Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug - Arbeit

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mal eine Frage (vorsicht, könnte länger werden).


    Ich habe mich Anfang 2012 von meinem (mittlerweile) Ex-Mann getrennt und bin mit den Kindern in eine eigene Wohnung gezogen.


    Erst gestaltete sich der Umgang schwierig weil er sich (lt. seiner Aussage) nicht festnageln lassen wollte. Nach ein paar Monaten haben wir dann eine 14-tägige Regelung gefunden. Aber auch da hat er dann ständig Umgang verschoben, abgesagt und hin und hergeschoben. Sein Grund war, dass er mit den Kindern immer zu seiner Mutter (90 km Entfernung) fahren muss weil er nur in einer WG wohnt. Da diese aber manchmal nicht wollte oder auch mal im Urlaub war wurde der Umgang dann so hin und hergeschaukelt.


    In den Sommerferien letztes Jahr sah er die Kinder nur an einem Wochenende und einmal 3 Tage am Stück. Mehr wollte, konnte er nicht.


    Ich bot ihm immer wieder an die Kinder auch unter der Woche zu sehen, dies wollte/konnte er aber nicht, obwohl wir in derselben Stadt wohnen.


    Im Dezember 2013 hatte er dann eine eigene Wohnung und wollte plötzlich dass die Kleine (nur die Kleine weil der Grosse sein Stiefkind ist) einmal in der Woche bei ihm schläft. Ich sagte ihm damals, dass er doch erstmal anfangen soll sie in der Woche zum Umgang abzuholen ohne sie gleich übernachten zu lassen, zumal seine Wohnung nicht kindgerecht ist. Er ging vor Gericht. Die Dame vom Jugendamt und auch die Beistandschaft der Kleinen stimmten seinem Begehren zu, obwohl auch unsere Tochter immer wieder sagte, dass sie in der Woche nicht von daheim weg möchte. Lange Rede - kurzer Sinn. Er gewann das Verfahren und sie muss jede Woche einmal bei ihm übernachten. Meistens weint sie schon am Abend vorher und ist auch mit gutem Zureden nicht zu beruhigen. Das liegt daran, dass er sehr streng alles reglementiert, nicht mit ihr spielt und eigentlich ausser einem kurzem Spielplatzbesuch und Abendbrot dann keine Zeit mit ihr verbringt. Sie solle sich selbst beschäftigen war wohl zuletzt seine Aussage. Vor ein paar Wochen hat er sie später bei mir abgeholt (sonst in der Schule) und als sie anfing zu weinen hat er uns einfach stehen lassen obwohl ich noch versucht hatte sie zu überreden und auch ihm zu sagen, dass er doch was nettes mit ihr machen kann und sie gemeinsam ein wenig Zeit geniessen können. Er hat ohne ein Wort Gas gegeben und war weg (Er war nichtmal aus dem Auto ausgestiegen). - zu ihr sagt er immer, dass das schliesslich SEIN Tag ist und sie daher bei ihm schläft auch wenn sie das nicht will.


    An seinen Wochenenden fährt er immer noch zu seiner Mutter mit den Kindern (die hilft ihm).


    Desweiteren übernimmt er weder Kranktage noch ist es möglich sich mit ihm auf die Ferien zu einigen, denn auch da möchte er sich nicht festlegen und nach seinem Gutdünken halt nur mal spontan ein paar Tage die Kinder nehmen - ich kann überhaupt nicht planen.


    Dies nur mal so als grober Rahmen der Vorgeschichte.


    Nun ist es so, dass ich meine Arbeit vor ein paar Monaten verloren habe und schon sehr viele Bewerbungen geschrieben habe. Leider bekomme ich hier nur Absagen (meist auch wegen fehlender Flexibilität aufgrund der Hortzeiten).


    Auf dem Arbeitsamt wurde mir nun geraten mich weiter weg zu bewerben weil es hier wohl im Moment sowieso schwierig sei.


    Ich habe in ca. 120km Entfernung (die nächste Großstadt) Familie und auch einen Freund (diesen sehe ich jedes Wochenende).


    Dort hätte ich nun ein Jobangebot was mich in gewisser Weise vom Arbeitsamt unabhängig macht (müsste trotzdem noch Wohngeld beantragen). Ich wäre dort allerdings flexibler weil meine Familie die Betreuung mit absichern würde und da die Mieten, Bahnfahrten und auch der Hort dort viel billiger sind als hier sind, hätte ich auch mehr vom Geld am Ende des Monats.


    Natürlich wäre der unter der Woche Umgang nicht mehr möglich, aber es wäre immer noch möglich die Kinder 14-tägig zu sehen und ich wäre auch bereit ihm da Streckenweise entgegen zu kommen (er fährt fast in die selbe Richtung wenn er zu seiner Mutter fährt mit den Kindern). Auch wäre ich immer noch dafür, dass er die Kinder in den Ferien mal länger als ein Wochenende bekommt.


    Mein Ex weis ja dass ich arbeitslos bin und sagt mir schon seit Wochen immer wieder, dass er sowieso nie einem Umzug zustimmen würde, ich solle doch jedes Vorstellungsgespräch weiter weg einfach versauen usw. Auch soll ich doch meinem Sachbearbeiter mal sagen, dass er nicht zustimmen würde.


    Dieser sagte gestern, dass ich lt. Gesetz verpflichtet bin meine Hilfsbedürftigkeit zu senken und das würde auch Bewerbungen im Tagespendelbereich einschliessen. Wie gross ist dieser denn? Er sagte dabei nur, dass seine Kollegin auch diese Strecke jeden Tag fährt. Pendeln würde für mich aber nicht in Frage kommen.


    Sorry, der Text ist doch ellenlang geworden.


    Meine Frage ist eigentlich: Ich möchte gern wieder arbeiten - könnte er mir den Umzug wirklich verbieten? Wie sehen die Chancen auf Übertragung des ABR auf mich aus? Ich habe Angst dass dann über den Kopf meiner Tochter entschieden wird, die definitiv bei mir bleiben wöllte. Ich will ihm die Kinder ja auch nicht wegnehmen, aber endlich mal wieder unabhängig nach vorn schauen können.


    Ich habe nur Angst, dass er dann versucht die Kleine zu sich zu holen :(


    Lieben Gruss


    Nidoli


    Edit: Im Übrigen hat er mir auch damit gedroht mich anzuzeigen weil ich gegen sein Aufenthaltsbestimmungsrecht verstossen würde da ich die Kinder auch von seinem Vater (dem Grossvater) oder auch mal meinen Eltern betreuen lassen ohne ihn vorher zu fragen. Zu seinem Vater hat er nach einem Streit keinen Kontakt mehr, ich verstehe mich aber super mit ihm und die Kinder lieben ihren Opa. Verstosse ich wirklich dagegen wenn dies nur an meinen Wochenenden geschieht? Seine We´bleiben davon unberührt.

    Einmal editiert, zuletzt von Nidoli () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Du kannst das Kind selbstredend vom Opa betreuen lassen. Das Kind darf da auch ohne die Einwilligung des KV ganze 6 Wochen Sommerferien dort verbringen (mal vom Umgangs WE abgesehen. Eine Anzeige muss zwar entgegengenommen werden, diese landet aber sofort in der Ablage. Es gibt, bzw. ich sehe hier keinen einzigen § im StGb, auf welchen er sich hier stützen könnte. Also, lass ihn reden...


    Einen Umzug kann er dir ebenso nicht verbieten. Du darfst hinziehen, wohin du willst. Anders sieht es tatsächlich mit dem Kind aus, sofern ihr GSR habt sowieso. Generell müsst ihr euch irgendwie bezügl des Wohnsitzes des Kindes einig werden. Seid ihr euch nicht einig, wird ein Gericht das ABR auf einen von euch übertragen, sodass die Wahl des Wohnsitzes nur dieser eine Elternteil alleine fällen kann.


    Nachdem der KV hier nicht mal in der Lage scheint, regelmäßig Umgang wahrzunehmen, stellt sich die Frage, wie er denn begründen möchte, dass er in der Lage ist, das Kind als BET Vollzeit zu betreuen?


    Ich mutmasse: Der Umzug geht klar, insbesondere wenn du einen festen Job dort vorweisen kannst und somit aus ALG II fällst, evtl wirst du aber an den Kosten des Umgangs beteiligt werden.


    Nur eines muss auch klar sein: Deine Versuche/Hoffnung, den KV mehr in die Betreuung einzubinden, kannst du bei der Entfernung natürlich einstellen. Und die Einstellung "sind ja nur 120km und das sollte kein Problem darstellen" ist auch sehr naiv. Natürlich stellen 120km (einfach) ein Problem dar. Bei der Entfernung und dem Einsatz den der KV bis jetzt gezeigt hast, besteht eine "gute" Chance, dass in Zukunft kein Umgang mehr stattfinden wird. Vielleicht nimmt dein Neuer, zu dem du ziehen willst, ja diese Rolle wahr.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.


    Ich muss aber hier noch was berichtigen.


    Mir war schon klar, dass er mir den Umzug nicht verbieten kann. Natürlich gehes es hier um die Zustimmung zum Umzug seiner Tochter.


    Desweiteren nimmt er mittlerweile schon den Umgang regelmäßig war. Das war nur am Anfang so ein Hin und Her. Seit diesem Jahr klappt das regelmäßig.


    Und nein, mein "Neuer" soll hier keine Rolle übernehmen. Zum einen würde ich nur in dieselbe Stadt, nicht aber zu ihm ziehen und zum anderem bin ich schon der Meinung dass man den 14tägigen Umgang auch über diese Entfernung regeln kann. 1. fährt er ja sowieso 90km fast in dieselbe Richtung wenn er an den Wochenenden zu seiner Mutter fährt, also wäre es nur ein Umweg. und 2. könnte entweder ich ihm die Kids entgegen fahren oder er würde ihn halt selbst fahren.


    Dies nur zur Ergänzung dazu

  • Hier streiten zwei Dinge miteinander. Einmal das recht der Eltern, über den Aufenthalt ihrer kinder (gemeinsam) zu bestimmen. Dann das Recht des Vaters (hier), einen guten Umgang mit dem Kind pflegen zu können und dein Recht auf Selbstbestimmung und damit auch Arbeitsplatz und Unabhängigkeit von finanzieller Unterstützung Dritter.


    Könnt Ihr Euch als Eltern nicht einvernehmlich einigen (Tausende Eltern ziehen jedes Jahr mit ihren Kindern aus ganz unterschiedlichen Gründen um), dann wird zuletzt vielleicht ein Gericht darüber entscheiden. Das wird das Gewicht der einzelnen Gründe abwägen.


    Er könnte anbringen: Kind wird aus dem sozialen Umfeld gerissen (Kiga/Schule/Freunde/Nachbarn). Und: Kontakt zum kind wird schwieriger, da weiter Fahrweg.


    Du kannst anbringen: Arbeitsplatz. Familiäres Umfeld.


    Der Richter würde abwägen. Arbeitsplatz ist absolut hohes Gut. Wichtig fürs kind, wichtig für dich. Familiäres Umfeld zählt ein bisschen, zusammen ziehen mit Partner mehr.
    Und: Bis zu 200 Kilometer/2 1/2 Std. einfache Fahrzeit sind zumutbar. So jedenfalls das übliche Urteil. Zumal dein Ex ein Auto hat.


    Du hättest also gute Chancen bei der richtigen Begründung.


    Wie vorgehen: Du kannst ihn um Umzugserlaubnis fragen. Lehnt er ab, die Erlaubnis einklagen. Umgekehrt kannst du einfach handeln und um Zurückweisung der Klage bitten, wenn er dann klagt. Ansonsten ziehst du das einfach durch.
    "Richtig" und sauber wäre der erste Weg. Vielleicht verzichtet Ex, weil du ihm deutlich machst: Kommt es hart auf hart, hat er bei den (bekannten) Argumenten keine Chance.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Nidoli,


    der KV nimmt eure gemeinsame Tochter jedes 2te WE komplett und zusätzlich pro Woche für eine Übernachtung.


    Sein Umweg wären 60KM ...einfach.... fürs Papa WE unter der Woche der Tag würde kaum mehr umgesetzt werden können. Richtig?
    Du fährst derzeit bereits an den WE meist 120km an den Ort wo Deine Familie wohnt?
    Wo lebt der Großvater?
    Wie weit wohnt der KV im Moment von Dir weg? Im selben Ort? Und arbeitet da auch?


    Ich verstehe Dich gut, auch warum Du gerne wegziehen möchtest. Finde jedoch was er dann hat nicht einfach Händelbar für ihn. Stau, Schnee...die Zeit kommt.
    Mal eben die Tochter sehen ...geht nicht.


    Und wenn die Kleine größer ist braucht er vielleicht auch nicht mehr zwingend die Unterstützung seiner Mutter. Oder pflegt er einfach den Umgang mit der Mutter samt deren Enkelkind?


    Mit seiner Drohung Dich anzuzeigen weil Du die Kinder bei Deinen Eltern oder seinem Vater unterbringst, äußert er vielleicht auch nur seinen Unmut darüber zu wenig Tochterzeit zu haben und Du gibst sie dann so quasi an Deinen von Dir beanspruchten WE an dritte ab. Was Du natürlich tun kannst-keine Frage.


    D.h. nicht dass ich sein von Dir geschildertes Verhalten gut finde. Stieftochter/Übernachtungen/Abholsituation


    Lese aber aus seinem Verhalten auch raus dass er an eurer Tochter hängt. Auch wenn er keine Ferienzeiten abdeckt oder Kranktage überbrücken hilft.


    Habt ihr vielleicht eine Patentante...einen gemeinsamen Freund oder jemanden vom JA der mit Euch ein gemeinsames Gespräch führt?


    Wie lange weiss er denn dass Du überlegst evtl.wegzuziehen. Gerade weil er den Umgang mit seiner Tochter möchte sagt er erst mal nein. Lass ihm mal etwas Zeit auch Gedanklich Alternativen durchzuspielen wie es werden könnte wenn ihr 120 km weit weg wohnt.

    Einmal editiert, zuletzt von Hydlbeere ()

  • @TS


    Mit dem KV offen und ehrlich über deinen geplanten Umzug sprechen. Vielleicht kannst
    du dem KV bezgl. UG dann entgegen kommen wie z.b. Fahrtkosten übernehmen, längere Ferienaufenthalt
    der Tochter beim KV etc....



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    2 Mal editiert, zuletzt von jenpa ()