Bafög und Wohngeld für das Kind?

  • So bei mir ist es soweit und ich weiß momentan nicht recht weiter.
    Ich hole men Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nach und darf ab nächstem Semester Bafög beantragen, was ich auch muss da ich vorher aufstockend von ALG 2 gelebt habe.
    Aber nun sitz ich hier und rechne und komm kaum weiter.
    Vom Bafög amt würden mir (laut Rechner) 747€ zustehen, dann Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Macht zusammen gute 1.064€, minus 630€ miete... Und Krankenkasse.
    Verhungern werde ich nicht, aber knapp ist es schon! Ich würde gerne wohngeld für das Kind beantragen, aber ich werde nicht schlau draus was kind überhaupt zusteht? Kann ich irgendwo auch NUR kinds bedarf errechnen? Mir selbst steht ja keines zu zusammen mit Bafög meine ich gelesen zu haben.
    Steht mir überhaupt von irgendwelchen ämtern noch irgendwas zu?
    Fragen über fragen...
    LG

  • Dir steht durch das Kind BaföG und Wohngeld zu.
    Du kannst also beides beantragen.


    Ich habe im Studium Wohngeld, BaföG, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss erhalten. Davon konnten wir gut leben. Allerdings war meine Miete auch günstiger als deine.


    Edit: und die krippenkosten wurden fast ganz übernommen.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • Hallo Frascita, also Wohngeld auch für mich und das Kind zusammen? Das wäre ja fantastisch, würde mir ein großer stein vom Herzen fallen!

  • Ja, da wurde nicht getrennt. Du musst halt den Bescheid vom Bafög und so mit einreichen.
    Normalerweise ist es schon so, dass einem mit Bafög kein Wohngeld zusteht, aber mit kind ist das ein sonderfall.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Für das Kind würdest du doch weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen können und für dich auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende...


    Ein KInderzuschlag ist bereits im BaföG enthalten. Wohngeld war bei mir mehr und weniger Aufwand als ALG II fürs Kind.
    Aber prinzipiell ginge das auch.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Durch das Bafög ist das Jobcenter komplett raus...
    Bei alleinstehenden Personen schließen sich Bafög und Wohngeld aus, durch Kinder die im Haushalt leben ist man aber wohngeldberechtigt.
    Ab und an kommt es noch vor, dass die Sachbearbeiter bei der Wohngeldstelle einen abweisen wollen, weil sie diesen Sachverhalt nicht kennen, du müsstest mit 747€ Bafög aber auf jedenfall noch Anspruch haben.
    Für den Fall, dass du zufällig eine SB erwischt, die da nicht zuhört, wende dich an den Abteilungsleiter, der müsste das auf jedenfall wissen.
    Wenn du dann Wohngeld bekommst, bist du übrigens auch wieder berechtigt das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen, wodurch es unter anderem ermäßigtes Mittagessen in Kindergarten und Schule gibt.


    Ist in deinem Wohnort der Mietspiegel so hoch oder hast du eine teurere/größere Wohnung als dir mit einem Kind zusteht? Da weiß ich nämlich nicht, in wie weit die Wohngeldstelle da was sagen darf.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Die miete in Köln ist leider Exorbitant hoch und ich habe sozusagen voll ausgeschöpft. 1€ mehr ginge nicht.
    Hab mich jetzt mal durch Juwis aussage durchgelesen, ich falle wohl in einen zwischenbereich... So richtig zuständig ist nach dem Bafög keiner für mich.
    Laut Wohngeldrechner, ich weiß ja nicht wie genau der ist, kämen knappe 260€ für die miete hinzu, ich hab aber selbst laut Rechner fast 200€ unbedeckten bedarf zum existenz minimum.
    Jetzt muss ich überlegen wie ich das am geschicktesten mache, oder machen kann.... Wahrscheinlich komm ich um eine beratungsstelle nicht drumherum.

  • Wieso fällst du in einen Zwischenbereich? Du bist wohngeldberechtigt!
    Geh am besten direkt zur Wohngeldstelle und stell den Antrag. Wenn du deine ganzen Unterlagen inkl. Bafögbescheid mitbringst können sie dir sogar vielleicht direkt durchrechnen wieviel dir zusteht.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Durch das Bafög ist das Jobcenter nicht automatisch raus. Das Kind hat Anspruch auf ALG II. Das solltest du auf jeden Fall beantragen, selbst wenn da vll. nicht viel bei rauskommt. Dann wird nämlich durch das Jobcenter auf jeden Fall die Krankenkasse bezahlt, was schon sehr viel Wert ist. Bei uns war es zwischendurch auch so, dass der ALG II Bescheid nur über ein paar Euro war, aber ich war froh überhaupt noch welches für meine Tochter zu bekommen, denn die Krankenkasse hätte ich nicht mehr bezahlen können. Durch das Kind hast du Anspruch auf Wohngeld und kannst das für dich beantragen.
    Kinderzuschlag geht nicht, das funktioniert nicht zusammen mit AlG II.
    Wir haben das mehrere Jahre durch die ersten Monate waren nicht leicht, da die Ämter gerne erstmal rumtricksen und versuchen aus der Nummer rauszukommen, aber da kann ich nur empfehlen am Ball bleiben und nicht locker lassen.

  • mein tipp: wenn ihr bei eurem asta eine sozialberatung habt und die nur halb so gut ist wie unsere - hin da! die dröseln alles mit dir auf und zeigen dir den günstigsten weg auf.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Die Übernahme der Krankenkassenbeiträge ist für mich kein Argument.
    Mit Wohngeld hat man im Normalfall mehr.
    Die Krankenkassenbeiträge für Studenten betragen höchstens 150€.
    Ist die TS unter 30, kostet sie die KK nur knapp 70€.
    Da nur das kind ALG II berechtigt ist, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss aber als Einkommen gerechnet werden,
    kommt bei ALGII wenig rum. Das kann beim Wohngeld schon ganz anders aussehen. Ich habe damals 250€ Wohngeld bekommen.
    Beim Wohngeld ist es nämlich so, dass nur der teil des Bafög angerechnet werden darf, der darlehensfrei (also nicht zurückzuzahlen) ist. Hat mir mein sehr netter und kompetenter wohngeldmensch damals erklärt.
    Und do weit ich informiert bin, schließt Wohngeld ALGII aus und umgekehrt. Oder nicht?

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • noch dazu kommt (ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde), dass der kinderbetreuungszuschlag beim bafög beim wohngeld nicht angerechnet werden darf. macht einen bonus von 113 € ;)


    und ehrlich, ich kenne mädels, die beziehen im studium alg2 - es wäre mir die 10 € mehr im monat nicht wert, den ganzen aufwand zu haben.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Paragraph 27 Abs. 3 SGB 2


    greift vielleicht?


    Das wäre Wohn- und Heizkostenzuschuss.