Wird der Kindergartenplatz komplett vom JA übernommen?

  • Hallo


    Ich hatte heute einen Termin im JC.Habe ja nun eine neue SB und deren Verständnis leider in vielem gleich null.Sie meinte wegen dem Kindergartenplatz die Kosten dafür müsste das JA tragen.Mir war immer nur bekannt das vom JA die Hälfte der Kosten übernimmt aber nicht den kompletten Platz.


    KV verdient ja sehr gut und ich glaube das er sich an den dann höheren Kiga Gebühren beteiligen müsste wenn der kleine länger als 4 std gehen würde.Wer von Euch weiss damit Bescheid und kann mir einen Rat geben.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Hallo! :winken:
    Das kann Dir ganz genau wohl nur Dein Jugendamt beantworten, weil das in jedem Bundesland und dann teilweise noch von Gemeinde zu Gemende unterschiedlich ist...
    Ich hab's gerade mal für die Stadt Magdeburg gegoogelt - es scheint da tatsächlich so zu tein, dass die Gebühren erst einmal einkommensunabhängig festgesetzt werden und dann kann man beim Jugendamt einen Erlass/teilweisen Erlass begründet durch die Einkommensverhältnisse beantragen. Wobei die Gebühren ziemlich "sozialverträglich" sind, wie ich finde: 99,- EUR für einen 8-Std.-Kitaplatz (Kind über 3 Jahre) ist echt fair. Und da kann man ja noch einkommensbedingt Erlass beantragen.
    (Das ist im Land Brandenburg z.B. anders - bei uns wird der Beitragssatz von der Stadt schon von vornherein in Abhängigkeit vom Einkommen festgesetzt. Auch hier sind die Sätze mehr als fair, finde ich.)
    Nur mal so zur Info: Den "vollen" Platz zahlst Du so oder so nicht, denn ein Kitaplatz kostet die Gemeinde in der echten Kalkulation natürlich viel mehr - die Gebühren sind quasi der Anteil der Eltern.


    Wegen Einkommen des Vaters: Normalerweise sollte es eine Regelung finden, dass nur das Haushaltseinkommen für den Kitabeitrag zählt. Oder, alternativ: Wenn das Einkommen beider zählt, muss der UET sich an den Kosten beteiligen. Alles andere wäre unverhältnismäßig. Vielleicht wird das auch beim Unterhalt berücksichtigt? Da kenne ich mich nicht aus...


    Hier wird es so gehandhabt, dass nur das Haushaltseinkommen des BET, einschließlich Kindesunterhalt, zur Berechnung zählt. Die Satzung der Stadt sieht das zwar wörtlich nur bei alleinigem Sorgerecht vor, aber die wenden das in analoger Auslegung auch auf GSR an.

  • Zwei verschiedene Paar Schuhe


    a) die Gebührensatzung des Trägers/der Gemeinde


    b) der Zuschuß vom Jugendamt kann zwischen 1 und 100 % liegen, das liegt an deinem Einkommen, Einkünften,
    Kaltmiete usw. - Antrag stellen und ausrechnen lassen....


    c) wenn der Vater noch nicht am Selbstbehalt ist und der Mini in den Kiga geht damit du arbeiten kannst, kann man
    eine Kostenbeteiligung von ihm erwarten

  • Ich habe gerade nachgesehen.Unser Kiga hat Betreuungszeiten von 5,7,9 und 10 stunden.Genau so gestaffelt ist der Beitragssatz da sind es 86,00 Euro,109,00 Euro,140,00 euro und 146,00 euro.Dazu kommen ja dann noch die Essenkosten da habe ich aber schon das Bildungspaket drin.


    Auf hat der Kiga ab morgens ab 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • guck mal hier


    http://www.osnabrueck.de/13965.asp


    es muss die Einkommensgrenze ermittelt werden - die Sätze können je nach Stdt schwanken (glaube ich)
    650 Euro für den Haushaltvorstenad, 274 Euro pro Kind, plus Kaltmiete plus Pauschalen - das brauchst du
    mindestens zu Leben.
    Dagegen wird dein Einkommen, KG und Unterhalt gerechnet - wenn du dir den Kiga nicht leichsten kannst
    oder nur teilweise, bekommst du eine Kostenerstattung.


    Bei uns mußte man den Kiga immer selbst zahlen und dann Amt hat einem dann die Kosten zurückerstattet.

  • Ich habe einmal alles eingegeben und danach brauche ich nichts zu bezahlen.Aber ich weiss natürlich nicht ob der KV da nicht irgentwo noch angegeben werden muß.Noch sind wir ja verheiratet.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Lass dir doch einfach das Antrgasforumlar bei JA aushändigen und erklären. Solang du ALG 2 bekommst, wirst du nix bezahlen, was mit dem Vater ist, ist doch eigentlich erst mal zweitrangig, oder?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Die Gebüren berechnen sich nach dem Haushalt in dem das KInd wohnt (gemeldet ist).


    Bei mir ist es auch so. Inzwischen zwar Hort aber gleiches Prinzip. Zum Familieneinkommen zählt Lohn, Kindergeld, Unterhalt und eben alles was reinkommt.


    Einiges wird wieder abgezogen, und danach berechnen sich die Gebühren.


    Einkommensabhängig kannst Du Dir einen Teil der Gebühren vom Vater wiederholen, die meisten einigen sich auf 50/50 das ist schneller gerechnet.


    Das nennt sich Mehrbedarf und ist nicht mit im Unterhalt drinne.


    Aber Du musst dann auch zur Arbeit gehen. Kita um auf Party zu gehen muss der Vater nicht übernehmen


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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