Der nächste Ärger

  • Hallo Kügelchen,


    Erstmal: Herzlichen Glückwunsch zu der Entscheidung des Richters :-)
    Deine Einwände gegen den Umgang sind doch ernst genommen worden.


    Lass die Verwandtschaft vor Gericht gehen, wenn sie es denn überhaupt tun. Das ist auch meine Meinung.


    Ich wünsch´dir weiterhin viel Kraft!


    LG Romi

  • Der RA von KV hat sich gemeldet, Kv`s Familie (Mutter, Stiefvater, Bruder) wollen Umgang mit Püppi einklagen und weil sie drei personen sind natürlich einen ganzen Tag 08-18Uhr jede Woche oder aber jeweils 3xdie Woche jeweils drei Stunden.


    Die Mutter der Kindesmutter hat das auch auf diesem Wege versucht. Davor brauchst Du gar keine Angst zu haben. Lass Deinen RA zurückschreiben, dass es gerichtlich angeordnet wurde, dass nur der KV Umgang mit Auflagen haben darf und dass dieser Beschluss bzw. Vergleich bindend ist, dass Du Dich also gar nicht darüber hinwegsetzen kannst. Ein RA ist vor allem erst einmal Schreibknecht seines Klienten, und Papier ist geduldig.


    Wenn meine Tochter mir ab und zu erzählt, was sie alles möchte, dann sag ich ihr, dass ich mir auch viel wünsche, wenn der Tag lang ist ... aber man kann eben nicht alle Wünsche erfüllt bekommen.


    Was Du tun kannst: inneren Abstand gewinnen, das kommt dann auch Deiner Tochter zugute. Lass Dich nicht zermürben.

  • Volleybap: Der KV verpflichtet sich während er Püppi im Umgang hat, kein kontakt zu seiner Familie herzustellen, welches schon über 1Jahr besteht. Ich und mir ist auch bewußt, dass es ein paar Mal unterwandert wurde. Nachdem sei einmal erwischt wurden, wurde telefoniert. Aber selbst bei einem Urteil würde es so laufen. Ich bestärke jetzt Püppi, dass sie nicht telefonieren muss, wenn sie nicht will. Und hoffe, dass er sich an den Vergleich hält und wenn schneidet er sich ins eigene Fleisch.


    Es ist auch schlimm genug, dass sie immer alle um unser Haus rumschleichen unter dem Deckmäntelchen, dass KV Bruder in die Schule um die Ecke geht. Richtig einem 16Jährigen muss man auch zu zweit oder zu dritt 2xam Tag zur Schule eskotieren. Und dann heißt es sich haben sich zurück gezogen. Das sollte ich mal machen und bei KV und Familie mich vorm Haus rumtreiben. Ruck Zuck wären die netten Herren in Grün da.

  • Die Mutter der Kindesmutter hat das auch auf diesem Wege versucht. Davor brauchst Du gar keine Angst zu haben. Lass Deinen RA zurückschreiben, dass es gerichtlich angeordnet wurde, dass nur der KV Umgang mit Auflagen haben darf und dass dieser Beschluss bzw. Vergleich bindend ist, dass Du Dich also gar nicht darüber hinwegsetzen kannst. Ein RA ist vor allem erst einmal Schreibknecht seines Klienten, und Papier ist geduldig.


    Ich hoffe, dass sie damit keinen Erfolg haben werden. Zum einen wurde es ja nicht ohne Grund gemacht, zum anderen landen sie beim gleichen Richter. Mein RA hat schon gestern per Tel dem RA von Familie mitgeteilt, was ich von diesem Vorschlag halte. Ich bin jetzt soweit, dass ich sage, wenn sie das durchziehen wollen. Bitte! Ich beantrage PKH und dann werden wir sehen. Wir haben viele Argumente die da gegen sprechen.

  • Mein RA hat schon gestern per Tel dem RA von Familie mitgeteilt, was ich von diesem Vorschlag halte


    Ich habe damals das Jugendamt miteinbezogen und den Verfahrensbeistand des letzten Verfahrens gefragt, ob er im Falle eines erneuten Gerichtsverfahrens zur Verfügung stünde. Aber da gab es auch im Gegensatz zu Dir keinen Vergleich.


    Nur im Falle eines regelmäßigen Umgangs der Verwandten wäre es für das Kindeswohl förderlich, den regelmäßigen Kontakt zu erhalten. Ich erinnere mich jetzt nicht mehr, was gegen einen regelmäßigen Kontakt mit KV's Familie spricht, aber unabhängig davon müsste er tatsächlich nachweisen, dass (nicht nur allgemein, sondern im speziellen Fall) ein Kontakt für das Kindeswohl förderlich ist.


    Mach Dir mal keinen Kopf, da wird nichts bei herauskommen.

  • Frag mal deine RA, ob diese Rumschleicherei für Stalking reicht. Nem 16-jährigen wäre erwachsene Begleitung hochnotpeinlich. ;-) Hmm, wenn der Junge Real macht, zieht die Ausrede ned mehr lang... :brille


    :thumbsup: Kraft rüber schieb...

  • Hatte heute einen Brief vom JA im Briefkasten. Die Familie von KV verzichtet, trotz meiner Ablehnung des großzügigen Angebotes auf eine Klage und will, den Umgang beim JA klären.


    Die spinnen doch. .... :motz: Die glauben doch wohl wirklich nicht, dass sie mehr Umgang bekommen wie der eigene KV :radab


    Da können die sich auf den Kopf stellen. Ich komme da sicherlich nicht hin. Schließlich hat es ja Gründe warum der Umgang zur Familie ausgeschlossen und zu unterbinden ist :bldgt:


    Werde mich erstmal abregen bevor ich dem Ja schreibe. .... Oh man, manchmal versteh ich die Welt einfach nicht :hae:

  • Schließlich hat es ja Gründe warum der Umgang zur Familie ausgeschlossen und zu unterbinden ist


    Ich würde eigentlich nur fragen, warum das JA die Erfordernis einer Beratung angesichts der Entscheidung beim Familiengericht sieht, und dass Du an den dort getroffenen Vergleich / Beschluss (was war es noch einmal?) genauso wie der KV und alle anderen davon Betroffenen gebunden bist. Damit gibst Du Dir keine Blöße und machst nicht den Eindruck einer Umgangsverweigerin.

  • "Sehr geehrtes "Jugendamt",


    mit in Kopie beigefügtem Urteil vom hat das Familiengericht XY angeordnet, dass kein Umgang meines Kindes mit der Familie ZZ stattfinden darf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Möglichkeit sehe, mich über dieses rechtskräftige Urteil hinweg zu setzen.
    Wenn Sie dies anders sehen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht und Begründung.



    MfG"


    Edith sagt: Musica war schneller ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Es ist eine "andere" SB, mit welcher ich sonst zu tun hatte.


    Die scheinen wohl nicht miteinander zureden.


    Danke für den Tipp. So werde ich es wohl schreiben.


    Die spinnen trotzdem :bldgt:

  • Hatte heute einen Brief vom JA im Briefkasten. Die Familie von KV verzichtet, trotz meiner Ablehnung des großzügigen Angebotes auf eine Klage und will, den Umgang beim JA klären.


    Ich würde abwarten was JA weiter macht. Du hast ein Beschluss und das JA müsste dies eigentlich auch wissen.
    Also lehnt dich entspannt zurück und lass mal den KY und anhang machen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hatte heute einen Brief vom JA im Briefkasten. Die Familie von KV verzichtet, trotz meiner Ablehnung des großzügigen Angebotes auf eine Klage und will, den Umgang beim JA klären.


    Hallo kügelchen,


    ich finde das unglaublich kooperativ und gnädig von der Familie des KVs, sie sind Dir sicher herzlich verbunden?
    (das war Ironie)


    Falls Du überhaupt auf dieses Schreiben antworten solltest, dann mit einem freundlichen Hinweis, dass Du die kostbare Zeit des Jugendamts nicht verschwenden möchtest. Der Beschluss des Familiengerichts xxx liegt der Familie vor, ebenso wie der Jugendamt-Kollegin Frau xx, die Schreiberin möge bitte kurz Rücksprache halten.


    Vergiss nicht, freundlich zu grüßen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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