Gerichtlich vorgehen?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich brauche mal bitte ganz dringend eure Hilfe!


    KV zahlt seit Januar 2014 Unterhalt (da hat er die Vaterschaft anerkannt). Beurkundet hat er von sich aus nur 225€. Da er aber ein sehr gutes Einkommen hat, könnte er mehr bezahlen.
    Auf die Briefe vom Jugendamt reagiert er nicht und Interesse an seiner Tochter zeigt er auch nicht.


    Die Sachbearbeiterin teilte mir mit,dass er um die 300€ zahlen müsste (vielleicht auch mehr,da er nicht mehr mit seiner Partnerin wohnt).
    Beurkunden will er es nicht und reagiert auch weiterhin nicht.
    Nun kann das Jugendamt/ich/unsere Tochter gegen ihn gerichtlich vorgehen um den höheren Unterhalt zu bekommen.
    (Morgen gehe ich zum Jugendamt um den weiteren Vorgang zu besprechen)


    Wir (Töchterchen,fast 14 Monate und ich) beziehen ArbeitslosengeldII und das bleibt auch ca. noch 1-2 Jahre so.
    Der höhere Unterhalt würde somit mit dem Hartz 4 verrechnet werden und bringt uns erst etwas,wenn ich wieder arbeiten gehe.



    Würdet ihr trotzdem jetzt schon gerichtlich vorgehen?
    Werde ich auch den Prozess gewinnen? (Nicht das er mit irgendwelchen Argumenten kommt.)
    Muss ich trotz Hartz 4 etwas bezahlen?
    Prozesskostenhilfe habe ich schon im Falle des Vaterschaftstestes bekommen.


    Ich hoffe die wichtigsten Punkte genannt zu haben.
    Über eure Hilfe, Meinung und eventuell Erfahrung wäre ich sehr dankbar.

  • Gerichtlich vorzugehen, zerschlägt natürlich immer viel Porzellan, aber welches Porzellan in euerm Fall, wenn er ohnehn kein Interesse zeigt?
    Wenn er tatsächlich gut verdient, schuldet er dir übrigens außerdem Betreuungsunterhalt.
    Warum solltest du auf Geld verzichten, was Kind und dir zusteht, um ihm keine Scherereien zu machen? Übrigens geht Unterhalt vor HartzIV, darum denke ich sogar, dass es auf eine Klage hinauslaufen wird, ob du willst oder nicht.


    Mit HartzIV solltest du Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, es sei denn, das Gericht sieht keine Aussicht auf Erfolg. Was du machen könntest, wäre einen Antrag bei Gericht an die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu knüpfen. Dann würdest du erstmal sehen, wie das Gericht die Erfolgsaussichten abschätzt, und bliebest du nur auf den Anwaltskosten sitzen. Soviel ich weiß, herrscht bei Unterhaltsfragen nämlich Anwaltspflicht, aber wenn das Jugendamt klagen will, müssten sie das doch übernehmen, aber nicht für das Einklagen des Betreuungsunterhaltes (?). Bestimmt können sie dir zu diesem letzten Punkt morgen mehr sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta () aus folgendem Grund: Unglücklich formuliert

  • ArbeitslosengeldII


    eigentlich bist du im ALG II Bezug gezwungen alle anderen Einkommensquellen (in diesem Fall der Vater) auszuschöpfen und zwar für dich und das Kind


    Natürlich kann es am Ende sein, das nicht mehr Unterhalt errechnet werden kann - weniger als die 225 Euro aber wahrscheinlich nicht - den denn wäre er ein Mangelfall und da gelten schärfere Regeln was vom Netto bereinigt werden kann.


    Zwingend muss man nicht vor Gericht - allerdings läßt sich bei "freiwillig" 225 auch noch mehr vermuten - das der Herr keine Prüfung seines Einkommens möchte - vielleicht einigt er sich doch noch mit der Beistandschaft auf eine normale Berechnung.


    Einen Titel würde ich freiwillig auch nicht unterzeichnen - aber zahlen - sprich, lieber regelmäßig eine faire Berechnung und regelmäßige Zahlung - als einm Titel der im Ordner versauert.

  • Hi,


    woher weißt du das EK des EX ?
    Ist er selbständig ?



    Gruß


    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • - Wie ich es verstanden habe, macht es für dich finanziell jetzt wohl keinen Unterschied. Eine Klage wäre deshalb im Ergebnis für dich sinnlos.


    - Aus Sicht des Steuerzahlers (z.B. ich) würde es Sinn machen, wenn er mehr bezahlen würde und du deshalb weniger vom Staat benötigst. Eine Klage wäre deshalb sinnvoll.


    - Anwälte verdienen an Unterhaltsklagen allerdings recht gut. Wenn das und die Gerichtskosten über PKH finanziert werden, dann geht das auch zu Lasten des Steuerzahlers und die Ersparnis des Steuerzahlers schrumpft wieder zusammen. Eine Klage wäre dann nur noch eingeschränkt sinnvoll.


    - Prozesse machen Ärger und zerschlagen unwiderbringlich viel Porzellan. War es vorher schon schwierig, dann ist es nach einem ausgeurteilten Prozess über Jahre hinweg oft völlig vorbei zwischen den Eltern. Die jahrelangen "Kosten" trägt dann das Kind (in diesem Fall ohne finanziellen Nutzen).

  • Lass das Jugendamt das für dich erledigen.
    kostet dich erstmal nix.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wie ich es verstanden habe, macht es für dich finanziell jetzt wohl keinen Unterschied. Eine Klage wäre deshalb im Ergebnis für dich sinnlos.


    ich würde das lieber jetzt durchziehen, als dann wenn Du arbeiten gehst, und das auch noch durzufechten ist :frag
    auch ist es nicht richtig uns alle zahlen zu lassen, nur um den wirklich Zahlungspflichtigen nicht "anzugehen"-


    auch ist es so, daß Du zur Zeit im Hartz IV Bezug vermutlich PKH bekommst, und nichts, bzw. kaum etwas selber dazu zahlen musst-
    solltest Du aus dem Bezug raus sein, kann es sein, dass Du auf eventuellen Kosten sitzen bleibst, und diese dann evtl. von Deinem EK bezahlen musst....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • beziehen ArbeitslosengeldII


    ....Ich hätte jetzt auch erwartet, dass die arge wegen betreuunhsunterhalt an ihn herantritt, normalerweise sind die ganz begierig drauf, möglichst wenig selbst zu zahlen.
    Als ex zur arge musste, haben DIE mich angeschrieben und KU geprüft.

  • Bei SGB2-Beziehern sind die Ansprüche aufs JC übergegangen. Du hast keine Aktivlegitimierung mehr den Unterhalt zu fordern, die liegt jetzt beim Amt. Wenn du Ansprüche hast, musst du dies dem JC mitteilen, und die müssen dort tätig werden.


    Wenn du jetzt zum Anwalt gehst, und dieser beim KV fordert, wird sein Anwalt einen Brief schreiben und dann wird dein Anwalt dir sagen müssen, ich rate davon ab, da sein Anwalt mit der Aktivlegitimierung Recht hat.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky hat recht!
    Das JC MUSS gegen den Vater vorgehen wegen BU und KU.
    Hier darf weder JA noch der Anwalt tätig werden , es sei denn, das JC hat einen sogenannten Rückübertragungsvertrag entweder mit JA oder Anwalt geschlossen .
    Ist aber selten der Fall.
    Lass die machen die können auch vor Gericht oder- am Anfang noch besser !- wenn der Vater keine Unterlagen vorlegen will, kann das JC Ordnungsgelder verhängen!!!! Damit die Unterlagen kommen.
    DAS geht nur nach SGB und das darf weder JA noch Anwalt ( weil die nämlich nach BGB= Privatrecht nur arbeiten können!)


    Also gib dem JC die Info dass der Vater vielleicht mehr verdient und lass die machen!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Hucky: man lässt eine Rückübertragung der Ansprüche auf sich machen und erhält trotzdem weiter Leistungen. So habe ich das machen lassen. Habe weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen und Exi seinen Titel der vollstreckt wird auch wenn er Alg2 bekommt. Danach werden die Dinge wieder ans Amt übertragen, die ziehen die Summen mtl. ein.

  • Ich danke euch für die Antworten.


    Hucky und AlwaysHope:
    Das hört sich doch echt gut an.Danke!
    Erspart mir viel Stress.


    Ich bitte die Sachbearbeiterin morgen um ein entsprechendes Schriftstück und reiche es beim JC ein.

  • Wenn man die Rückübertragung macht, dann bedeutet das doch, dass man es selbst mit JA oder Anwalt auf eigene Kosten und Risiko machen muss?
    Braucht man doch nicht wenn das JC es gesetzlich eigentlich selbst machen muss...
    Wo läge denn der Vorteil für MamiBerlin?
    Ich kann ihn nicht sehen , dann nur auf Seiten eines Anwaltes wird doch Geld verdient, oder?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Wenn man die Rückübertragung macht, dann bedeutet das doch, dass man es selbst mit JA oder Anwalt auf eigene Kosten und Risiko machen muss?
    Braucht man doch nicht wenn das JC es gesetzlich eigentlich selbst machen muss...
    Wo läge denn der Vorteil für MamiBerlin?
    Ich kann ihn nicht sehen , dann nur auf Seiten eines Anwaltes wird doch Geld verdient, oder?


    Diese Methode hat gar keinen Vorteil, ausser daß ein Anwalt mit dran verdient. Sie hat auch keinen finanziellen Nachteil, da PKH greift, Aber den ganzen Ärger damit Ärger hat sie selber. Wenn das JC es macht, ist sie aus der Verantwortung raus, kann sich die Zeit sparen und etwas sinnvolleres machen. Und sie wird sich nicht vorwerfen lassen müssen, daß sie einfach nur geldgeil ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • :?: .... Und ob sie VKH (PKH heißt seit FamFG in 2008 nun so ) erhält ist auch nicht ganz sicher.
    Richtet sich nämlich nicht nur nach "wenig" Einkommen sondern auch danach, ob der Richter Aussicht auf Erfolg dessen sieht, was beantragt wird! ( z. B. Höhe des im Antrag benannten Unterhaltes.)
    Beantragt der Anwalt zuviel ( siehe auch Rechnung des Anwaltes , die sich nach dem Streitwert berechnet :P ) und VKH würde abgelehnt, dann hätte die Antragstellerin Kosten- und nicht der Anwalt.
    Also besteht in jeder Unterhaltssachen vor Gericht ein Restrisiko für die Mandantin= MamiBerlin ...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • AlwaysHope: es hat den vorteil, dass ein gericht dem uet auf die füße tritt, was bei der beistandschaft oder unterhaltsvorschusskasse oft untergeht aus zeitmangel etc. es hat den vorteil, dass man seinen titel bekommt, wenn man eine ungefähre vorstellung hat was kv auf tasche hat oder auch nicht. bei wenig geld bekommt man beratungshilfe und pkh.

  • Nana
    Eben das meine ich doch auch
    Aber warum soll MamiBerlin zum Anwalt wegen Gericht gehen ( und schlimmstenfalls Kosten haben), wenn das JC es doch auch auf eigene Rechnung!! machen kann und vorrangig gesetzlich auch machen muss wegen Forderungsübergang. Paragraf 33 SGB2 2


    Und Beistände gehen aus dem Grund oft vermeintlich zögerlicher vor Gericht, weil sie abwägen , ob es Kosten für BET verursacht oder nicht.
    Erst mit mehr Erfolgsaussicht nach Absprache ... Ein Beistand verdient nix an einem Gerichtsverfahren - ein Anwalt schon .
    Egal ob er verliert oder gewinnt. Das motiviert so den einen und anderen RA schneller vor Gericht zu gehen als oft gut ist ...
    Sollte man auch bedenken.
    Und ich habs schon oft erlebt also ist es nicht nur ein"Vorurteil" ;-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • :?: .... Und ob sie VKH (PKH heißt seit FamFG in 2008 nun so ) erhält ist auch nicht ganz sicher.


    Ganz davon abgesehen ist VKH zurückzuzahlen, wenn man innerhalb der nächsten 4 Jahre in der Lage dazu ist. Hab ich grad hinter mir. Verdiene jetzt deutlich mehr als vor 4 Jahren und muss daher knapp 1000€ VKH zurückzahlen.
    Also, lass das JC ihren Job machen, somit kann auch kein Porzellan zwischen Dir und dem KV zerbrochen werden, schließlich klagst nicht Du auf Unterhalt sondern der Staat.

  • AlwaysHope: meine beistandschaft wäre der meinung gewesen da ist nix zu holen, da kv erst student und dann alg2he war. mein anwalt hat den mindestunterhalt rausgeholt 225 euro u ff. einfach weil er seit 17 semestern sinnlos studiert hat und nun eh weiter sinnlos zu hause sitzt. und er muss zahlen. darum habe ich es beispielsweise gemacht.

  • @ nana
    Und? Konntest du damit bisher auch Geld bekommen vom Vater?
    Oder ist es ein Titel ohne Mittel..?
    Und hattest du VKH bekommen oder hat Anwalt und Gericht dich etwas gekostet ?
    Das dürfte für Mitleser auch interessant sein, denke ich.
    Wünschen würde ich es ja, dass du auch zu Unterhalt in Form von Geld gekommen bist - obwohl pfänden usw. bei Alge2??

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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