Hallo zusammen,
nun werde ich nächstes Jahr geschieden. Die Ladung zum Termin habe ich schon. Nun habe ich jedoch eine Frage zum Namensrecht. Mein Baby wird in den nächsten Tagen zur Welt kommen und mein Nochehemann ist nicht der biologische Vater. Wir haben als Ehenamen damals seinen Doppelnamen gewählt (es ist ein ausländischer Name).
Nach der Scheidung werde ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ich möchte, dass auch mein Baby meinen Mädchennamen bekommt, denn mit dem Namen meines Nochmannes hat es nun wirklich nichts zu tun. Ich finde leider immer nur etwas zu der Konstellation, dass der Exmann der biologische Vater ist und es dann schwer wird, was ich nachvollziehen kann. Wie ist es aber in meiner Situation? Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank!