Kindergeldanspruch nach Jahrespraktikum

  • Hallo,



    mein Sohn findet nicht so wirklich eine richtige Lehrstelle für sich.
    Jetzt möchte er vielleicht ein Jahrespraktikum machen, um Zeit für Bewerbungen eine Ausbildung nächstes Jahr zu haben.
    Schule kommt nicht mehr in Frage.


    Er wird im November 18 Jahre. Wie sieht das dann mit Kindergeld aus. Bekommt er bei einem Praktikum welches?
    Wenn nicht dann nach 1 Jahr aussetzen bei seiner Ausbildung wieder?



    Vielen Dank für Antworten
    Silvie :winken:

  • Jahrespraktikum ist ein schwammiger Begriff. Ist das in einem Betrieb und bezahlt/unbezahlt? Oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • also, bis er 18 ist, bekommt er auf jeden Fall Kindergeld-
    ebenso, wenn er nach dem Praktikum in Ausbildung geht, oder wieder in die Schule...


    während dem Praktikum ist die Sache etwas schwammig...
    sicher gezahlt wird, wenn das Praktikum für die anschliessende Ausbildung/das Studium erforderlich und Grundvoraussetzung ist (also z.B. das vorgeschaltete Jahr der Erzieherausbildung)
    ebenso, wenn das Praktikum generell empfohlen wird, um z.b. einen entsprechenden Ausbildungs-/Studiumsplatz zu erhalten-


    wenn er ein (? oder mehrere?) Praktika machen will, werden idR. die ersten 6 Monate gewährt, wenn er glaubhaft macht, dass er z.B. einen Ausbildungsplatz in dem Bereich sucht, und quasi nur "die Zeit überbrücken" möchte-


    Bei mir kommt allerdings gerade an, dass er diese Praktika machen möchte, weil er einfach nicht weiss, was er genau will (? ist das richig?)
    in diesem Fall würde ich ihm raten, sich bei der Arge arbeitssuchend zu melden (allerdings muss er sich dann auch bewerben, und eventuell an Maßnahmen teilnehmen), und dann während dieser Zeit seine Praktika zu machen- da es der Ausbildungsplatzsuche förderlich ist, wird die Arge normalerweise diesen Praktika zustimmen... wobei sie natürlich versuchen wird, ihn in ein Berufsgrundschuljahr (in dem ja auch einige Praktika gemacht werden) zu vermitteln, damit er "einfach drin" bleibt... Wissen geht in dem Alter "noch leicht verloren"

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich mutmaße, er bekommt rechtlich einen Zeitarbeitsvertrag. Bedeutet: Nach seinem 18. Geburtstag ist Schluss mit Kindergeld (wenn das Einkommen nicht unterhalb einer mir jetzt gerade in der Höhe nicht präsenten Grenze liegt). Anschließend ist Ausbildung. Da wird sein Einkommen auch jenseits der Ki-Geldgrenze liegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich mutmaße, er bekommt rechtlich einen Zeitarbeitsvertrag. Bedeutet: Nach seinem 18. Geburtstag ist Schluss mit Kindergeld (wenn das Einkommen nicht unterhalb einer mir jetzt gerade in der Höhe nicht präsenten Grenze liegt). Anschließend ist Ausbildung. Da wird sein Einkommen auch jenseits der Ki-Geldgrenze liegen.


    Diese Grenze ist mWn. mit Anfang 2012 weggefallen.... EK während Erstausbildung/Erststudium durch Ausbildungs-Studienvergütung hinder keinen KGAnspruch mehr-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hey,



    Junior macht gerade am Berufskolleg BGS Wirtschaft und Verwaltung seine mittlere Reife nach der Hauptschule nach!


    Er hat über 30 Bewerbungen geschrieben.
    Entweder keine Antwort :kopf oder nur Absagen :-( .


    Er ist gerade etwas resigniert. Bei zweien sah es so gut aus, aber dann scheiterte es am Alter, nur weil er im August noch nicht 18 ist X(




    Silvie :winken:

  • Boah. Man wird alt. Luchsie hat Recht. Die Begrenzungsregelung ist weggefallen ...


    Silvie, dann lass den Knaben doch auch einmal über ein FSJ nachdenken, wenn es mit dem Praktikumsplatz oder Ausbildungsplatz jetzt noch nicht klappt. FSJ ist für eine Bewerbung im kommenden Jahr auf jeden Fall eine positive Sache.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    wenn Dein Sohn Ausbildungsplatz suchend gemeldet ist bekommt er Kindergeld.
    Meine Tochter (21) hat mit ganz normalem Zeitarbeitsvertrag (selber Verdienst wie ich) bei amazon gearbeitet und hat Kindergeld bekommen.


    lg Susanne

    ...


    :crazy:wow
    Spieglein, Spieglein an der Wand - Was zur Hölle ist passiert?
    :nawarte: :amok::nawarte:

  • toitoitoi, Silvie - wie wars ????



    Bei einem Jahrespraktikum erhält er doch nicht soviel Vergütung , dürfte dann mit Kindergeldanspruch noch passen.



    Gerne auch tele :-)

  • Hey Hexenmama,


    er hatte mal ein Erfolg! Es passte von beiden Seiten.


    Er macht jetzt nach der Schule Probearbeiten und wenn es ihm weiter gefällt hat er die Azubistelle :thumbsup:



    LG Silvie :winken:

  • Schön!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.