Vaterschaftsanerkennung durch sozialem Vater

  • lso ich denke schon, dass das Jobcenter, sollten Leistungen geflossen sein, diese komplett zurückfordern kann-

    Die waren dann aber für den Zeitraum schon eine BG ,dh wenn der Lebenspartner Geld verdient hat wurde dieses eh mit angerechnet.
    Wenn Unterhaltsvorschuss geflossen ist vielleicht der, aber ich möchte mich dem hier herschenden ich baue mi8r das Recht wie es mir gefällt und habe aber so wirklich Ahnung nicht Geschreibe nicht anschliessen.


    Liebe TS ich würde mit solchen Fragen wirklich zum Anwalt gehen.Der wird Di rklare Antworten geben wo nicht der Wunsch Vater des Gedanken ist ;-)


    Liebe Grüße


    Ute

  • Wird eine Vaterschaft anerkannt, dann ab Geburt. Die KM selbst kann nicht rückwirkend fordern, das meine auch ich.
    Aber ein Amt, sofern hier Ansprüche übergegangen sind schon. Schliesslich waren sie an der Geltendmachung gehindert.


    So meinte ich das auch.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • sind leistungen geflossen seitens des jobcenters, dann droht ein verfahren wegen leistungsbetrug. denn sie musste dort vor der unterhaltsstelle angeben, dass der vater unbekannt ist. wenn ihr lg plötzlich als kv eingetragen wird - was allein schon urkundenfälschung ist - dann hat sie eine falschaussage vor dem jc gemacht und wird dafür belangt mit strafantrag und leistungsrückforderung.

  • Wo hat sie eine Falschaussage gemacht ?Zu dem Zeitpunkt war Vater unbekannt.


    Ich würde zu gerne wissen wie die wirkliche rechtliche Lager aussieht.
    Also liebe TS wenn Du dann durch fachlich kompetenter Seite erfahren hast , wie die Sachlage sich verhält schreibe hier bitte.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Hallo Luchsie,


    die Mutter selbst kann keinen Betreuungsunterhalt nochfordern:
    http://www.haufe.de/recht/fami…ne-verzug_220_207698.html


    Dem Jobcenter und dem Jugendamt sind rückwirkende Forderungen jedoch möglich, das ist richtig.
    Da der leibliche Vater das Kind gezeugt hat, war er seit der Minute der Geburt der Vater des Kindes. Nun die Anerkennung zu verzögern um nicht bezahlten zu müssen, ist ausgeschlossen.


    In meinen Augen ist es nun interessant, ob im Falle der Anerkenntnis der Vaterschaft für ein nicht-leibliches Kind diese Vaterschaft dann ebenfalls rückwirkend ab Geburt gilt oder ob er erst ab dem Tag der Unterschrift Vater ist.
    Sollte die Vaterschaft hier erst ab dem Tag der Unterschrift bestehen, wäre (konsequent zu Ende gedacht) das Jobcenter nun in der Pflicht, ein Abstammungsgutachten zu fordern falls es einen Betrugsverdacht hätte?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • In meinen Augen ist es nun interessant, ob im Falle der Anerkenntnis der Vaterschaft für ein nicht-leibliches Kind diese Vaterschaft dann ebenfalls rückwirkend ab Geburt gilt oder ob er erst ab dem Tag der Unterschrift Vater ist.


    Gibt es nun zwei unterschiedliche Bögen, einen für einen leiblichen Vater und einen für den nicht-leiblichen Vater?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Wie Frau Rausteiger schon richtig schrieb...Mutti kann nichts nachfordern. Jeder Monat der nicht eingefordert wurde verfällt ( blos nicht dran denken sonst wird mir ganz schwindlig.. :rolleyes2: )


    Es gibt nur ein Vaterschaftsanerkennungsformular und ist für alle gleich samt Pflichten.


    Derjenige der die Vaterschaft anerkennt muss somit die erhaltenen Leistungen aus Vater Staats Geldsäckel die die Kindsmutter bis dahin erhalten hat zurückbezahlen! Egal ob sozialer, biologischer oder was auch immer Vater.


    Das deshalb weil dies sonst der einfachere Weg wäre an ein Kind zu kommen. Adoption dauert in der Regel 2-3 Jahre. Mit einigen Anforderungen.
    Einfacher ist da natürlich die Vaterschaftsanerkennung.
    Deshalb ist diese Form auch als "schwarze Adoption" bekannt. Durch die Rückzahlung erhaltener Gelder soll so ein Riegel (-chen) vorgeschoben werden.

  • Hallo,


    ich frage mich ernsthaft, wie krank ist unser Rechtssystem!


    Zitat

    Eine bewusst wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung wird trotzdem rechtswirksam!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Hydllbeere,


    meine Neugier war stark, ich habe mich belesen.



    Derjenige der die Vaterschaft anerkennt muss somit die erhaltenen Leistungen aus Vater Staats Geldsäckel die die Kindsmutter bis dahin erhalten hat zurückbezahlen! Egal ob sozialer, biologischer oder was auch immer Vater.


    Das deshalb weil dies sonst der einfachere Weg wäre an ein Kind zu kommen. Adoption dauert in der Regel 2-3 Jahre. Mit einigen Anforderungen.
    Einfacher ist da natürlich die Vaterschaftsanerkennung.
    Deshalb ist diese Form auch als "schwarze Adoption" bekannt. Durch die Rückzahlung erhaltener Gelder soll so ein Riegel (-chen) vorgeschoben werden.


    das dürfte in der Tat richtig sein.
    Letztendlich ergibt sich das aus dem Folgeparagraphen von 1591:


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1594.html
    Absatz (3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.


    Dankende Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich nun fragt, ob die Themeneröffnerin überhaupt jemals Gelder der öffentlichen Hand benötigt hat.

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  • Hallo Hucky, hallo Grünschnabel,
    Falls die Themeneröffnerin Leistungen der öffentlichen Hand bezogen hat, ist es sicherlich besser, hier vor der Vaterschaftsankennung mit Jobcenter (Unterhalt für die Mutter) und Jugendamt (Unterhalt für das Kind) Rücksprache zu halten. Nach meinem Rechtsverständnis sind hier jedoch keine Probleme zu erwarten.


    Guck mal hier hin: http://www.helpster.de/unterha…uessen-sie-rechnen_146409


    Danach hat das JA die Pflicht den KU wieder einzutreiben, wenn möglich. Hier soll es ab Anerkennung ja nun einen KV geben der - falls das JA KU gezahlt hat - diesen wohl kaum ans JA zurückgezahlt hat. Ich würde nicht beim Amt (am Ende müssen die handeln) sondern bei einem RA mich beraten lassen. Bei den Geldmengen die da eventuell bewegt werden müssen wäre mir das sicherer.