alleiniges Sorgerecht einklagen ?

  • Meine Situation ist Folgende:


    Ich habe Zwillinge, der Vater und ich teilen uns das Sorgerecht. Der Vater lies mich im März mit einer zwangsgeräumten Wohnung sitzen und verschwand. Beim Räumen der Wohnung fielen mir hunderte Briefe in die Hände, die er an den unmöglichsten Stellen versteckte (teilweise sogar Post von mir). Der Schuldenberg ist enorm. Irgendwann tauchte er wieder auf und ich räumte ihm nach einiger Zeit das Recht ein, seine Kinder zu sehen (auch wegen der Minis, die durch die ganze Situation vollkommen durch den Wind waren/sind) Wir setzten auf seinen Wunsch eine Umgangsvereinbarung auf, an die er sich nicht hält. Ich bin im mehrfach entgegen gekommen und lies ihn seine Kinder auch an anderen Tagen sehen. Nun teilte er mir mit, dass er keinen regelmäßigen Umgang pflegen kann, da er ja arbeiten gehen muss. Unterhalt zahlt er jedoch keinen. Muss ich das tolerieren? Habe ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht? Ich möchte ihn keine Entscheidungen treffen lassen, die von Belang sind da er ja nicht mal sein eigenes Leben auf die Reihe bekommt.

  • Das ist kein Grund. Ich musste auch wegen meinem EX Privatinsolvenz anmelden (wegen Schulden die ER gemacht und mir verheimlicht hat), er zahlt keinen Unterhalt und arbeitet schwarz. Hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Du kannst dir, im Gegenteil, ganz schön übel selbst ins Bein schießen, wenn du deswegen das alleinige Sorgerecht beantragen willst (hat mir zumindest damals meine RA gesagt, die meinte, die Richter am Familiengericht reagieren ziemlich allergisch darauf, wenn jemand die Beziehung zu dem Kind auf das Finanzielle beschränkt. Und meine RA hat mich bis jetzt wirklich immer optimal beraten, also glaube ich ihr das einfach mal).


    Edit sagt: Und der Umgang kann auch nicht an Unterhaltszahlungen gekoppelt werden. Auch die Einstellung: "Zahlst du nicht, bekommst du auch keinen Umgang" kann nach hinten losgehen und zu deinen Lasten ausgelegt werden.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

    Einmal editiert, zuletzt von JayCee ()

  • Hallo erstmal,


    also so wie du dir das gerade vorstellst, wird das nicht gehen. Um alleiniges Sorgerecht zu bekommen reicht dieses obdachlos machen bei weitem nicht aus. Da müssen erst wesentlich heftigere Sachen vorfallen und das Kindeswohl massiv gefährdet werden.


    Dann das Umgangsrecht: Das gewährst du ihm nicht, das ist ein Recht der Kinder. Auch hier muss er das Kindeswohl massiv gefährden, damit er es abgesprochen bekommt, und dies kann auch nur ein Gericht und sonst keiner. Für die Kinder wäre das beste eine feste Umgangsregelung. Hierzu empfehle ich dir eine Umgangsvereinbahrung beim Jugendamt zu treffen. Die laden euch dafür zu einem gemeinsamen Elterngespräch dann ein.


    Was du definitiv nicht tolerieren musst ist, daß er keinen Unterhalt bezahlt. Hierfür gibt's erstmal die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen, und dann als 2. Schritt eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Die kümmern sich dann um alles.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Nein, wahrlich nicht. Aber das ist nicht der Maßstab, der an das (gemeinsame) Sorgerecht gelegt wird. Die Kinder sind jetzt bei dir. Jeder deutsche Familienrichter wird dir - im Zweifelsfalle - das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Und damit hast du jetzt bereits alle Entscheidungskompetenz, die wichtig ist, um den Alltag mit den Kids zu bewältigen.


    Statt Sorgerecht ist derzeit eigentlich angebracht, ihn auf Unterhalt zu verpflichten. Und deine eigene finanzielle Verknüpfung - so sie irgendwo noch besteht - zu lösen. damit die von den Folgen dea Chaos möglichst wenig trifft. Die Sorgerechtsbaustelle solltest du nicht aufmachen. Denn du wirst das alleinige Sorgerecht mit den dargestellten Argumenten nicht bekommen. Und dann steht er wie der vermeindliche Sieger da und lacht wahrscheinlich noch über dich ... Geh an die anderen Baustellen. Die sind jetzt für euch existentiell wichtig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Irgendwann tauchte er wieder auf und ich räumte ihm nach einiger Zeit das Recht ein, seine Kinder zu sehen


    Das steht dir nicht zu. Der KV hat per Gesetz ein Umgangsrecht, genauso, wie die Kinder dieses Recht haben.


    Nun teilte er mir mit, dass er keinen regelmäßigen Umgang pflegen kann, da er ja arbeiten gehen muss. Unterhalt zahlt er jedoch keinen. Muss ich das tolerieren?


    Was den Umgang anbelangt, so kannst du ihn nicht zwingen, diesen wahrzunehmen. Bezüglich Unterhalt ist er verpflichtet, diesen zu zahlen, so er denn leistungsfähig ist.


    Habe ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht?


    Nicht mit den angegebenen Gründen.


    Wenn ihr jetzt Obdachlos seid, würde ich an deiner Stelle aufpassen, dass man dir die Kinder nicht wegnimmt. Das JA sieht es verständlicher Weise nicht positiv, wenn du mit den Kids unter einer Brücke schläfst.

  • Selbstverständlich sind wir nicht obdachlos, das waren wir auch nie. Ich habe eine neue Wohnung mit den Kindern.


    Ich stelle das Umgangsrecht auch nicht auf die Zahlung von Unterhalt ab. Er hat eine Privatinsolvenz durch das Finanzamt beantragt bekommen, die wahrscheinlich mangels Masse abgewiesen wird. Von daher werde ich von ihm niemals einen ct sehen.


    Was mich an der ganzen Sache sehr ärgert ist, dass er offensichtlich machen darf, was er will. Die Umgangsvereinbarung wurde mit Hilfe des Jugendamtes abgeschlossen und selbst daran hält er sich nicht. Es kann doch nicht sein, dass ich mich nach ihm richten muss bzw er nach Belieben kommt oder geht. Schließlich dient ein regelmäßiger Umgang dem Wohl der Kinder und dieses Hin und Her kann definitiv nicht gut sein. Zumal ich auch einen Zeitplan habe und den jedes Mal zu verschieben bzw alles umzuwerfen nur weil er keine Zeit hat, darf doch nicht wahr sein.

  • Selbstverständlich sind wir nicht obdachlos, das waren wir auch nie. Ich habe eine neue Wohnung mit den Kindern.


    Warum schreibst du das dann? Naja, jetzt auch egal. Ändert eh nichts daran, dass keine Gründe für ein SR Entzug zu sehen sind.


    Natürlich musst du bezüglich Umgang nicht nach seiner Pfeife tanzen. Ihr habt einen Umgangsbeschluss. Wenn er nicht auftaucht, ist das schade. Es gibt ETs, die brauchen wie damals in der Schule einen festen Plan. Andere ETs wiederum schaffen es, den Umgang flexibel zu gestalten. Was ja durchaus seine Vorteile hat.


  • Mir erschließen sich die Vorteile eines flexiblen Umgangs nicht. Ich habe einen straff geplanten Tag und da kann ich das spontane "Aufschlagen" des Erzeugers nicht gebrauchen.


    An feste Zeiten kann er sich nicht halten. Ergo: er wird seine Kinder nur noch sehr selten sehen. Obwohl es seine Pflicht ist, sich zu kümmern. Genauso, wie ich ihm das Recht einräumen muss, seine Kinder zu sehen. Ob er das wahr nimmt, kann er sich aussuchen. Verdrehte Welt...


  • Noch mal, du kannst ihm keine Rechte einräumen, die er von Gesetz her schon hat.


    Die Vorteile, den Umgang auch flexibel gestalten zu können liegen doch auf der Hand. Stell dir vor, dein straff geplanter Tag fordert von dir, dass du zB länger unterwegs bist oder länger arbeiten musst. Wäre doch schön, wenn der KV damit kein Problem hätte, das Kind später als vereinbart vom Umgang zurück bringt, anstatt auf starre Zeiten zu pochen, oder?


    Mit flexibel meinte ich nicht chaotisch oder so... Ihr seid noch mitten drin im Paar-Krieg und habt beide noch nicht die Elternebene erreicht. Da sind feste Zeiten vermutlich das einzige, was hilft. Aber ihr beide seid halt auch noch ein wenig länger Eltern und bei vielen wendet kehrt dann auch mal Ruhe ein. Das wünsche ich euch. Nur mit deinem Ansatz, ihm jetzt das SR nehmen zu wollen (Grundlos) wird dieser Zustand auch sich warten lassen.


    Dass der KV einfach so bei dir auftaucht, ist natürlich ein No-Go. Aber wenn er aufgrund seiner Arbeit eben ehr schlecht als recht feste Zeiten einhalten kann, wäre es doch sinnvoll, NACH ABSPRACHE die Umgänge flexibel zu gestalten. Beispiel: Er ruft an "Geschäftstermin fällt morgen aus. Bestünde die Möglichkeit, dass ich Junior morgen gegen 1600h für 2 Stündchen abhole?"


    Ich meine, dass eine feste Vereinbarung als Rahmen schon gut ist. So als Art Verlässlichkeit insbesondere fürs Kind. Aber eben nur als Rahmen mit der Option (wenn machbar) flexibel umlegen zu können.

  • Nun teilte er mir mit, dass er keinen regelmäßigen Umgang pflegen kann, da er ja arbeiten gehen muss.


    Kann ja möglich sein. Man muss nicht immer gleich schlecht denken.


    Unterhalt zahlt er jedoch keinen.


    Hat nix mit UG-zu tun.


    Muss ich das tolerieren?


    Versteh nicht was du damit meinst !! Unterhalt hat wie bereits geschrieben nix mit UG zu tun. Und wenn KV keinen regelmäßigen UG pflegen kann wegen der Arbeit, ist das Schade für die Kinder,aber eben sein Problem.


    Habe ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht?


    Was für Gründe ? Ich sehe hier keine.


    Ich möchte ihn keine Entscheidungen treffen lassen, die von Belang sind da er ja nicht mal sein eigenes Leben auf die Reihe bekommt.


    Achso, du weisst er kriegt sein Leben nicht auf die Reihe, so so !! Auch mit dieser Aussage wirst du keine Chance auf ASR haben.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Nochmal zum Unterhalt: Wenn er Vollzeit arbeitet, kann er auch Unterhalt leisten. Die Privatinsolvenz hat damit nichts zu tun. Kindesunterhalt geht vor allen anderen Verpflichtungen bzw. Schulden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky


    Das würde bedeuten, dass es keine Vollzeitstellen gibt, die weniger als 1300 Netto abwerfen. ;)


    Bezüglich Inso und Vorrang von KU hast du natürlich recht.

  • Das würde bedeuten, dass es keine Vollzeitstellen gibt, die weniger als 1300 Netto abwerfen.


    So sehe ich das nicht. Aber die Gerichte sprechen ja mittlerweile eine deutliche Sprache, was die gesteigerte Erwerbsobliegenheit angeht.


    Aber ich denke auch, daß Jobs mit unter 1300€ netto bei Vollzeit doch nicht so häufig sind, wie es hier immer rüberkommt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So sehe ich das nicht. Aber die Gerichte sprechen ja mittlerweile eine deutliche Sprache, was die gesteigerte Erwerbsobliegenheit angeht.


    Aber ich denke auch, daß Jobs mit unter 1300€ netto bei Vollzeit doch nicht so häufig sind, wie es hier immer rüberkommt.


    Nunja, immerhin können ca 25% der unterhaltspflichtigen Väter und ca 75% der unterhaltspflichtigen Mütter nicht den geforderten Unterhalt zahlen. Und bei der Summer oben reden wir ja auch von nur einem Kind. Gilt es zwei oder mehr Kinder den KU zukommen zu lassen, muss die Vollzeitstelle schon entsprechend mehr abwerfen. Und das bei sinkenden Löhnen.

  • Hallo,


    in dem Fall der TS reden wir ja von mindestens 450 Euro Kindesunterhalt.


    Aber wir hatten doch vor kurzen einen Fall, mit zwei Unterhaltsberechtigten Kindern, da wurde ein richtig böses fiktives Einkommen angesetzt! In dem Fall hat dich der TS einen Nebenjob gesucht und kann mittlerweile den vollen Mindestunterhalt bezahlen.


    Wenn man heutzutage als Mann im Niedriglohn Sektor arbeitet, kann man sich kaum den Unterhalt für ein Kind leisten. Von mehreren Kindern und dem Betreuungsunterhalt will ich gar nicht erst reden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hi,
    mal unabhängig davon,ob der KV Unterhalt zahlt oder nicht, wäre es wohl erst einmal notwendig, Teilbereiche der GSR zu beantragen.
    Wenn Du z.b. die Gesundheitssorge einklagen wollen würdest, müsstest Du über einen Zeitraum nachweisen, dass der KV in diesen Bereich den Kindern gegenüber sehr schlampig oder garnicht mitagiert hat.
    Das ASR gibt es auf Andeutungen oder Vermutungen hin, nicht so schnell.

  • Hi,
    mal unabhängig davon,ob der KV Unterhalt zahlt oder nicht, wäre es wohl erst einmal notwendig, Teilbereiche der GSR zu beantragen.


    Warum sollte sie dass tun, oder gab es bisher Probleme bei der Gesundheitsvorsorge?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo liebe TS!


    Nachdem, was du schreibst, kann ich verstehen, dass es dir schwer fällt, dem Vater zu vertrauen bzw. ihm noch die Möglichkeiten zur Mitentscheidung zu belassen.


    Was genau erhoffst du dir vom ASR? Was wäre leichter oder besser für dich?


    Ich finde es gut, dass du dem Vater immer wieder die Möglichkeit gibst, die Kinder zu sehen und wieder eine neue Chance zu geben und nochmal und nochmal und nochmal....


    Ja, wir müssen sehr sehr viel tolerieren, was wir persönlich unmöglich, unsozial, egozentrisch und unmenschlich finden, müssen stark sein, die Zähne zusammen beißen, aber wir tun es für die Kinder, denn - egal wie dämlich , gemein und "unfähig" unser/e Ex sind: sie sind die Väter/Mütter unserer Kinder und daher (manchmal leider)immens wichtig und nicht austausch- oder löschbar.


    So schwer es auch ist: solange irgendwie vertret- und machbar, denke ich, ist es richtig, der/dem Ex dabei zu helfen, die Kinder zu sehen. Solange es den Kindern nicht (tatsächlich oder mit großer Voraussicht) schadet. Wie es uns dabei geht, ist leider zweitrangig.


    Ich finde es gut, wenn du dich weiterhin bemühst, den Umgang zu unterstützen.


    P.S. Ja, im Prinzip haben Umgang und Unterhalt nichts miteinander zu tun, aber in der Praxis dann doch sehr wohl, auch auf richterlicher Seite. Auch wenn die zahlungsunwilligen oder evtl.-fähigen Herren das nicht gern sehen, spüren und hören: Unterhalt zu zahlen ist immer ne gute Voraussetzung für weitere (hoffentlich) positive Vorgehensweisen.