Willkür - Vater nimmt Hobby der Tochter nicht ernst

  • Da irrst du dich.


    Umgang ist unabhängig vom ABR Recht des Kindes. Darüber kann ein Elternteil mit ASR nicht allein entscheiden oder ihn eigenmächtig festlegen.


    Umgang kann entweder einvernehmlich oder gerichtlich festgelegt werden.

    Dir ist aber schon bewusst, dass Du das Zitat der TE völlig aus dem Zusammenhang gerissen hast? Deine Belehrung ist nicht notwendig, denn die TE hat sich mit keiner Silbe gegen dem Umgang geäußert-zudem hat sie nicht einmal ansatzweise behauptet, sie möchte den Umgang eigenmächtig festlegen. Das Zitat bezieht sich lediglich auf ihre "Absprache" mit dem Vater, die Tanzstunden betreffend-sie hätte ihn nämlich tatsächlich nicht fragen müssen, was er von dem Hobby des Mädchens hält. Der Umgang und die Zeiten des Umgangs (abgesehen von den Ferien) WURDEN bereits gerichtlich festgelegt und der Vater hält sich nicht dran. Weiß der Geier, weshalb u.a. Du Dich auf die TE einschießt-sei's drum. Ich meine, jetzt reicht es langsam mal wieder!

  • Sie kann mit ABR oder ASR weder den Umgang einseitig festlegen noch bestimmen, was während der Umgangszeiten geschieht, also z.B. ob in er Zeit Kindertanzen ist. Sie täuscht sich also, wenn sie meint, sie hätte nicht einmal fragen müssen, weil sie ASR habe.

  • Segelpapa die TS schrieb diesen Satz schon im Kontext des Tanzschulvertrages und nicht im Bezug auf Umgang ;-). Sprich sie hat mit ihm gesprochen bevor die Entscheidung für die Tanzschule gefallen ist (das hätte sie nicht gemusst) und ist eben nun verständlicherweise enttäuscht.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Sie kann mit ABR oder ASR weder den Umgang einseitig festlegen noch bestimmen, was während der Umgangszeiten geschieht, also z.B. ob in er Zeit Kindertanzen ist. Sie täuscht sich also, wenn sie meint, sie hätte nicht einmal fragen müssen, weil sie ASR habe.


    Meine Herren...


    Noch einmal: das einseitige Festlegen des Umgangs war, ist und wird sicherlich auch zukünftig nicht das Thema sein. Die TE erklärte lediglich, dass sie den Vater ihres Kindes bezüglich der Tanzstunden informierte und seine Meinung dazu wissen wollte, dass dieser einverstanden war und sogar anbot, sich an den Kosten zu beteiligen. Heute ist er mit den Tanzstunden nicht mehr einverstanden bzw. nicht bereit, eine Stunde seiner Umgangszeit dafür zu "opfern". Hier schrieb die TE darauf bezugnehmend, dass sie ihn zum einen ohnehin nicht fragen musste, da sie alleine sorgeberechtigt ist-zum anderen hätte sie sich die Frage sparen können, da er gestern hü und heute hott sagt.


    Hör doch bitte endlich auf, der TE irgendwelche Aussagen anzudichten. Lies lieber noch einmal nach...

  • Hallo,


    ich bin der Meinung es war allgemein ein Fehler, den Tanzunterricht auf den Samstag zu legen und es war natürlich falsch dass der KV nicht gleich gesagt hat: „Tanzunterricht ja, aber nicht an meinem Umgangswochenende, einmal im Monat!“.


    Wo liegt jetzt das Problem? Dann gibt es eben „nur“ dreimal im Monat für die Tochter (8 Jahre alt) Tanzunterricht!
    Ich frage mich wirklich, warum die TS sich eine Tanzschule aussucht die so weit vom Wohnort entfernt ist!


    Das ASR braucht man heutzutage nicht mehr so betonen, denn das kann sich sehr schnell ändern und ich hätte als KV schon die nötigen Schritte eingeleitet!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • denn das kann sich sehr schnell ändern und ich hätte als KV schon die nötigen Schritte eingeleitet!


    Viel wichtiger würde ich Gespräche finden (Mediation oder ähnliches, welche aber vom Vater hier nicht gewünscht sind bzw.
    die Beachtung finden, die wünschswert wäre, wenn ich es richtig in Erinnerung habe), dann bräuchte man keinerlei Schritte
    einleiten, egal von welcher Seite aus. Vielerlei Dinge könnte man auf Elternebene besprechen... nur ist es manchmal leider nur ein Wunsch.


    Und wie so oft im Leben gehören dazu auch zwei... möchte eine Seite nicht - egal welche - dann wird das
    Ganze schwieriger...


    Ich habe von der TS eher den Eindruck, dass sie sich für die Tochter wünschen würde, dass der Vater
    auch Beachtung an den Aktivitäten der Tochter schenkt, sich an die Wünsche und Träume der Tochter
    beteiligt (was ich nicht verkehrt finde), teilnimmt, wert schätzt, die Tochter wahrnimmt...


    und wünscht sich offenbar (aus meiner Sicht zu straight), dass der Kontakt zwischen Vater und Tochter
    inniger werden und intensiver würde...
    unabhängig davon ob dem Vater beim Umgang selbst viel oder wenig Zeit bleibt..
    denn wie so oft zählt ja nicht nur der Umfang an Zeit für einen erfolgreichen,
    schönen Umgang sondern die Zeit wie man sie nutzt..


    Welches Kind würde sich nicht über die Anwesenheit eines oder beider Elternteile freuen,
    wenn eine Aufführung etc. stattfinden würde etc.....(aber das nur am Rande....)


    Dies meine ich jetzt völlig wertfrei und unabhängig von der Diskussion, ob man die Umgangszeiten
    an sich für Freizeitaktivität der Tochter während dem Umgang nutzt (wobei dies im Vorfeld ja mit dem Vater
    abgesprochen war und Zustimmung fand) oder eben dies in den Umgangszeiten beiseite legt.


    Wenn der Vater nunmehr wirklich partu nicht möchte, dass die Tochter den Tanzkurs während seiner
    Umgangszeiten ausübt, dann soll er einen gangbaren Weg finden, dies der Tochter zu erklären und die Mutter
    ggf. dem Kind erklären, dass der Vater mehr Zeit mit ihr verbringen möchte, sie aber dies
    mit dem Vater selbst klären soll was ihre Wünsche und Ziele sind.


    Vorraussetzung wäre aber hier, dass der Vater bzw. beide Elternteile auch die Meinung(en)
    der Tochter akzeptiert und respektiert egal wie diese aussehen mögen.....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hallo susayk,


    ich bin der Meinung der KV hätte eindeutig sagen müssen, an meinen Umgangstagen findet kein Tanzunterricht statt!


    Trotzdem sollte es doch möglich sein, dass man seine Meinung ändert kann, oder?


    Der Vertrag über die Tanzstunden ist doch kein 5 Jahresvertrag und die KM, kann ihn doch ändern oder kündigen.


    Entschuldigung, aber letztendlich würde ich sehr gerne alleine Entscheiden, was ich mit meiner Tochter unternehme und da hat die KM sich nicht einzumischen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Stimmt. Habe es falsch gelesen. Es ging bei dem Satz nicht um den Umgang an sich.


    Insgesamt ist es ungünstig, wenn der sehr knappe Umgang über 400 km Entfernung auch noch durch fixe Samstags-Termine verplant ist.