Da irrst du dich.
Umgang ist unabhängig vom ABR Recht des Kindes. Darüber kann ein Elternteil mit ASR nicht allein entscheiden oder ihn eigenmächtig festlegen.
Umgang kann entweder einvernehmlich oder gerichtlich festgelegt werden.
Dir ist aber schon bewusst, dass Du das Zitat der TE völlig aus dem Zusammenhang gerissen hast? Deine Belehrung ist nicht notwendig, denn die TE hat sich mit keiner Silbe gegen dem Umgang geäußert-zudem hat sie nicht einmal ansatzweise behauptet, sie möchte den Umgang eigenmächtig festlegen. Das Zitat bezieht sich lediglich auf ihre "Absprache" mit dem Vater, die Tanzstunden betreffend-sie hätte ihn nämlich tatsächlich nicht fragen müssen, was er von dem Hobby des Mädchens hält. Der Umgang und die Zeiten des Umgangs (abgesehen von den Ferien) WURDEN bereits gerichtlich festgelegt und der Vater hält sich nicht dran. Weiß der Geier, weshalb u.a. Du Dich auf die TE einschießt-sei's drum. Ich meine, jetzt reicht es langsam mal wieder!