Gerichtliche Umgangsregelung ändern

  • Ich dachte, ihr habt einen Vergleich zwischen den Eltern und keinen richterlichen Beschluss.


    Ich frage mich, worauf du hinaus willst. Ziel ist es, dass die Eltern gemeinsam eine dem Kind angemessene Regelung finden. Angemessen in der Schulzeit ist normalerweise, dass das Kind die Ferien und die hohen Feiertage hälftig bei den Eltern verbringt. Ich denke nicht, dass du etwas dagegen hast, oder? Kommt es zur Gerichtsverhandlung, dann wird über den Punkt voraussichtlich nicht groß diskutiert, es wird vermutlich einfach so festgelegt.

  • Segelpapa: hier wurde, wie ich es von TS verstanden habe, einen unbefristeter Verleich geschlossen in welchem steht, dass die Ferien von den Eltern allein geregelt wird. Das kann alles bedeuten 50/50, 70/30, / 40/60 usw. Nur weil es "Standart" ist, heißt es nicht automatisch, dass die TS zustimmen muss Hälfte - Hälfte.


    Denn wenn alles so Standart wäre, müsste niemand mehr für einen Vergleich vor Gericht, weil ja alles Standart ist. Anwälte müssten sich einen Nebenjob suchen und Familienrichter könnten in ihrer vielen Freizeit Ziegenkäse herstellen.

  • Kügelchen, genau das sage ich doch. Es ist ein Vergleich, den die Eltern einvernehmlich allein ändern können.


    Offensichtlich will Iza sich die völlig normale Ferienregelung anscheinend erst einmal abhandeln lassen. Nur von Gerichten wird normalerweise ohne viel Federlesen ohnehin auf 50/50 in den Ferien entschieden. Da ist nichts, was man sich abhandeln lassen kann.

  • Einvernehmlich geht bei dem KV gar nichts.
    Also bekommt er einfach 3 Wochen geschenkt weil es Standard ist und ich muss wegen einer Stunde kämpfen, weil es nicht Standard ist. Naja ich werde nochmal mit meiner RA reden.

  • Segelpapa: Wenn die Elternebene schon so angespannt ist, dass ein Vergleich her muss, werden die Eltern bestimmt nicht "unter sich" Absprachen treffen. Damit wird der Vergleich auch nicht ungültig zumal er ja unbefristet läuft. Und außerdem wo bleibt denn da der Spaß den anderen ET den Vergleich unter die Nase zu halten und zu sagen "Ich kann dich anzeigen" `ironie off`


    Es kann ja sein, dass die Richter und Federlesen sagen "50/50", aber wenn die TS um die Ecke kommt mit einer Stellungnahme und sei es nur ein Elterngespräch von der KiGa wo steht, Kind ist an Tag xx und xyxx immer müd. Dann wird der KV zwar Hälfte Ferien bekommen und bei den anderen Tagen könnte es ggf zu einer BEschneidung kommen. Keine Ahnung wir wissen es nicht, aber es soll noch Gerichte geben wo die Wünsche des UET nicht einfach so akzeptiert werden und BET böse ist, sondern da schaut man auch mal das Kind an bzw. Menschen werden ernstgenommen, welche viel mit Kind zu tun haben.

  • Das Kind bekommt einen neuen Wohnsitz, ein Geschwisterchen, einen Stiefpapa, wird eingeschult und bekommt ggfls. noch eine Schulbetreuung/Hort - alleine die Eingewöhnung an den Schulalltag dauert bei Kindern ohne Umzug/Geschwisterchen bis zu 8-10 Wochen bis die neuen Herausforderungen des Schulalltages keine Spuren mehr hinterlassen - das heißt eine solche Feststellung könnte man frühstens zum Jahreswechsel treffen.


    Nun - 3 Monate vor der Einschulung - wird ein Verdacht geäußert - das es dann sein KÖNNTE das im Schulalltag das Kind müde ist ...


    Wenn ich jetzt schon diese Feststellung mit Umgangsreduzierung (Ferien ist nicht das gleiche wie unter der Woche) kommen würde, dann würde ich auch noch den 2 oder 3 Prozeß führen wollen... und das gerade wenn ich eh der Ansicht wäre, das Kind ist bei der Mutter nicht gut aufgehoben.

  • Also bekommt er einfach 3 Wochen geschenkt


    Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass du es auf Teufel komm raus auf einen Prozess anlegst, damit das Kind sonntags 1 - 2 Stunden früher zurückkommt.


    Vielleicht lehnst du dich noch einmal zurück und überlegst ein paar Tage, was ein solcher Prozess für ein Kind an Scherben und Belastung bedeutet, denn natürlich wird das Kind davon erheblich beeinträchtigt, selbst, wenn es nicht vor Gericht erscheinen muss.


    Ich verstehe auch deine Wortwahl ("geschenkt") immer noch nicht. Das Kind hat zwei Eltern und das Kind hat das Recht auf Kontakt und Urlaub mit beiden Eltern. Was meinst du mit, dass der Vater etwas "geschenkt" bekommt, wenn euer gemeinsames Kind mit ihm und bei ihm Urlaub macht?


    Wer an sein Kind denkt, der wird nicht eine Elternvereinbarung vermittels eines Prozesses aufkündigen, damit das Kind 1 - 2 Stunden früher zurückgebracht wird.

  • Nein, sie geht doch erst nächstes Jahr in die Schule.
    Segelpapa: Ich kämpfe halt für mein Kind, dass es ihr gut geht.
    KV holt trotz Vereinbarung das Kind 2 Stunden früher vom Kindergarten ab, kann es aber nicht eine Stunde früher bringen. Das ist dann okay oder wie? Aber ich muss mich an die Vereinbarungen halten?
    Warum sagst du nicht, dass der KV nachgeben sollte, damit sich das Kind nicht noch einem Verfahren unterziehen musste.
    Schließlich gab es schon 2 Verfahren nur seinetwegen, nur wegen seinem Ego. Das ist dann egal.

  • Segelpapa: Die TS hat doch geschrieben, dass der KV zum Ausgleich für das frühere Bringen, dass Kind eher holen kann, somit also keine "Beschneidung" seinerseits. Die TS hat es toleriert, dass der KV sich nicht an den Vergleich hält zum wohle des Kindes und Integration in der "anderen" Familie zwecks Abendessen.


    Nun sieht sie aber welche Auswirkungen dies auf das Kind hat. Es geht ja auch nicht darum unnötige Prozesse zu führen, aber wenn man es schon ganz genau nimmt, kann die TS sagen "KV hör zu lt. Vergleich den DU AUCH zugestimmt hast Holst du Kind yyy und nicht xxx mehr".


    Und dann, weil es hier ja immer um Recht geht. Es ist IHR Recht auf den Vergleich zu bestehen. Und da wird ihr jeder Anwalt und jeder Richter Recht geben, dann ist der KV in der Pflicht zu klagen, wenn er Kind dann doch früher holen will.


    Bzw. die TS könnte auch ganz einfach Kind selbst aus der KiGa holen und KV holt das Kind zur im Vergleich stehen Uhrzeit ab.


    Ich gehe mal davon aus das im Vergleich Abholung KiGa oder KM steht und somit wäre sie mit diese Verfahrensweise auch im Recht.


    Sorry, so sehe ich das.

  • Iza
    - Ich erlebe nur dich hier und nicht den Vater des Kindes. Mein Eindruck ist, dass du eine hohe Konfliktbereitschaft an den Tag legst und für 1 - 2 Stunden früher bringen sogar einen Prozess in Kauf nimmst. Glaubst du, dass es nach einem Prozess friedlicher wird? Im Gegenteil


    Auf diese Weise kämpfst du nicht für das Kind, sondern auf Kosten des Kindes gegen deinen Ex. Deine Argumente klingen auch vorgeschoben.


    - Lehn dich zurück, warte ein paar Tage ab und denke darüber nach, dass ein solcher Kampf um das Kind um Dimensionen schädlicher für ein Kind ist als die Frage, ob ein Kind um 18 oder um 19:30 zurückgebracht wird.


    - Du erweckst bei mir den Eindruck, als ob du dem Kind jede Stunde mit seinem Vater nicht gönnst und um jede Minute einen Kampf zu führen bereit bist.

  • Danke für die Übersetzung.
    Im Vergleich steht, Abholung vom KIga um 15 Uhr. Ich könnte es aber nicht anders kontrollieren, als wenn ich sie selbst abholen würde, so dass er sie erst um 15 Uhr holt. Ich möchte übrigens nicht, dass er im neuen KIGA wieder solche Lügengeschichten erzählt, was er tun wird, wenn er nicht wieder seinen Willen bekommt. Deshalb überlege ich tatsächlich, dass er sie von mir abholt. Das ist nämlich Verleumdung was er da tut.

  • Ich wusste, dass das Argument mit dem "nicht gönnen" kommt. Habe ich ja schon zu Anfang gesagt. Nur erlebe ich hier das Kind nach dem Umgang und möchte ihr helfen. Der Vater möchte ja das Kind ganz haben. Damit es zu keinem Konflikt kommt und das Kind nicht leidet, gebe ich sie ihm lieber ganz, so wie der Herr Papa sich das wünscht. Dann ist Ruhe.

  • Du reagierst ja nicht auf verschiedene Möglichkeiten, die dir jetzt mehrfach angeboten wurden.


    Wenn das Kind müde ist, wenn es sonntag abends zurückgebracht wird, was spricht dagegen, dass es Montag morgens vom Vater aus in die Schule geht und danach zu dir kommt? Machen viele so.


    Du ignorierst ja alle vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten, wenn sie nicht darauf hinauslaufen, dass das Kind weniger Zeit beim Vater hat und dafür bist du sogar bereit, einen Prozess zu führen. Auch auf die vorgeschlagene Blocklösung, die von vielen Eltern mit Erfolg während der Schulzeit praktiziert wird (5:9 oder 4:10) gehst du nicht ein. Viele Kinder kommen damit sehr gut zurecht.


    Meine Empfehlung noch einmal. Denk darüber nach, was ein Prozess für ein Kind bedeutet. Und dann denk noch einmal darüber nach und dann noch einmal.


    1 - 2 Stunden früher zurück bringen ist kein Prozess wert. Nie im Leben.

  • Mir geht es nicht darum, dass der KV weniger Zeit bekommt, sondern dass es anders aufgeteilt wird.
    Ich habe auch nicht gesagt, dass ich über die anderen Vorschläge von dir nicht nachdenken werde.
    Für den KV war es auch wert, wegen 20 KM zu klagen und dafür sowohl mich auch seine Tochter durch den Kakao zu ziehen. Aber das darf er ja.


    So, es ist ja noch Zeit. Ich wollte mir nur schon mal Gegenargumente einholen. Das welche kommen, davon kann man hier sicher ausgehen.

  • Hi,
    wie kann es dem Kindswohl dienen, wenn ein ET. das Kind nicht zur passenden Zeit zurück bringt und somit das Kind immer übermüdet ist.
    Das ist nicht Sinn eines Vergleiches.
    Unser Vergleich wurde durch ein ET. sinnlos, weil sich ein ET nicht daran (mehrfach) gehalten hat.
    Ist das so, ist ein Vergleich längst kein Vergleich mehr und hat seine Gültigkeit verloren.


    Ich würde meinen RAI,n einen Vorschlag aufsetzen lassen und den vom anderen ET unterschreiben lassen.
    Macht er das nicht im Interesse des Kindes (wohlbemerkt ab der Schulzeit gehören da eh, festere Regeln rein wg. Schule etc...)
    würde ich den Vergleich als ungültig ansehen und den Umgang neu gerichtl. klären lassen.


    WOHLBEMERKT!
    Im Interesse des Kindes

  • Ich könnte versuchen mit dem Kinderschutzbund zu sprechen.


    Warum ? Übertreibst du da nicht ein wenig ??


    Trotzdem könnte er sich nicht einfach so die Hälfte der Ferien nehmen, da im richterlichen Beschluss was anderes steht.


    Ich finde das fürchterlich das sich hier um UG-Tage gestritten wird !! Man euer Kind liebt euch beide.


    KV holt trotz Vereinbarung das Kind 2 Stunden früher vom Kindergarten ab, kann es aber nicht eine Stunde früher bringen. Das ist dann okay oder wie?


    Auch hier sehe ich kein Problem !! Sei doch froh das sich KV hier kümmert !!


    Schließlich gab es schon 2 Verfahren nur seinetwegen, nur wegen seinem Ego. Das ist dann egal.


    Das ist nicht fair !! Warum darf ein KV nicht für sein KInd kämpfen ?? Zu einem Verfahren vor Gericht gehören immer zwei.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Verstehe ich das richtig - der besagte Vergleich inklusive der entsprechenden Zeiten wird seit ~3 Jahren so umgesetzt und JETZT plötzlich ist das Kind dadurch morgens übermüdet?
    Just pünktlich "kurz" vor Einschulung, bei der, sofern die Umgangsregelung angepasst wird - was in aller Regel geschieht - gewöhnlich die Ferien geteilt werden, ebenso wie die hohen Feiertage?


    Und jetzt willst du ihm die Hälfte der Ferien "schenken" (deine Wortwahl), wenn er dafür an anderer Stelle auf Umgang verzichtet?



    Eines sollte dir klar sein - wenn das vor Gericht endet, dann kriegt er die hälftigen Ferien plus die Hälfte aller hohen Feiertage und ob es ansonsten beim aktuellen Umgang bleibt oder es auch da mehr wird, kann auch kein Mensch vorab sagen.
    Sonst endet es auch ganz schnell damit, dass einfach ER sie am folgenden Morgen zur Schule bringt und sie unter der Woche zusätzlich bei ihm übernachtet. Unüblich wäre das nicht.

  • So dann mal ein aktuelles Beispiel:
    Kind kommt am Mittwoch um 18 Uhr vom Umgang. Kind ist nach 22 Uhr immer noch putzmunter und aufgedreht (manchmal ist es aber auch andersrum, da ist sie so müde, dass sie nicht in den Schlaf findet). Kind muss am Donnerstag Früh in den Kindergarten, fällt um 16 Uhr ins Bett, wacht wieder auf und kann am Abend nicht einschlafen. Kind muss am Freitag, also jetzt bis 9 Uhr im Kindergarten. Kind schläft immer noch und ist nicht aus dem Bett zu kriegen.
    So. Und wie soll ich das jetzt in der Schulzeit machen?
    Verteht ihr Superväter nicht, dass der Kindergarten was anderes ist als die Schule?

  • Dann muss man eben tatsächlich überlegen, ob das Kind nicht besser bei ihm schlafen würde, so dass er sie am kommenden Morgen hinbringt.


    Dass ein Kind nach dem Umgang aufgedreht oder müde ist, ist vollkommen normal. Sowas behebt man nicht, indem man den Umgang reduziert - dann wird es nämlich tendenziell beim verbleibenden Umgang noch extremer - sondern indem man ihn "normaler" macht aka ausweitet.