Änderung Nachname des Kindes - Nochmann nicht KV

  • Hallo zusammen,


    nun werde ich nächstes Jahr geschieden. Die Ladung zum Termin habe ich schon. Nun habe ich jedoch eine Frage zum Namensrecht. Mein Baby wird in den nächsten Tagen zur Welt kommen und mein Nochehemann ist nicht der biologische Vater. Wir haben als Ehenamen damals seinen Doppelnamen gewählt (es ist ein ausländischer Name).


    Nach der Scheidung werde ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ich möchte, dass auch mein Baby meinen Mädchennamen bekommt, denn mit dem Namen meines Nochmannes hat es nun wirklich nichts zu tun. Ich finde leider immer nur etwas zu der Konstellation, dass der Exmann der biologische Vater ist und es dann schwer wird, was ich nachvollziehen kann. Wie ist es aber in meiner Situation? Kennt sich da jemand aus?


    Vielen Dank!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Das Kind bekommt m.W. jetzt automatisch den Ehenamen. Anderes müsstest du verhindern durch die Vaterschaftsanerkennung etc. Nach der Scheidung mit Genehmigung des Ex (bzw. mutmaßlich wenn die Vaterschaft bis dahin rechtlich geklärt ist, des leibl. Vaters) deinen Kindernamen, wenn du auf den selbst auch gehst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, jetzt geht es auf keinen Fall, denn wir sind ja verheiratet und die Vaterschaft läßt sich erst nach der Geburt / Scheidung klären. Es ist dann ja aber eindeutig, dass mein Nochmann nicht der biologische Vater ist und daher auch keinerlei Beziehung zum Namen besteht. Ob der biologische Vater zustimmt, ist rechtlich völlig egal, denn wäre ich nicht verheiratet, würde das Baby auch automatisch meinen Namen bekommen (außer man beantragt etwas anderers).


    Meine Frage ist ja nur, ob mein Baby überhaupt meinen Mädchennamen bekommen kann nach der Scheidung, da dies normalerweise ja nicht einfach so geht. Ich kenne aber nur Fälle, in denen der dann Exmann der leibliche Vater ist.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Meine Frage ist ja nur, ob mein Baby überhaupt meinen Mädchennamen bekommen kann nach der Scheidung,



    Ja, kann es.


    Meine Kleine hatte erst den Nachnamen von meinem Exmann, der nicht ihr Vater ist. 2009 hab ich meinen Mädchennamen wieder angenommen. Meine Kleine war
    da 4 und konnte mit Zustimmung ihres Vaters auch meinen Mädchennamen mit annehmen. Die Zustimmung ihres Vaters brauchten wir, weil wir da schon gemeinsames
    Sorgerecht hatten.

  • nun werde ich nächstes Jahr geschieden. Die Ladung zum Termin habe ich schon.


    Meiner Meinung nach, erhält dein Kind nach der Geburt automatisch euren jetzigen Familiennamen und bleibt auch dabei!


    Dein Kind wird ja im Grunde Ehelich geboren und nach der Scheidung kannst du ja deinen Mädchennamen wieder annehmen, aber was für einen Namen soll das Kind annehmen, wenn es doch Ehelich geboren ist?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • aber was für einen Namen soll das Kind annehmen, wenn es doch Ehelich geboren ist?



    Aber wenn der Ehemann nicht der Vater ist, kann das Kind später auch den Namen der Mutter bekommen. Das nennt sich dann
    Namensgebung.


    Was will das Kind mit einem Nachnamen, mit dem es nichts zu tun hat? ;-)

  • Was will das Kind mit einem Nachnamen, mit dem es nichts zu tun hat? ;-)

    Ja genau das meine ich auch. Wie gesagt, dass es jetzt unseren Ehenamen bekommt, ist ja logisch. Es geht mir um die Zeit nach der Scheidung, wenn ich meinen alten Namen wieder annehme. Wir hatten eine sogenannte "Kurzehe" und ich hätte einfach gern wieder meinen Namen und dann natürlich auch für mein Baby. Dass wir unterschiedliche Namen haben, kommt für mich gar nicht in Frage.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Aber wenn der Ehemann nicht der Vater ist, kann das Kind später auch den Namen der Mutter bekommen. Das nennt sich dann
    Namensgebung.


    Was will das Kind mit einem Nachnamen, mit dem es nichts zu tun hat?


    Wenn die Mutter, der Ehemann und der biologische Vater an einem Strang ziehen, kann man schon vor der Scheidung einiges regeln, aber bis zur Scheidung ist das „Schwebend Rechtsgültig“.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Na ja, das wird leider nicht passieren, da der Nochmann in Westafrika lebt und er jede Mithilfe verweigert (er ist gekränkt und will bis heute keine Trennung), und der Erzeuger in der 5 SSW weggelaufen und keinerlei Kontakt möglich ist. Ich warte brav bis nach der Scheidung. Die Vaterschaftsanfechtung ist aber lediglich mit meinem Exmann durchzuführen, da das Baby in der Ehe entstanden ist. Der Erzeuger ist momentan und auch dann erstmal "egal".


    Da ich nun aber weiß, dass es nicht unmöglich ist, dass wir beide meinen Mädchennamen annehmen nach der Scheidung, bin ich schonmal fröhlich. Es ist sowieso alles ein langer Prozeß, aber wir wurschteln uns durch. :-)

    "Why see the world when you got the beach"

  • Jetzt ist es tatsächlich soweit und ich werde demnächst geschieden. Mittlerweile weiß ich, dass wir eine Ausnahmeregelung erwirken müssen, wenn mein Sohn den Ehenamen ablegen möchte. Da man davon ausgeht, dass der Mann, dessen Namen das Kind trägt, zumindest ein Stiefvater für das Kind ist / war, ist es normalerweise nicht möglich, den Namen abzulegen, es sei denn, das Kindeswohl ist in Gefahr. Bei uns ist es ja nun so, dass die Scheidung schon eingereicht war, bevor das Kind geboren ist und sich der Namensgeber und das Kind überhaupt nicht kennen und auch nicht kennenlernen werden (er lebt im Ausland und es besteht schon jetzt kein Kontakt mehr zwischen ihm und mir).


    Lange Rede, kurzer Sinn. Hat jemand damit Erfahrung? Natürlich gefährdet der Name nicht direkt das Kindeswohl, aber immerhin können weder ich, noch das Kind, sich mit dem Namen identifizieren (es war ja leider eine sehr, sehr kurze Ehe). Soll ich dazu im Scheidungstermin etwas sagen oder vorher schonmal das Standesamt kontaktieren? Da es ein langer ausländischer Name ist und die Ehe nicht gelebt wurde, bin ich mit dem Namen nie warm geworden. Ich kann es schwer beschreiben, aber ich hätte gern meinen Namen für uns und nicht den eines "Fremden".


    Danke Euch!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Bei deiner Scheidung wird das nicht behandelt.


    Um richtig vorzugehen, müsstest du den Namensänderungsantrag beim Standesamt offiziell stellen. Mit der schriftlichen Ablehnung müsstest du anschließend Widerspruch und nach dessen Ablehnung Klage einreichen. Wesentlich ist eine substantielle Begründung. Was du hier zuletzt schreibst, wird mutmaßlich nicht reichen. Zumal eine Belastung für das Kind erkennbar sein muss. Dazu ist es aber noch sehr klein.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Genau, mit Scheidung meine ich nur, dass ja sowieso erst nach rechtskräftiger Ehescheidung die Namensänderung beantragt werden kann. Ich hoffe, dass ich Glück habe, denn leider kann ich mich mit dem Namen überhaupt nicht identifizieren. Die Ehe wurde überhaupt nicht gelebt, so komisch das auch klingen mag (und ich mich wirklich frage, was ich mir wohl dabei gedacht habe). Ich fühle mich immer, als hätte ich den Namen eines fremden Menschen "geliehen".

    "Why see the world when you got the beach"

  • Bei mir ging das reibungslos. Mein Kind wurde noch vor Scheidung geboren, somit rechtlich ein eheliches Kind. Ex war nicht der leibliche Vater. Nach der Scheidung bin ich zum Standesamt und habe meinen Mädchennamen wieder genommen, mein Kind hat den auf meinen Wunsch hin auch gleich bekommen. Ich brauchte niemanden um Erlaubnis fragen. Es fand im Vorfeld eine Vaterschaftsfeststellungsklage statt, die musste ich bei Gericht beantragen und in der Verhandlung wurde eben festgestellt, dass Ehemann nicht Vater des Kindes ist. Damit hatte ich alleiniges Sorgerecht und konnte entscheiden. Ich musste auch nicht den biologischen Vater um Erlaubnis fragen. Es wurde eine neue Geburtsurkunde ausgestellt und gut war. Ichnglaube, das geht reibungslos in den ersten zwei oder drei Lebensjahren.

  • Erstens frage ich mich ,warum man das möchte?Persönlich finde das ein enormes Hickhack.Wobei mir diese Situation auch nicht fremd ist, mein Kleiner ist nicht das Kind von mein Exmann.Er wurde auch in mein Scheidungsverfahre geboren.Faktum ist es, er "nochmann" muß die Vaterschaft aberkennen.Das heißt wiederrum er muß gewillt sein mitzuwirken*meiner hat sich geweigert überhaupt was zu unterzeichnen*Es hängt alles von der gegebene Situation ab,wen er nix unterzeichnet kannst du nix erreichen

  • Mein Ex musste auch nichts unterschreiben, es wurde vor Gericht festgestellt. Da war der Zeitraum der Empfängnis maßgebend.
    Und ehrlich, ich wollte nicht, dass Kind den Namen des Ex trägt, das Kind hat ja überhaupt nichts mit ihm zu tun.

  • @ Feli3 und Frostbeule: Wurde kein DNA-Test gemacht? Mir sagte man, dass dieser auf jeden Fall gemacht werden müsse, denn es könne ja jeder behaupten, dass der Nochmann nicht der Erzeuger ist und man schon ewig getrennt bzw. auch in der Trennungszeit nicht nochmal intim geworden ist. Mein Nochmann lebt seit Jahren auf einem ganz anderen Kontinent und trotzdem heißt es, er müsse auf jeden Fall den DNA-Test abgeben. Dies gestaltet sich aber leider sehr schwer!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Nein, bei mir war kein Vaterschaftstest notwendig. Der Exmann, der Kindsvater und ich mussten vor Gericht aussagen und damit wurde die Vaterschaft festgestellt.

  • Das "taktische Vorgehen" solltest du mit deinem Anwalt besprechen.


    Grundsätzlich denke ich, wäre die Beantragung der Namensänderung gut, ggfls. mit der bitte, das Verfahren bis zum Entscheid der Vaterschaftsfeststellung auszusetzen. Und bei dem verfahren solltest du mal nachfraen lassen vom Anwalt, wo es denn hakt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.