kurze aber wichtige frage zu vaterschaftstest! darf ich den verbieten?

  • Hi :) ich bin neu hier und habe Ne wichtig e Frage.
    Also meine Tochter ist 3 Jahre alt. Als sie gezeugt wurde hatte ich im Abstand von knapp 4 Wochen zwei verschiedene Männer, d.h im Urlaub lernte ich einen kennen ,in den ich nich verliebte , der meinte es nicht ernst und zuhause in Deutschland tröstete mich mein ex...( jedes fiese Kommentar kann man sich sparen, jeder kann Sex haben mit wem er will :) )


    Es war nur logisch, das der aus dem Urlaub in Frage kommt. Ich musste Vater unbekannt angeben, da er mir nen falschen Namen gab. Als ich ihn ein Jahr später wieder im Urlaub (heimatsort meines Vaters) wieder sah, sagte er er sei unfähig Kinder zu Zeugen. Auch wenn es rechnerisch unmöglich war, Teile ich dem ja sofort den anderen potentiellen Vater mit. dieser lebte nun im Ausland.


    Er selbst hatte a ich Zweifel der Vater zu sein, wegen der Zeit eben.
    Er wollte nen vaterschaftstest über das Amtsgericht. Wir waren auch schon vor Gericht
    und der Richter verordnete einen vaterschaftstest. Ich und die kleine waren noch nicht beim Gesundheitsamt wegen dem Test, ob es mein ex war weiss ich nicht, da ich nicht mehr mit ihm rede. Vor drei Wochen meldete sich meine Liebe aus dem Urlaub, dass seine Frau nun schwanger ist und er deshalb nen Test machen ließ und er doch Zeugen kann. Er zählt mir nun 80 Euro im Monat und wird die Vaterschaft anerkennen. Für uns alle ist klar das er der Vater ist, sogar für meinen ex . Nur der Vorstand vom ja nervt. Sie besteht auf den Test, denn ich nun aber nicht mehr will. Es wäre Zeit,Geld Verschwendung und wurde mein Kind belasten. Ich habe selbst dem Gericht mitgeteilt das ich denn Fall zurück ziehe und habe das unterhaltsvorschuss eingestellt. Dies hat die Dame vom ja sofort bestätigt,Sie zählt nun nichts mehr, will aber trotzdem denn Test. Sie schrieb den Richter,das der Test ihrer Meinung stattfinden soll. warum lässt die uns nicht in Ruhe? Muss ich denn Test zustimmen, auch wenn keiner dies möchte bzw mehr brauch? Zudem zog ich 70 km weit weg in ein anderes bula da hat doch das alte ja nichts mehr zu melden oder? Zudem könnte ich mir für nen Test oder gerichtstermin kein zugticket leisten

  • Ich bekomm ja von dem aus dem Urlaub nur 80 Euro, das zeigt doch das ich nicht geldgeil bon sondern nur für mein Kind den Vater will mehr nicht. Ich hab auch extra auf dem ja gesagt das ich keinen unterhaltsvorschuss mehr will. Diese Frau vom ja nervt

  • Hallo Minsch, zuerst einmal :welcome .


    Zu deiner Frage ganz kurz die Antwort. Es gibt ein laufendes Gerichtsverfahren. In diesem Verfahren hat der Richter einen Vaterschaftstest angeordnet. Diese Anordnung ist einzig von diesem Richter zu widerrufen. Dazu kannst du allerdings einen Antrag bei Gericht stellen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, das ist in der beschriebenen Situation ein bisschen offen.



    Ich mutmaße, dass dich/das Kind das Jugendamt rechtlich vertritt. Wenn hier das Jugendamt auf der Durchführung des Test besteht, hat das folgenden Grund: Die Vaterschaft war streitig und wird nicht "sicherer" durch die Anerkennung der Vaterschaft eines der möglichen Väter. Darum macht es Sinn, das jetzt durchzuziehen. Damit das Kind gesichert wissen kann, wer der Vater ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi :) ja also ich hab denn Fall vor Gericht schon zurück gezogen. Da 4 Wochen dazwischen sind und die kleine kein frühchen ist, kann nur der aus dem Urlaub Vater sein ,dem er auch ähnlich sieht. Ich bin von Anfang an sicher das er der Vater ist. Er macht nen Test auf meinen Wunsch und erkennt auch die Vaterschaft an. Unterhalt zahlt er auch schon.wir waren drei Wochen lang Tag und Nacht zusammen. Wegen der zurück Zahlung mein ex fing sofort Ne Lehre an als es hieß das vll doch er der Vater ist und sagte er zahlt nichts
    . Ich hab ja nix von n er lüge . Ich will das beste für das Kind. Und es wäre in meinen Augen steuergeld Verschwendung, da alle Beteiligten sicher sind auch mein ex. die Frau von Jugendamt ist wie bessesen , aber im unterhaltsvorschuss einbehalten ist se schnell dabei gewesen! Das geht plötzlich doch ohne test

  • Das Beste für dein Kind wäre, eines Tages genau zu wissen, wer sein Vater ist. Die Dame vom Jugendamt handelt also völlig richtig.

  • Naja, ich vermute mal, dass das Jugendamt auch großes Interesse hat, die 3 Jahre Unterhaltsvorschuss zurück erstattet zu bekommen, vielleicht ist das der Grund, warum das JA den Wunsch nach dem Test so deutlich äußert??

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Das Geld würde mein ex nie bezahlen. Er hat Schulden und extra Ne Ausbildung angefangen damit er nie zahlen miss. Der kroate Ost aber bereit alles zurück zu bezahlen, auch mein ex verzichte t auf nen Vater schaftstest da es für ihn auch unwahrscheinlich ist

  • Hallo :-)
    warum genau willst Du den Vaterschaftstest verbieten?? Und warum sollte Deine Tochter darunter leiden?? Dieser Test dauert für Deine Tochter gerade mal 20 Sekunden. Sie bekommt ein Wattestäbchen in den Mund, fertig! ;-)
    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du Dich vor irgendwas drückst/drücken willst?? Sorry, ist nur meine Meinung.
    Der Unterhaltsvorschuss muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden, er verjährt nie! Du kannst sicher sein, dass das Amt sein Geld bekommt.
    Das Jugendamt hat sicherlich auch schon die wildesten Geschichten gehört und deswegen möchten sie sicherlich schwarz auf weiß bescheinigt bekommen, dass Dein Urlaubsflirt der Vater ist.
    Wenn Du nichts zu verheimlichen hast, kannst Du doch guten Gewissens den Vaterschaftstest machen und alle sind zufrieden! ;-)

    "Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer, es doch noch einmal zu versuchen."
    Thomas Alva Edison

  • Nein wenn ich mich drücke würde, hätte ich ihn ja ned sofort angegeben. Naja anscheinend kommt es hier nicht so an,wie ich es meine. Es wäre Wasser in den Rhein zu schütten. unnötig e kosten etc obwohl jeder von uns beteiligten wissen ,das der kroate der Vater ist. Es liegen 4 Wochen dazwischen

  • Hallo,


    mach doch einfach den Test, dann habt ihr die 100%ige Sicherheit für alle.
    Das Verfahren läuft doch bereits und es bringt nichts, dass jetzt noch zurückzuziehen.


    Schlussendlich kannst du dir auch nicht sicher sein, ob es wirklich dein Urlaubsflirt ist. Der Eisprung kann sich auch verzögert haben, oder, oder, oder...?

    Einmal editiert, zuletzt von Rose_Noreia ()

  • Meine Meinung: Den komplett zu verhindern wird jetzt ganz schwer werden, und zwar aus folgenden Gründen:


    Es besteht eine Ungewissheit wer der leibliche Vater ist.
    1. Das JA hat ein Interesse daran Gewissheit herbeizuführen, da dies ein Recht des Kindes ist, seinen leiblichen Vater zu kennen.
    2. Die UVK wird das Interesse daran haben, da der Vater verpflichtet ist, den rückständigen Unterhalt einzutreiben. Wenn es später einmal doch anderes herauskommt, wird der "falsche Vater" den falsch gezahlten UHV zurückverlangen können. Dies werden sie verhindern wollen.


    Alleine diese 2 Behörden werden das Vaterschaftsfestellungsverfahren weiter betreiben wollen so wie du sagst. Und das ist der Springende Punkt, sie dürfen es weiter betreiben (im Namen des Kindes) . Also selbst wenn du den Antrag zurückziehst, können diese auf Antrag das Verfahren am laufen halten (Dann bist nur du nicht mehr der Antragsteller, sondern das Kind). Und wenn der Test angeordnet ist, wirst du dem auch Folge leisten müssen, wenn du nicht mit Zwangsgeldern überschüttet werden möchtest oder, was auch möglich ist, du wirst zwangsweise zur Untersuchung vorgeführt und dir darf auch dann zwangsweise Blut abgenommen werden (§178 FamFG).


    Basis für das ganze ist der §1600d BGB, und nach diesem kommen beide Männder in Betracht, da sie dir beide im fraglichen Empfängniszeitraum beigewohnt haben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Passt alles nicht :hae:
    Im ersten Beitrag steht, dass du deinen Ex sofort als Vater angegeben hast, als der Urlaubsflirt meinte, dass er keine Kinder zeugen kann. Schreibst hier dann aber gefühlte 100 Gründe, warum dein ex es auf keinen Fall sein kann und das der Test unsinnig ist. Selbst die Frauenärztin könne das bestätigen.


    Wenn du deinen Ex irgendwann als potentieller Vater beim JA angegeben hast, wird das natürlich geprüft.


    Oder hab ich da was falsch verstanden?
    Um die Steuergelder würde ich mir jetzt nicht ganz so viele Sorgen machen. Das Verfahren und der UHV zahlt ja auch erstmal der Steuerzahler... :winken: Sollte ich das alles richtig verstanden haben, würde es mich nicht enttäuschen wenn die Prozeskostenhilfe abgelehnt wird wegen Mutwilligkeit. Erst wird ein Verfahren eingeleitet weil ein Vater genannt wird, dann wird das mitten im Verfahren zurückgezogen, weil er gar nicht mehr in Frage kommt....
    Sorry :frag

  • Hallo,
    sie Vater "unbekannt" angegeben und UHV kassiert.
    Das will das JA nun vom Vater zurück, ist ja klar.


    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo minsch,


    ich finde dass sich dein EX nur gegen eine falsche Behauptung, er sei der Vater gewehrt hat!


    War es nicht eher so:


    1) Du hast ihn als Vater beim JA angegeben, nachdem du glaubtest der Urlaubsflirt wäre Zeugungsunfähig.


    2) Das JA forderte deinen EX auf die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben.


    3) Er weigerte sich zu recht diese zu Unterschreiben.


    4) Danach hat das JA im Namen des Kindes geklagt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Es ist ein laufendes Verfahren. Es ist für den Fall das Gericht zuständig, wo es beantragt wurde, am ehemaligen Wohnsitz des Kindes. Das war zur Antragstellung richtig, dieses bleibt auch für Folgesachen bezl. der Abstammung weiterhin zuständig (also z.B. auch, wenn in 3 Jahren festgestellt wird, daß das Gutachten falsch war, und es neu entschieden werden muss). Für Vaterschaftsfestellungen ist kein bestimmtes Jugendamt zuständig , sondern jedes. Von daher wird der Verweis auf einen Wechsel des Jugendamtes nichts bringen. Auch das FamFG gibt bei Abstammungssachen nichts zum Jugendamt her. Die Zuständigkeit für den bereits gezahlten UHV liegt auch weiterhin beim alten JA, da dieses gezahlt hat und daher auch die Ansprüche innehat.


    Und der § 1600d ist eindeutig: Wenn keine Vaterschaft besteht, ist dies gerichtlich zu klären. Dort ist, wie ich bereits geschrieben habe, der Zeitraum festgelegt, der in Frage kommt (und er berücksichtigt dabei sogar z.B. eine Frühgeburt, indem der Zeitraum, entsprechend abgeändert werden kann)


    Noch ein Nachtrag: Es liegt alleine am Richter, ob dieses Verfahren jetzt weiter läuft oder nicht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Ich kann gerade nur mit dem Kopf schütteln....


    Warum in Gottes Namen ist man als Mutter in solch einer etwas prekären Situation der Unwissenheit nicht selbst daran interessiert zu wissen, welcher der Bettgenossen der Vater des eigenen Kindes ist??


    Und weil Du vom "Kindeswohl" sprichst...
    Wo bitte handelst Du denn im Sinne des Kindeswohl, wenn Du dem Kind die Gewissheit nimmst, zu wissen, wer sein Vater ist?
    Denkst Du, Dein Kind ist in 13, 14, 15 Jahren erfreut darüber zu erfahren, dass gar nicht wirklich mit Sicherheit gesagt werden kann, welcher Mann der Vater ist? Wenn es so weit ist, dann ist vielleicht nicht mehr unbedingt das so viel zitierte Kindeswohl, aber mit Sicherheit das psychische Wohl des heranwachsenden Menschen beeinträchtigt - u.U. nachhaltig und dauerhaft.


    Also überlege Dir gut, welche Lawine Du da ins rollen bringen willst und gib Dir, dem Vater und vor allem Eurem Kind die Gewissheit und damit Sicherheit die es braucht!

  • Vor drei Wochen meldete sich meine Liebe aus dem Urlaub, dass seine Frau nun schwanger ist und er deshalb nen Test machen ließ und er doch Zeugen kann. Er zählt mir nun 80 Euro im Monat und wird die Vaterschaft anerkennen. Für uns alle ist klar das er der Vater ist, sogar für meinen ex .


    Hallo minsch,


    Euer einziges Problem ist: Der Vater sollte das nicht nur ankündigen, er sollte es auch schleunigst tun.


    Er kann beim zuständigen Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, Du bestätigst das und die Welt ist so wie sie sein soll.
    Alles in allem dauert das nur wenige Tage und spart Dir womöglich sogar Geld (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten für den Test)


    In der Folge dann
    - reichst Du die Vaterschaftsanerkennung beim Gericht ein,
    - wird das Vaterschaftsfeststellungsverfahren überflüssig, der erzwungene und teure Test ebenso.
    - geht das Jugendamt auf den leiblichen Vater zu und möchte den Unterhaltsvorschuss für Dein Kind zurückhaben.


    Diese Vorgehensweise ist gesetzeskonform. In Deutschland kann jeder Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen - selbst dann, wenn er mit der Mutter niemals verkehrt hat. Das Jugendamt hat nicht zu diktieren, welcher Vater anerkennen darf und welcher nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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