Zweiter Minijob , wie wird gerechnet?

  • Hallo alle miteinander ,


    ich hab auch mal wieder eine Frage.
    Momentan übe ich einen Minijob mit 35 Stunden im Monat aus (8,50
    Stundenlohn). Nun habe ich die Möglichkeit einen zweiten Minijob dazu
    zubekommen. (ca 20 Stunden in Monat bei 10 Euro die Stunde) Wie erfolgt
    denn jetzt hier die Berechnung? Wird das ganze dann als Midijob gesehen
    oder doch als zwei Minijobs? Sind zwei verschiedene Arbeitgeber.... Und
    was wird dann da alles abgezogen?



    :thanks: :thanks: :thanks:

  • Ohne Hauptberuf werden die beiden 400€-Jobs zusammen gerechnet. Liegt das Gesamteinkommen über den 400€, dann werden alle Minijobs wie sozialversicherungspflichtige Jobs behandelt. Beide Arbeitgeber müssen also dann Sozialversicherungsbeiträge nach den normalen Vorschriften bezahlen und vom Einkommen einbehalten. Wenn das Gesamteinkommen nicht über 800€ liegt profitieren aber beide noch von der Gleitzonenregelung.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ah ok danke :-)


    Wie schaut das bei Hartz IV Bezügen aus? Da werden dann auch beide zusammen gerechnet minus 100 Euro Freibetrag minus nochmal 20 % gell? und das was über bleibt wird abgezogen vom Bezug?



    Hucky beide Jobs zusammen würden ca 500 Euro brutto gesamt bringen also noch weit von 800 entfernt. Was hat es denn mit der Gleitzonenregelung auf sich?

  • beide Jobs zusammen würden ca 500 Euro brutto gesamt bringen also noch weit von 800 entfernt. Was hat es denn mit der Gleitzonenregelung auf sich?


    Das sind dann die sog. Midijobs. Es gelten natürlich, wie Sahummel sagte, die neuen Grenzen, von 450 Euro brutto Minijob (Brutto = Netto) , bis 900 Euro brutto dann die Gleitzone (die sog. Midijobs), und darüber die voll sozialversicherungspflichtigen Jobs. (Die Gleitzone wird im §20 Abs. 2 SGB IV definiert)


    Der Unterschied zum voll sozialversicherungspflichtigem Job ist die Berechnung der Beiträge, diese sind in der Gleitzone durch ein Faktorverfahren (Berechnung siehe §163 Abs. 10 SGB VI) etwas geringer.
    Im Unterschied zum Minijob kriegst du aber den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung vom Brutto abgezogen (Brutto nicht gleich netto).

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    Friedrich Schiller