinzu-
    bei mir kommt an, dass er diese eben nicht beenden möchte-
    wir wissen auch nicht, ob die Mutter bei entsprechenden BU auch lieber zu Hause bleiben würde-
    aber die Arbeitslosigkeit kann, darf und wird nicht dazu führen, dass er das ABR erhält-
    ich bin auf jeden Fall dafür, daß sie sich einigen...- und hab oben schon geschrieben, was ich persönlich für eine gute Alternative für alle drei halte-

    Ich musste bisher s...bei jeder popeligen Angelegenheit die Negativbescheinigung vorlegen.


    ich bin AE seit 15 Jahren, und brauchte so was noch nie (würde ich ja auch gar nicht bekommen :brille )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • ich bin AE seit 15 Jahren, und brauchte so was noch nie (würde ich ja auch gar nicht bekommen :brille )


    Mag damit zusammenhängen, dass vor 15 Jahren die rechtliche und gesellschaftliche Situation noch eine andere war und deine Kinder mittlerweile so alt sind, dass sie fast schon selbst
    alle Unterschriften leisten können ;-)


    Aber das führt jetzt ins OT. Sorry!

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    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()


  • aber die Arbeitslosigkeit kann, darf und wird nicht dazu führen, dass er das ABR erhält-


    Nein. Arbeitslosigkeit ist kein Kriterium für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kriterium ist aber ganz deutlich die Betreuungsmöglichkeit. Und natürlich haben beide Eltern das Recht, gerade auch nach veränderter Lebenssituation, sich neue und andere Ziele zu setzen.




    Losgelöst jetzt vom Zitat: So wie es grundsätzlich zu akzeptieren ist, wenn eine Mutter zur Betreuung des Kindes die ersten drei oder sechs oder bis zum Auszug des Kindes Zuhause bleibt, so ist das wohl auch grundsätzlich beim Vater zu akzeptieren.


    Ansonsten sagt ja der Vater sehr deutlich, dass er die jetzt entstandene Situation sich so nicht vorgestellt hat, sie also keinesfalls dem entspricht, was einmal abgesprochen war. Und seine Frage lautet, ob und wie er das ändern kann. Das hätte er gern beantwortet. Ich habe nicht den Eindruck, als ob er vorrangig sein Lebenskonzept diskutieren will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Möchte mindestens bis sie in den Kindergarten gehen kann, zuhause bleiben und danach dann nur halbe Tage gehen oder eine 3/4 Stelle um sie gegen Mittag wieder zu holen.


    sorry Volleybap
    ich lese hier, dass dies sein Wunsch ist-
    nicht z.B. der, selber wieder arbeiten zu gehen, damit die Mutter nicht arbeiten muss :brille n


    natürlich kann, und darf man darüber diskutieren, ob man es sich leisten kann, und wer dann die Kinder betreut- da bin ich ganz bei Dir :daumen


    nur hier wird das Argument der "plötzlichen" Arbeitslosigkeit als Hauptargument (für die Betreuung durch ihn) genutzt- und da stellen sich mir (natürlich auf Grund meiner Geschichte) nun mal die Haare auf :bldgt:
    Ich kann aus den Posts nicht erkennen, dass er andere Alternativen auch nur andenkt :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich kann aus den Posts nicht erkennen, dass er andere Alternativen auch nur andenkt :frag


    All die von dir angefragten Dinge muss er ja hier auch nicht offen legen, um seine konkrete Frage beantwortet zu bekommen, die er gestellt hat.


    Wenn wir den Diskussionsstil hier jetzt zuende denken, dann wird die eine Hälfte der Threadstarter künftig jeweils 300 Seiten Lebensbiografie schreiben und die andere - gar nichts mehr fragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Thorsten,


    hätte hier eine KM genau das gleich geschrieben wie Du, dann würden die Antworten deutlich anders ausfallen.


    Es ist hier im Forum, wie auch im deutschen FamilienMütterrecht, noch durchaus verbreitet anzunehmen "Kinder gehören zur Mutter". Der doofe KV (gerne auch als Erzeuger betitelt) soll gefälligst ausreichend Unterhalt zahlen (Minimum Sufe 10 DD) und ansonsten die Klappe halten.


    Meine Situation war damals ähnlich wie Deine. Meine (H)ex(e) war der Meinung sich in fremden Betten umschauen zu müssen und wärend ich noch konfus vor den Scherben meiner Lebensplanung stand, schaffte sie Tatsachen. Mit dem Erfolg, dass ich meine Tochter seit mehr als vier Jahren nicht gesehen habe.


    Mein Rat an Dich. Nimm Deine Tochter so schnell als möglich zu Dir. Wenn ihr GSR habt gibt es (zumindest theoretisch) keinen Automatismus dass Deine Ex die Kleine "behält". Sei nicht so blöd wie ich und zahlreiche andere entsorgte Väter. Wenn die Kinder erstmal einen längeren Zeitraum bei der Mutter sind sinken die Chancen für Dich rapide.
    OB Du das JA mit ins Boot holen solltest kann ich nicht sagen. "Mein" Mütteramt war nicht unbedingt neutral, aber ich habe zumindest hier im Forum gelesen, dass es auch anders sein könnte.
    Dein erster Weg sollte auf jeden Fall zu einem Anwalt führen. Ich kann Dir nur ans Herz legen keine Zeit zu verlieren.


    Alles Gute.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • hätte hier eine KM genau das gleich geschrieben wie Du, dann würden die Antworten deutlich anders ausfallen


    das stimmt definitiv nicht!
    niemand (!) hat in dem ganzen Thread geschrieben, dass das Kind "zur Mutter" gehört, und Väter weniger geeignet sind-
    Mit Phrasen und Vorurteilen wirst Du dem TS nicht weiterhelfen :kopf +
    Im Gegenteil
    Was Du ihm rätst, ist im laufenden Residenzmodell (und der Begründung der Alo in Zusammenhang mit ihrem Erziehungsjahr) verdammt gefährlich für den TS :ohnmacht:


    Genau, (jupp- ich hol jetzt auch mal meine ganz tiefen Vorurteile aus dem Keller) genau wegen solch unüberlegtem, vorschnellen und ausschliesslichem Handeln bekommen Männer eben oft nicht das, was (vielleicht) für alle das Beste wäre :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Mit Phrasen und Vorurteilen wirst Du dem TS nicht weiterhelfen :kopf +


    Keine Vorurteile sondern schmerzhafte Erfahrungen.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Musashi, Mütter sollen arbeiten gehen. Väter kommen nicht darum herum, dasselbe zu tun. Hier zu raten, das Kind aus der gewohnten Situation zu reißen, um selber Arbeit zu vermeiden ist ein mehr als schlechter Rat. Es handelt sich um eine äußerst kurze Ehedauer, ergo wird es keine Rentenpunkte geben, keinen Unterhalt. Ohne jetzt arbeiten zu gehen, ist Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut vorprogrammiert. Die Ex wird nicht für den Vater aufkommen müssen, nach nur sechs Monaten Ehe. Du projizierst hier viel zu sehr Deine Erfahrung auf die des Schreibers. Was Deine Ex gemacht hat, ist einfach hier völlig unerheblich. Und ich habe hier noch nie gelesen, dass einer Mutter geraten würde, den Job sausen zu lassen, um auf Unterhalt zu spekulieren.


    Gruß

  • Natürlich kann er das Kind (in Abstimmung mit der Mutter zu sich nehmen) er kann Elternzeit nehmen, er kann das Kindergeld bekommen, Kindesunterhalt - nur wird er wahrscheinlich mit 400-500 Euro Kindeseinkommen nicht überleben können.
    ALG1 steht ihm nicht mehr zu - da bleiben dann zwei Wege ALG II (Hartz 4) - oder das Kind selbst in die Betreuung zu geben um wieder arbeiten zu können.


    So hat er sich das nicht vorgestellt - ok. Die Mutter hat ein Jahr EZ genommen - was war der Plan für danach ?


    Das die Mutter mit 2 Kindern wieder VZ arbeiten möchte, kann ich verstehen - gerade wenn der andere ET (egal ob männlich oder weiblich) evtl. keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen kann.

  • Ich musste bisher sowohl bei Krippenanmeldung, Kindergartenanmeldung, Sparbuch fürs Kind, Umzug, Kinderpass, Impfberatung,...echt bei jeder popeligen Angelegenheit die Negativbescheinigung vorlegen.


    hm, also ich in über 12 Jahren noch NIE. ist wohl immer verschieden...

    nur hier wird das Argument der "plötzlichen" Arbeitslosigkeit als Hauptargument (für die Betreuung durch ihn) genutzt- und da stellen sich mir (natürlich auf Grund meiner Geschichte) nun mal die Haare auf
    Ich kann aus den Posts nicht erkennen, dass er andere Alternativen auch nur andenkt


    richtig, so seh ich das auch.


    "Mein" Mütteramt war nicht unbedingt neutral, aber ich habe zumindest hier im Forum gelesen, dass es auch anders sein könnte.


    also hier haben wir ein Väteramt...


    Das die Mutter mit 2 Kindern wieder VZ arbeiten möchte, kann ich verstehen - gerade wenn der andere ET (egal ob männlich oder weiblich) evtl. keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen kann.


    genau, von irgendwas muss sie ja leben. Und das nimmt sie selbst in die Hand. :daumen

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • also bei anmeldung Kind Tagesmutter, später Kita oder Schule, wurde zu keiner Zeit gefragt ob Kv eine Unterschrift leisten könnte. Noch wurde darauf bestanden. Wissentlich das ich gemeinsames Sorgerecht mit Kv habe. Gefragt wird nur dann wenn es um die Betreuungszeiten selber geht. Wenn er nicht unterschreibt, was auch hin und wieder vorkommt, dann wird seine Unterschrift übergangen und Kind bekommt die Betreuungszeiten die ich benötige aufgrund von Arbeitszeiten.
    Auch für Impfung wurde noch keine Unterschrift verlangt. Und auch nicht gefragt wie das Sorgerecht geregelt ist.


    In unserer Kommune kann ich ummelden soviel ich möchte, da interessiert ebenfalls keinen das Sorgerecht. Aber witzigerweise müsste ich beim Pass eine Einwillung des Kv vorlegen - egal ob neu beantragt oder verlängert.

  • Wenn ich die Zeiten der bisherigen Ehe und der Trennung richtig addiere, seit ihr derzeit weniger als sechs Monate getrennt. Wenn dies der Fall ist, dann ist die bisherige Lösung, wer Betreuungselternteil ist und wer Umgangselternteil ist, noch nicht verfestigt. Damit gilt die OLG-Regelung noch nicht, dass bei einer Änderung des offiziellen Aufenthalts ein "erheblicher" Vorteil für das kind entstehen muss.


    Du solltest dich wohl erstmal wirklich mit der mutter an einen tisch setzen wenn es dir wirklich um das kind und nicht um irgendwelches geld geht.


    Also wenn ich Volleybaps Ausführungen folge, dann sollte der Themenstarter jetzt keine Zeit mehr ungenutzt verstreichen lassen, sondern tätig werden. Nur solange die Situation noch nicht verfestigt istkann er etwas erreichen - danach ist der Zug abgefahren.


    Ach ja - ich wollte ein einjähriges auch lieber bei einem Elternteil sehen als bei einer TaMu - wenn es möglich ist (Und das scheint es ja zu sein)


    Ist die TaMu eigentlich nachweislich qualifiziert ?
    Hat der Vater den Betreuungsvertrag mit unterschrieben ?

  • Ich kann mich nur zu einem Aspekt diese Threads äußern, aber der ist mir wichtig, damit keine falschen Vorstellungen aufkommen. Immerhin lesen hier auch noch andere mit, die dann eventuell falsche Schlüsse ziehen könnten.


    Kranken, und Rentenversicherungspflichtig sind sie auch meist nicht.....


    Das ist, zumindest was das "meist" betrifft, nicht ganz richtig. Der größte Teil der mir bekannten Kolleginnen ist zumindest rentenversicherungspflichtig. Mit der Krankenversicherung kenne ich mich nicht aus, weil ich die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung nicht kenne.



    Es schadet einem Kind auch nicht mit einem Jahr in die Einrichtung zu gehen, im Gegenteil es ist sehr gut für die Entwicklung des Kindes. Die Unterschiede sind enorm ob ein Kind mit einem Jahr geht oder erst mit 3.


    Das würde ich niemals so als Pauschalaussage stehen lassen können. Enorm sind allerdings die Unterschiede, die die Form der Betreuung bedingt. Da spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass es hier den Rahmen sprengen würde, näher darauf einzugehen.


    Die Mutter ist der betreuende Elternteil und bestimmt die Form der Betreuung. Wenn sie festlegt dass das Kind ab Montag zur Tagesmutter geht, dann ist das ihre Entscheidung. Es ist dabei unerheblich ob es den Vater gefällt oder nicht.


    Auch nicht ganz richtig. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen - zumindest bei mir - beide Elternteile den Betreuungsvertrag unterschreiben.


    Ich finde es wichtig zu wissene, wie ihr beide es in der Ehe und vor Geburt besprochen hattet.


    Dann solltet ihr euch an das halten, was ihr besprochen hattet.


    Das interessiert mich auch. Ich würde mich freuen, wenn der TS sich dazu äußern könnte...



    Eine TaMu hat entweder selber Kinder, dann ist das Kind, was sie betreut ein zuverdienst, oder sie betreut mehrere Kinder. Dann hat man einen schönen Stundenlohn, selbst wenn man pro Kind nur 4 Euro/Stunde kriegt (Bei 5 Kindern ist man dann schon bei 20€/ Stunde).


    Oh ja, fünf Kinder mal vier Euro ergeben zweifelsohne 20 Euro pro Stunde. Nur, dass davon noch die Betriebsausgaben abgeben. Mit der vom Finanzamt (ich glaube, es war 2009!) festgesetzten Betriebskostenpauschale komme ich noch auf stolze 10,63 € pro Stunde - brutto. Ein wahrhaft fürstlicher Verdienst! Und dieser auch nur, wenn alle fünf Kinder zur exakt gleichen Zeit betreut werden.



    Also mit 2,50 Euro Netto geht eine Tagesmutter bestimmt nicht nach Hause. Hättest du geschrieben, meine Tagesmutter geht mit 10 Euro nach Hause und betreut dafür 4 Kinder im alter von 0 – 6 Jahre, könnte ich es verstehen!


    Siehe oben. Ich hatte letztes Jahr einen Stundenlohn von 2,82 € brutto pro Kind (nach Abzug der Betriebskostenpauschale). Und da gab es Stunden, wo ich nur ein Kind da hatte und welche, wo fünf Kinder da waren. Den Mittelwert darf sich jeder gern selbst ausrechnen. Ich spar mir das lieber, weil das keinen Spaß machen würde - im Gegensatz zur Arbeit. ;-)

  • Oh ja, fünf Kinder mal vier Euro ergeben zweifelsohne 20 Euro pro Stunde. Nur, dass davon noch die Betriebsausgaben abgeben. Mit der vom Finanzamt (ich glaube, es war 2009!) festgesetzten Betriebskostenpauschale komme ich noch auf stolze 10,63 € pro Stunde - brutto. Ein wahrhaft fürstlicher Verdienst! Und dieser auch nur, wenn alle fünf Kinder zur exakt gleichen Zeit betreut werden.


    Das die 20€ Netto sind hab ich auch nie behauptet. Das ist Umsatz. Davon gehen selbstverständlich die Betriebskosten ab. Aber was man als Selbstständiger auch nicht vergessen sollte, daß bei den Betriebskosten Sachen bei sind, die der normale Arbeitnehmer von seinem Nettolohn bestreiten muss. Deshalb ist auch das Brutto eines Selbstständigen und das Brutto eines Arbeitnehmers nicht direkt vergleichbar. Dieser Fakt wird auch gerne unterschlagen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller